Wenn ich z.B. die Genehmigung für einen Supermarkt im Wohngebiet oder am Rande eines Wohngebietes genehmige, mdann schließt diese Genehmigung aus Lärmschutzgründen auch imer ein Anlieferverbotvon 22 bis 6 Uhr ein, in einigen Fällen sogar von 18 Uhr bis 6 Uhr.
Das Lärm die Gesundheit beeinträchtigen kann (ich will es mal so formulieren) ist darüberhinaus wissenschaftlich anerkannt. Sonst gäbe es beispielsweise auch die TA Lärm nicht.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 22. August 2009 - 09:24

Hilfe
Neues Thema
Antworten

Nach oben





