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Rückgaberecht Bei Software? Online gekaufte Software zurück geben?


#1 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:07

Hallo,


habe mal eine Frage an die Allgemeinheit.
Wenn ich mir eine Software "online" beim Etwickler bestelle, diesen dann wahlweise per CD zugeschickt oder per E-Mail-Link bekommenn kann, habe ich ein Recht, diese Software in einer bestimmten Frist mit "Geldzurück" zurück zu geben? - Oder ist es gar nicht möglich?

Habe jetzt keine Lust dafür mein Anwalt zu fragen, deshalb frage ich erstmal in die Runde, vieleicht hat ja Jemand Erfahrung damit, oder kann helfen.

Währe sehr nett.



MfG
Fuchs04



P.S.: Hier mal ein Auszug aus den AGB´s Danach müsste es ja möglich sein, wenn keine Installation statt gefunden hat. - Oder?

Zitat

§ 8 Besondere Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von 2 Wochen zu. Er hat in diesem Fall jedoch Sorge dafür zu tragen, dass die gelieferten Produkte "ungeöffnet" bzw. unbenutzt sind. Dies bedeutet, dass die Installation gelieferter Vollversionen bzw. jegliche Verwendung von Lizenzdaten oder Hardwarelocks (Dongle) nicht erfolgt sein darf. Ansonsten ist sein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Diese Regelung ist insoweit interessengerecht, als der Kunde anhand der von uns im Internet angebotenen Demo-Version (als Download) die Leistungsfähigkeit unserer Software vollumfänglich überprüfen kann.
(2) Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation angegebene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.
(3) Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde, also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben.
(4) Eine Übertragung des Programms durch Überspielen, gleich welcher Form, ist unzulässig.
(5) Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.

Dieser Beitrag wurde von Fuchs04 bearbeitet: 18. November 2004 - 13:16


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#2 Mitglied ist offline   Matze 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:15

Gilt nicht das Fernabsatzgesetz? Normalerweise kannst du es doch innerhalb von 14 Tagen unbegründet zurück geben.
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#3 _haha_

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geschrieben 18. November 2004 - 13:16

Ich bin zwar auch kein Anwalt, aber ich denke, daß Software, wenn kein Mangel vorliegt, nicht zurückgegeben werden kann. Und wenn ein Mangel vorliegt, hat der Verkäufer auch erst das Recht nachzubessern, also Ersatz zu liefern.
Wenn man Software einfach bei Nichtgefallen zurückgeben könnte, wäre das natürlich eine Tolle Sache. Man läßt sich das Zeug schicken, hat eine gültige Lizenz, kopiert alles und schickt es wieder zurück.
Wenn man es dann noch unfrei zurückschickt, ist das billiger als es sich illegal zu saugen oder aus der Videothek auszuleihen.

Ich denke, so läuft das nicht.

haha

P.S.: Möglicherweise kann man es zurückgeben, wenn die Software eingeschweißt und ungeöffnet ist.

Dieser Beitrag wurde von haha bearbeitet: 18. November 2004 - 13:17


#4 Mitglied ist offline   ox_eye 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:16

Ist da nicht vor kurzem ein neues Gesetz herausgekommen, daß man auf alle online gekauften Produkte 2 Wochen Rückgaberecht hat?

Dieser Beitrag wurde von ox_eye bearbeitet: 18. November 2004 - 13:17


#5 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:19

Also das Programm wird mit Lizen verkauft, die Installation und die Benutzung der Lizenz wird ja "online" geprüft!
Auch gibt´s bei den Installationen ja immer diese "ich bin einverstanden" Kästchen, wenn man da nicht klickt, müsste man es ja zurück geben können.

Aso, habe ohne noch was aus den AGB´s hinzugefügt!

Danke schonmal.

#6 Mitglied ist offline   Matze 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:26

"Fuchs04" sagte:

Auch gibt´s bei den Installationen ja immer diese "ich bin einverstanden" Kästchen, wenn man da nicht klickt, müsste man es ja zurück geben können.

Eigentlich schon, allerdings wiederspricht sich das mit der Bedingung, dass man die Software nur Originalverpackt zurückbringen kann.
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#7 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:41

^^
Richtig, aber hierbei kann man ja auch wählen, ob man es per HTTP-Link selber runterlädt. Und das Programm ist ja so lange eine DEMO, bis man seinen Lizenzschlüssel eingibt, um diese Software als Vollversion zu nutzen.

Bei den anderen Sachen im Geschäft, die man nur original verpackt bekommt, ist es ja eine andere Sache, wobei es da glaub auch schon so einige Rechtstreitigkeiten gab.

#8 _haha_

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geschrieben 18. November 2004 - 13:48

Also Du hast eine Demo-Version, die man mit einem Key zur Vollversion freischalten kann, also Shareware. Und Du hast Dir die Lizenz online gekauft und willst jetzt nur die Lizenz zurückgeben.
Wenn das gehen würde, würde es keine Shareware, wie z.B. Nero o.ä., mehr geben, und die Firmen wären pleite.

Wenn Du schon die Möglichkeit einer Demo hattest, warum hast Du Dir das Programm dann gekauft. Diese Demos sind zum Testen, und wenn sie einem gefallen, kauft man sie. Hast Du nicht getestet?

haha

Dieser Beitrag wurde von haha bearbeitet: 18. November 2004 - 13:51


#9 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 13:56

Es gibt noch einen anderen Hintergrund, der aber nicht hier hingehört.

Also auf der Seite: http://www.pixelplanet.de/ kann man sich die Software kaufen, soll 99€ (zzgl. MwSt.) kosten.
Die Lierferung ist wahlweise per E-Mail oder halt zusätzlich per Post.

Zitat

Der PdfGrabber wird per eMail bzw. Download geliefert. Nach Zahlungseingang erhalten Sie umgehend einen Download-Link und die entsprechenden Lizenz- bzw. Freischaltdaten. Auf Wunsch kann auch eine Sicherungs-CD-Rom versendet werden. Wählen Sie hierfür bei Ihrer Bestellung die Versandart 'Post'.


Es muss doch wohl möglich sein, das man kein Bock mehr auf die Software hat, dass man das produkt bzw. die Lizenz wieder zurück geben kann. So ähnlich wird´s ja auch in den AGB´s geschrieben.

Da muss ih wohl doch nochmal zum Anwalt, mist.

#10 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 14:16

Also laut den ganzen schönen "§en" müsste es möglich sein, die Software innerhalb von 14 Tagen zurück zugeben, wenn die Software nicht installiert oder entsiegelt wurde.
Hier nochmal ein paar Ausschnitte und Links:

Zitat

Ihr Rückgaberecht erlischt, wenn wir mit der Auslieferung der Ware mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie dies selbst veranlasst haben. Bei Lieferung von Software, insbesondere CDs, ist das Rückgaberecht ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Das Rückgaberecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder bei Kaufverträgen, die in Form von Versteigerungen (Auktionen) abgeschlossen wurden. Das Rückgaberecht erlischt bei Software bzw. Download-Produkten sobald Sie die Software installiert haben. Im Falle einer Rücksendung benötigen wir von Ihnen unbedingt eine schriftliche Mitteilung, dass Sie die Software von Ihrem Rechner gelöscht haben und dass Sie keine weiteren Kopien oder Datensicherungen dieser Software besitzen.



Link:
http://dejure.org/ge...e/BGB/312d.html


Also dürfte es keine Probleme geben, wenn doch, es gibt ja Rechtsschutz! :)

#11 Mitglied ist offline   freedyk 

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geschrieben 18. November 2004 - 14:20

verkauf doch deine lizens wieder an wen anders

#12 Mitglied ist offline   Fuchs04 

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geschrieben 18. November 2004 - 14:33

Fragt sich nur, wer sowas haben will?
Hmm ...

#13 _max_

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geschrieben 24. November 2004 - 22:52

Du hast nur ein Rückgaberecht, wenn Du die Software per CD bestellt hast. Bei einem Softwaredownload erlischt das Rückgaberecht bei der Installation. Wenn Du eine CD hast, brauchst Du denen dann nur ein Schreiben senden, wo drin steht, dass Du die Software gelöscht hast und keine Kopie mehr besitzt. Vordere Dein Geld im selben Schreiben zurück. :)

#14 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 25. November 2004 - 10:44

Eine Lizenz eignet sich meiner Meinung nach nicht zur Rücksendung, und ist somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Da du die Möglichkeit hattest, die Software vor dem Kauf zu testen, besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Du hast einen Vertrag geschlossen, und diesen gilt es zu erfüllen. "Kein Bock mehr haben" stellt nun wirklich keinen Grund dar, etwas zurückzugeben. Um solche Vorfälle zu vermeiden, gab der liebe Gott den Menschen ein Gehirn, welches zu 100% dazu geeignet sein sollte, sich vor Vertragsschluß zu überlegen, was man will.

#15 Mitglied ist offline   mads1958 

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geschrieben 28. November 2004 - 15:03

Zitat (GroovyG: 25.11.2004, 10:44)

Eine Lizenz eignet sich meiner Meinung nach nicht zur Rücksendung, und ist somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Da du die Möglichkeit hattest, die Software vor dem Kauf zu testen, besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis. Du hast einen Vertrag geschlossen, und diesen gilt es zu erfüllen. "Kein Bock mehr haben" stellt nun wirklich keinen Grund dar, etwas zurückzugeben. Um solche Vorfälle zu vermeiden, gab der liebe Gott den Menschen ein Gehirn, welches zu 100% dazu geeignet sein sollte, sich vor Vertragsschluß zu überlegen, was man will.
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Besser hätte ich es auch nicht Formulieren können. :secret:

mfg :)

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