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Eigentumsverhaeltnisse von Betriebsmitteln einer Einzelunternehmung Gehoerts der Unternehmung oder dem Unternehmer
#1 _nobido_
geschrieben 17. Mai 2021 - 21:08
'nabend die Damen...
... und Herren.
Weil ich mit den Suchmaschinen meines Vertrauens nicht weiterkomme: Jmd. eine Idee, wo ich valide Informationen bzgl. der Eigentumsverhaelttnisse von Betriebsmitteln etc. einer Einzelunternehmung/eines Einzelunternehmers finde?
Bsp.: Ich kaufe einen Bagger auf den Namen VORNAME NACHNAME Steinbruch (hab halt 'n Steinbruch). Bei der Firma VORNAME NACHNAME Steinbruch handelt es sich um eine Einzelunternehmung. Wem gehoert nun der Bagger (juristisch, buchhalterisch (steuerrechtlich)) - mir, dem Einzelunternehmer, oder meiner Firma VORNAME NACHNAME Steinbruch?
joar.
greetz
... und Herren.
Weil ich mit den Suchmaschinen meines Vertrauens nicht weiterkomme: Jmd. eine Idee, wo ich valide Informationen bzgl. der Eigentumsverhaelttnisse von Betriebsmitteln etc. einer Einzelunternehmung/eines Einzelunternehmers finde?
Bsp.: Ich kaufe einen Bagger auf den Namen VORNAME NACHNAME Steinbruch (hab halt 'n Steinbruch). Bei der Firma VORNAME NACHNAME Steinbruch handelt es sich um eine Einzelunternehmung. Wem gehoert nun der Bagger (juristisch, buchhalterisch (steuerrechtlich)) - mir, dem Einzelunternehmer, oder meiner Firma VORNAME NACHNAME Steinbruch?
joar.
greetz
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#2
geschrieben 18. Mai 2021 - 02:41
Das hängt schon einmal von der Form ab, wie die Firma angemeldet ist.
Hast Du eine GmbH und das Betriebsmittel auf die Firma gekauft, gehört das zum Firmenvermögen/Eigentum.
Ist es eine GmbH und Du hast das Betriebsmittel auf den eigenen Namen gekauft und bezahlt, steht es zunächst außen vor.
Ist die Haftungssumme bei Insolvenz zu niedrig, geht auch Privatvermögen flöten.
Prinzipiell haftet man mit allem, was als "Wert" in einer Fa. als Besitzer der Fa. bezeichnet werden kann.
Als Einzelunternehmer ist man da direkt als Person eingebunden.
Dann ist Firmenvermögen gleich eigenes Vermögen. Firmenbesitz gleich eigener Besitz.
Rein theoretisch ist sogar das morgentliche Brötchen Privatbesitz des Firmeninhabers und der Besitz der Firma. Es gibt da keine Trennung.
Hast Du eine GmbH und das Betriebsmittel auf die Firma gekauft, gehört das zum Firmenvermögen/Eigentum.
Ist es eine GmbH und Du hast das Betriebsmittel auf den eigenen Namen gekauft und bezahlt, steht es zunächst außen vor.
Ist die Haftungssumme bei Insolvenz zu niedrig, geht auch Privatvermögen flöten.
Prinzipiell haftet man mit allem, was als "Wert" in einer Fa. als Besitzer der Fa. bezeichnet werden kann.
Als Einzelunternehmer ist man da direkt als Person eingebunden.
Dann ist Firmenvermögen gleich eigenes Vermögen. Firmenbesitz gleich eigener Besitz.
Rein theoretisch ist sogar das morgentliche Brötchen Privatbesitz des Firmeninhabers und der Besitz der Firma. Es gibt da keine Trennung.
#3 _nobido_
geschrieben 18. Mai 2021 - 04:34
Bei der GmbH ist die Haftung aufs Gesellschaftsvermoegen begrenzt (Gesellschaft mit begrenzter Haftung).
Da ist man als Privatperson mit privaten Mitteln nicht weiter haftbar (siehe: HIER). Ist jetzt nicht die Quelle meiner Wahl, antspricht aber meinem Wissensstand.
Dass ich als Einzelunternehmer mit meinem Privarvermoegen hafte, daran meine ich mich auch noch zu erinnern. Auch die Eigentumsverhaeltnisse diesbzgl. sind mir noch in grauer Erinnerung. Aber... wo finde ich dazu valide nicht-Wikipedia-Quellen?
AO, Steuergesetze etc.?
Da ist man als Privatperson mit privaten Mitteln nicht weiter haftbar (siehe: HIER). Ist jetzt nicht die Quelle meiner Wahl, antspricht aber meinem Wissensstand.
Dass ich als Einzelunternehmer mit meinem Privarvermoegen hafte, daran meine ich mich auch noch zu erinnern. Auch die Eigentumsverhaeltnisse diesbzgl. sind mir noch in grauer Erinnerung. Aber... wo finde ich dazu valide nicht-Wikipedia-Quellen?
AO, Steuergesetze etc.?
#4
geschrieben 18. Mai 2021 - 17:24
Zitat (nobido: 18. Mai 2021 - 04:34)
Bei der GmbH ist die Haftung aufs Gesellschaftsvermoegen begrenzt (Gesellschaft mit begrenzter Haftung).
Da ist man als Privatperson mit privaten Mitteln nicht weiter haftbar (siehe: HIER). Ist jetzt nicht die Quelle meiner Wahl, antspricht aber meinem Wissensstand.
Da ist man als Privatperson mit privaten Mitteln nicht weiter haftbar (siehe: HIER). Ist jetzt nicht die Quelle meiner Wahl, antspricht aber meinem Wissensstand.
Man haftet mit 25000 Euro.
Zitat
Dass ich als Einzelunternehmer mit meinem Privarvermoegen hafte, daran meine ich mich auch noch zu erinnern. Auch die Eigentumsverhaeltnisse diesbzgl. sind mir noch in grauer Erinnerung. Aber... wo finde ich dazu valide nicht-Wikipedia-Quellen?
AO, Steuergesetze etc.?
Am besten den Steuerberater ausquetschen, wenn man es genauer wissen will.
#5 _nobido_
geschrieben 19. Mai 2021 - 04:16
Man haftet ueberhaupt nicht in der GmbG (hoechstens mit allen seinen Einlagen, ist aber juristisch ein Unterschied zwischen man haftet und die GmbH haftet).
Die GmbH haftet mit Ihrem Gesellschaftsvermoegen. 25.000Eur sind, soweit ich mich erinnere, die Mindesteinlage, welche zur Gruendung einer GmbH benoetigt werden. Und ist das Gesellschaftsvermoegen hoeher (als 25.000Eur z.B. wegen verbliebener Gewinne, einer Einlagenerhoehung, Magie und Zauber etc.), so haftet die GmbH eben mit dem hoeheren Gesellschaftsvermoegen (war ja/ist ja in meinem vorangegangenen Beitrag verlinkt).
'n Steuerberater brauchts da sicher nicht um die Frage zu beantworten wo ICH valide Informationen bzgl. meiner Ausgangsfrage finde.
Aber... lassen wir das.
netten Tag wuensch ich
P.S.: Das angesprochene Broetchen in deinem ersten Beitrag in diesem thread... hoer mal: Mein Fruehstuecksbroetchen ist und bleibt mein Fruehstuecksbrotchen. Da hat der Chef keine Aktien drin.
Und wenn der Cheffe eine Schuessel Broetchen spendiert, dann gibt er durch den Akt des Spendierens unter Umstaenden sogar sein Recht an der Sache (den Brotchen in diesem Fall) auf. Dann sind es nicht mehr seine. ÄtschiBätschi
Die GmbH haftet mit Ihrem Gesellschaftsvermoegen. 25.000Eur sind, soweit ich mich erinnere, die Mindesteinlage, welche zur Gruendung einer GmbH benoetigt werden. Und ist das Gesellschaftsvermoegen hoeher (als 25.000Eur z.B. wegen verbliebener Gewinne, einer Einlagenerhoehung, Magie und Zauber etc.), so haftet die GmbH eben mit dem hoeheren Gesellschaftsvermoegen (war ja/ist ja in meinem vorangegangenen Beitrag verlinkt).
'n Steuerberater brauchts da sicher nicht um die Frage zu beantworten wo ICH valide Informationen bzgl. meiner Ausgangsfrage finde.
Aber... lassen wir das.
netten Tag wuensch ich
P.S.: Das angesprochene Broetchen in deinem ersten Beitrag in diesem thread... hoer mal: Mein Fruehstuecksbroetchen ist und bleibt mein Fruehstuecksbrotchen. Da hat der Chef keine Aktien drin.
Und wenn der Cheffe eine Schuessel Broetchen spendiert, dann gibt er durch den Akt des Spendierens unter Umstaenden sogar sein Recht an der Sache (den Brotchen in diesem Fall) auf. Dann sind es nicht mehr seine. ÄtschiBätschi
#6
geschrieben 19. Mai 2021 - 21:01
§ 17 HGB (Handelsgesetzbuch)
https://www.gesetze-...e/hgb/__17.html
Ja. Dieses Märchen hört man immer wieder.
Richtig. Das können auch 25 000 000 EUR sein.
https://www.gesetze-...e/hgb/__17.html
Zitat (IXS: 18. Mai 2021 - 17:24)
Man haftet mit 25000 Euro.
Ja. Dieses Märchen hört man immer wieder.
Zitat (nobido: 19. Mai 2021 - 04:16)
Die GmbH haftet mit Ihrem Gesellschaftsvermoegen.
Richtig. Das können auch 25 000 000 EUR sein.
#7
geschrieben 19. Mai 2021 - 21:07
Zitat (Doodle: 19. Mai 2021 - 21:01)
§ 17 HGB (Handelsgesetzbuch)
https://www.gesetze-...e/hgb/__17.html
Ja. Dieses Märchen hört man immer wieder.
Richtig. Das können auch 25 000 000 EUR sein.
https://www.gesetze-...e/hgb/__17.html
Ja. Dieses Märchen hört man immer wieder.
Richtig. Das können auch 25 000 000 EUR sein.
Das hatte ich eigentlich angedeutet.
Auf jeden Fall ist es nur ein Bruchteil des Firmenvermögens bei Insolvenz.
Einzelunternehmer haften für jeden Euro.
#8
geschrieben 19. Mai 2021 - 21:21
Zitat (IXS: 19. Mai 2021 - 21:07)
Das hatte ich eigentlich angedeutet.
Auf jeden Fall ist es nur ein Bruchteil des Firmenvermögens bei Insolvenz.
Einzelunternehmer haften für jeden Euro.
Auf jeden Fall ist es nur ein Bruchteil des Firmenvermögens bei Insolvenz.
Einzelunternehmer haften für jeden Euro.
Ein beliebte Frage in Prüfungen ist: Wie haftet eine GmbH? Ebenso beliebte und gleichzeitig falsche Antwort: Beschränkt natürlich (wahlweise: bis 25000 EUR). Richtige Antwort: Eine GmbH haftet immer unbegrenzt. Und zwar mit ihrem ganzen Vermögen. Das kann weniger oder auch viel mehr als 25000 EUR sein.
#9
geschrieben 20. Mai 2021 - 08:53
Je nachdem was der Geschäftsführer wie verbockt hat, kann er der GmbH gegenüber schadensersatzpflichtig sein und das auch mit seinem persönlichen Vermögen. Und sogar für die Gesellschafter gabs da Konstellationen, wo es ans Private gehen kann, müsste ich aber erst googeln, was das genau war.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
#10
geschrieben 20. Mai 2021 - 12:24
Der TE hat aber keine GmbH, wo das rechtlich natürlich alles anders aussieht.
Wenn er als Einzelperson eine Firma betreibt und etwas kauft, dann gehört ihm das. Auch wenn er es unter dem Namen Steinbruch-Meyer (vorausgesetzt das ist seine Firma) kauft. Es wäre sogar dasselbe Ergebnis, wenn er nicht Meyer, sondern in Wirklichkeit Schröder oder Merkel heißt.
Wenn er als Einzelperson eine Firma betreibt und etwas kauft, dann gehört ihm das. Auch wenn er es unter dem Namen Steinbruch-Meyer (vorausgesetzt das ist seine Firma) kauft. Es wäre sogar dasselbe Ergebnis, wenn er nicht Meyer, sondern in Wirklichkeit Schröder oder Merkel heißt.
#11
geschrieben 20. Mai 2021 - 12:57
Ich habe nur in eure bereits bestehende »Streitigkeit« zum Thema Haftung der GmbH mein bißchen Senf dazugekippt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
#12
geschrieben 20. Mai 2021 - 18:08
Um es noch ein bisschen komplizierter zu machen: Alles, was der Einzelunternehmer kauft, gehört ihm auch, eben so, wie es Doodle schon ganz richtig erklärt hat.
Aber jetzt kommt auch noch das Steuerrecht ins Spiel: Wenn du den Bagger wieder verkaufen möchtest, musst du den Buchwert beachten und eventuelle Gewinne natürlich versteuern bzw. kannst natürlich auch entstandene Verluste abschreiben.
Wenn du den Bagger also beispielsweise 10 Jahre lang hältst und ihn dann verkaufen möchtest, hat der einen Buchwert von einem Euro (Bagger sind laut AfA-Tabelle im Baugewerbe auf fünf Jahre festgelegt).
Verkaufst du ihn also für 50 Cent, machst du 50 Cent Verlust und dementsprechend mindert sich dein Gewinn. Verkaufst du ihn für 5000 Euro, machst du 4999€ Gewinn und musst das dann entsprechend (nach-) versteuern.
Das gilt natürlich nur, wenn der Bagger überhaupt in deinen Büchern steht. Hast du den Bagger rein privat gekauft und nie offiziell in die Firma gebracht, musst du natürlich auch keinen Buchwert beachten, denn der steht ja gar nicht in den (Firmen-)Büchern drin. Hat aber eben auch den Nachteil, dass die USt. voll zu bezahlen ist, Reparaturen gehen rein aufs private Konto, als Privatmann kannst du ihn natürlich auch nicht der Firma vermieten (das wäre ja dann schon eine Geschäftstätigkeit) usw.usf.
Aber genaues kann dir da sowieso nur der Steuerberater erzählen, denn das, was du hier in einem Computerforum liest ist nur mit extremster Vorsicht zu behandeln und muss vom Steuerberater oder einem ähnlich kundigem Fachberater zumindest bestätigt werden. Schon weil hier keiner weiß, was du da tatsächlich vorhast. Wir sind hier ja auch keine Rechtsberatung
Aber jetzt kommt auch noch das Steuerrecht ins Spiel: Wenn du den Bagger wieder verkaufen möchtest, musst du den Buchwert beachten und eventuelle Gewinne natürlich versteuern bzw. kannst natürlich auch entstandene Verluste abschreiben.
Wenn du den Bagger also beispielsweise 10 Jahre lang hältst und ihn dann verkaufen möchtest, hat der einen Buchwert von einem Euro (Bagger sind laut AfA-Tabelle im Baugewerbe auf fünf Jahre festgelegt).
Verkaufst du ihn also für 50 Cent, machst du 50 Cent Verlust und dementsprechend mindert sich dein Gewinn. Verkaufst du ihn für 5000 Euro, machst du 4999€ Gewinn und musst das dann entsprechend (nach-) versteuern.
Das gilt natürlich nur, wenn der Bagger überhaupt in deinen Büchern steht. Hast du den Bagger rein privat gekauft und nie offiziell in die Firma gebracht, musst du natürlich auch keinen Buchwert beachten, denn der steht ja gar nicht in den (Firmen-)Büchern drin. Hat aber eben auch den Nachteil, dass die USt. voll zu bezahlen ist, Reparaturen gehen rein aufs private Konto, als Privatmann kannst du ihn natürlich auch nicht der Firma vermieten (das wäre ja dann schon eine Geschäftstätigkeit) usw.usf.
Aber genaues kann dir da sowieso nur der Steuerberater erzählen, denn das, was du hier in einem Computerforum liest ist nur mit extremster Vorsicht zu behandeln und muss vom Steuerberater oder einem ähnlich kundigem Fachberater zumindest bestätigt werden. Schon weil hier keiner weiß, was du da tatsächlich vorhast. Wir sind hier ja auch keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. Mai 2021 - 18:17
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