WinFuture-Forum.de: Xp Serial - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Windows XP
  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

Xp Serial

#16 Mitglied ist offline   thefabb 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 22. April 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. Dezember 2005 - 15:26

Beitrag anzeigenZitat (scout24: 07.12.2005, 14:15)

Du hatst den Lap komplett mit der Seriennummer erworben (siehe Aufkleber auf deinen Lap). Sollte die Seriennummer nicht gesperrt sein kannst du ohne weiteres eine deutsche XP Prof. damit freischalten (aktivieren), das ist keines falls illegal! du bist ja im Besitz der Lizenz! wenn du 100% auf Nummer sicher gehen möchtest schreibe einfach mal den Support an.


das ist so nicht richtig. das lizenzrecht von ms sagt hier etwas anderes:
10. Wie funktioniert die Übertragung von Lizenzen an Dritte?
Sofern Sie eine gültige Lizenz zum Einsatz der Software besitzen, können Sie Ihre Software an Dritte verkaufen. Die EULA sagt Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sie dürfen Microsoft-Software weder verleasen noch vermieten. Sie dürfen aber alle Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen (dann aber die Software selbst nicht mehr nutzen).
!!!!! Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt zusammen mit einem Computersystem erworben, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte nach Auffassung von Microsoft nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Weitergabe des Computersystems übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULA selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben.
Haben Sie Ihr Microsoft-Produkt unabhängig von einem Computersystem erworben oder enthält Ihre EULA keine Unbundling-Restriktion, so dürfen Sie Ihre in der EULA aufgeführten Rechte übertragen, sofern Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation einschließlich der EULAs selbst und aller weiteren Produktbestandteile übergeben. Vor der Übertragung Ihrer Rechte müssen Sie alle Kopien des Software-Produkts von Ihrem Computer entfernen. Microsoft sieht vor, dass der Empfänger der Software ebenfalls den Bedingungen der EULAs zustimmen muss.

Ich komme gerade nicht an die EULA von Windows XP ran, aber nach meinen Recherchen bei Microsoft und einigen meiner Mutmaßungen ergibt sich folgendes:
- Insofern Windows mit dem Laptop verkauft wurde darf diese Version ausschlißelich nur auf diesem betrieben werden.
- Sollte dieses Windows mit einem OPEN-Vertrag lizenziert sein, kann die Lizenz nicht an Dritte weitergegeben werden, egal in welcher Form
- Eine Änderung der Sprache ist ausschließlich bei MUI-Versionen zulässig
- Die Verwendung eines anderen als dem der Original-CD beigefügten Lizenzschlüssels ist unzulässig (somit illegal)
Quelle: u. a. http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/...ick/regeln.mspx
weiter: EULA von Microsoft Windows XP in der bei Installation gültigen Fassung
0

Anzeige



#17 Mitglied ist offline   Rika 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 11.505
  • Beigetreten: 11. Juni 03
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 07. Dezember 2005 - 15:40

Zitat

- Insofern Windows mit dem Laptop verkauft wurde darf diese Version ausschlißelich nur auf diesem betrieben werden.

Ist aber zum Glück in Dtl. nicht gültig.

Zitat

- Die Verwendung eines anderen als dem der Original-CD beigefügten Lizenzschlüssels ist unzulässig (somit illegal)

Dito. Ein Schlüssel darf hier sogar nicht mal Teil der Lizenz sein - ein jeder Schlüssel, der funktioniert, ist zulässig, gültig und sogar Teil der Gewährleistung.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
0

#18 Mitglied ist offline   thefabb 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 22. April 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. Dezember 2005 - 17:41

Quellen? Mich würde interessieren, welches Recht diese Bestimmungen aushebelt?
0

#19 Mitglied ist offline   contaque 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 331
  • Beigetreten: 05. November 04
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Interessen:System reicht mir und Quake 4 läuft!

geschrieben 07. Dezember 2005 - 18:00

Zitat

nach Auffassung von Microsoft
das ist der punkt. geltendes deutsches recht sagt was anderes. aber ms gefällt diese version natürlich besser.

Beitrag anzeigenZitat (Rika: 07.12.2005, 15:40)

Ein Schlüssel darf hier sogar nicht mal Teil der Lizenz sein - ein jeder Schlüssel, der funktioniert, ist zulässig, gültig und sogar Teil der Gewährleistung.
stimmt den die lizenz ist wie gesagt nur an den key gekoppelt nicht an die anderen produktbestimmungen. das wurde bestätigt durch zahlreiche urteile in sogennanten OEM-Prozessen. heise hat genug artikel dazu sollte was zu finden sein

Beitrag anzeigenZitat (thefabb: 07.12.2005, 17:41)

Quellen? Mich würde interessieren, welches Recht diese Bestimmungen aushebelt?

deutsches recht das in dem fall übergeordnet ist

Dieser Beitrag wurde von contaque bearbeitet: 07. Dezember 2005 - 18:02

0

#20 Mitglied ist offline   thefabb 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 22. April 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. Dezember 2005 - 18:38

Beitrag anzeigenZitat (contaque: 07.12.2005, 18:00)

deutsches recht das in dem fall übergeordnet ist


das ist sachlich nicht richtig. punkte einer allgemeinen geschäftsbedingung oder vergleichbarem sind nur ungültig, wenn sie gegen gute sitten verstoßen oder gegen geltende gesetze. mir ist aber kein gesetz bekannt, dass einen vergleichbaren fall behandelt. ferner sind doch software und key als ein gesamtprodukt anzusehen oder will mir jemand erzählen, dass ein auto und seine schließ- und zündanlage beim kauf als unterschiedliche produkte zu betrachten sind?
0

#21 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 07. Dezember 2005 - 20:15

Er wollte wahrscheinlich schreiben:
Deutsches Gesetz, das übergeordnet ist :)

Es gibt hierzu eindeutige Gerichtsurteile, hier mal ein Auszug:

Zitat

Laut einem Urteil des BGH vom 06.07.2000 ist es Händlern erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Diese verfügen, in den meisten Fällen, über den gleich Funktionsumfang wie die Vollversionen sind aber zu einem Bruchteil des Preises erhältlich. Microsoft selber bzw. deren Distributoren verkaufen die Systembuilder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In diesen Verträgen verpflichtet sich der Systembuilder diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne Systembuilder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebensowenig wie diese speziellen Systembuilder-Versionen. Da der normale Laie diese speziellen Systembuilder-Versionen (OSB) von "normalen" Systembuilderversionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, dürfte der Kauf wohl legal sein, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht. Das Urteil vom BGH bezog sich noch auf nicht ausdrückliche und explizit geschlossene Vertragspartnerschaften.


Nachzulesen ist das Urteil in diesem PDF-Dokument auf bundesgerichtshof.de


Quelle

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 07. Dezember 2005 - 20:18

0

#22 Mitglied ist offline   thefabb 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 22. April 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. Dezember 2005 - 20:38

okay, damit gebe ich mich geschlagen. ist mir beim lesen auch wieder eingefallen, weil ich letztens erst mit jemanden bei atelco darüber gesprochen.
trotz allem sehe ich es noch immer nicht als erwiesen, dass man sich einen key generieren darf.
weiter halte ich fragebezogen von quickref daran fest, dass er sich keine deutsche version "besorgen" darf und mit einem generierten key freischaltet nur weil er die englische version besitzt (was ja noch nicht erwiesen ist, da ich darauf schließe, dass die firma sich für einen günstigeren OPEN-Vertrag entschieden hat).
0

#23 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 07. Dezember 2005 - 20:40

Braucht er doch gar nicht.
Er muss sich doch nur eine deutsche Version von XP besorgen und kann sie dann mit seinem Key ganz legal aktivieren.

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 07. Dezember 2005 - 20:40

0

#24 Mitglied ist offline   Rika 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 11.505
  • Beigetreten: 11. Juni 03
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 07. Dezember 2005 - 21:11

@thefabb:
Nochmal: Es ist vollkommen egal, welchen Key du nimmst und woher du ihn hast. Es ist sogar vollkommen egal, woher du dir das Installationsmedium beschaffst, solange es nicht illegal verändert wurde. Du benötigst nur eine gültige Lizenz, die du entweder in Form eines Lizenzzertifikates, einen kleinen Lizenzaufklebers mit Key oder auch nur durch einen Kaufbeleg hast, und die gilt natürlich nur für das jeweilige Produkt - also die exakte Software in der richtigen Version, Ausführung und Sprache. Alles andere ist nicht Teil der Lizenz und somit irrelevant.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
0

#25 Mitglied ist offline   thefabb 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 22. April 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. Dezember 2005 - 22:40

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 07.12.2005, 20:40)

Braucht er doch gar nicht.
Er muss sich doch nur eine deutsche Version von XP besorgen und kann sie dann mit seinem Key ganz legal aktivieren.

also ich habe es nun gerade mal ausprobiert. ich habe hier 5 xp pro cd's und entsprechende legale keys. zu jeder cd funktioniert nur jeweils ein key, die anderen vier nicht. wie soll er nun also zu einer legalen version kommen? schließlich kann man nicht zu ms gehen und behaupten, man habe die englische version, die man aber nicht verwenden wolle und will nun eine deutsche cd - für lau. da müsste schon kulanz herrschen, wie sie im märchenbuch steht.
meines erachtens ist auch die nutzung eines code-generators sehr nahe am rande der legalität.

Beitrag anzeigenZitat (Rika: 07.12.2005, 21:11)

Du benötigst nur eine gültige Lizenz, die du entweder in Form eines Lizenzzertifikates, einen kleinen Lizenzaufklebers mit Key oder auch nur durch einen Kaufbeleg hast, und die gilt natürlich nur für das jeweilige Produkt - also die exakte Software in der richtigen Version, Ausführung und Sprache. Alles andere ist nicht Teil der Lizenz und somit irrelevant.

also habe ich doch recht, dass es nicht legal ist eine deutsche version mit dem englischen lizenz-beleg zu betreiben!? :)
0

Thema verteilen:


  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0