WinFuture-Forum.de: Insolvent bzw. Pleite .... trotzdem Gewerbe machen? - WinFuture-Forum.de

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Insolvent bzw. Pleite .... trotzdem Gewerbe machen?


#1 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 06. Januar 2021 - 12:06

Grüße euch,

aktuell habe ich ein P-Konto und darf wegen einem Kind nur ca. 1.600 € netto verdienen.

Alles gut. komme mit dem Geld klar.

aber... mir wurde jetzt im Dezember gekündigt.

meine privat Insolvenz hat noch nicht angefangen, wobwohl ich schon über 1 jähr pleite bin. der Herr von der Caritas (Schuldnerberatung) ist kostenlos, braucht aber viel länger als ein Anwalt zum einreichen. Stört mich auch aktuell nicht.

ABER....

ich würde gerne nicht zum Jobcenter. darf ich trotz Schufa und noch nicht gestarteter Insolvenz ein Gewerbe auf machen?

und wenn ja.... wie mache ich ein Geschäftskonto auf, ohne das alles gepfändet wird?

Wenn künden mir Geld bezahlen, muss ich ja steuern bezahlen MWST.... wenn das Geld aber gleich gepfändet wird... geht das ja nicht.

ich wollte ein Geschäftskonto + mir dann selber Gehalt bezahlen.

geht das irgendwie?

ich will hier keine Rechtsberatung.... hinweise helfen mir.... damit ich morgen das ganze in angriff nehme.

Einen insolvenzverwalter habe ich mit meiner privat Insolvenz erst in etwa 2-3 oder 4 Monaten.

einen neuen Job habe ich nicht in Aussicht.

also war mein Gedanke mich selbst ständig zu machen.

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#2 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 06. Januar 2021 - 12:11

Zitat

also war mein Gedanke mich selbst ständig zu machen.

Mutig in Zeiten wie diesen. An welche Branche hast du denn da gedacht?
LG JollyRoger

Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
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gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)


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#3 Mitglied ist offline   IXS 

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geschrieben 06. Januar 2021 - 13:34

Wenn Du in einem richtigen "steuerpflichtigen" Arbeitsverhältnis warst, steht dir ja Arbeitslosengeld zu.
Das hat mit Sozialgeld nichts zu tun.
Also ist es sinnvoll, dieses erst einmal zu nutzen.
Dann hat man in Ruhe Zeit, um sich zu überlegen, wie, was und wo ... bzgl. der Selbständigkeit.
Aus einem "Arbeitslosen-Verhältnis" heraus, gibt es Bezuschussungen .

Sinnvoll ist es natürlich, sich direkt am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" beim "Jobcenter" zu melden.
Das wird sonst schräg, falls ein Krankenhausaufenthalt nötig wird und man keine Krankenversicherung hat.
Dann bekommt der Insolvenzfritze noch mehr zu tun.

#4 Mitglied ist offline   Tuco_benedikto 

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geschrieben 27. Januar 2021 - 23:47

Ist auf jedenFall eine Möglichkeit *legal* Geld zu verdienen und auch ratsam.
Ich hatte schon 2x die Polizei auf der Baustelle wegen den netten Nachbarn.
Handwerkskarte gezeigt und das wars. Die verschwinden dann tatenlos.
Nur als Nebengewerbe anmelden !
Das geht bis 17.000 Umsatz. Also die Kunden das Material kaufen lassen und nur die Arbeit in Rechnung stellen.

Als Rechnungszusatz nicht vergessen:
Rechnungspreis ist Brutto- gleich Nettopreis mit Befreiung von der Umsatzsteuer
nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wenn man denn Rechnung schreibt.....

Dann ist man beim Amt problemfrei Krankenversichert.
Das anmelden kostet 20 Euro, Handwerkskammer 160 im Jahr.
Meisterbrief ist ja wohl nicht vorhanden, also zulassungsfreie Handwerke.
z.B.

Abbrucharbeiten
Gartenbau
Landschaftsbau
Trockenbau
Bautenschutz
Bauservice
Montagen von vorgefertigten Bauelementen ( z.B. Fenster und Türen )
Baustellenreinigung
Transporte
Hausmeisterservice
Telekominikationservice
EDV Service
Bodenlegen
Estrichlegen
KFZ Service
Winterdienst
Baumfällung
Fassadenbau
Fugen im Hochbau
Entrümpelungen

Besser mehr anmelden, kostet dasselbe. Nachmelden derselbe Aufwand.
Bei der Handwerkskammer fragen sie einen etwas aus ob man das wirlich machen will und geben auch gute Tipps und Hinweise.

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