Zitat (scout24: 07.12.2005, 14:15)
das ist so nicht richtig. das lizenzrecht von ms sagt hier etwas anderes:
10. Wie funktioniert die Übertragung von Lizenzen an Dritte?
Sofern Sie eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzen, können Sie Ihre Software an Dritte verkaufen. Die EULA sagt Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sie dürfen Microsoft-Software weder verleasen noch vermieten. Sie dürfen aber alle Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
!!!!! Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt zusammen mit einem Computersystem erworben, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von Microsoft nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULA selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben.
Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt unabhängig von einem Computersystem erworben oder enthält Ihre EULA keine Unbundling-Restriktion, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben. Vor der Übertragung Ihrer Rechte müssen Sie alle Kopien des Software-Produkts von Ihrem Computer entfernen. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen der EULAs zustimmen muss.
Ich komme gerade nicht an die EULA von Windows XP ran, aber nach meinen Recherchen bei Microsoft und einigen meiner Mutmaßungen ergibt sich folgendes:
- Insofern Windows mit dem Laptop verkauft wurde darf diese Version ausschlißelich nur auf diesem betrieben werden.
- Sollte dieses Windows mit einem OPEN-Vertrag lizenziert sein, kann die Lizenz nicht an Dritte weitergegeben werden, egal in welcher Form
- Eine Änderung der Sprache ist ausschließlich bei MUI-Versionen zulässig
- Die Verwendung eines anderen als dem der Original-CD beigefügten Lizenzschlüssels ist unzulässig (somit illegal)
Quelle: u. a. http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/...ick/regeln.mspx
weiter: EULA von Microsoft Windows XP in der bei Installation gültigen Fassung

Hilfe
Neues Thema
Antworten

Nach oben


