Mediapack-update Für Windows Xp (kb886540) Deutsch nur für Windows XP N gedacht!
#16
geschrieben 23. August 2005 - 22:26
Ansonsten macht das ganze relativ wenig sinn.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#17
geschrieben 23. August 2005 - 22:32
Zitat (DK2000: 23.08.2005, 23:26)
Ansonsten macht das ganze relativ wenig sinn.
<{POST_SNAPBACK}>
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht.
1) Weil es dann bei den Systemanforderungen stehen müsste bzw würde.
2) Gibt es wohl nicht für alle Sprachversionen in denen das Update verfügbar ist bereits ein Windows XP Home/Pro N.
3) Glaube ich eher das es umgekehrt ist und mit dem Update einige EU-Forderungen auch in das normale Windows XP implementiert werden.
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 24. August 2005 - 02:26
#18 _Gast_Publisher_
geschrieben 23. August 2005 - 22:58
#19
geschrieben 23. August 2005 - 23:01
Solange der KB Artikel nicht online ist, bleibt das alles nur Spekulation, aber:
Das "Update" beinhaltet dem kompletten WMP9 des SP2.
Wozu sollte man den WMP9 "wiederherstellen", wenn der WMP9 Bestandteil von Windows XP SP2 ist? Ausnahme: Man bestitz Windows XP SP2 "N".
Die EU Forderung sieht vor, das der WMP nicht mehr fester Bestandteil von Windows XP ist, weswegen MS mit dem Windows XP "N" Versionen ankommt. Allerdings sieht es die EU Forderung ebenfalls vor, dass bei Bedarf der WMP bei diesen Versionen wiederhergestellt werden muss/kann, wenn dies nötig wird.
Was ich mir noch vorstellen könnte, wäre, dass das Update dem WMP9 "deinstallierbar" macht. Das würde für Deinen Punkt 3 sprechen. Allerdings sehe ich dazu keine entsprechenden Einträge in der .inf (außer das übliche "verstecken") Das kann/will ich aber ohne Systembackup jetzt nicht wirklich testet. Außerdem habe ich den WMP10 installiert und ob hier das Update Anwendbar ist, bezweifele ich da etwas.
Aber wie gesagt, alles Spekulation. Mal abwarten, ob MS den KB886540 online stellt und dann mal sehen, was das Teil wirklich bewirken soll.
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#20
geschrieben 23. August 2005 - 23:13
Ich glaube es geht hier eher um Detailforderungen der EU bezüglich Kompatibiltät. Ich kann nur nochmals den Originaltext von Microsoft zitieren:
Durch die Installation des Mediapacks wird sichergestellt, dass Softwareprogramme und Websites ordnungsgemäß funktionieren, für die Windows Media Player gemäß der Definition der Europäischen Kommission erforderlich ist.
Zitat (Gast_Publisher: 23.08.2005, 23:58)
<{POST_SNAPBACK}>
Hast du auf deinem Windows XP den WMP10 installiert?
(Dann wären wir schon einmal ganz sicher dass das Update auch für Windows XP mit WMP10 ist.)
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 24. August 2005 - 02:28
#21
geschrieben 24. August 2005 - 00:06
Zitat
Also ich habe es jetzt mal bei mir ausgeführt, Es lässt sich auch mit installiertem WMP10 anwenden. Was nun genau installiert wurde, kann ich nicht sagen, da das .log nicht 100% das wiedergibt, was wirklich installiert wurde. Ein Großteil wurde jedenfalls kopiert aber nicht installiert bzw. ich habe noch nichts relevantes gefunden, was wirklich kopiert und installiert wurde (mal von den Demodateien und Demoplaylisten abgesehen). Und wie schon weiter oben erwähnt wurde, keine Datei des WMP9 ist neuer als August 2004.
Axo, und das Teil hatte etwas Probleme, die .cat vom WMP10 zu testen. Sah so aus, als ob eine andere erwartet wurde.
Auf jeden Fall läuft der WMP10 noch, ob nun schneller, kann ich nicht sagen. Auf dem Rechner hier läuft alles so langsam....
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 24. August 2005 - 00:07
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#22
geschrieben 24. August 2005 - 00:14
Zitat (DK2000: 24.08.2005, 01:06)
Danke für den Test!
Ich glaube es bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten bis der KB-Artikel oder andere Informationen verfügbar sind um genau zu wissen was dieses Update bewirkt bzw. bewirken sollte.
Alles andere ist wie du schon gesagt hast Spekulation.
#23 _Publisher_
geschrieben 24. August 2005 - 00:22
Das teil lies sich auch preoblemlos wie jeder andere patch mit /integrate integrieren in die winxp cd
Dieser Beitrag wurde von Publisher bearbeitet: 24. August 2005 - 00:23
#24 _GeKoo_
geschrieben 24. August 2005 - 11:34
#25
geschrieben 24. August 2005 - 12:04
Zitat (GeKoo: 24.08.2005, 12:34)
Das wird man sicher nicht können, das war ja auch keine Forderung der EU.
Die Forderung der EU war lediglich das es Windows Versionen ohne den WMP gibt, was bekanntlich mit den Windows XP N Versionen realisiert worden ist.
#26 _Guest_
geschrieben 24. August 2005 - 12:16
ms darf kein betriebssystem mit mediaplayer ausliefern und wer dann doch ein ms mediaplayer haben möchte installiert sich das mediapack
(enthalten sind der mp9 und die dazugehörigen codecs die in der n version entfernt wurden)
so einfach ist das
also kein grund zur spekulation
#27
geschrieben 24. August 2005 - 12:23
http://www.microsoft...ecision/faq.asp
Die unter "Files Required to Be Removed by the European Commission Decision" aufgeführten Dateien sind mehrheitlich auch in diesem Mediapack.
#28
geschrieben 24. August 2005 - 12:23
#29
geschrieben 24. August 2005 - 12:31
MEDIENPAKET (EINSCHLIEßLICH WINDOWS MEDIA
PLAYER) FÜR MICROSOFT WINDOWS XP HOME EDITION
N UND MICROSOFT WINDOWS XP PROFESSIONAL N
BITTE LESEN SIE DIESEN ERGÄNZENDEN
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ("ERGÄNZENDES END
USER LICENSE AGREEMENT" ODER "ERGÄNZENDES
EULA") SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE DIE DIESEM
ERGÄNZENDEN EULA BEILIEGENDE SOFTWARE
INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE
SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES ERGÄNZENDEN
EULAS EINVERSTANDEN. FALLS SIE SICH DAMIT
NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT
BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN ODER
ZU VERWENDEN; SIE KÖNNEN SIE JEDOCH
GEGEBENENFALLS GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES
KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER
SIE SIE ERHALTEN HABEN.
DIESE SOFTWARE ÜBERTRÄGT OHNE IHRE
ZUSTIMMUNG KEINE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN
VON IHREM COMPUTER AN COMPUTERSYSTEME VON
MICROSOFT.
1. Allgemeines
Dieses EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag
zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder
als juristischer Person) und Microsoft
Corporation ("Microsoft"). Die beiliegende
Microsoft-Software enthält Computersoftware
sowie möglicherweise dazugehörige Medien,
gedruckte Materialien, Dokumentation im
"Online"- oder elektronischen Format und
internetbasierte Dienste (zusammengefasst die
"BS-Komponenten"). Die BS-Komponenten werden
zur Verfügung gestellt, um vorhandene
Funktionalität von Microsoft Windows XP
Professional N oder Windows XP Home Edition N
(die "BS-Software") zu aktualisieren, zu
ergänzen oder zu ersetzen. Ihre Verwendung
der BS-Komponenten unterliegt den
Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags
(entweder von Microsoft oder von einem
anderen Unternehmen), unter dem Sie zuvor die
BS-Software lizenziert haben (das "EULA der
BS-Software"), und diesem ergänzenden EULA.
Soweit Bestimmungen in diesem ergänzenden
EULA Bestimmungen im EULA der anwendbaren BS-
Software widersprechen, haben die
Bestimmungen dieses ergänzenden EULAs Vorrang.
WENN SIE KEINE ORDNUNGSGEMÄß LIZENZIERTE
KOPIE DER BS-SOFTWARE HABEN, SIND SIE NICHT
BERECHTIGT, DIE BS-KOMPONENTEN ZU
INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN ODER ANDERWEITIG ZU
VERWENDEN. SIE HABEN AUßERDEM KEINERLEI
RECHTE AUS DIESEM ERGÄNZENDEN EULA.
2. Allgemeine Bestimmungen für Ihre
Verwendung der BS-Komponenten
a. Installation und Verwendung.
Vorausgesetzt, Sie halten alle anwendbaren
Lizenzbestimmungen ein, die in diesem
ergänzenden EULA sowie im EULA der BS-
Software (die hiermit durch Bezugnahme
Bestandteil dieses ergänzenden EULAs werden,
es sei denn, weiter unten ist etwas anderes
vorgesehen) enthalten sind, gewährt Microsoft
Ihnen das Recht, eine Kopie der BS-
Komponenten auf allen Ihren Computern, die
eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der BS-
Software ausführen, zu vervielfältigen, zu
installieren und zu verwenden.
b. Vorbehalt von Rechten. Die BS-Komponenten
sind durch Urheberrechtsgesetze und andere
Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum
geschützt. Microsoft Corporation oder deren
Lieferanten halten das Eigentum, Urheberrecht
und andere gewerbliche Schutzrechte an den BS-
Komponenten. Alle Ihnen in diesem ergänzenden
EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte
bleiben vorbehalten. Die BS-Komponenten
werden lizenziert, nicht verkauft.
c. Begriffe. In diesem ergänzenden EULA
verwendete Begriffe, die hierin nicht
definiert sind, haben die Bedeutung, die im
EULA der BS-Software dafür festgelegt wurde.
3. Automatische internetbasierte Dienste.
Die BS-Software und die BS-Komponenten
enthalten (zusätzlich zu den im EULA der BS-
Software beschriebenen Features) Features,
die nachfolgend beschrieben werden und
standardmäßig für das automatische Herstellen
einer Verbindung über das Internet mit
Computersystemen von Microsoft aktiviert sind,
ohne gesonderte Benachrichtigung an Sie. Sie
stimmen dem Betrieb dieser Features zu, es
sei denn, Sie entscheiden sich dafür, diese
abzuschalten oder gar nicht zu verwenden.
Microsoft ruft über diese Features keine
persönlichen Informationen ab. Weitere
Informationen zu diesen Features finden Sie
in der Dokumentation Ihrer BS-Software, auf
der Onlinesupport-Website von Microsoft oder
in den Datenschutzbestimmungen unter
http://go.microsoft....k/?LinkId=25243.
a. Windows Media Player. Einige Features von
Windows Media Player nehmen automatisch
Kontakt mit Computersystemen von Microsoft
auf, wenn Sie Windows Media Player oder
bestimmte Features desselben verwenden:
Features, die eine Überprüfung auf neue
Codecs durchführen, falls Ihr
Arbeitsstationscomputer nicht über die
korrekten Codecs für Inhalt verfügt, den Sie
versuchen abzuspielen (dieses Feature kann
abgeschaltet werden), und Features, die eine
Überprüfung auf neue Versionen von Windows
Media Player durchführen (dieses Feature ist
nur in Betrieb, wenn Sie Windows Media Player
verwenden).
b. Verwaltung digitaler Rechte (Digital
Rights Management) von Windows Media.
Inhaltsanbieter verwenden die in dieser
Software enthaltene Technologie zur
Verwaltung digitaler Rechte von Windows Media
("WM-DRM"), um die Integrität ihres Inhalts
zu schützen ("sicherer Inhalt"), damit ihr
geistiges Eigentum, einschließlich
Urheberrechte, an diesem Inhalt nicht
verletzt wird. Teile dieser BS-Software und
Anwendungen von Drittanbietern, wie etwa
Anwendungen zur Medienwiedergabe, verwenden
WM-DRM, um sicheren Inhalt abzuspielen ("WM-
DRM-Software"). Wenn die Sicherheit der WM-
DRM-Software gefährdet ist, können Eigentümer
von sicherem Inhalt ("Eigentümer sicheren
Inhalts") verlangen, dass Microsoft die
Rechte der WM-DRM-Software widerruft,
sicheren Inhalt zu kopieren, anzuzeigen
und/oder abzuspielen. Der Widerruf ändert
nicht die Fähigkeit der WM-DRM-Software,
ungeschützten Inhalt abzuspielen. Eine Liste
widerrufener WM-DRM-Software wird jedes Mal,
wenn Sie eine Lizenz für sicheren Inhalt aus
dem Internet downloaden, an Ihren
Arbeitsstationscomputer gesendet. Microsoft
ist in Verbindung mit einer derartigen Lizenz
berechtigt, im Auftrag von Eigentümern
sicheren Inhalts auch Widerrufslisten auf
Ihren Arbeitsstationscomputer zu downloaden.
Eigentümer sicheren Inhalts verlangen von
Ihnen möglicherweise auch, dass Sie einige
der WM-DRM-Komponenten in dieser Software
aktualisieren ("WM-DRM-Updates"), bevor Sie
auf deren Inhalt zugreifen. Wenn Sie
versuchen, solchen Inhalt abzuspielen, wird
Sie die von Microsoft erstellte WM-DRM-
Software benachrichtigen, dass ein WM-DRM-
Update erforderlich ist, und Sie dann um Ihre
Zustimmung bitten, bevor das WM-DRM-Update
gedownloadet wird. Von Dritten erstellte WM-
DRM-Software verhält sich möglicherweise
genauso. Wenn Sie das Update ablehnen, können
Sie nicht auf Inhalt zugreifen, für den das
WM-DRM-Update erforderlich ist; Sie können
jedoch weiterhin auf ungeschützten Inhalt und
auf sicheren Inhalt zugreifen, für den das
Update nicht erforderlich ist. WM-DRM-
Features, die auf das Internet zugreifen, z.
B. das Erwerben neuer Lizenzen und/oder das
Durchführen eines erforderlichen WM-DRM-
Updates, können abgeschaltet werden. Wenn
diese Features abgeschaltet sind, können Sie
immer noch sicheren Inhalt wiedergeben, falls
auf Ihrem Arbeitsstationscomputer bereits
eine gültige Lizenz für diesen Inhalt
gespeichert ist.
4. HINWEISE BEZÜGLICH DES MPEG-4 VISUAL
STANDARD. Die BS-Komponenten enthalten die
visuelle Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei
dieser Technologie handelt es sich um ein
Format für die Datenkomprimierung von
Videoinformationen. Für diese Technologie
verlangt MPEG LA, L.L.C. folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE
WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUAL-STANDARD
ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST
EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT
(A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON
EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN
BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM
UNENTGELTLICH ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR
ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B)
ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND
GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C., LIZENZIERT
WURDEN.
Falls Sie Fragen zu diesem Hinweis haben,
wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250
Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado
80206, USA, Telefon +1 303 331 1880, Fax +1
303 331 1879; http://www.mpegla.com
5. HINWEIS ZU WINDOWS MEDIA PLAYER. Bei
ordnungsgemäßer Installation stellen die BS-
Komponenten den Windows Media Player, wie
dieser von der Europäischen Kommission
definiert ist, wieder her.
6. WEITERE BESTIMMUNGEN
Wenn die BS-Software von einer anderen
juristischen Person als Microsoft oder einer
ihrer 100%igen Tochterfirmen an Sie
lizenziert wurde, dann (a) stellen die BS-
Komponenten "Ergänzende Komponenten" im Sinne
des EULAs der BS-Software dar, (b) ist der
"Hersteller" unter dem entsprechenden EULA
der BS-Software keine Partei dieses
ergänzenden EULAs und unterliegt keiner
Verpflichtung unter diesem ergänzenden EULA,
Support für die BS-Komponenten
bereitzustellen, und © bleibt das EULA der
BS-Software im Hinblick auf BS-Software, die
nicht durch die BS-Komponenten aktualisiert,
ergänzt oder ersetzt wird, vollständig
wirksam.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Für Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund einschließlich
unerlaubter Handlung, gelten die folgenden
Regelungen:
Microsoft haftet bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen
Vorschriften. Wenn Sie die BS-Komponenten in
Deutschland oder in Österreich erworben haben,
haftet Microsoft auch bei Verletzung von
Leben, Körper oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Microsoft haftet nicht für leichte
Fahrlässigkeit. Wenn Sie die BS-Komponenten
jedoch in Deutschland erworben haben, haftet
Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit,
wenn Microsoft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen
ist die Haftung von Microsoft auf typische
und vorhersehbare Schäden beschränkt. In
allen anderen Fällen einschließlich
unerlaubter Handlung haftet Microsoft auch in
Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.
EULAID:XPSP2_RM.2_RME-MRP_NRL_DE
[edit]
Also anscheinend nur für die "Windows XP N" - Versionen (also die ohne integr. Mediaplayer)
[/edit]
Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 24. August 2005 - 12:32
#30
geschrieben 24. August 2005 - 12:34
Nimm doch bitte die nicht relevanten Teile raus (der Übersicht zuliebe).
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 24. August 2005 - 12:43
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