Monitor Kaputt Und Nu?
#1
geschrieben 10. Februar 2006 - 11:06
habe nen monitor von LG zuhause rumliegen. Mir ist vor 2 Monaten aufgefallen das der nicht richtig funzt. wenn man den anschließt und anmacht dann knackt der komisch und man riecht son komischen geruch als wenn da irgendwas durchgeknallt ist.
Habe zuhause noch von September 04 nen Kaufbeleg (Bon) rumliegen. Da müsste doch noch Garantie drauf sein, oder?
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#2 _BAstiL_
geschrieben 10. Februar 2006 - 11:27
Zitat (linksta: 10.02.2006, 11:06)
habe nen monitor von LG zuhause rumliegen. Mir ist vor 2 Monaten aufgefallen das der nicht richtig funzt. wenn man den anschließt und anmacht dann knackt der komisch und man riecht son komischen geruch als wenn da irgendwas durchgeknallt ist.
Habe zuhause noch von September 04 nen Kaufbeleg (Bon) rumliegen. Da müsste doch noch Garantie drauf sein, oder?
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate!
Ein Mangel muss umgehend "angezeigt" werden (inerhalb 14 Tagen).
Somit solltest du den Mangel erst kürzlich bemerkt haben.
Schreibe den Händler an und frage einfach wie du dich verhalten sollst.
Gib eine möglichst genau Fehlerbeschreibung anbei.
P.S. Schicke nicht den original Kaufbeleg mit (hat letztens ein Händler von mir gefordert *kopfschüttel*) sondern eine Kopie
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 10. Februar 2006 - 11:29
#3
geschrieben 10. Februar 2006 - 11:32
Da tutst du was für die Stromrechnung und deine Augen. Ich denke auch das TFT's länger halten als Rören dinger aber das ist jetzt nur eie vermutung!.
Ein TFT kostet heute auch nicht mehr viel!.
Sonst mach es so wie es Bastil schon geschrieben hat.
Dieser Beitrag wurde von ShiaiTenshi bearbeitet: 10. Februar 2006 - 11:32
#4 _BAstiL_
geschrieben 10. Februar 2006 - 11:36
Zitat (ShiaiTenshi: 10.02.2006, 11:32)
Da tutst du was für die Stromrechnung und deine Augen. Ich denke auch das TFT's länger halten als Rören dinger aber das ist jetzt nur eie vermutung!.
Ein TFT kostet heute auch nicht mehr viel!.
Sonst mach es so wie es Bastil schon geschrieben hat.
Ein TFT finde ich auch ergonomischer ohne Frge.
Aber was glaubst du was alles reklamiert wird - Wahnsinn.
Muss man natürlich abschätzen ob sich die Kosten (evt. Versand) und der "Stress" lohnen.
Vielleicht bietet man ihm ja ein Neugerät zum Vorzuspreis an, wer weiß?
Edit/
Ersatz?
Oder er kauft den Monitor von unwissender04 (Suche/Biete)
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 10. Februar 2006 - 11:39
#5
geschrieben 10. Februar 2006 - 11:42
Zitat (BAstiL: 10.02.2006, 11:36)
Aber was glaubst du was alles reklamiert wird - Wahnsinn.
Muss man natürlich abschätzen ob sich die Kosten (evt. Versand) und der "Stress" lohnen.
Vielleicht bietet man ihm ja ein Neugerät zum Vorzuspreis an, wer weiß?
Edit/
Ersatz?
Oder er kauft den Monitor von unwissender04 (Suche/Biete)
Wenn der dann noch Online gekauft wurde, würd ich denn erstrecht nicht zurück schicken. Das wird echt viel zu teuer!.
Repariert werden die dinger ja eh nicht, sondern ausgetauscht aber der Stress da lohnt sich heute für so einen echt nicht mehr!.
Ein Occasion Moni würde ich eh nie Kaufen, wer weiss wie lange der schon Überleben musste.
Auf der Schluss Rechnung kommt heute ein TFT so oder so Billiger davon!.
#6 _asterx_
geschrieben 10. Februar 2006 - 13:38
#7
geschrieben 13. Februar 2006 - 12:49
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#8
geschrieben 13. Februar 2006 - 13:07
Zitat (linksta: 13.02.2006, 12:49)
Jop Versand zahlst selber, und wohin, na an den Hersteller natürlich.
Adresse kriegst eh von denen, weil normal setzt man sich eh erst mit dem Hersteller in Verbindung, zwecks RMA-Nummer heisst das glaub ich.
#9
geschrieben 13. Februar 2006 - 13:27
#10 _asterx_
geschrieben 13. Februar 2006 - 13:40
#11
geschrieben 13. Februar 2006 - 15:28
Zitat (BAstiL: 10.02.2006, 11:27)
Ein Mangel muss umgehend "angezeigt" werden (inerhalb 14 Tagen).
Somit solltest du den Mangel erst kürzlich bemerkt haben.
Schreibe den Händler an und frage einfach wie du dich verhalten sollst.
Gib eine möglichst genau Fehlerbeschreibung anbei.
P.S. Schicke nicht den original Kaufbeleg mit (hat letztens ein Händler von mir gefordert *kopfschüttel*) sondern eine Kopie
Nach 6 Monaten wechselt aber die Beweislast, der Käufer muss beweisen, dass er den Fehler nicht verursacht hat, sondern das es ein Materialfehler ist.
Boykottiert JAPAN
#12 _BAstiL_
geschrieben 13. Februar 2006 - 20:31
Zitat (Sepultura: 13.02.2006, 15:28)
Ja
Aber dann bitte auch korrekterweise "Sachmangel".
Das Wort "Verbraucherschutz" hilft manchmal auch...
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 13. Februar 2006 - 20:34
#13 _MasterChiefDX_
geschrieben 13. Februar 2006 - 20:57
#14
geschrieben 14. Februar 2006 - 08:10
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#15
geschrieben 14. Februar 2006 - 08:43
Die Geräte haben 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst, wenn beim Sachgemäßen Gebrauch ein Bauteil die 2 Jahre nicht übersteht, war es von Anfang an nicht stark genug ausgelegt.
Also greift die Gewährleistung, ausser der Händler kann dir Beweisen, daß du den Monitor geöffnet hast, Ihn zum Nüsse knacken benutzt hast oder irgend einen anderen Unsinn mit dem Gerät angestellt hast.
Ich glaube mit dem Chaos wären wir oft besser bedient (kxxx, verarschter Bürger)
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