Da das Strafverfahren seit über sieben Jahre andauere, sei ein "erheblicher Abschlag" auf die Dauer der Freiheitsstrafe, die eigentlich über zwei Jahre betragen sollte, notwendig geworden, habe das Gericht ausgeführt. Microsoft hatte gegen diese Reduzierung interveniert, konnte sich aber nach eigenen Angaben mit dem Antrag auf Verhängung der Freiheitsstrafe ohne Bewährung durchsetzen.
Laut Urteilsbegründung sei es allgemein bekannt, "dass Markenpiraterie in den letzten beiden Jahrzehnten nahezu unkontrollierbar ausgeufert ist und Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe sowie den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verursacht". Es sei die Aufgabe der Rechtsprechung, potenziellen gewerbsmäßigen Produktfälschern ein hohes Strafrisiko vor Augen zu führen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht auf eine Bewährungsstrafe spekulieren können, wenn sie ausnahmsweise doch einmal überführt werden.
Quelle: www.heise.de/newsticker
Dieser Beitrag wurde von Systemlord67 bearbeitet: 01. Juli 2005 - 12:45