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Unterhaltungsindustrie Vs. Internettauschbörsen


#1 Mitglied ist offline   {S[C]R|E[A]M} 

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geschrieben 29. März 2005 - 10:35

Zitat

28. März 2005 Der Kampf der amerikanischen Unterhaltungsindustrie gegen Internettauschbörsen steht vor einem neuen Höhepunkt: An diesem Dienstag startet vor dem Obersten Gerichtshof in Washington das Verfahren von 28 Musik- und Filmkonzernen gegen Grokster und Morpheus, zwei der bekanntesten Tauschbörsen. Der seit Jahren laufende Rechtsstreit erreicht damit die höchste Instanz.

In den vorhergehenden Instanzen hatten die Betreiber der Internetseiten, die den kostenlosen Tausch von urheberrechtlich geschützten Musikstücken und Filmen unter den Nutzern erlauben, die Oberhand behalten. Zuletzt hatte im vergangenen August ein Berufungsgericht zugunsten von Grokster und Morpheus entschieden. Der Prozeß startet an diesem Dienstag mit den ersten Anhörungen, ein Urteil wird bis zum Sommer erwartet.

Dramatische Einbrüche

Die Unterhaltungsbranche sieht im kostenlosen Herunterladen über das Internet eine der größten Bedrohungen für ihr Geschäft. Gerade die Musikindustrie macht die Tauschbörsen für ihre schwachen Verkaufszahlen verantwortlich. Seit Anfang des Jahrzehnts sind die Plattenverkäufe Jahr für Jahr zum Teil dramatisch eingebrochen. Im vergangenen Jahr gab es erstmals wieder einen leichten Aufschwung, als die Verkäufe von CDs wieder um 2 Prozent zulegten. Ob dies schon ein Zeichen für eine dauerhafte Wende ist, ist indessen mehr als fraglich. Denn nach einem sehr guten Start in das vergangene Jahr mit einigen verkaufsstarken Titeln von Künstlern wie Norah Jones und Usher verliefen die Schlußmonate schon wieder enttäuschend.

Die Musikkonzerne haben zusammen mit Partnern mittlerweile den legalen Verkauf von Musik über das Internet als Alternative zum illegalen Herunterladen vorangetrieben. An erster Stelle steht dabei der Online-Dienst iTunes des Computerkonzerns Apple, der seit seinem Start vor knapp zwei Jahren mehr als 300 Millionen Musikstücke verkauft hat. Diese Zahl verblaßt allerdings noch immer gegenüber den Tauschbörsen: Branchenschätzungen zufolge geht die Zahl der kostenlos heruntergeladenen Musiktitel im Monat noch immer in die Milliarden. Zwar gibt es Anzeichen dafür, daß einige der bekanntesten Tauschbörsen nicht mehr so häufig genutzt werden. Dafür haben aber andere Adressen an Zulauf gewonnen, die bislang nicht so stark im Visier der Musikindustrie stehen.

Erfolgloser Kampf

Die Branche versucht seit Jahren erfolglos, die Betreiber der Tauschbörsen zur Verantwortung zu ziehen. Zwar folgten die Richter der Argumentation der Musikproduzenten, wonach kostenlose Verbreitung und Herunterladen rechtswidrig sind. Allerdings könnten nach ihrer Ansicht die Tauschbörsen nicht für das illegale Handeln ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden. Dies gelte um so mehr, als die Tauschbörsen neben illegalen auch legale Aktivitäten erlauben, also beispielsweise den Austausch von Fotos.

Die Richter stützten sich in ihrer Argumentation auf ein Urteil von vor zwanzig Jahren. Damals wollte die Unterhaltungsindustrie die Betamax-Videorekorder von Sony verbieten lassen, weil die Geräte illegales Kopieren von urheberrechtlich geschützten Produkten ermöglichten. Sony gewann jedoch, weil die Geräte nach Ansicht der Richter auch für völlig legale Aktivitäten genutzt werden könnten, also zum Beispiel das zeitversetzte Abspielen aufgezeichneter Sendungen, ohne die Kopien weiterzuvertreiben.

Illegal dominiert

Die Musikindustrie meint jedoch, dieses Urteil könne nicht auf die Internettauschbörsen angewendet werden, weil der größte Teil der Aktivitäten der Nutzer auf den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Produkten entfalle. Der gesamte Geschäftszweck der Tauschbörsen gründe sich - im Gegensatz zu den Videorekordern - auf illegale Aktivitäten.

Die Gegner der Musikindustrie sagen, es sei innovationsfeindlich, Technologien zu verbieten, die zunächst sowohl für legale als auch für illegale Zwecke eingesetzt werden können. So argumentiert zum Beispiel die Technologievereinigung Business Software Alliance, zu der Unternehmen wie Microsoft oder Intel gehören. Teilnehmer einer Entwicklerkonferenz für Software und Hardware in San Diego warnten in der vergangenen Woche, daß die Unterhaltungsindustrie bei einem Sieg in dem Verfahren den technologischen Fortschritt diktieren und neue, internetbasierte Angebote verhindern könnte.

Die Nutzer wurden verklagt

Im Zuge der bisherigen Mißerfolge bei den Klagen gegen die Tauschbörsen hat sich die Musikindustrie in der Zwischenzeit damit beholfen, die Nutzer selbst zur Verantwortung zu ziehen. Im September 2003 verklagte der amerikanische Branchenverband Record Industry Association of America (RIAA) erstmals Hunderte von Personen, die Musikstücke im Internet vertrieben haben sollen.

Der Verband startet seither regelmäßig neue Klagewellen, zuletzt Ende Februar. Mittlerweile sind insgesamt 9100 Nutzer von Tauschbörsen verklagt worden. Die Folgen halten sich aber bislang in Grenzen: Noch kein einziger Fall ist vor Gericht gelandet, in knapp 2000 Fällen hat der Verband außergerichtliche Vergleiche geschlossen, die im Schnitt mit einer Zahlung von 3000 bis 4000 Dollar geendet haben.

Für den Fall, daß die Tauschbörsen vor dem Obersten Gerichtshof wiederum gewinnen, hat die Unterhaltungsindustrie bereits angedeutet, beim amerikanischen Kongreß auf neue Urheberrechtsvorschriften zu dringen. Darüber hinaus würde ihnen wenig übrigbleiben, als weiterhin die einzelnen Nutzer zu verklagen. Entscheidet der Gerichtshof zugunsten der Unterhaltungsindustrie, würde wahrscheinlich eine Welle von Klagen gegen weitere Betreiber von Internettauschbörsen folgen. Denkbar ist allerdings auch, daß neue Tauschkonzepte entstehen - ebenso wie dies mit Diensten wie Grokster, Morpheus oder Kazaa der Fall war, nachdem die Urtauschbörse Napster im Jahr 2001 auf Betreiben der Musikindustrie geschlossen wurde.


Quelle

Z'Läbä isch nur das wos dr git, u bis dä stirbsch isches nur ä Frag vor Zyt. U da nie weisch wie viel Wäg no vor dir ligt, isches doch nide z'späät fürnä Neuafang, oder nid?
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#2 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 29. März 2005 - 10:52

Zitat

Im September 2003 verklagte der amerikanische Branchenverband Record Industry Association of America (RIAA) erstmals Hunderte von Personen, die Musikstücke im Internet vertrieben haben sollen.

Wobei ich unter "Nutzer" in diesem Kontext nicht gerade die Personen verstehe, die Lieder weitersharen.
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