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Führerschein Weg?


#1 Mitglied ist offline   bLaCkRaBbIt 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 18:19

Also liebe leute,

ich hatte Dienstag einen unfall - ich war schuld. Aber mal von anfang an: vor 3 jahren wurde ich mit alkohol erwischt. Ich war 17 und hatte meinen rollerführerschein (A1) noch in der probezeit (schad,hätte nur noch 4 monate vor mir gehabt).
Ich hab dann ein aufbauseminar gemacht. ich musste sozialstunden machen und hatte den lappen für ca. 1 jahr (normal 9 monate,bin aber noch in berufung gegangen => fahrlässige trunkenheit) weg und hab ihn dann am 23.2.04 wieder bekommen.

Seither läuft die alte probezeit + 2 jahre wieder ab. Damals waren es also noch ca 2 jahre und 4 monate, woraus folgt dass ich jetzt ein jahr weniger habe. Außerdem hab ich natürlich punkte bekommen, denn ich hatte 1,42 promille, musste aber keine mpu machen Iich glaub ich hab 7 punkte bekomme und konnte 4 oder 5 punkte wieder mim aufbauseminar wett machen (oder hab ich vielleicht keine punkte abgebaut?).

Im letzten juni hab ich dann autoführerschein gemacht. Bis Dienstag war also nix mehr, doch dann kam es zu dem Unfall. Ich hab leider einem die vorfahrt genommen und bin ihn rein gekracht. Zum glück niemanden was passiert, alles wurde einvernehmlich geregelt. ich dazu sagen, dass ich weder alkohol noch drogen genommen hatte, sondern einfach von der bremse gerutscht bin.
Bei mir war ein vorfahrt gewähren sschild, aber kein stopschild. Jetzt hat mir der nette polizeibeamte gesagt, dass er noch ca. 3 wochen wartet, bis er es weg schickt,da dann ja wieder der 23.02 ist, ich also das jahr voll machen kann in meiner probezeit.

außerdem hat er mir mitgeteilt, dass ich 3 punkte bekommen werde. Weiß jetzt jemand welche konsequenzen mich erwarten? Hauptsächlich von den punkten her, denn ich weiß jetzt nicht ob ich 5 oder 6 punkte insgesamt habe. Des mim Alkohol ist ja noch lange nicht verjährt. Und muss ich dann bei so ner regelverletzung nochmal ein paar fahrstunden nehmen?

Vielen Dank

euer bLack RaBbIt

Bitte in Zukunft ein Zeilenumbrüche verwenden und außerdem nicht so viele Ellipsen verwenden! :gähn:

Bearbeitet ~ stefanra

Dieser Beitrag wurde von bLaCkRaBbIt bearbeitet: 11. Februar 2005 - 11:47


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#2 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 18:24

http://www.fahrtipps...hein/punkte.php

Die Punkte-Regelung seit 1.1.1999:
8 Punkte Der Fahrerlaubnisinhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt er bis zum Punktestand von 8 an ASP teil, erhält er 4 Punkte Rabatt.
9-13 Punkte Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, spätestens bei 8 gesammelten Punkten an ASP teilzunehmen, um den vollen Rabatt zu retten.
14-17 Punkte Wer bis hierhin schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt. Wer noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: Nun gibt es für ihn keinen Rabatt mehr.
18 oder mehr Punkte Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.

#3 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 18:48

also erstmal die gute Nachricht:

- es ist niemand verletzt!

jetzt die schlecht:

- in der Probezeit, die du ja noch hast, gibt es hierfür (Vorfahrt mißachtet) wahrscheinlich 2 Punkte und ein Aufbauseminar.

und das wäre noch die günstigste Lösung. Wenn es schlecht läuft, will ich lieber nicht ausführen... ;)

#4 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 21:12

Das ist so schwer zu sagen, was da kommt.

Der Unfall seber (Vorfahrt nicht beachtet) ist mit 3 Punkte, 50€ angesetzt. Problem ist nur, dass Du in der verlängerten Probezeit bist (4 Jahre) und der Verstoß leider FaP-Kategorie A (schwerwiegend) ist, was in Deinem Falle (unabhängig des Punktestandes) Führerscheinentzug und verkehrspsychologischen Beratung nachziehen könnte.

Bleibt jetzt ersteinmal nur abzuwarten, was im Bescheid vom Straßenverkehrsamt steht und dann weitersehen.
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#5 Mitglied ist offline   bLaCkRaBbIt 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 23:40

also was jetzt :blush:
wobei mir gesagt wurde,dass diese aktion 3 punkte gibt und 60€ kostet.vor allem ist für mich jetzt die frage,wieviele punkte sind nach meiner alkoholfahrt noch übrig.wenn es 7 dafür gegeben hat und ich ein aufbauseminar gemacht habe,dann müssten es jetzt rechnerisch 6 sein.dies allein würde ja dann keine konsequenzen geben.

sollte ich vielleicht mal bei der polizei nachfragen oder was meint ihr?

@hoschen: was wäre denn die schlimmste konsequenz.
so lange ich keine mpu machen muss und der führerschein nicht weggenommen wird,ist nichts zu schlimm.dann kann ich auch von mir aus aufbauseminar machen!

#6 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 09. Februar 2005 - 23:55

Zitat

wobei mir gesagt wurde,dass diese aktion 3 punkte gibt und 60€ kostet


Ja, vergass die Erhöhung der Regelsatze bei Sachbeschädigung (Gefährdung war ja schon inbegriffen in den 50€)

Zitat

jetzt die frage,wieviele punkte sind nach meiner alkoholfahrt noch übrig


Das interessiert hier nicht wirklich. Wie Du geschildert hastm hattest Du ja bereits Führerscheinentzug, Aufbauseminar etc. und Deine Probezeit wurde auf 4 Jahre ausgedehnt (2 Jahre + 2 Jahre zusätzlich). In dem Falle genügt schon ein schwerwiegender Verstoß (Nichtbeachtung der Vorfahrt mit Gefährdung und Sachbeschädigung zählt dazu), damit der Führerschein eingezogen werden kann und man die "Empfehlung" zu einer verkehrspsychologischen Beratung bekommt. Da sind die Punkte ersteinmal nebensächlich. Die sind nur dann wieder interessant, wenn man seinen Führerschein wiederbekommen will, was allerdings nicht so einfach ist.

Aber wie gesagt, dass kann man so aus der Ferne nicht sagen, da das ganze auch Ermessensache ist, was das zust. Amt dazu sagt.
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#7 Mitglied ist offline   Major König 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 00:08

Führerschein wird nicht eingezogen.
Aufbauseminar gibt es nur beim ersten mal, beim zweiten mal gibt es eine Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung, die aber nicht Pflicht ist. Ansonsten erwarten Dich nur Punkte und Bussgeld. Pass aber auf, dass Dir in deiner Restlichen Probezeit nicht noch ein A-Verstoss passiert weil der Führerschein dann nämlich eingezogen wird. Aufgrund der Punkte die Du für dein Alkoholverstoss bekommen hast, dauert es 5 Jahre bis die Punkte verfallen das es eine Straftat ist. Sonst würde es nur 2 Jahre dauern sofern nicht innerhalb dieser Zeit neue Punkte hinzukommen denn dann laufen die 2 Jahre erneut.

#8 Mitglied ist offline   chrgrosse 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 00:11

bei der Punktevergabe werden 2 Kategorien unterschieden
1. Ordnungswiedrigkeit
2.Straftat

fahren unter Alkoholeinfluss zählt zu der 2. Kategorie und die Punkte bleiben 5 Jahre bestehen, bis sie automatisch getilgt werden.
Da du das Aufbauseminar ja bestimmt verordnet bekommen hast, werden dadurch glaube ich keine Punkte getilgt (so wurde mir das mal erklärt).


Major König war schneller...

Dieser Beitrag wurde von chrgrosse bearbeitet: 10. Februar 2005 - 00:12


#9 Mitglied ist offline   bLaCkRaBbIt 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 01:44

doch es wurden punkte getilgt.und das seminar,wenn es mir empfohlen wird,werde ich sicher machen.

und wegen punkte.laut dieser seite
ist es so:

Zitat

nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht

nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.

nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.


was stimmt jetzt?
@DK2000: wie gut kennst du dich aus

#10 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 07:42

schlimmste Konsequenz?

wie DK2000 angeführt hat, Führeschein weg (ca. 6Monate) und verkehrspsychologischen Beratung und wenn du einen ganz "schlechten" Richter (oder wer das auch immer entscheidet) bekommst, dann kann es auch eine "FührescheinNeuPrüfung" geben.

Also ein paar Fahrschulstunden mit anschließender Prüfung, welches natürlich zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten, mit sich bringt.

#11 Mitglied ist offline   Lutz1965 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 07:50

Zitat

Jetzt hat mir der nette polizeibeamte gesagt, dass er noch ca. 3 wochen wartet, bis er es weg schickt,da dann ja weider der 23.02 ist, ich also das jahr voll machen kann in meiner probezeit.


Sei froh, wenn er das machen kann.....sonst könntes Du wieder laufen... :blush:
Betriebsystem : Windows 7 Ulti. 32 BIT
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom

#12 Mitglied ist offline   bLaCkRaBbIt 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 11:58

@Lutz: warum?ob jetzt ein jahr rum ist ist doch uninteressant oder nicht?

übrigens sind es nicht 2+2 jahre,sonder der rest von der ersten probezeit plus 2 jahre

#13 Mitglied ist offline   I3lack0ut 

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geschrieben 10. Februar 2005 - 12:05

Zitat

Ich muss dazu sagen, dass ich weder alkohol noch drogen genommen hab, sondern einfach von der bremse gerutscht bin.

Wie kann man denn einfach von der Bremse rutschen? :blink:
Man sollte eigentlich immer genug Gummibelag auf den Pedalen haben...
Never run a changing system.
Micro Game Reviews (Mein Blog)

#14 Mitglied ist offline   bLaCkRaBbIt 

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geschrieben 11. Februar 2005 - 10:19

ich hatte nur schlappen an.aber bevor die polizei gekommen ist hab ich mir noch schnell festes schuhwerk angezogen

#15 Mitglied ist offline   G.I.Joe 

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geschrieben 11. Februar 2005 - 10:28

Zitat (bLaCkRaBbIt: 11.02.2005, 10:19)

ich hatte nur schlappen an.aber bevor die polizei gekommen ist hab ich mir noch schnell festes schuhwerk angezogen
Dann würde es dir ganz recht geschehen, wenn sie deinen Führerschein einpacken. Ich hab nichts dagegen wenn Leute sich selber gefärden, aber wenn andere gefärdet werden höhrt der Spaß auf :blush:
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