Dabei geht es um Portale, die Links zum Herunterladen von Film- und Musikdateien über das P2P-Tauschbörsenprotokoll eDonkey bereitstellen, genauer um die deutschsprachigen Angebote Eselfilme, Goldesel, Saugstube, Audio-Esel und Power-Portal.
Auf 35 Seiten, die jeden der 42 Provider am gestrigen Donnerstag erreichten, breitet die von der GEMA beauftragte Rechtsanwaltskanzlei BBH ihre Argumentation für die Sperrungsaufforderung aus. Sie sieht es als bewiesen an, dass "über diese illegalen Download-Portale Millionen von nicht lizenzierten Dateien von Endnutzern heruntergeladen/kopiert" werden, "ohne zuvor die jeweiligen Lizenzen bei den Rechteinhabern eingeholt zu haben".
Der Anbieter von eDonkey-Links sei "mittelbar an der durch den jeweiligen Endnutzer vorgenommenen Urheberrechtsverletzung beteiligt, indem er diesem den Zugang zu der rechtsverletzenden Datei im Filesharing-System ermöglicht bzw. erleichtert und damit für den Download ursächlich wird".
Auch der Endnutzer selbst begehe Urheberrechtsverstöße.
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Quelle: www.heise.de/newsticker
Dieser Beitrag wurde von Systemlord67 bearbeitet: 01. Juli 2005 - 19:46