Dieser Beitrag wurde von ReviRd-Revo bearbeitet: 19. Dezember 2009 - 23:29
Smalltalk Guten Morgen, Guten Tag, Guten Abend Kaffeeklatsch
#46501
geschrieben 19. Dezember 2009 - 23:27
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#46502
geschrieben 19. Dezember 2009 - 23:27
Zitat (Rinnchen: 20.12.2009, 00:01)
Also das würde ich persönlich aber nicht auf einen Streit ankommen lassen.
Damit könntest Du bei einem Rechtsstreit wohl auch ganz schön kalt baden gehen.
Zitat (Rinnchen: 20.12.2009, 00:01)
10 Grad Celsius als maximal mit der Heizung erreichbare Temperatur für den Wohnraum ist zu wenig.
Aber guck mal, da für 1 Euro:
http://www.mein-heizungsmeister.de/shop/ar...%26aid%3D389%26
(Hatte ich oben nachgetragen, falls übersehen noch mal hier)
Solche Heizkörper Entlüftungsschlüsselchen dürfte es aber auch im OBI, Praktiker oder Bauhaus geben.
Eimerchen drunterhalten und langsam aufdrehen,
wenn Heizwasser kommt, wieder zudrehen. Ist wirklich keine große Sache,
kannst Du Dir ja nochmal im Baumarkt genau erklären lassen.
Also bevor nicht entlüftet ist, würde ich es wohl besser nicht auf eine Zankerei ankommen lassen.
Womöglich liegt es dann doch an solchem Pipifax, wo man viel Streß erspart, wenn man es selbst erledigt.
#46503
geschrieben 19. Dezember 2009 - 23:33
Zitat (Internetkopfgeldjäger: 19.12.2009, 23:27)
Damit könntest Du bei einem Rechtsstreit wohl auch ganz schön kalt baden gehen.
Also bevor nicht entlüftet ist, würde ich es wohl besser nicht auf eine Zankerei ankommen lassen.
Womöglich liegt es dann doch an solchem Pipifax, wo man viel Streß erspart, wenn man es selbst erledigt.
Zitat
Dieser Beitrag wurde von Rinnchen bearbeitet: 19. Dezember 2009 - 23:34
#46504
geschrieben 19. Dezember 2009 - 23:58
Das ist wirklich ne Katastrophe. Ich hab dir mal was rausgesucht
Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizung verantwortlich ~ OLG Frankfurt, WuM 72, 42; LG Berlin, WuM 72, 191; LG Düsseldorf, ZMR 54, 273
Heizungstemperatur: In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr muss in der Wohnung eine Temperatur von 20 Grad Celsius herrschen (AG Bad Segeberg, aus WM 1977, S. 227).
Urteile zu Heizungsptroblemen im Winter
Heizung defekt - 50-100% Mietminderung ~ LG Hamburg, WuM 76, 10; AG Ahrensburg, WuM 86, 213; LG Köln, WuM 88, 351; LG Berlin, ZMR 92, 302; LG Kassel, WuM 87, 271
Bei einem Heizungsausfall während der Wintermonate (September bis Februar) - 100 % Mietminderung ~ LG Hamburg, WuM 76, 10
Heizung bei nur 15 °C in der ganzen Wohnung – 30 % Mietminderung ~ LG Düsseldorf, WuM 73, 187; 30 % Mietminderung bei nur 15 bis 18 °C in der Wohnung ~ LG München, nicht veröffentlicht; 50 % Mietminderung mindestens bei Heizungsausfall in den Wintermonaten ~ LG Bonn, WuM 82, 170; 100% Mietminderung bei Heizungsausfall von September bis Februar ~ LG Hamburg, WuM 76, 10
Heizungsausfall (totaler) im Winter Totaler Heizungsausfall von September bis FebruarTotaler Heizungsausfall im Herbst und Winter 100 % LG Berlin, WM 1993, S. 185 LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975, WM 1976, S. 10
Heizungsausfall (totaler) 75 % 1249/74, WM; 1978, S. 189 AG Oldenburg, Az. 19 C 559/77 VII
LG Berlin, Urteil vom 10.01.1992 - 64 S 291/91 ZMR 1992, S. 302
Heizungsausfall (totaler) im Winter: 50 %:
Ausfall der Heizung vom 15.12.1985 bis zum 28.02.1986 LG Berlin, MM 9/83, S. 16
Heizungsausfall im Sommer bei Außentemperaturen von 13 –17,5 °C
LG Bonn, Urteil vom 02.11.1981 – 6 S 396/81, WM 1982, S. 170
LG Kassel, Beschluss vom 24.02.1987 – 1 T 17/87 und 1 S 26/87, WM 1987, S. 271
Ag Berlin – Tempelhof/Kreuzberg,
Ich hoffe es hilft dir weiter ...
Bitte beachte auch, dass der Vermieter für die ordnungsgemäße Beheizung verantwortlich ist. Und 10 Grad Celsius sind nicht normal ... Ich würde die Kaltmiete zunächst sofort um 15 bis 20 Prozent kürzen und den Vermieter über die Mietkürzung unter Darlegung der Mängel schriftlich informieren. Ich würde ihn auffordern, den Mangel innerhalb von max. 7 Tagen zu beseitigen und bei Nichtbeseitigung bzw. nicht ausreichender Beseitigung eine weitere erhebliche Mietminderung ankündigen und vornehmen. Da die Urteile uneinheitlich sind ist es schwierig, Dir hinsichtlich der Höhe der Mietminderung zu raten.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:02
#46507
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:05
Hab in Erfahrung bringen können das ich 50% Mietminderung machen kann.
Werd wie schon geschrieben morgen nen ordentliche Weihnachtbrief der ALten schreiben.
Die Anwort weiß ich jetz schon (da nichts anderes wie bei den Telefonaten raus kommen wird).
#46508 _EDDP_
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:06
Zitat
Hinzu kommt bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 15,00.
Dieser Beitrag gilt einheitlich für alle Mitgliedschaften mit Mietrechtsschutz.
Im Eintrittsjahr ist der Beitrag anteilig bis zum Jahresende zu zahlen.
Die weiteren Jahresbeiträge sind am 31. Januar jedes Jahres zur Zahlung fällig.
Beitragsermäßigungen (z.B. für Studenten oder Rentner) sind leider nicht möglich.
Ich würde mir das überlegen...
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:25
#46509
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:11
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:15
#46510 _EDDP_
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:17
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:17
#46511
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:25
http://www.familie.de/eltern/sparen/artike...rgehen-sollten/
Da steht folgendes:
MIETE - Wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten
Sie wollen wegen einem Mangel die Miete mindern, sind sich aber unsicher, wie Sie dabei vorgehen sollen? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, die Sie bei einer Mietminderung beachten sollten
Bei einem Mangel die Miete zu mindern, ist Ihr gutes Recht. Doch unterläuft Ihnen dabei ein Fehler, können Sie sich viel Ärger einhandeln. Wenn Sie sich an die folgenden Hinweise halten, sollte Ihnen das nicht passieren.
Erster Schritt: Die Mängelanzeige
Stellen Sie einen Mangel fest, müssen Sie den umgehend Ihrem Vermieter mitteilen, völlig unabhängig davon, ob Sie die Miete mindern wollen oder nicht. Ohne diese Mängelanzeige haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Schaden behoben wird. Und die Miete dürfen Sie auch nicht mindern.
In Ihrem Schreiben schildern Sie den Mangel möglichst genau. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass er dazu verpflichtet ist, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Setzen Sie ihm eine (ausreichende) Frist, den Mangel zu beheben. Und kündigen Sie an, dass Sie die Miete um einen bestimmten Betrag kürzen werden.
Zum Musterschreiben für eine Mietminderung
Zweiter Schritt: Die Mietzahlung
Haben Sie den Mangel bemerkt, dann dürfen Sie ab sofort die Miete mindern. Sie müssen nicht erst abwarten, bis Ihr Schreiben den Vermieter erreicht oder bis die Frist abläuft, die Sie dem Vermieter gesetzt haben. Entscheidend ist nur, dass Sie dem Vermieter den Mangel umgehend mitteilen, denn dazu sind Sie als Mieter verpflichtet (§ 536c Abs. 2 BGB).
Fällt am 5. November die Heizung aus, dann sollten Sie noch am gleichen Tag den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Rufen Sie ihn an und schicken Sie Ihre Mängelanzeige per Einschreiben hinterher. Ist er telefonisch nicht zu erreichen und bekommt er die Nachricht erst vier Tage später, so dürfen Sie dennoch ab dem 5. November die Miete mindern.
Üblicherweise werden Sie Ihre Miete im Voraus bezahlen. Daher steht Ihnen das Recht zu, die Miete rückwirkend zu kürzen. In der Praxis heißt das: Beim nächsten Zahlungstermin kürzen Sie die Miete entsprechend. Aber nur für den abgelaufenen Monat. Denn womöglich wird der Mangel in dem Monat behoben, für den Sie vorauszahlen.
Tipp: Mietkürzung
Kürzen Sie sofort die Miete, drohen Sie Mietminderung zumindest an oder zahlen Sie nur unter Vorbehalt. Überweisen Sie ganz normal Ihre Miete, gilt das als Indiz, dass Sie nichts zu beanstanden haben.
Noch ein weiterer Tipp goggle mal unter "Musterschreiben Mietminderung".
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:26
#46512
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:28
Zitat (EDDP: 20.12.2009, 01:17)
Ich würde aber vorher noch ca. 1 Euro für so einen Heizkörperentlüftungsschlüssel investieren
und die Heizkörperentlüftung betätigen, um erst mal zu schauen, ob es dann muckelig wird,
ohne weitere Rennerei und Ärger.
Falls das nicht hilft, kann es ja dann immer noch losgehen.
Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:31
#46513
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:30
wenn von 20 rippen nur 9 warm werden, und es am entlüften liegen sollte, gluckerts und gurgelt ohne ende.
wenn nicht, (wovon ich ausgehe) dann stimmt der hydraulische abgleich nicht (woher weiss das warme wasser, wohin es fliessen soll: zu schmitts? zu meiers?).
das ist ziemlich häufig bei alten anlagen der fall, die nachträglich mit thermostaventilen, niedertemp-kesseln etc- nachgerüstet wurden. für heutige ventil-querschnitte, kesseltemperaturen und -grössen und flussgeschwindigkeiten sind die leitungen meist zu gross dimensioniert. ohne einen gewissenhaft vorgenommenen hydraulischen abgleich (durchflussmengen aller vor- und rücklaufventile im ganzen system, sprich haus) entstehen leicht 'tote' winkel in der heizung, nach den gesetzen der physik vornehmlich im dachgeschoss.
sagt der dude
gelernter installateur
schudierter architekt.
und geht ins bett
Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:32
#46515
geschrieben 20. Dezember 2009 - 00:41
Dieser Beitrag wurde von def bearbeitet: 20. Dezember 2009 - 00:41

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