Gta San Andreas! Brennbar?
#16
geschrieben 11. Juni 2005 - 22:42
ich denke dieses thema gehört closed
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#17
geschrieben 11. Juni 2005 - 23:21
Das kopieren von Software bzw. von Spielen ist von der Aenderungen im Urheberrecht aus dem Jahr 2003 nicht betroffen und ist zu privaten Zwecken weiterhin erlaubt. Es darf dabei auch ein evtl. vorhandener Kopierschutz umgangen werden.
http://tinyurl.com/a4vr8
#18
geschrieben 11. Juni 2005 - 23:24
also legal!
Dieser Beitrag wurde von linksta bearbeitet: 11. Juni 2005 - 23:25
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#19 _shiversc_
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:12
#20
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:14
Zitat (SFFox: 11.06.2005, 19:33)
<{POST_SNAPBACK}>
angenommen, du kaufst das spiel und es die cd verkratzt nach einiger zeit oder zerspringt im laufwerk oder sowas, waduch man es nicht mehr spielen kann, ist es dann eigentlich nicht erlaubt, sich das spiel runterzuladen und auf eine dvd zu brennen, weil dann machen sich ja nur die strafbar, die den kopierschutzumgehen und ich denke wenn man es sich runterladen kann, dass der kopierschutz schon weg ist.
#21
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:27
Nehmen wir nun an die CD zerspringt in meinen Laufwerk (natürlich ist keine "Sicherung" vorhanden) müsste da nicht die Garantie in Kraft treten?
In diesem Falle kann ich ja natürlich nicht mehr meine Gekaufte Version von diesem Programm benutzen da das Umgehen des Kopierschutzes verboten ist (also NoCD Crack ausgeschlossen) jetzt müsste mir der Hersteller eine Möglichkeit geben diese Version weiter zu nutzen oder nicht?
Mit einer Sicherheitskopie im Privaten bereich ist bestimmt nicht gemeint das diese Version weitergegeben werden sollte wie schon gesagt: Privater bereich. Zumal jedes Programm mit einer Lizens nur auf einen Einzelplatz beschränkt ist. Siehe Betriebssysteme himself oder simple Proggis wie Virenscanner. Es sei denn man erwirbt eine Version mit mehreren Lizensen!
Intel C2D 8400
XFX HD5770 (1GB)
Asus Maximus Formula
Corsair PC2-1066 DHX Dominator 6GB
2x Samsung Sp á 750GB SAtaII Raid0
2x Samsung Sp á 250GB SataII Raid0
Creative X-Fi Fatality Champions Edit.
Dinovo Edge + MX Revolution zum zocken; G15 red + Roccat Kone
#22 _shiversc_
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:31
#23
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:37
Zitat (shiversc: 12.06.2005, 10:31)
<{POST_SNAPBACK}>
Schon richtig! Allerdingens ist die Lizens nur mit gültiger CD Lauffähig oder nicht? Ohne CD läuft sie nicht und wenn man die Lizens kauft wie Du sagst muss der Hersteller Sorge tragen das sie auc nutzbar ist oder etwa nicht?
Kaputte CD/DVD = nicht nutzbare Lizens?
Müsste ich mir das Game neukaufen hätte ich 2 Lizensen eine Brauchbare eine Unnütz?
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#24 _shiversc_
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:53
#25
geschrieben 12. Juni 2005 - 09:57
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#26 _ayteee_
geschrieben 12. Juni 2005 - 15:29
Dabei ist es egal, ob ihnen die Kopiervorlage selbst gehört- Sie dürfen nähmlich auch ausgeliehene CDs kopieren. Die Vorlage darf aber nicht "offensichtlich" rechtswidrig "hergestellt" worden sein. Wie eta eine Raubkopie eines aktuellen Kinofilms auf DVD. Ist das Orginal dagegen "sauber", sind maximal sieben Kopien erlaubt. Die dürfen Sie auch an Familienmitglieder und engste Freunde verschenken. Verkaufen dürfen Sie die Duplikate nicht!
Computerprogramme dürfen laut Gesetz ebenfalls kopiert werden. Aber nur, um eine einzige Sicherheitskopie anzufertigen. Außerdem müssen Sie das Programm legal besitzen. Im Gegensatz zur Privatkopie darf die Sicherungskopie auf keinen Fall weitergegeben werden.
Quelle: Computer Bild 13/2005 <- Wer noch mehr über "das kopieren" erfahren will, sollte sich die Ausgabe zulegen...Empfehlenswert
#27
geschrieben 13. Juni 2005 - 13:00
Entweder hast Du den Text falsch zitiert oder die CB hat da ein kleines aber wesentliches Detail weggelassen:
UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
Dieser § regelt eindeutig, dass das Umgehen dieser technischen Maßnahmen verboten ist (ausgenommen durch UhrG §69a, Absatz 5 sind Computerprogramme).
Das bedeutet im Klartext: Solange ein Werk (z.B. Audio CD oder Video DVD) einen Kopierschutz (lt. Gesetz: einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung) enthält, ist auch die Privatkopie verboten, sofern man dazu den Kopierschutz umgehen muss. Da dieses aber bei fast allen neuen CDs/DVDs der Fall ist, bleibt eigentlich nicht viel übrig, was man noch legal kopieren darf. Hinzu kommt noch, das der § 95a, Absatz 3 sämtliche Kopierprogramme verbietet (Besitz und Nutzung), mit denen man überhaut erst ein kopiergeschütztes Werk vervielfältigen könnte. Von daher hat man leider nicht mehr allzuviel vom § 53. Privatkopien sind grundsätzlich nur noch von nicht kopiergeschützten Medien erlaubt.
Alleine schon der Aufmacher der CB (Übersicht: Alle erlaubten und verbotenen Kopierprogramme) ist da doch sehr mutig gewählt. Sollten dort tatsächlich verbotene Programme aufgelistet sein, würde es mich nicht wundern, wenn die demnächst Post von div. Anwälten bekommen.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#28
geschrieben 13. Juni 2005 - 13:15
#29
geschrieben 13. Juni 2005 - 13:35
Zitat (puppet: 13.06.2005, 14:15)
<{POST_SNAPBACK}>
Du brauchst ne Brille
Auf der Rückseite des Schubers, in dem der Reiseführer steckt, steht unten rechts in einem weißen Kasten:
WICHTIG: Dieses Produkt ist
durch technische Schutzmaßnahmen
kopiergeschützt
Zumindest bei meiner Originalversion (PC) ist das so... Vielleicht solltest du mal Deine Quellen checken?
edit: Vielleicht haste ja auch ne US-Version. Bei denen schreibt das Gesetz meines Wissens eine solche Kennzeichnung nicht vor.
Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 13. Juni 2005 - 13:51
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#30
geschrieben 13. Juni 2005 - 13:50
Da frage ich mich ob man denn von der US Version eine Privatkopie machen darf
Weil wie gesagt es dort keine Hinweise auf ein Copy Control gibt.

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