WinFuture-Forum.de: Vom Provider Vertrag Zurücktreten - WinFuture-Forum.de

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Vom Provider Vertrag Zurücktreten nach wie lange Wartezeit?


#1 _winXP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Oktober 2005 - 10:04

Moin, hab da mal ne Frage. Ich habe hier im Forum vor einigen Wochen mal in einem Thread gelesen das es eine Regelung (Gerichtsurteil oder ähnliches) gibt wo der Kunde nach einer gewissen Wartezeit von dem Antrag mit dem Provider zurücktreten kann.
Ich finde diesen Thread nicht mehr (ja Boardsuche wurde benutzt), wäre toll wenn einer von euch evtl. weiss ja einer noch das dazugehörige Thema mir nen Tip geben. Wie lange muss ich warten bis ich von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn keine Leistung erbracht wird?

Danke schonmal, winXP

Dieser Beitrag wurde von winXP bearbeitet: 12. Oktober 2005 - 10:12

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#2 Mitglied ist offline   StoneCold 3:16 

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geschrieben 12. Oktober 2005 - 17:45

Hast du online geordert oder 'n Stück Papier unterschrieben?
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#3 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 12. Oktober 2005 - 17:56

die art und weise wie das rechtsgeschäft abgeschlossen wurde spielt keine rolle.

nach setzen einer angemessenen frist ist ein einfacher rücktritt vom kaufvertrag möglich. das bgb regelt es im "recht der schuldverhältnise" §§241 - 853.

nach verstreichen der nachfrist ist ein rücktritt jederzeit möglich. auch regelt das bgb evt. schadensersatzansprüche aus schlecht- und/oder nichterfüllung.

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 12. Oktober 2005 - 17:57

Admin akbar
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#4 Mitglied ist offline   StoneCold 3:16 

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geschrieben 12. Oktober 2005 - 18:03

Beitrag anzeigenZitat (shiversc: 12.10.2005, 16:56)

die art und weise wie das rechtsgeschäft abgeschlossen wurde spielt keine rolle.


Das ist so nicht ganz richtig. Bei Onlinebestellung gilt der Vertrag erst als zu Stande gekommen, wenn eine Leistung erbracht worden ist. D.h. bei einer Tarifbestellung ohne gleichzeitige DSL-Anschlussbestellung ist der Vertrag erst zu Stande gekommen, wenn er sich eingewählt hat. Bis dahin, kann er ohne weiteres zurücktreten.

Anderst sieht die Sache aus, wenn er einen Anschluss bestellt hat und dem entsprechend einen Vertrag unterschrieben hat. Da gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht. Hat er die Leistung innerhalb dieser 14 Tage bereits min. 1x in Anspruch genommen gilt dies als Zustimmung und es zählt von da an die vertragliche Kündigungsfrist.

Dieser Beitrag wurde von StoneCold 3:16 bearbeitet: 12. Oktober 2005 - 18:04

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#5 _winXP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Oktober 2005 - 20:20

@Shiver

Wie lange muss diese Nachfrist etwa aussehen?

@Stone

Fast richtig, in den AGB's steht: 14 Tage Rücktritsrecht oder das Datum der Einwahlzeit (bei Tarifbestellung)

Mein Vater zieht mit dem Anschluß um, DSL1000 XY zu DSL1000 Freenet. Also bestelle ich keinen neuen Anschluß, ich glaube ob da was Unterschrieben wurde ist egal.
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