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Azubi Aus Der Schule Holen


#1 Mitglied ist offline   Lucas 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:56

Hi!

Ich habe Blockunterricht und mein Chef holt mich in der Schulwoche manchmal aus dem Unterricht wenn in der Firma welche krank sind. Und ich muss dann arbeiten. Wollte wissen ob er das eigentlich darf? Ich möchte lieber Schule machen als arbeiten gehen.

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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:58

Zu meiner Lehrzeit durfte das nicht sein. Ist aber schon über 18 Jahre her.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#3 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:59

das gesetz schreibt vor, dass dein chef dich für die schule freistellen muss. einzelne ausnahmen sind nur mit absprache der schule/ klassenleiter möglich.

hin und wieder ist es jedenfalls möglich, eine krankheitsvertretung sollte nicht zur gewohnheit werden.

§9 Abs. 5 BBiG

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 09. Dezember 2005 - 22:01

Admin akbar

#4 Mitglied ist offline   Lucas 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:02

hm es sieht so aus als darf ich die gane nächste woche nicht in die Schule. Zählt das auch unter hin und wieder?

#5 Mitglied ist offline   TTDSnakeBite 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:06

keinesfalls! max 1-2 tage! eine woche ist ja lol, du musst das ja irgendwann nachholen!? da erlaubt sich dein chef eindeutig zuviel!!!!!

#6 _Breaker_

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:10

Was lernst du?
Frag doch mal eure Berufsgenoschenschaft, Vertrauenslehrer o.ä. ob es nicht an der Zeit wäre für ein vertrauliches Gespräch mit deinem Chef.
Wie sind deine Noten?

#7 Mitglied ist offline   Lucas 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:17

Ich lerne einen IT Beruf und der beste in der klasse bin ich bei weitem nicht. Ein gespräch mit meinem Chef ist nicht möglich.

Im BBiG habe ich nichts dazu gefunden :wallbash:

Dieser Beitrag wurde von Lucas bearbeitet: 09. Dezember 2005 - 22:20


#8 _Breaker_

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:20

Nicht du sollst mit deinem Chef reden. Lass das den Vertrauenslehrer, Schiedsstelle o.ä. machen, die haben Erfahrung und wissen wie man solche Leute anpackt :wallbash:

#9 Mitglied ist offline   MacGyverX 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:26

Laut Gesetz darf das keinesfalls passieren.
In der Schule solltet ihr eigentlich auch über solche Sachverhalte informiert werden.

Wenn sich das nicht über die Schule oder den Betrieb regeln lässt, solltest du auf jeden Fall deine zuständige IHK darüber informieren!!!

#10 Mitglied ist offline   Lucas 

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geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:37

Naja es darf nicht so rüberkommen, dass ICH nicht arbeiten will. Besser ists wenn die schule oder die ihk da was macht. ich werde mal sehen. vielen dank erst ma.

#11 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 10. Dezember 2005 - 14:02

Also bei uns (Sachsen) ist es so, das unser klassenlehrer das erst genehmigen muss. Vorher is da nix mit Betrieb. Freistellung über eine Woche müssen sogar vom Schulleiter genehmigt werden. Berufsschule hat zwar keine wertigkeit in der abschlussprüfung der IHK, aber dennoch wird es auch in der BS ein Zeugniss geben, was auch sehr nützlich ist, wenn du z.B. die IHK-Prüfung vermasselt hast.

Gegen ein paar tage mal aushelfen ist sicher nix zu sagen. Aber wochenweise wäre zu viel.

Poche ruhig auf deine rechte. Vor allem weil Berufsschule in deinem Ausbildungsvertrag drinstehen müsste...

Den ganz stoff nachzuholen und zu verstehen ist schon schwierig. Wenn du pech hast werden einige Arbeiten in der Schule geschrieben. Das Arbeiten nachschreiben, etc. würde mich ankotzen.

Kurz und Knapp: nimm kontakt mit Vertrauenslehrer/Klassenlehrer in der Schule oder mit der IHK auf. einer von beiden wird dir sicher helfen können. :D

Dieser Beitrag wurde von Marcel bearbeitet: 10. Dezember 2005 - 14:03

gruß
Marcel

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Rechtschreibfehler sind gewollt :D

#12 Mitglied ist offline   bobby85cr 

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geschrieben 10. Dezember 2005 - 14:07

Ich habe Medienoperator gelernt und durfte nur von der Schule erlöst werden wenn ein neues Gerät installiert bzw eine Einweisung des Herstllers war.

Aber nur zum Arbeiten abkommandieren darf man nur mit Genehmigung für max 2 Tage.
So war das bei mir

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