WinFuture-Forum.de: Bei Streik Geld Zurück? - WinFuture-Forum.de

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Bei Streik Geld Zurück?


#1 Mitglied ist offline   MaDDiN 

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geschrieben 02. März 2006 - 22:18

Halli hallo,

heute haben die Bus&Bahnfahrer hier in Krefeld gestreikt (nehme mal an, dass das heute in ganz NRW der Fall war :) ).
Das ist auch gut, die können ja machen was die wollen, mir egal. Doch irgendwie musste ich zur Arbeit kommen, und da nix mehr mit Auto ( :( ), muss ich also mit dem Bus zur Arbeit tuckern.

Als ich also ne' halbe Stunde an der Bushaltestelle rumstand, und kein Bus und keine Bahn vorbeikam (in Krefeld normalerweise im 3 Minutentakt... irgendwat kommt immer), hab ich mir langsam Sorgen gemacht. Ich hatte tatsächlich gedacht, ich hätte den Bus verpasst.

Hab dann also bei DHL (mein niedlicher Arbeitgeber) angerufen, und Bescheid gesagt. Dort sagte man mir dann, dass heute Streiks wären. Ich solle mir ein Taxi nehmen, und das Geld beim Verkehrsunternehmen zurückholen. Der nette Herr Personalchef war sich aber nicht so sicher ob das wirklich ginge (einfach Quittung vorzeigen).

Nun wollte ich mal dumm in die Runde fragen, ob da schonmal jemand mit Erfahrung gemacht hat, und ob es auch Geld zurück gab (immerhin 25€!).

Gruß,
Martin

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#2 Mitglied ist offline   sparkle 

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geschrieben 02. März 2006 - 22:20

Hmm nein denke nicht dass das so einfach geht. Oder hast du eine Monatskarte? Aber dann haben die wahrscheinlich auch irgendeine Klausel in den AGB dass das vorkommen kann... ich denke es sieht sehr schlecht für dein Geld aus!

Zu meiner Schulzeit gabs ja auch nix umsonst wenn die Busse nicht gefahren sind.

Dieser Beitrag wurde von sparkle bearbeitet: 02. März 2006 - 22:21

Dieser sparkle hat Super-Kuh-Kräfte

#3 _Publisher_

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geschrieben 02. März 2006 - 22:28

also die BVG/BVB (Berliner Verkehrs Betriebe, Berliner Verkehrs Verbund) schreiben auf der inet seite das bei ausfälle jeglicher art keine alternativen bezahlt werden.

#4 Mitglied ist offline   XiLeeN2004 

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geschrieben 02. März 2006 - 22:39

Die Nummer dürfte schon aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit zum Scheitern verurteilt sein.
Eingefügtes Bild

#5 Mitglied ist offline   sparkle 

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geschrieben 02. März 2006 - 22:40

Beitrag anzeigenZitat (XiLeeN2004: 02.03.2006, 22:39)

Die Nummer dürfte schon aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit zum Scheitern verurteilt sein.
Eben ;) Niemand hat MaDDiN versichert dass er jeden Morgen Bus fahren kann... gibt es eigentlich ein Recht auf gewohnheit? ;D
Dieser sparkle hat Super-Kuh-Kräfte

#6 Mitglied ist offline   sgerhards 

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geschrieben 02. März 2006 - 22:50

Ich weiß nicht wie es bei Streiks ist, aber wenn einfach nur ein Zug ausfällt bekommt man meine ich den Taxenpreis erstattet.
War auf jeden Fall bei meiner Mutter so.

#7 Mitglied ist offline   MaDDiN 

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geschrieben 02. März 2006 - 23:06

Beitrag anzeigenZitat (sgerhards: 02.03.2006, 22:50)

Ich weiß nicht wie es bei Streiks ist, aber wenn einfach nur ein Zug ausfällt bekommt man meine ich den Taxenpreis erstattet.
War auf jeden Fall bei meiner Mutter so.


Ja, das stimmt.

Gilt allerdings nicht bei "höherer Gewalt".
Zählt ein Streik auch dazu (ich denke schon...)?

#8 Mitglied ist offline   Spaceball 

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geschrieben 03. März 2006 - 11:13

Ich sehe keine Chance für dich dein geld wieder zu bekommen.
Den Weg würde ich mir sparen.

Schau mal was die Wikipedia zu "höherer Gewalt" sagt:

Zitat

höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.

Beispiele


Höhere Gewalt sind z.B. Brand, Unwetter oder Streik.


Sapce
Spaceball

Lord Helmchen: "Durchkämmt die Wüste!"
und seine Truppen nahmen Riesenkämme und kämmten die Wüste.

Lebe lange und in Frieden

#9 Mitglied ist offline   MaDDiN 

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geschrieben 03. März 2006 - 12:01

Beitrag anzeigenZitat (Spaceball: 03.03.2006, 11:13)

Ich sehe keine Chance für dich dein geld wieder zu bekommen.
Den Weg würde ich mir sparen.

Schau mal was die Wikipedia zu "höherer Gewalt" sagt:
Sapce


Gnaaaar...

Gleich erstmal dem ollen Personalchef an die Gurgel springen... ;)

Naja, ich werd's trotzdem mal versuchen, und bei der Stadtwerke anrufen...
25€ um zur Arbeit fahren zu können... tzz... ;D

#10 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 03. März 2006 - 15:26

Beitrag anzeigenZitat (sgerhards: 02.03.2006, 22:50)

Ich weiß nicht wie es bei Streiks ist, aber wenn einfach nur ein Zug ausfällt bekommt man meine ich den Taxenpreis erstattet.
War auf jeden Fall bei meiner Mutter so.
Da kommt es aber auch immer drauf an. Oftmals verweigert die Bahn einem den Taxischein, mit der Begründung in einer Stunde fährt der nächste. D.h. 60 Minuten Verspätung = ein Gutschein der DB über 30€.
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#11 Mitglied ist offline   S H A L A F I 

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geschrieben 03. März 2006 - 22:38

Beitrag anzeigenZitat (sparkle: 02.03.2006, 22:40)

Eben ;) Niemand hat MaDDiN versichert dass er jeden Morgen Bus fahren kann... gibt es eigentlich ein Recht auf gewohnheit? :blink:


Ja es gibt sowas wie ein Gewohnheitsrecht.
Das tritt aber erst nach 15 Jahren in Kraft ;D UNd ich denke solange fährt MaDDin noch nicht mit dem Bus oder?
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#12 Mitglied ist offline   MaDDiN 

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geschrieben 04. März 2006 - 02:03

Doch, früher zum Kindergarten musste ich immer mit dem Bus... aber nicht mit dieser Linie ;D

Habe heute mal bei der SWK angerufen (Krefeler Stadtwerke). Sie "werden gucken was sich machen lässt".
Soll mich am Monatg nochmal melden... ;D

Mal gucken, was das werden wird ;D :imao:

#13 Mitglied ist offline   ichbines 

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geschrieben 04. März 2006 - 05:08

hallo
in Österreich gab es bei den wiener linien auch einmal einen 3 tage streik.
Die Leute mit einer Jahreskarte haben ihr geld zurückbekommen. Also 1,14 Euro *gg*, bzw. die Karte war dann um 3 Tage länger gültig.


den ganzen Gesetzestext gibt es hier

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