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Nachrichten zum Thema: Internet
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Nepp Bei Simsen.de

#46 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 23:27

Wir wollten das mit dem Anwalt als letzten Schritt machen!!!!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#47 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 14. Februar 2006 - 23:28

Beitrag anzeigenZitat (Chaossos: 14.02.2006, 18:23)

In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.

Jetzt solltest du zum Anwalt gehen. Bitte sag uns auch was der dazu meint.

edit

nun als letzten schritt wenn sie euch nicht rauslassen wollen würde ich auch zum Anwalt gehen. Da sie aber mit Schadenseratzansprüchen drohen würde ich zum Anwalt gehen aus 2 Gründen:

Habt ihr Recht sagt ihr denen ihr wart beim Anwalt und wißt das simsen.de nix machen kann. Das macht erstmal Druck dort.
Habt ihr Unrecht braucht ihr jetzt eine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag wurde von contaque bearbeitet: 14. Februar 2006 - 23:31

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#48 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 13:26

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 25.01.2006, 14:56)

 3 Vertragsleistungen

(1) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, dem Kunden monatlich 100 SMS gutzuschreiben, sobald die Zahlung erfolgte.

(2) Der Teilnehmer ist berechtigt, in einem Zeitraum von 14 Tagen gerechnet ab Anmeldung bis zu 100 SMS über die Internetseiten unter der Domain www.simsen.de zu versenden.

(3) Nach Ablauf der 14-tägigen Gratis-Erprobungsphase wird der SMS-Versand kostenpflichtig. Die Kosten finden Sie unter � 6 Zahlungsbedingungen.

13 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kleingedrucktes übersehen? Da steht nichts von einem Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Gratis-Zeit, heisst wenn du den Vertrag abgeschlossen hast bist du damit einverstanden einen Einjahresvertrag einzugehen und somit auch die erforderlichen Zahlungen zu leisten.

die agb sind unwirksam!

nachzulesen §309 ff BGB, hab leider keine zeit weil ich im prüfungsstress stecke.... ansonste würde ich es gerne ausführlich erklären

achso, lass ihn mal schadensersatzansprüche geltend machen , da bin ich mal gespannt, für einen schadensersatz müsste ein schuldverhältnis, Schaden, pflichverletzung und zu vertreten müssen vorligen, fehlt ein tatbestand kann er keine schadenersatz geltend machen

es fehlen: der schaden, den er erlitten hat , und insbesondere das schuldverhältnis das durch den kaufvertrag nciht gegeben ist!
also, sollte er einen mahnbescheid schicken, lege wiederspruch ein und geh vor gericht..
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#49 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 16:56

Beitrag anzeigenZitat (aplo: 15.02.2006, 13:26)

es fehlen: der schaden, den er erlitten hat ,
natürlich gibts einen schaden.

er wird den service ja benutzt haben und sms verschickt haben etc. und selbst wenn nicht hatte / hat simsen.de auslagen weil er das geld nicht bezahlen will

schuldverhältnis ist auch klar. tatbestand ist betrug oder vielleicht auch erschleichen von leistungen.

aber denk dran. das alles trifft nur zu wenn er den vertrag wirksam abschließen kann. Meines Erachtens aber kann er das gar nicht weil er zu dem Zeitpunkt minderjährig war. Außerdem gibts mE keinerlei Handhabe weder gegen ihn noch die Eltern (zB wegen mangelnder Sorgfaltspflicht) weil es Sache des Anbieters dafür zu sorgen das minderjährige den Service nicht nutzen können.
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#50 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 16:59

@aplo,
danke. Du machst einen echt Mut und die Sachen die du schreibst scheinen Hand und Fuß zu haben!!!!

Danke auch an alle anderen die Tips geben!

Bin noch nicht dazu gekommen an Simsen.de den Ausweis zu schicken!

Werde aber natürlich von dem Werdegang dieser Sache berichten!

Gruß Chaossos!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#51 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:08

es muss sich aber nicht nur gut anhören sondern auch richtig sein und das ist nicht alles was aplo schreibt. (siehe frühere posts von mir)

die drohen mit Schadensersatzforderungen, ich würd zum Anwalt gehen. Selbst wenn du in allen Punkten Recht bekommst kann es trotzdem sein das du Probleme kriegst weil du Details nicht wissen konntest
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#52 Mitglied ist offline   bk-style 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:11

Hallo
hab des gelihce gemacht udn auch briefchen bekommen
NICHT ZAHLEN aufkeinen fall das geld ist dann weg
am besten per mail sofort ne schöne Kündigung schicken habe i auch gemacht und seit tagen nichts mehr gehört am besten nimm diese vorlage habe ich in anderen foren gesehen die diesen vorlagfür sehr positiv sehen
also hier:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den angeblich am ......... über http://www.simsen.de
geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die
Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag
jederzeit widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet
sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf http://www.simsen.de
ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als "versteckt"
und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich
entbehren somit jeglicher Grundlage!“

nur noch deine daten einfügen und dann ab damit
ich hoffe du hast noch nicht gezahlt und ich konnt dir helfen schau mal unter goggle simsen.de rechnung da sind die ersten beide einträge sehr hilfreich ciaoooooo
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#53 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 17:55

Beitrag anzeigenZitat (contaque: 15.02.2006, 17:08)

es muss sich aber nicht nur gut anhören sondern auch richtig sein und das ist nicht alles was aplo schreibt. (siehe frühere posts von mir)

die drohen mit Schadensersatzforderungen, ich würd zum Anwalt gehen. Selbst wenn du in allen Punkten Recht bekommst kann es trotzdem sein das du Probleme kriegst weil du Details nicht wissen konntest


naja wenn du es besser weisst, dann spiel du den berater!

sorry ich hab zwar keine zeit aber den stuss kann ich mir nicht anhören....

Beitrag anzeigenZitat (contaque: 15.02.2006, 16:56)

Meines Erachtens aber kann er das gar nicht weil er zu dem Zeitpunkt minderjährig war.





völlig falsch!

man man man....

ein beschränkt geschäftsfähiger kann auch geschäfte abschließen und zwar
wenn sie nur einen rechtlichen vorteil mit sich bringen
- durch die genehmigung oder einwilligung der erziehungsberechtigten
- das erwirken mit dem Taschengeld
dies ist hier aber nciht der fall! da er die leistung nicht bewirkt hat (sprich die leistung muss im voraus gezahlt werden und ist somit nicht geleistet WORDEN) somit braucht er die Zustimmung der Eltern welche nachträglich erfolgen muss, diese erfolgte nicht, somit ist der Vertrag null und nichtig ex tunc!!!! so..
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#54 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 19:35

Beitrag anzeigenZitat (aplo: 15.02.2006, 17:55)

(sprich die leistung muss im voraus gezahlt werden und ist somit nicht geleistet WORDEN) somit braucht er die Zustimmung der Eltern welche nachträglich erfolgen muss, diese erfolgte nicht, somit ist der Vertrag null und nichtig ex tunc!!!! so..

ich verstehe nicht was du meinst.

Er kann den Vertrag nicht rechtswirksam abschließen weil er in zu (monatlichen) Zahlungen in der Zukunft verpflichet. Also so wie ein Handy-Vertrag. Als Jugendlicher darf er so einen Vertrag aber nicht unterschreiben.

Beitrag anzeigenZitat (aplo: 11.02.2006, 16:44)

§110 Tritt deshalb nicht in Kraft da der J die Leistungen nicht mit seinen zu verfügung stehenden Mitteln bewirken kann. (Jahreszahlungen). Bekommt der Junge jedoch 10 euro Taschengeld im Monat und müsste monatlich 7 Euro zahlen, wäre dies kein Problem, somit wäre das Geschäft wirksam.


Natürlich kann ein beschränkt geschäftsfähiger Geschäfte abschließen. Und zwar solche die im Rahmen des Taschengeldparagraphen laufen. Er muss das Geld bereits besitzen. Das heißt aber auch das, selbst wenn er ein monatliches Taschengeld von zB 25€ erhält er keinen Vertrag abschließen darf der ihn verpflichtet monatlich 2€ zu zahlen.

Sondern er kann nur Geschäfte tätigen zu deren Erfüllung er die notwendigen Geldmittel bereits besitzt. Das heißt er muss die Geldmittel nicht am Tag der Fälligkeit besitzen (wie du es erklärst) sondern dann wenn er das Geschäft abschließt.

@ Thema

der Vertrag ist ungültig - aus dem einen oder anderen Grund.
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#55 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 19:39

naja, du scheinst ja alles besser zu wissen, ich halte mich aus dem threat raus, kann mir das zeug nicht mehr mit anhören... sorry...

viel glück bei deinem weiteren vorgehen...

das ist kein handyvertrag.... aber naja...

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 15. Februar 2006 - 19:41

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#56 Mitglied ist offline   contaque 

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geschrieben 15. Februar 2006 - 19:48

ist kein handyvertrag hat aber diesselbe problematik - zahlungen in der zukunft.

ich will nicht alles besser wissen aber wenn du mir nur etwas (für mich unverständliches) schreibst, es nicht erklärst und auf meine argumente nicht eingehst sondern sie einfach als falsch bezeichnest,.... dann, wie soll ich dann bitte meine meinung ändern oder etwas lernen?
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#57 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 16. Februar 2006 - 19:53

Hey keinen Streit hier.

Habe jetzt durch Recherchen im Net was neues zu dem Thema gefunden:

es gibt für die bereits hier erwähnte im Zusammenhang mit Netzwelt.de stehende "Rückholaktion" einen
extra EmailAccount netzwelt(at)simsen.de. Dorthin folgenden Text hinsenden:

"SMS-nummer (steht auf der rechnung/mahnug)
Name

Hallo, ich hatte mich scheinbar vor dem 1.2.2006 bei ihnen angemeldet.
Aufgrund der nicht genügenden anmelde Transparenz ihrer Seite habe ich nix von dem Abo mitbekommen.
Ich habe jetzt folgende Stellungsnahme gelesen :

Offizielle Entschuldigung von
simsen.de-Macher Valentin F. für entstandene Unannehmlichkeiten.

Offizielle Stellungnahme der Verimount FZE LLC
Als Betreiber von simsen.de ist es uns mit Sorge aufgefallen, dass die Anmeldemaske in der Vergangenheit teilweise zu wenig Transparenz aufwies, wir dachten, sie sei transparent genug. Vergangene Woche haben wir die Transparenz erhöht. Nicht ohne Stolz bemerken wir positive Kundenreaktionen, denn durch die verstärkte Transparenz entstehen mittlerweile keine Missverständnisse mehr.

Dennoch sehen wir noch mehr Handlungsbedarf. Deswegen wurde mittels netzwelt(at)simsen.de ein Mailaccount eröffnet. Diese E-Mailadresse ist das Herzstück unserer "Rückholaktion". Sie bezieht sich auf Kunden, die sich bei simsen.de vor dem 1.2.2006 - also vor der Verimount "Transparenz Offensive" - angemeldet und die damaligen Teilnahmebedingungen überlesen haben. Die Kunden werden mit Kulanz behandelt, ihr Account wird gelöscht und alle etwaigen Mahnungen oder Rechnungen sind als nichtig zu beachten. Es werden diesen Kunden keine Kosten entstehen.
Verimount möchte sich an dieser Stelle auch für Unannehmlichkeiten gegenüber diesen "Kunden" entschuldigen. Simsen.de würde sich als Marktführer freuen, wenn der Mitbewerb diesen Beispiel folgen und mehr Transparenz gegenüber den Kunden zeigen würde. Es ist unbestritten, dass simsen.de eine neue Internet-Branche geschaffen hat, die langfristig Erfolge, gemeinsam mit den Kunden, feiern kann.


Hierzu ist aber Transparenz nötig, die wir in Zukunft fordern, auch von unseren Mitbewerb, von dem wir uns derzeit ausdrücklich distanzieren. Abschließend wollen wir uns bei unseren Kunden und bei unseren Gewinnspielteilnehmern herzlich bedanken. Insbesondere jenen Kunden, die unseren Service äußerst positiv annehmen und uns mit konstruktiver Kritik unterstützen, sind wir zu Dank verpflichtet. Wir laden natürlich alle Kunden, sowie alle Außenstehende dazu ein, unseren Service weiter zu verbessern.

Ich bitte sie daher um Löschung meiner Daten. Meine SMS Nummer lautet SMS-nummer.


Mit freundlichen Grüßen "

Dies hat wohl schon bei einigen Opfern zu einer Aufhebung des Vertrages geführt! Eine Bestätigung über die Aufhebung per Mail haben diese wohl auch erhalten!

Dieses als Tip noch für alle!

Habe gerade eben solch eine Mail an netzwelt(at)simsen.de gesendet demnach auch noch keine Antwort erhalten.

Sobald ich was von denen höre berichte ich wieder hier!

ciau Chaossos
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#58 Mitglied ist offline   kxxx 

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geschrieben 16. Februar 2006 - 20:34

@Chaossos. Hättest du Beitrag Nummer 24 mal gelesen, hättest du das ganze von Anfang an so lösen können.
:cool:
Der Staat ist eine Notordnung gegen das Chaos (Gustav Heinemann, ehemaliger Bundespräsident)

Ich glaube mit dem Chaos wären wir oft besser bedient (kxxx, verarschter Bürger)
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#59 Mitglied ist offline   shadar.logoth 

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geschrieben 18. März 2006 - 08:31

Ich gehöre zu den Deppen, die nach der Mahnung aufgrund der angekündigten Inkasso-Kosten bezahlt haben.
Meine Kündigung wird NICHT akzeptiert, trotz der großspurigen Erklärung des Betrüger-Vereins
(siehe http://www.netzwelt.....entlaesst.html)
Ich habe folgende Mail erhalten, nachdem ich vor Wochen bereits eine Kündigungsbestätigung erhalten hatte. Also Betrug und planloses Handeln:

"Sehr geehrter Kunde,

Ihr Account wurde nur deshalb fälschlicherweise deaktiviert, weil Ihr Zahlungseingang noch nicht verbucht worden war.
Da Sie die Rechnung jedoch beglichen haben, ist eine Stornierung leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Simsen.de-Team "
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