WinFuture-Forum.de: Gta San Andreas! Brennbar? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Brennprogramme
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Gta San Andreas! Brennbar?

#16 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 11. Juni 2005 - 22:42

junge ich glaube nict das dir hier sagt nimm xyz damit gehts
ich denke dieses thema gehört closed
auf unbestimmte zeit offline
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#17 Mitglied ist offline   Justus Jonas 

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geschrieben 11. Juni 2005 - 23:21

aber was bedeutet dann diese aussage?

Das kopieren von Software bzw. von Spielen ist von der Aenderungen im Urheberrecht aus dem Jahr 2003 nicht betroffen und ist zu privaten Zwecken weiterhin erlaubt. Es darf dabei auch ein evtl. vorhandener Kopierschutz umgangen werden.

http://tinyurl.com/a4vr8
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#18 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 11. Juni 2005 - 23:24

Das programm setzt die original CD vorraus
also legal!

Dieser Beitrag wurde von linksta bearbeitet: 11. Juni 2005 - 23:25

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#19 _shiversc_

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geschrieben 12. Juni 2005 - 09:12

ich spiel mal das gedankenspiel von dk2000 zu ende. wenn das europäische berufungsgericht festlegt, die ps2 sei ein computer und keine konsole, somit kann ein spiel auch nur als software im sinne des gesetzes gelten.
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#20 Mitglied ist offline   Andrew0 

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geschrieben 12. Juni 2005 - 09:14

Zitat (SFFox: 11.06.2005, 19:33)

.... Ich find das Gesetz zwar beschissen, da man sich das Game neu kaufen darf, sobald ein Kratzer zuviel auf der DVD ist, aber was soll man machen?...
<{POST_SNAPBACK}>


angenommen, du kaufst das spiel und es die cd verkratzt nach einiger zeit oder zerspringt im laufwerk oder sowas, waduch man es nicht mehr spielen kann, ist es dann eigentlich nicht erlaubt, sich das spiel runterzuladen und auf eine dvd zu brennen, weil dann machen sich ja nur die strafbar, die den kopierschutzumgehen und ich denke wenn man es sich runterladen kann, dass der kopierschutz schon weg ist.
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#21 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 12. Juni 2005 - 09:27

Mal anders gesehen: Ich kaufe mir eine Version dieses Programmes. Im Preis enthalten der Materialwert also CD, evtl.Booklett Verpackung aber vordergründig eine Version.
Nehmen wir nun an die CD zerspringt in meinen Laufwerk (natürlich ist keine "Sicherung" vorhanden) müsste da nicht die Garantie in Kraft treten?
In diesem Falle kann ich ja natürlich nicht mehr meine Gekaufte Version von diesem Programm benutzen da das Umgehen des Kopierschutzes verboten ist (also NoCD Crack ausgeschlossen) jetzt müsste mir der Hersteller eine Möglichkeit geben diese Version weiter zu nutzen oder nicht?
Mit einer Sicherheitskopie im Privaten bereich ist bestimmt nicht gemeint das diese Version weitergegeben werden sollte wie schon gesagt: Privater bereich. Zumal jedes Programm mit einer Lizens nur auf einen Einzelplatz beschränkt ist. Siehe Betriebssysteme himself oder simple Proggis wie Virenscanner. Es sei denn man erwirbt eine Version mit mehreren Lizensen!
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#22 _shiversc_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Juni 2005 - 09:31

hallo. ihr kauft aber nicht die cd für teures geld, sondern ein recht, dieses recht heißt sehr oft lizens.
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#23 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 12. Juni 2005 - 09:37

Zitat (shiversc: 12.06.2005, 10:31)

hallo. ihr kauft aber nicht die cd für teures geld, sondern ein recht, dieses recht heißt sehr oft lizens.
<{POST_SNAPBACK}>


Schon richtig! Allerdingens ist die Lizens nur mit gültiger CD Lauffähig oder nicht? Ohne CD läuft sie nicht und wenn man die Lizens kauft wie Du sagst muss der Hersteller Sorge tragen das sie auc nutzbar ist oder etwa nicht?
Kaputte CD/DVD = nicht nutzbare Lizens?
Müsste ich mir das Game neukaufen hätte ich 2 Lizensen eine Brauchbare eine Unnütz?
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#24 _shiversc_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Juni 2005 - 09:53

die meisten hersteller rücken eine neue cd raus, wenn die alte unbrauchbar ist. siche die daten downloaden kann man auch sofern man im besitz einer gültigen lizens ist.
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#25 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 12. Juni 2005 - 09:57

Danke. Für mich spricht nun eigendlich alles gegen ein Sicherungskopie. Naja eigendlich hab ich 2002 das letzte mal eine gemacht aber gemerkt das die Paranoija blöde ist wenn man die Disk ein wenig gut behandelt.
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#26 _ayteee_

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geschrieben 12. Juni 2005 - 15:29

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Kopien von einem "Werk" für den "privaten Gebrauch": sogenannte Privatkopien. Werde, die kopiert werden dürfen, sind zum Beispiel Bücher, Zeitungsartikel, Musik-CD´s und Video-DVDs. Zum privaten Gebrauch zählen etwa eine kopierte Musik-CD fürs Autoradio oder eine Musik-Datei für den Mp3-Spieler.
Dabei ist es egal, ob ihnen die Kopiervorlage selbst gehört- Sie dürfen nähmlich auch ausgeliehene CDs kopieren. Die Vorlage darf aber nicht "offensichtlich" rechtswidrig "hergestellt" worden sein. Wie eta eine Raubkopie eines aktuellen Kinofilms auf DVD. Ist das Orginal dagegen "sauber", sind maximal sieben Kopien erlaubt. Die dürfen Sie auch an Familienmitglieder und engste Freunde verschenken. Verkaufen dürfen Sie die Duplikate nicht!
Computerprogramme dürfen laut Gesetz ebenfalls kopiert werden. Aber nur, um eine einzige Sicherheitskopie anzufertigen. Außerdem müssen Sie das Programm legal besitzen. Im Gegensatz zur Privatkopie darf die Sicherungskopie auf keinen Fall weitergegeben werden.

Quelle: Computer Bild 13/2005 <- Wer noch mehr über "das kopieren" erfahren will, sollte sich die Ausgabe zulegen...Empfehlenswert ;)
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#27 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 13. Juni 2005 - 13:00

@ayteee:

Entweder hast Du den Text falsch zitiert oder die CB hat da ein kleines aber wesentliches Detail weggelassen:

UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen

Dieser § regelt eindeutig, dass das Umgehen dieser technischen Maßnahmen verboten ist (ausgenommen durch UhrG §69a, Absatz 5 sind Computerprogramme).

Das bedeutet im Klartext: Solange ein Werk (z.B. Audio CD oder Video DVD) einen Kopierschutz (lt. Gesetz: einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung) enthält, ist auch die Privatkopie verboten, sofern man dazu den Kopierschutz umgehen muss. Da dieses aber bei fast allen neuen CDs/DVDs der Fall ist, bleibt eigentlich nicht viel übrig, was man noch legal kopieren darf. Hinzu kommt noch, das der § 95a, Absatz 3 sämtliche Kopierprogramme verbietet (Besitz und Nutzung), mit denen man überhaut erst ein kopiergeschütztes Werk vervielfältigen könnte. Von daher hat man leider nicht mehr allzuviel vom § 53. Privatkopien sind grundsätzlich nur noch von nicht kopiergeschützten Medien erlaubt.

Alleine schon der Aufmacher der CB (Übersicht: Alle erlaubten und verbotenen Kopierprogramme) ist da doch sehr mutig gewählt. Sollten dort tatsächlich verbotene Programme aufgelistet sein, würde es mich nicht wundern, wenn die demnächst Post von div. Anwälten bekommen.
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#28 Mitglied ist offline   puppet 

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geschrieben 13. Juni 2005 - 13:15

Ich stell mir gerade die Frage wo bei SA überhaupt der Hinweis "WICHTIG: Dieses Produkt ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt" steht, ich hab den bis jetzt noch bei keiner Version irgendwo auf der Verpackung, im City Guide oder auf der DVD gefunden, auch kein Symbol a la "Copy Controlled". Oder brauch ich nur ne Brille? :veryangry:
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#29 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 13. Juni 2005 - 13:35

Zitat (puppet: 13.06.2005, 14:15)

Ich stell mir gerade die Frage wo bei SA überhaupt der Hinweis "WICHTIG: Dieses Produkt ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt" steht, ich hab den bis jetzt noch bei keiner Version irgendwo auf der Verpackung, im City Guide oder auf der DVD gefunden, auch kein Symbol a la "Copy Controlled". Oder brauch ich nur ne Brille? :veryangry:
<{POST_SNAPBACK}>


Du brauchst ne Brille :imao:

Auf der Rückseite des Schubers, in dem der Reiseführer steckt, steht unten rechts in einem weißen Kasten:

WICHTIG: Dieses Produkt ist
durch technische Schutzmaßnahmen
kopiergeschützt

Zumindest bei meiner Originalversion (PC) ist das so... Vielleicht solltest du mal Deine Quellen checken? ;(

edit: Vielleicht haste ja auch ne US-Version. Bei denen schreibt das Gesetz meines Wissens eine solche Kennzeichnung nicht vor.

Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 13. Juni 2005 - 13:51

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#30 Mitglied ist offline   puppet 

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geschrieben 13. Juni 2005 - 13:50

Tatsache, ich hab nur die US Version, da steht hinten auf dem Schuber nichts, bei der deutschen hatte ich nur den City Guide, aber gerade mal nen Praktikus gefragt der die deutsche Version hat, und da gibts den Vermerk wirklich, bei der US Version sind dort nur die 3 PEGI Symbole für 18+, Gewalt und Sprache. Mh Ok ein deutscher Hinweis auf der US Version wäre auch nicht wirklich sinnvoll :imao: Hab das mal wieder mit den "deutschen" US Versionen von anderen Spielen (D**m 3 usw) verwechselt.

Da frage ich mich ob man denn von der US Version eine Privatkopie machen darf :veryangry:
Weil wie gesagt es dort keine Hinweise auf ein Copy Control gibt.
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