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Nachrichten zum Thema: Internet
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Nepp Bei Simsen.de

#31 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:44

ok.... da der junge, nennen wir ihn J ist gemäß §2 BGB nicht volljährig ist aber älter als 7 Jahre ist, ist er nur beschränkt geschäftsfähig gemä´ß §106

das rechtsgeschäft ist für ihn mit rechtlichen Nachteilen verbunden. somit bedarf es der Zustimmung der Eltern. gemäß § 108I BGB

somit ist der Vertrag schwebend wirksam bis Ihn die Eltern die Zustimmung geben.

§110 Tritt deshalb nicht in Kraft da der J die Leistungen nicht mit seinen zu verfügung stehenden Mitteln bewirken kann. (Jahreszahlungen). Bekommt der Junge jedoch 10 euro Taschengeld im Monat und müsste monatlich 7 Euro zahlen, wäre dies kein Problem, somit wäre das Geschäft wirksam.

Da hier eine Vorausszahlung verlangt wird kann dieses Rechtsgeschäft als nciht wirksam voralllem deswegen weil die zustimmung der gesetzlichen erzieher gem. 1629 I und 1626I BGB fehlen.

Wichtig ist halt das der Jugendlcihe kein Taschengeld von den eltern bekommt...

der Vertrag wird somit nicht wirksam da nach §108I die zustimmung der Eltern gem. §182 BGB fehlt.



Kleiner tipp, simsen.de ist
von den ftpbetreibern!!! google spuckt sehr viele infos darüber aus....



Außerdem könnte die Willenserklärung des Minderjährigen angefochten werden weil er sich nach §119I alternative 1 über den Inhalt des Vertrages nicht im klaren war. sprich es entseht einen Inhaltsirrtum....
jedoch können hierdurch schadensersatzansprüche nach § 122BGB gefordert werden, daher ist eher die andere alternative zu wählen (Taschengeld)


sorry für das durcheinander, hab leider sehr wenig zeit, hoffe aber ich konnte weiterhelfen

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 11. Februar 2006 - 16:44

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#32 Mitglied ist offline   Anderländer 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 17:03

hatte mich mal bei usenext angemeldet udn hab verpennt zu kündigen naja wir haben es so gelöst ne kopie von meinem kinderausweis hingeschickt und dazu geschrieben der vretrag ist ungültig da ich noch nicht 18 bin ^^. dürfte bei euhc auch klappen
Eingefügtes Bild

Sorry leuts wechen Rechtschreib fehlern und der schlechten Grammatik ich bin leider Legasteniker.
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#33 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 17:11

@aplo, WOW. Bist du Anwalt? Werde das alles mit Sicherheit in die Mail an Simsen.de einbauen! Danke. Auch an all die anderen vielen Dank.......

PS: Winfuture, da wird Ihnen geholfen!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#34 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 17:26

lol nee anwalt bin ich nicht...


aber ich kenn mich etwas in dem gebiet aus. du musst ja nur das gesetzt aufschlagen und auf deutsch übersezten... :) :)
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#35 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 19:35

Der Wiener hat nichts mit FTPWelt zutun. das war Syndikus, der UseNeXT gegründet hat. Er taucht aber nicht mehr dort auf....seltsamerweise.

@Chaossos:
Für deinen Freund gilt das gleiche: Sofern er sich vor dem 1.2.2006 angemeldet hat, wird der Vertrag fallen gelassen. Siehe Seite 2 von diesem Beitrag :)
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#36 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 19:45

ja war vor dem 01.02.06
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#37 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 19:54

Beitrag anzeigenZitat (aplo: 11.02.2006, 16:44)

§110 Tritt deshalb nicht in Kraft da der J die Leistungen nicht mit seinen zu verfügung stehenden Mitteln bewirken kann. (Jahreszahlungen). Bekommt der Junge jedoch 10 euro Taschengeld im Monat und müsste monatlich 7 Euro zahlen, wäre dies kein Problem, somit wäre das Geschäft wirksam.

Da hier eine Vorausszahlung verlangt wird kann dieses Rechtsgeschäft als nciht wirksam voralllem deswegen weil die zustimmung der gesetzlichen erzieher gem. 1629 I und 1626I BGB fehlen.

Wichtig ist halt das der Jugendlcihe kein Taschengeld von den eltern bekommt...

der Vertrag wird somit nicht wirksam da nach §108I die zustimmung der Eltern gem. §182 BGB fehlt.
das stimmt aber nicht alles. richtig ist das Jugendliche keine Verträge (oder irgendwas anderes) abschließen dürfen die sie zu weiteren Zahlungen verpflichten. Dabei ist es egal um welche Beträge es geht und ob oder wieviel Taschengeld er kriegt. Deshalb dürfen Jugendliche auch keine Handy Verträge abschließen weil sie monatlich zahlen müssen.

Also kommt man auf jeden Fall bei simsen.de und ähnlichen Angeboten raus ohne Sachen wie Unterlassungserklärungen unterschreiben zu müssen. Denn der Vertrag ist komplett ungültig und somit gibts auch keine Ansprüche die simsen.de haben könnte. Wichtig ist halt das ihr bei der Anmeldung minderjährig wart.

edit

Zitat

Wäre also wirklich einen Versuch wert, vorausgesetzt du hast beim Alter nicht geschummelt und dich älter gemacht, denn dann wäre das Urkundenfälschung und erheblich teurer als 84 €...
stimmt nicht. um eine urkunde zu fälschen müsste es erstmal eine urkunde sein. das ist sie aber erst nach wirksamen abschluss. ist er aber minderjährig gewesen kann er sie gar nicht abschließen.

Zitat

Du hättest auch den nächsten Absatz lesen sollen

Zitat

Minderjährige können wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph).


Und bei 13 Euro im Monat ist dies ganz klar der Fall
der text ist missverständlich. richtig ist jugendliche müssen ein geschäft das sie abschließen wollen mit dem geld bezahlen können das sie zum abschluss bereits haben. also nicht mit geld das sie erst bekommen. das trifft hier aber eh nicht zu da dieser Vertrag Zahlungen beinhaltet die erst in der Zukunft fällig werden. Dann ist es egal wiehoch sie sind und wieviel Geld der Jugendliche hat.

btw: die einzige Möglichkeit für einen Jugendlichen zB einen Handyvertrag abzuschließen ist alle zwangsweise anfallenden Zahlungen bei Vertragsabschluss zu leisten.

Dieser Beitrag wurde von contaque bearbeitet: 11. Februar 2006 - 20:05

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#38 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 20:24

@ Chaossos: Siehe http://www.netzwelt.de/news/73591-sie-rude...e-entlaesst.htm
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#39 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 12. Februar 2006 - 18:21

So...
Um das hier meinerseits abzuschließen: Wir haben den Leuten von simsen.de gestern noch ne E-Mail geschickt, in der wir sie mit Verweis auf ihre "Transparenz-Offensive" baten den Account zu löschen. Und heute wurde uns die Löschung per E-Mail mitgeteilt.

;) Was waren wir erleichtert
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#40 Mitglied ist offline   Hardstyle 

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geschrieben 13. Februar 2006 - 12:09

Beitrag anzeigenZitat (Ronin: 25.01.2006, 15:33)

Wenn du nicht zahlst, werden sie dir einfach eine Hand abhacken ;)



lol, genau so gehörts dir auch, wer nicht lesen kann ist klar der dümmere ;)

in der regel gelten agbs nicht für privatkunden. dort tritt meist das gesetz in kraft allerdings in diesem fall würd ich mal sagen nicht ;)
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#41 Mitglied ist offline   sparkle 

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geschrieben 13. Februar 2006 - 12:12

Beitrag anzeigenZitat (Hardstyle: 13.02.2006, 12:09)

in der regel gelten agbs nicht für privatkunden. dort tritt meist das gesetz in kraft allerdings in diesem fall würd ich mal sagen nicht ;)
Wo hast du denn das her? AGB gelten für jeden, und es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat. Bei Simsen.de ist das in Dubai, jedoch haben sie auch eine Zweigstelle in Österreich.
Dieser sparkle hat Super-Kuh-Kräfte
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#42 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 13. Februar 2006 - 12:41

Beitrag anzeigenZitat (Hardstyle: 13.02.2006, 12:09)

in der regel gelten agbs nicht für privatkunden. dort tritt meist das gesetz in kraft allerdings in diesem fall würd ich mal sagen nicht ;)

du hast keine ahnung also red kein blödsinn. AGB's gelten für jeden der ein wirksames Geschäft abschließt, für nat. und juristische Personen. Allerdings darf eine AGB nicht gegen geltendes Geschäft verstoßen.

Beitrag anzeigenZitat (sparkle: 13.02.2006, 12:12)

Wo hast du denn das her? AGB gelten für jeden, und es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat.
auch falsch. oder was meinst warum die EULA von Windows XP in Deutschland unwirksam ist?

wenn sich ein Angebot wie simsen.de - mit de-endung - und in deutscher Sprache ganz klar an deutsche Kunden richtet, gilt auch deutsches Gesetz.

Sofern die AGB's von simsen.de nicht gegen deutsches Recht verstoßen sind sie wirksam. Und sie verstoßen auch nicht danach.

Hättet ihr meine vorherigen Posts gelesen wüßtet ihr dass, das einzig unwirksam der Vertrag ist weil er als Minderjähriger, einen Vertrag der in zu Zahlungen in der Zukunft zwingt, nicht unterschreiben kann / darf.
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#43 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 13. Februar 2006 - 12:54

Hallo,

der Oberbrüller bei diesen Nepper Schlepper Bauernfänger Bande:
"Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate...."

Allerdings wird später dann auf "...zwingende Bestimmungen
des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
"
hingewiesen.

Die Welt wird wirklich verrückt:
Verbrecher tun so, als hätten sie eine Firma,
Firmen benehmen sich wie Verbrecher.
Opfer heißt jetzt "Kunde". ;)

Also immer schön die Aufgen auf,
und Vorsicht vor Nepper, Schlepper, Bauerfängern!


Gruß, Internetkopfgeldjäger

Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 13. Februar 2006 - 13:01

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#44 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 18:23

Hallo, habe auf meinen Einspruch wegen dem Jungen folgende Antowrt von SIMSEN.de erhalten:

"Sehr geehrter Kunde,

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.

Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war!

In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Simsen.de-Team


Genauere Informationen:
http://dejure.org/ge...e/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html "

Welche Schadenersatzansprüche können die denn tatsächlich gegen den Jungen oder deren Eltern geltend machen? Sind die im Recht damit? Werde denen eine Kopie des Ausweises per Mail zukommen lassen!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#45 Mitglied ist offline   MarkusP 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 20:48

Naja, wirklich helfen kann ich dir da auch nicht...aber ich würde an deiner Stelle vielleicht ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen.


----

Bitte nicht alle 2 Stunden fragen, ob jemand einen Rat hat, oder nicht. Wer was weiß, wird sich schon dazu äußern ;-)
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