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Es gibt viele Gründe, warum man sich im Internet anonym bewegen sollte - noch mehr für Tauschbörsen-Nutzer. Kein Wunder also, dass sich hier und da Ansätze von anonymen Tauschbörsen finden lassen. Oder Programme, die Anonymität versprechen. Leider kosten die meist Geld und sind nicht mehr als digitale potemkinsche Dörfer.
In einer mehrteiligen Serie werden wir auf technische und rechtliche Details zum Thema "Anonymes Filesharing" eingehen. Im ersten Teil beschränken wir uns auf die rechtlichen Grundlagen für Spionage und auf technische Gegebenheiten.
So werden Tauschbörsianer aufgespürt
Die Rechteinhaber suchen mittlerweile weltweit in Tauschbörsen nach vermeintlichen Copyright-Verletzern und verklagen diese bei Nachweis einer Straftat. In Deutschland sind bereits erste Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Seit dieser Woche wurde eine neue europaweite Klagewelle gegen Filesharing-Nutzer gestartet. Die Suche wird über so genannte "Crawler" nahezu automatisch getätigt. Damit kann man IP-Adressen belauschen und versuchen, Inhalte auf den Rechnern der Nutzer zu lesen.
Aber auf welche Weise werden die Nutzer von Tauschbörsen eindeutig erkannt? Dreh- und Angelpunkt beim Datenaustausch im Internet sind IP-Adressen. Also eindeutige, zum Surfen im Internet und zum Austauschen von Dateien, vergebene Nummern, die der Internet-Provider vergibt. Hat ein "Mitlauscher" eine IP-Adresse aufgespürt, kann der Staatsanwalt über den Provider den Namen und weitere persönliche Daten abfragen.
Der Staat erhält Zugriff auf die Daten
Dabei kommt den Klagenden zu Gute, dass Internet-Provider wie T-Online dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten zu speichern. Telekommunikations-Überwachungsverordnung heißt die rechtliche Grundlage, mit der der Staat Zugriff auf das Internet erhält.
Um die 'innere Sicherheit' gewährleisten zu können, müssen die Verbindungsdaten gespeichert werden. "Die Überwachung ist nach den Erfahrungen der Innen- und Justizbehörden von Bund und Ländern ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung. Die TKÜV ist eine notwendige Ergänzung der gesetzlichen Regelungen, aufgrund derer in Deutschland in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis eingegriffen werden darf", heißt es auf der offiziellen Webseite. Einige Experten sehen dadurch aber Datenschutz und Fernmeldegeheimnis gefährdet.
In einer mehrteiligen Serie werden wir auf technische und rechtliche Details zum Thema "Anonymes Filesharing" eingehen. Im ersten Teil beschränken wir uns auf die rechtlichen Grundlagen für Spionage und auf technische Gegebenheiten.
So werden Tauschbörsianer aufgespürt
Die Rechteinhaber suchen mittlerweile weltweit in Tauschbörsen nach vermeintlichen Copyright-Verletzern und verklagen diese bei Nachweis einer Straftat. In Deutschland sind bereits erste Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Seit dieser Woche wurde eine neue europaweite Klagewelle gegen Filesharing-Nutzer gestartet. Die Suche wird über so genannte "Crawler" nahezu automatisch getätigt. Damit kann man IP-Adressen belauschen und versuchen, Inhalte auf den Rechnern der Nutzer zu lesen.
Aber auf welche Weise werden die Nutzer von Tauschbörsen eindeutig erkannt? Dreh- und Angelpunkt beim Datenaustausch im Internet sind IP-Adressen. Also eindeutige, zum Surfen im Internet und zum Austauschen von Dateien, vergebene Nummern, die der Internet-Provider vergibt. Hat ein "Mitlauscher" eine IP-Adresse aufgespürt, kann der Staatsanwalt über den Provider den Namen und weitere persönliche Daten abfragen.
Der Staat erhält Zugriff auf die Daten
Dabei kommt den Klagenden zu Gute, dass Internet-Provider wie T-Online dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten zu speichern. Telekommunikations-Überwachungsverordnung heißt die rechtliche Grundlage, mit der der Staat Zugriff auf das Internet erhält.
Um die 'innere Sicherheit' gewährleisten zu können, müssen die Verbindungsdaten gespeichert werden. "Die Überwachung ist nach den Erfahrungen der Innen- und Justizbehörden von Bund und Ländern ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung. Die TKÜV ist eine notwendige Ergänzung der gesetzlichen Regelungen, aufgrund derer in Deutschland in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis eingegriffen werden darf", heißt es auf der offiziellen Webseite. Einige Experten sehen dadurch aber Datenschutz und Fernmeldegeheimnis gefährdet.
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