Betreiber wollen Abmahnungen nicht hinnehmen
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, das den Heise Verlag anweist, Forenkommentare vorab zu kontrollieren, fällt offenbar auf fruchtbaren Boden. Eine Kanzlei mahnte jetzt Forenbetreiber unter Berufung auf das Urteil ab.
Betreiber von Internetforen müssen rechtlich bedenkliche Beiträge eigentlich erst dann löschen, wenn sie von ihnen Kenntnis erlangen, z.B. durch einen entsprechenden Hinweis. Nun wurden jedoch zwei Forenbetreiber von einer Kanzlei zu Unterlassungserklärungen aufgefordert - sie sollen künftig verhindern, dass strafrechtlich relevante Beiträge in ihren Foren geschrieben werden.
So wurde der Betreiber von "Cinefacts" aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil Forenteilnehmer die Methoden eines deutschen Videorings dort kritisiert hatten. In dem Schreiben an "Cinefacts" berufen sich die Anwälte auf eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Dieses hatte in einem anderen Fall gegen den Heise-Verlag geurteilt, dieser müsse künftig alle Forumsbeiträge schon im Vorhinein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen (Az. 324 O 721/05).
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Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 02. März 2006 - 13:25