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Nachrichten zum Thema: Internet
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Nepp Bei Simsen.de

#16 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 25. Januar 2006 - 16:17

Am besten lässt du deine Eltern einen Brief aufsetzen, dass ihr minderjähriger, nicht geschäftsfähiger Zögling den (rechtsunwirksamen) Vertrag abgeschlossen hat... und sie von weiteren Rechnungen, sowie die Einforderung des Betrages dieser Rechnung absehen sollen, da sie ansosnten vor Gericht gehen werden um sich ihr Recht zu holen + natürlich den Rechnung- oder evtl. Mahnungsbetrag unter keinen Umständen zahlen werden.

Funktioniert natürlich nicht, wenn du bei der Anmeldung ein Geburtsdatum angegegeben hast, welches dich als 18 oder älter identifiziert.

Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 25. Januar 2006 - 16:18

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#17 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 25. Januar 2006 - 16:26

Nicht geschäftsfähig sind Minderjährige unter 7 Jahren. Ich wage mal zu bezweifeln, daß das bei shadar.logoth der Fall ist
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#18 _Breaker_

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geschrieben 25. Januar 2006 - 16:32

Ist schon richtig Ronin, aber beschränkte Geschäftsfähigkeit sollte in diesem Falle auch ausreichen:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.

Wäre also wirklich einen Versuch wert, vorausgesetzt du hast beim Alter nicht geschummelt und dich älter gemacht, denn dann wäre das Urkundenfälschung und erheblich teurer als 84 €....

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 25. Januar 2006 - 16:34

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#19 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 25. Januar 2006 - 16:37

Du hättest auch den nächsten Absatz lesen sollen

Minderjährige können wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph).


Und bei 13 Euro im Monat ist dies ganz klar der Fall
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#20 _Breaker_

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geschrieben 25. Januar 2006 - 16:40

Shit, stimmt. Ich ging jetzt von den 84 € aus, aber die sind ja nur eine Jahresgebühr. Na dann wird er wohl in den sauren Apfel beissen müssen.

Achso, Quelle des Zitats ben war übrigens die Wikipedia, ganz vergessen :rofl:
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#21 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 25. Januar 2006 - 17:06

rechtlick kommst du nicht mehr aus den vetrag raus.... du kannst nur versuchen das du dieses geld monatlich bezahlst. denn solche 1jahresverträge mit gleich abbuchen .... sind bissel anfechtbar.

Mein sys:
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#22 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 09. Februar 2006 - 19:01

Hallo,

auch mein Freund (16 Jahre alt) hat sich bei simsen.de eher versehentlich angemeldet (er ist über ein Pop-Up auf hausaufgaben.de dorthingelangt). Dabei hat er leider übersehen, dass der besagte Dienst kostenpflichtig ist.

So wurde auch er in einer E-Mail aufgefordert, die 84€ zu bezahlen. Da er diesen Dienst auch nie in Anspruch genommen hat, wollte er nach Ablauf der zwei Wochen Rücktrittsfrist den Vertrag annullieren und hat deshalb in etwa folgendes geschrieben:

"[...] Da ich mich weder selbst bei Ihrer Homepage angemeldet habe noch Ihr Angebot genutzt habe, bin ich nicht bereit besagte 84€ zu zahlen. Ich bitte Sie daher, den Vertrag für null und nichtig zu erklären, da ich von einem Dritten angemeldet worden sein muss."

Das haben sie auch insofern geschluckt, als dass nun eine E-Mail mit der Aufforderung, eine angehängte eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben, ankam. Mit dieser wird bestätigt, dass er sich nicht selbst bei simsen.de, insbesondere nicht an dem Tag xxx mit der IP xxx angemeldet hat und ihren kostenpflichten Dienst in Anspruch genommen hat.
Sofort nach Erhalt dieser Versicherung könnten sie die IP-Adresse und die (übrigens gültige!) Adresse an die Polizei weiterleiten und so den Übeltäter ausfindig machen. Bis zum Erhalt bliebe allerdings die oben genannte Forderung bestehen.

Was würdet ihr für ein weiteres Vorgehen vorschlagen?
Wäre es hilfreich, damit zu argumentieren, dass die Eltern nicht mit dem Vertragsabschluss einverstanden sind und die einmalige Summe von 84€ den Rahmen des Taschengeldparagraphen eindeutig überschreitet?

Ich wäre für jede eurer Antworten sehr dankbar.

Der Kenner

Dieser Beitrag wurde von Der Kenner bearbeitet: 10. Februar 2006 - 19:05

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#23 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 10. Februar 2006 - 22:19

Kann mir wirklich keiner weiterhelfen? Die eidesstattliche Versicherung soll halt so schnell wie möglich zurückgeschickt werden.
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#24 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 10. Februar 2006 - 22:28

In deinem Fall wird die Rechnung höchstwahrscheinlich fallen gelassen. netzwelt hat mal wieder alles geregelt :gähn:

Wenn du dich vor dem 1.2.2006 dort angemeldet hast, dann lies dir das mal durch:
http://www.netzwelt.de/news/73591-sie-rude...e-entlaesst.htm
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#25 Mitglied ist offline   Der Kenner 

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geschrieben 10. Februar 2006 - 22:47

Trifft genau auf meinen Freund zu! Vielen Dank! :gähn:
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#26 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:00

Hallo, der Sohn eines Freundes hat sich in dem Glauben das alles Gratis ist bei simsen.de angemeldet und von dort SMS verschickt! Mittlerweile hat es sich heraus gestellt, daß es Kostenpflichtig ist und 7€ im Monat kostet und man fürs Jahr im Voraus bezahlen soll! Er hat auf die Rechnung, die er per Mail erhalten hat nicht reagiert und den Eltern aus Angst verschwiegen! Er ist erst 14 Jahre jung. Jetzt haben die eine Mahnung von simsen.de erhalten! Gab natürlich großen Streß zu Hause, da die Rechnung über 91,50€ relativ hoch ist für die Familie!!! Was kann man dort machen um diese Rechnung nicht zu bezahlen? Hat jemand Erfahrungen mit simsen.de?

Dieser Beitrag wurde von Chaossos bearbeitet: 11. Februar 2006 - 16:01

"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#27 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:04

Boardsuche hilft...
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#28 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:11

Danke Olgu!!!! Werde es damit versuchen!!!! Er ist noch minderjährig und Taschengeld bekommt er nicht!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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#29 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:13

Ist schon schade, das Kiddies so gelockt werden...
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#30 Mitglied ist offline   Chaossos 

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geschrieben 11. Februar 2006 - 16:19

Richtig denn wenn du auf die erste Seite gehst liest du auf den ersten Blick nur 100 SMS GRATIS!!!! Genau so ne Sch***se wie mit dem ganzen Jamba Dreck und Klingelton gezeugs! Das gehört Verboten!
"Piss die Wand an" (Zitat Al Pacino)
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