Ich habe den Vermieter schon angerufen. Sie sagt aber, dass wir es
bezahlen müssen, weil die Verstopfung bestimmt von unseren Haaren
kommt (drei Mädels mit langen Haaren). Aber wir haben immer ein Sieb
im Abfluss gehabt. Aber wenn nachgewiesen werden kann, dass die
Verstopfung von den Haaren ist, dann müssen wir es glaube ich wirklich
bezahlen :-(
An Die Klempner Unter Euch
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#17
geschrieben 29. November 2005 - 11:01
@nadi
Klar kannst du das abschrauben, ist doch ne Schraube in der Mitte, oder? Muss nur schauen obs stabil gemacht ist, damit dass ganze nicht nach unten fällt. Normalerweise gibts irgendwo auch einen Zugang von unten (eine Fliese zum rausnehmen). Statt Spirale kann man sich aber auch mit Draht behelfen, falls der Dreck oben sitzt kommt man dann dran und muss nix schrauben. Viel Erfolg
Zitat
Das mit der Spirale kann man ja schlecht selber machen oder? Dafür muss man ja das Sifon abschrauben in
der Dusche.
der Dusche.
Klar kannst du das abschrauben, ist doch ne Schraube in der Mitte, oder? Muss nur schauen obs stabil gemacht ist, damit dass ganze nicht nach unten fällt. Normalerweise gibts irgendwo auch einen Zugang von unten (eine Fliese zum rausnehmen). Statt Spirale kann man sich aber auch mit Draht behelfen, falls der Dreck oben sitzt kommt man dann dran und muss nix schrauben. Viel Erfolg
#18
geschrieben 29. November 2005 - 16:24
Hallo,
das meint der Mieterbund zu Abflußverstopfung:
Quelle: Mieterbund.de
Die Frage ist allerdings,
ob man sich wegen einer solchen Lapalie streiten möchte.
Allerdings scheint die Beseitigung einer Abflußverstopfung -zumindest im Internet-
eine Art Geheimwissenschaft zu sein,
oder es wird von der Vereinigten Sanitär Installateur Lobby (VSIL)
als "Raubabflußreinigen"
verfolgt, oder so.
Die beste Erklärung habe ich noch hier gefunden:
2minus1.at
Unter:
"Mein Heim?!", dann "Selbst ist die Frau | Selbst ist der Mann", dann "Siphon reinigen".
(Direkt Linken funktionierte nicht.)
Bei Wikipedia scheinen leider die Formalgermanisten die Macht übernommen zu haben,
wie man sich selbst hilft, gibt es dort nicht mehr.
Einen verstopften Abfluß zu reinigen ist nicht schwer,
sondern nur ekelig, und es ist Arbeit,
die Sauerei zu beseitigen.
Außerdem -und das ist wichtig-
Wasser ist dünn und schnell!
Also,
falls was auseinandergenommen wird,
auch wieder sorgfältigst zusammenbauen,
und überprüfen, ob alles so funktioniert, wie es soll.
Gegebenenfalls läßt man einen Eimer
oder so eine Plastik Curverbox drunter stehen,
mit etwas trockenem sauberem Küchenpapier.
Das Küchenpapier muß auch am nächsten Tag noch trocken und sauber sein.
Es darf nix tropfen! Es muß 100% dicht sein!
Gruß, Internetkopfgeldjäger
das meint der Mieterbund zu Abflußverstopfung:
Zitat
MieterTip:Abflussverstopfung
Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung muß der Mieter nur zahlen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Unzulässig ist es, die Kosten als Betriebskosten über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Mieter des Hauses abzuwälzen.
Die Kosten für die Rohr- oder Abflußverstopfung sind Instandsetzungskosten und damit nie umlagefähige Betriebskosten. Der Vermieter darf derartige Kosten auch nicht als Bestandteil der "Abwasserkosten" oder als "sonstige" Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Unwirksam sind Mietvertragsklauseln, die festlegen, daß bei einer Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung sich alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Vertragsklausel verstößt gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlen muß der einzelne Mieter die Kosten der Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung nur, wenn ihm der Vermieter nachweisen kann, daß er die Abflußverstopfung schuldhaft verursacht hat, zum Beispiel durch Einleitung einer größeren Menge Katzenstreus in die Toilette.
Sind die Ursachen und der Verursacher der Abflußverstopfung nicht zu ermitteln, muß der Vermieter die Kosten selbst tragen.
Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung muß der Mieter nur zahlen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Unzulässig ist es, die Kosten als Betriebskosten über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Mieter des Hauses abzuwälzen.
Die Kosten für die Rohr- oder Abflußverstopfung sind Instandsetzungskosten und damit nie umlagefähige Betriebskosten. Der Vermieter darf derartige Kosten auch nicht als Bestandteil der "Abwasserkosten" oder als "sonstige" Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Unwirksam sind Mietvertragsklauseln, die festlegen, daß bei einer Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung sich alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Vertragsklausel verstößt gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlen muß der einzelne Mieter die Kosten der Beseitigung einer Rohr- oder Abflußverstopfung nur, wenn ihm der Vermieter nachweisen kann, daß er die Abflußverstopfung schuldhaft verursacht hat, zum Beispiel durch Einleitung einer größeren Menge Katzenstreus in die Toilette.
Sind die Ursachen und der Verursacher der Abflußverstopfung nicht zu ermitteln, muß der Vermieter die Kosten selbst tragen.
Quelle: Mieterbund.de
Die Frage ist allerdings,
ob man sich wegen einer solchen Lapalie streiten möchte.
Allerdings scheint die Beseitigung einer Abflußverstopfung -zumindest im Internet-
eine Art Geheimwissenschaft zu sein,
oder es wird von der Vereinigten Sanitär Installateur Lobby (VSIL)
als "Raubabflußreinigen"
Die beste Erklärung habe ich noch hier gefunden:
2minus1.at
Unter:
"Mein Heim?!", dann "Selbst ist die Frau | Selbst ist der Mann", dann "Siphon reinigen".
(Direkt Linken funktionierte nicht.)
Bei Wikipedia scheinen leider die Formalgermanisten die Macht übernommen zu haben,
wie man sich selbst hilft, gibt es dort nicht mehr.
Einen verstopften Abfluß zu reinigen ist nicht schwer,
sondern nur ekelig, und es ist Arbeit,
die Sauerei zu beseitigen.
Außerdem -und das ist wichtig-
Wasser ist dünn und schnell!
Also,
falls was auseinandergenommen wird,
auch wieder sorgfältigst zusammenbauen,
und überprüfen, ob alles so funktioniert, wie es soll.
Gegebenenfalls läßt man einen Eimer
oder so eine Plastik Curverbox drunter stehen,
mit etwas trockenem sauberem Küchenpapier.
Das Küchenpapier muß auch am nächsten Tag noch trocken und sauber sein.
Es darf nix tropfen! Es muß 100% dicht sein!
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#19
geschrieben 29. November 2005 - 18:13
Danke für die Beiträge!
Klar, da ist eine Schraube im Sifon, aber es kann halt sein, dass alles auseinanderfällt wenn
ich die Schraube aufdrehe und ich es nicht mehr zusammen bekomme. Und dann kann der
Vermieter wirklich sagen, dass ich es zahlen muss, weil ich es alleine aufgedreht habe und es
deshalb auseinandergefallen ist.
Natürlich möchte man sich wegen so etwas nicht mit dem Vermieter streiten, aber wir sind
alle in der Ausbildung und haben halt nicht so viel Geld.
Aber das mit dem Draht könnte ich mal noch versuchen. Danke für die Tipps!
Klar, da ist eine Schraube im Sifon, aber es kann halt sein, dass alles auseinanderfällt wenn
ich die Schraube aufdrehe und ich es nicht mehr zusammen bekomme. Und dann kann der
Vermieter wirklich sagen, dass ich es zahlen muss, weil ich es alleine aufgedreht habe und es
deshalb auseinandergefallen ist.
Natürlich möchte man sich wegen so etwas nicht mit dem Vermieter streiten, aber wir sind
alle in der Ausbildung und haben halt nicht so viel Geld.
Aber das mit dem Draht könnte ich mal noch versuchen. Danke für die Tipps!

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