Azubi Aus Der Schule Holen
#1
geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:56
Ich habe Blockunterricht und mein Chef holt mich in der Schulwoche manchmal aus dem Unterricht wenn in der Firma welche krank sind. Und ich muss dann arbeiten. Wollte wissen ob er das eigentlich darf? Ich möchte lieber Schule machen als arbeiten gehen.
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#2
geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:58
#3
geschrieben 09. Dezember 2005 - 21:59
hin und wieder ist es jedenfalls möglich, eine krankheitsvertretung sollte nicht zur gewohnheit werden.
§9 Abs. 5 BBiG
Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 09. Dezember 2005 - 22:01
#4
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:02
#5
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:06
#6 _Breaker_
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:10
Frag doch mal eure Berufsgenoschenschaft, Vertrauenslehrer o.ä. ob es nicht an der Zeit wäre für ein vertrauliches Gespräch mit deinem Chef.
Wie sind deine Noten?
#7
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:17
Im BBiG habe ich nichts dazu gefunden
Dieser Beitrag wurde von Lucas bearbeitet: 09. Dezember 2005 - 22:20
#8 _Breaker_
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:20
#9
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:26
In der Schule solltet ihr eigentlich auch über solche Sachverhalte informiert werden.
Wenn sich das nicht über die Schule oder den Betrieb regeln lässt, solltest du auf jeden Fall deine zuständige IHK darüber informieren!!!
#10
geschrieben 09. Dezember 2005 - 22:37
#11
geschrieben 10. Dezember 2005 - 14:02
Gegen ein paar tage mal aushelfen ist sicher nix zu sagen. Aber wochenweise wäre zu viel.
Poche ruhig auf deine rechte. Vor allem weil Berufsschule in deinem Ausbildungsvertrag drinstehen müsste...
Den ganz stoff nachzuholen und zu verstehen ist schon schwierig. Wenn du pech hast werden einige Arbeiten in der Schule geschrieben. Das Arbeiten nachschreiben, etc. würde mich ankotzen.
Kurz und Knapp: nimm kontakt mit Vertrauenslehrer/Klassenlehrer in der Schule oder mit der IHK auf. einer von beiden wird dir sicher helfen können.
Dieser Beitrag wurde von Marcel bearbeitet: 10. Dezember 2005 - 14:03
Marcel
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Rechtschreibfehler sind gewollt :D
#12
geschrieben 10. Dezember 2005 - 14:07
Aber nur zum Arbeiten abkommandieren darf man nur mit Genehmigung für max 2 Tage.
So war das bei mir

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