Wallpapers
#91
geschrieben 28. Juli 2005 - 06:57
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#92 _BAstiL_
geschrieben 28. Juli 2005 - 06:59
Zitat (GamerNumberOne: 27.07.2005, 22:01)
<{POST_SNAPBACK}>
Ein TFT ist flimmerfrei und 60 Hz sind standard. Du schaust wahrscheinlich noch in die Röhre !?
Zitat (SpAwNKiLLa: 28.07.2005, 07:57)
<{POST_SNAPBACK}>
Informiere dich mal richtig.
Edit/
Mal ein Auszug eines Impressums einer Wallpaper-Site:
"WICHTIG: Die Wallpaper wurden von kostenlosen Resourcen runtergeladen, die die Wallpaper als Copyright frei bzw. frei publizierbar gekennzeichnet haben. Wir versuchen dennoch immer jedem möglichen Copyright-Hinweis auf den Wallpapern nach zu gehen, die Autoren um Erlaubnis zu fragen und unter das jeweilige Wallpaper ein Link zur Autorseite zu setzen. Falls Sie ein Copyright an einem der hier publizierten Wallpapern besitzen, geben Sie uns bitte Bescheid ( xxxxxxxxxx.net oder schriftlich an die zweite oben genannte Adresse). Wenn Sie möchten, setzen wir einen Link unter Ihrem Wallpaper oder entfernen Ihr Wallpaper unverzüglich aus unserem Archiv. Vielen Dank!"
Merkst du was?
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 07. September 2005 - 20:25
#93
geschrieben 28. Juli 2005 - 08:48
#94
geschrieben 28. Juli 2005 - 11:31
Man verletzt damit gegen internationales Copyright und damit ist nicht zu spaßen.
Die Mods hätten schon längst den Thread dicht machen (bzw. alle Links entfernen) sollen.
#95
geschrieben 28. Juli 2005 - 12:04
dann such ich halt den link von den hps back sie in die files und somit sollte alles gut sein?
#96
geschrieben 28. Juli 2005 - 12:21
Des weiteren ist es die eigene Schuld des Künstlers wenn er auf sein Werk kein Copyright-Hinweis anbringt.
Und da wo einer ist:
Ist es nicht so das ein Künstler stolz ist wenn sein Werk so weit verteilt ist und auch so beliebt. Und wenn er es für Geld anbieten wollte dann hätte er es nicht auf eine Wallpaper-Seite hochgeladen die es öffentlich anbietet.
Aber bei den Babe-Wallpapers oder Wallpapers mit Firmenlogos wär ich vorsichtig.
Wobei hierdurch der Bekanntheitsgrad steigt.
Aber alles im allen würde ich es nicht mehr anbieten. Weil ich mir nicht sicher wär wie das nun ist mit dem Kopier-Recht.
Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 28. Juli 2005 - 12:27
#97
geschrieben 28. Juli 2005 - 12:22
tft's sind schon was feines. ich will gar kein anderen bildschirm mehr.
#98
geschrieben 28. Juli 2005 - 12:43
Copyright herrscht nur dort, wo auf ein Copyright hingewiesen wurde.
Dabei muss explizit darauf hingewiesen werden, das sie nicht ohne Erlaubnis vervielfältigt/verwendet etc. werden dürfen.
Problematisch wird es dann natürlich bei:
Kopie von Kopie von Kopie (a) (1) (2) usw.
Wenn ihr also Wallpaper anbietet, dann nur welche, von denen ihr ab Quelle wisst, das sie kein Copyright haben, bzw. weitergegeben werden dürfen.
Der Grund warum der Thread offen bleibt:
Bis auf wenige Ausnahmen wurde kritisch diskutiert.
#99
geschrieben 28. Juli 2005 - 12:53
und an dante:
die wallpapers habe ich von seiten wo sie frei angeboten worden sind. und einige habe ich von kumpels die sie aber auch auf solchen HPs her haben.
thx das du das Theard offen lässt.
#100
geschrieben 28. Juli 2005 - 13:00
nochmals hier die ganzen urls:
64 3D Wallpaper
200 Win XP Wallpapers
200 Babes Wallpaper
310 Wallpaper
700 Windows XP Wallpaper
5626 Wallpapers
#102 _BAstiL_
geschrieben 28. Juli 2005 - 14:01
Zitat (SpAwNKiLLa: 28.07.2005, 13:04)
<{POST_SNAPBACK}>
Ich habe nicht gemeckert und sehe mich auch nicht in der Rolle des Buh-Manns. Ich möchte bloss, in Zeiten von Abmahnungen ect., Leute vor unnötigem Schaden bewahren. (Dem Geldbeutel tuts am meisten weh)
Zitat (asgard: 28.07.2005, 13:21)
Des weiteren ist es die eigene Schuld des Künstlers wenn er auf sein Werk kein Copyright-Hinweis anbringt.
Und da wo einer ist:
Ist es nicht so das ein Künstler stolz ist wenn sein Werk so weit verteilt ist und auch so beliebt. Und wenn er es für Geld anbieten wollte dann hätte er es nicht auf eine Wallpaper-Seite hochgeladen die es öffentlich anbietet.
<{POST_SNAPBACK}>
Natürlich lebt der Künstler vom Applaus, aber dafür kann er sich auch nichts kaufen.
Wie die Künstler bezahlt wird ist doch offen, evt. per Anzahl der Downloads (z.B.)?
Evt. sind die Rechte an den Bildern an diese Seiten abgetreten worden.
Außerdem finanzieren sich die kostenlosen "Wallpaper-Sites mit Werbebannern ect.
Desweiteren findet man auf diversen Wallpaper-Sites obligatorische Texte:
Beispiel - Auszug eines Impressums einer Wallpaper-Site:
"WICHTIG: Die Wallpaper wurden von kostenlosen Resourcen runtergeladen, die die Wallpaper als Copyright frei bzw. frei publizierbar gekennzeichnet haben. Wir versuchen dennoch immer jedem möglichen Copyright-Hinweis auf den Wallpapern nach zu gehen, die Autoren um Erlaubnis zu fragen und unter das jeweilige Wallpaper ein Link zur Autorseite zu setzen. Falls Sie ein Copyright an einem der hier publizierten Wallpapern besitzen, geben Sie uns bitte Bescheid ( xxxxxxxxxx.net oder schriftlich an die zweite oben genannte Adresse). Wenn Sie möchten, setzen wir einen Link unter Ihrem Wallpaper oder entfernen Ihr Wallpaper unverzüglich aus unserem Archiv. Vielen Dank!"
Zitat (Dante33: 28.07.2005, 13:43)
<{POST_SNAPBACK}>
Dazu:
Zitat (SpAwNKiLLa: 28.07.2005, 07:57)
<{POST_SNAPBACK}>
Zum Thema sage ich jetzt garnichts mehr, es wurde auf mögliche konsequenzen hingewiesen.
Vielleicht flattert ja demnächst schon eine Honorar-Forderung ins Haus!? Ich hoffe nicht...
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 28. Juli 2005 - 14:41
#103
geschrieben 28. Juli 2005 - 15:59
Zitat (BAstiL: 28.07.2005, 15:01)
<{POST_SNAPBACK}>
Mag durchaus sein.
Aber was hälst du davon?
Zeig uns die Quelle die explizit äußert was deine Argumentation untermauert, dann wird es hier eindeutiger.
Im Moment reden alle aneinander vorbei mit festen Meinungen ohne festen Boden.
Ja, ich gehöre ebenso dazu, und stütze mich hier womöglich auf vages Terrain mit Hilfe meiner Schulkenntnisse.
Zitat
Ein im Internet veröffentlichtes Foto benötigt keinen Copyright Hinweis und dieser automatisch besteht, aber es gibt auch den so genannten Verbotsirrtum.
StGB § 17 Verbotsirrtum:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Dieser Beitrag wurde von Dante33 bearbeitet: 28. Juli 2005 - 16:03
#104 _zwelch82_
geschrieben 28. Juli 2005 - 16:29
ich suchs schon verzweifelt.....
#105 _BAstiL_
geschrieben 28. Juli 2005 - 17:41
Zitat (zwelch82: 28.07.2005, 17:29)
ich suchs schon verzweifelt.....
<{POST_SNAPBACK}>
http://tinyurl.com/9okcy
@Dante
Eine Anfrage an die "VG BILD-KUNST" ist gestellt, ich hoffe auf eine qualifizierte Antwort.
Dieser Beitrag wurde von BAstiL bearbeitet: 28. Juli 2005 - 17:41