WinFuture-Forum.de: Rauchmelder - meine Pflicht? - WinFuture-Forum.de

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Rauchmelder - meine Pflicht? Will den Vermieter nicht in der Wohnung haben


#1 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 24. September 2018 - 13:34

Mein Vermieter muss der Hausverwaltung nachweisen, dass der Rauchmelder in der Wohnung ordnungsgemäß funktioniert.
Er hat mich zur Terminvereinbarung angeschrieben.


Ich will den Herrn aber nicht in meiner Wohnung haben. Verstehe mich mit ihm nicht so gut. Ist das echt Pflicht?


Gibt es eine andere Möglichkeit der Hausverwaltung zu erläutern das der Rauchmelder funktioniert? Ich will es irgendwie umgehen den Vermieter in meiner Wohnung zu haben.

Soll ich den Hausmeister Fragen ob er es sich anschaut, und wenn es passt... es dem Hausverwalter mitzuteilen?

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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 24. September 2018 - 15:33

Grundsätzlich muß man niemanden in die Wohnung lassen, aber es gibt verschiedene Gründe für Ausnahmen und solche Sachen wie Überprüfung der Rauchmelder sollten da ausreichen. Der Besuch muß natürlich angekündigt sein, das hat er gemacht. Er muß es nicht persönlich machen und kann auch einen Dritten schicken, darum könnte man probieren, ob er sich auf die Nummer mit dem Hausmeister einlässt. Das liegt aber an ihm. Ich würde ihn aber die Rauchmelder inspizieren lassen, statt die Situation dazu zu benutzen, das Verhältnis noch weiter zu verschlechtern.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#3 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 25. September 2018 - 01:47

In den sauren Apfel beißen. Wie Holger schon schrieb: niemand verlangt, wer *persönlich* da auf der Matte steht; es muß nur jemand Autorisiertes sein.


Alternative ist: wenn die Bude aus IRGENDEINEM Grund abfackelt UND Du bist der, wo das nicht überprüft werden konnte bzw kein Nachweis vorliegt daß es tut bzw jener Nachweis explizit verweigert wurde...

.... dann bezahlt den _Gesamt_schaden nicht die Versicherung, sondern Du, und glaub mir, DAS möchtest Du noch SEHR VIEL WENIGER haben als den mißliebigen Vermieter aufm Vorzimmerteppich.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#4 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 25. September 2018 - 11:08

 Zitat (bacardi_wi: 24. September 2018 - 13:34)

Ich will den Herrn aber nicht in meiner Wohnung haben.

https://www.geo.de/g...oer-dir-trapsen
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand

#5 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 25. September 2018 - 15:12

@Candlebox:

:unsure: :unsure:

@diemaus:

Zitat

es sind seit einer weile eigene Ruchmelder installiert mein Recht

Nö, nicht Dein Recht, es ist Deine Pflicht.

Wobei ich hier den Zusammenhang mit der Hausverwaltung nicht ganz verstehe.

@bacardi_wi:

Das ist etwas kompliziert die Beantwortung der Frage. Kommt darauf an, ob bzw. wie das vertraglich zwischen Dir und dem Vermieter geregelt wurde. Falls hier nichts geregelt wurde, dann greift das BGB (nicht zwangsläufig die LBO, da diese in einigen Bundesländern dem BGB entgegenwirkt, das BGB hat hier immer Vorrang) und der Vermieter ist für die Wartung verpflichtend zuständig. Allerdings muss er das nicht persönlich machen, sondern kann auch jemanden damit beauftragen. Wenn eh schon eine Hausverwaltung existiert, verstehe ich dann nicht, warum die das nicht übernimmt. Dafür bezahlt man die ja als Eigentümer.

Aber prinzipiell kannst Du das auch selber machen, da Du der Besitzer der Wohnung bist. Dann musst Du Dich halt um alles selber kümmern und jemand beauftragen, welcher die Wartung durchführt und das Prüfprotokoll erstellt und die daraus resultierenden Kosten übernehmen. Das Protokoll kannst Du dann der Hausverwaltung vorlegen und die Sache sollte gegessen sein.
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#6 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 25. September 2018 - 15:35

 Zitat (DK2000: 25. September 2018 - 15:12)

@Candlebox:

:unsure: :unsure:


Welchen Grund sollte man sonst haben, demjenigen, der einen in Zeiten wie diesen davor bewahrt obdachlos zu sein, den Zutritt und die Begutachtung seines Eigentums zu verwehren?

Wenn Du mit Deinem Zahnarzt nicht mehr zufrieden bist, Du aber den Jahresstempel fürs Bonusheft brauchst, was machst Du?

Ich habe in meinen Jahren als Vermieter immer ein gutes Vertragsverhältnis mit meinen Mietern gehabt und habe diese bis jetzt auch weiterhin. Mit und ohne Hausverwaltung.


Der Begriff: "Verstehe mich nicht so gut mit Ihm" und "Will den nicht in meiner Wohnung haben", läßt bei mir alle Glocken läuten.

Ein Mieter, der versuchen würde, mir den Zutritt mit Tricks und allen rechtlichen Mitteln zu verweigern, dem würde ich im Gegenzug mit der gleichen Härte des Gesetzes entgegenwirken.

Mit Verlaub: Für mich riecht das nach absichtlicher Täuschung und versuchter Vertuschung von Vertragsvereinbarungen.

Meine Mietverträge sind da zwar sehr locker und ich erlaube so ziemlich alles, aber ich kenne auch Fälle wie Nichtraucherwohnung nicht beachtet, verkaufte Türen oder ganze Möbel, Laminat verlegt, obwohl nicht erwünscht (oder umgekehrt), vermüllt, bis hin zu Hanfplantagen oder einfach nur Haustiere.

Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 25. September 2018 - 16:02

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#7 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 25. September 2018 - 16:03

Achso, ja, das ging mir da auch o durch den Kopf, dass da noch etwas anderes im Busche ist. Wenn der Vermieter in seinem Falle einen 'konkreten berechtigten Grund' hat, die Wohnung zu betreten, dann darf der das auch. Das ist auch so gesetzlich geregelt und gibt auch Gerichtsurteile dazu. Generell kann man einem Eigentümer/Vermieter nicht dauerhaft das Recht verwehren, sein Eigentum in Augenschein zu nehmen.
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#8 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 26. September 2018 - 05:08

Klingt so. als würdest Du in Sachsen wohnen. Das einzige Bundesland, wo das noch so ist, wie Du es beschreibst. In allen anderen Bundesländern ist das nicht mehr so. Das wusste ich auch noch nicht, dass in Sachsen das noch anders geregelt wird. Auch in Berlin gibt es da noch eine Übergangsphase bis 2020.

Muss das heute Nachmittag mal genauer nachforschen. Bislang habe ich nur konkrete Informationen für NI und BW zu dem Thema gesammelt, da ich dem Bundesland gewohnt habe bzw. gerade wohne.
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#9 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 26. September 2018 - 12:28

 Zitat (bacardi_wi: 24. September 2018 - 13:34)

...
Ich will es irgendwie umgehen den Vermieter in meiner Wohnung zu haben.
...

Es ist nicht deine Wohnung, sie gehört dem Vermieter. Du kannst sie nur, definiert über den Mietvertrag, nutzen.
LG JollyRoger

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#10 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 26. September 2018 - 16:01

Idee. Ein Video?


Es ist so, dass die Hausverwaltung zur Prüfung schon da war. Nur ich war nicht anwesend.


Ich weiß nur nicht was ein 75 jähriger Mann, prüfen will. Was nicht auch ich prüfen kann. Ich denke er nimmt es eher als Anlass ein bisschen vorbei zu schneien.


Ich denke ich mache ein Video... wo ich das Datum ausspreche, und eine Rauchmelderprüfung auslöse. Dann sende ich ihm das Video per E-Mail... und die Sache ist erledigt.

Oder?

#11 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 26. September 2018 - 16:12

Bist du dir sicher, dass das der Vermieter selbst macht?
NORMALERWEISE! werden dafür Subunternehmer beauftragt (auch für die Wartung) wg. Protokollierung der Funktion.

Finde es echt angenehm (besonders vom Planungszeitraum her) dass wir Funk-Feuermelder und Funk-Heizkostenverteiler haben. Das Ableseunternehmen geht einmal durch den Flur, bekommt die Daten und gut ist. Nicht mehr wie sonst "ja sie müssen zu Hause sein[...]".

Ansonsten wird er das selbst machen MÜSSEN - oder er beauftragt wen - wegen der Protokollführung. Das muss nämlich sein für Versicherung und Konsorten.

Dinge die geprüft werden:
- sichere Montage
- sinnige Montage
- staub- und Farbfreier Melder (wg. des Sensors. Im Grunde melden diese Geräte ja kein Rauch oder Feuer sondern schlicht die lichtdurchlässigkeit der Luft)
- Funktion des Melders

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 26. September 2018 - 16:14


#12 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 26. September 2018 - 16:34

 Zitat (Stefan_der_held: 26. September 2018 - 16:12)


Ansonsten wird er das selbst machen MÜSSEN - oder er beauftragt wen - wegen der Protokollführung. Das muss nämlich sein für Versicherung und Konsorten.

Dinge die geprüft werden:
- sichere Montage
- sinnige Montage
- staub- und Farbfreier Melder (wg. des Sensors. Im Grunde melden diese Geräte ja kein Rauch oder Feuer sondern schlicht die lichtdurchlässigkeit der Luft)
- Funktion des Melders



Das könnte ich doch mit dem Video belegen...

das die Montage richtig ist, sinnig, staut und farbfrei. Außerdem die Testtaste betätigen. Fertig.

Oder ich frage mal beim Hausmeister, der ein Hausmeister Service betreibt, ob er es abnimmt und der Hausverwaltung Bestätigt das es passt.

Ich hab schlicht aktuell kein Bock auf meinen Vermieter !

#13 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 26. September 2018 - 18:46

 Zitat (diemaus: 26. September 2018 - 18:04)

1 x pro Jahr die Wohnung besichtigen ob noch alles in Ordnung ist ,

Nein, das Recht zur alle fünf Jahre.

 Zitat (diemaus: 26. September 2018 - 18:04)

man kann sich nur ganz weigern wenn die HW rein will und man selber Eigentümer der Wohnung ist und die selber bewohnt...

Und das verstehe ich bis jetzt noch nicht, warum die Hausverwaltung in Deine Wohnung will, wenn Du sie nicht selber beauftragt hast. Von alleine ohne Auftrag kommt die ja nicht bei Dir vorbei.

 Zitat (diemaus: 26. September 2018 - 18:04)

...da hat kein andere dir was zu sagen , das heiß ich bin nicht verpflichtet Rauchmelder in meiner Wohnung zu haben .

Das scheint aber nur noch in Sachsen und übergangsweise in Berlin der Fall zu sein.

In BW z.B. muss der Eigentümer generell Rauchmelder installieren, unabhängig davon, ob der Wohnraum selbst genutzt oder vermietet ist. So ist das jedenfalls in der LBO geregelt, aber überprüft hat das noch niemand von Amtswegen, ob ich die Dinger wirklich angebracht habe.
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#14 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 27. September 2018 - 08:10

Hier steht es ganz genau wann es Pflicht ist https://www.rauchmel...hmelderpflicht/

Zitat

PS Ruchmelder sollen Leben retten verursachen Fehlalarm die Feuerwehr tritt dir die Tür ein und du hast erst mal den Schanden .
Was Allgemein Gut ist wenn man sich einen kleinen Feuerlöscher in die Wohnung installiert für den Fall der Fälle und eigene Ekeltische Geräte noch mal gut Absichert gegen Kurzschuss ....


@Maus die Feuerwehr tritt dir nicht deine Tür ein wenn dein Rachmelder piepst es sein denn der ist mit Wählgerät auf eine Feuerwache oder Alarmzentrale auf geschaltet so was haben Firmen. Und dann gibts euch extra Fuerwehrlaufkarten und spezielle Schlüssel-Tresore für die die Feuerwehr einen Schlüssel hat, damit die Tür heil bleibt.

Sollte man immer haben wenn man ne Küche hat und mit Fett kocht....
Oder ne Heizung im Keller...

Fakt ist wo ich wohne ist es Pflicht! und es war recht einfach bei Amazon ein vierer Pack Rauchmelder bestellt die sogar mit Smartphone syncronisiert werden können, ist lustig gewesen das funktioniert via Micro und klang wie ein altes Modem. Batterie hält 10 Jahre (angeblich) und Alarme, Batteriestand kann ich nun per App auslesen.
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#15 _Osmodia_

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geschrieben 27. September 2018 - 09:44

 Zitat (diemaus: 24. September 2018 - 23:17)

PS Ruchmelder sollen Leben retten verursachen Fehlalarm die Feuerwehr tritt dir die Tür ein und du hast erst mal den Schanden .
Was Allgemein Gut ist wenn man sich einen kleinen Feuerlöscher in die Wohnung installiert für den Fall der Fälle und eigene Ekeltische Geräte noch mal gut Absichert gegen Kurzschuss ....

Du schaust zu viele Filme. Die Feuerwehr muss erstmal von jemandem gerufen werden. Und selbst dann treten die die Tür nicht ein (sowas sieht man in Aktionfilmen, real geht das gar nicht so einfach). Wenn kein Rauch oder Feuer erkennbar ist, klingeln die. Macht keiner auf, wird die Polizei informiert, die dann ohne Gewalt anzuwenden die Tür öffnet und die Sachlage prüft.

Ein Rauchmelder soll die Personen *in* der Wohnung warnen, falls diese schlafen oder sich in einem anderen Raum befinden. Sonst nichts. In Mehrfamilienhäusern ist das besonders wichtig, weil eine brennende Wohnung den Fluchtweg für andere versperren kann. Wer keinen Rauchmelder hat, diese nicht warten lässt oder ähnliches, handelt grob fahrlässig und spielt mit dem Leben andere und dem eigenen.

Übrigens: "kleiner Feuerlöscher" kannst du vergessen. Selbst größere mit z.B. 6 KG funktionieren nur für ein paar Sekunden und die meisten haben keine Ahnung, wie man einen Feuerlöscher überhaupt korrekt benutzt. Jeder Feuerwehrmann wird dir sagen, dass man bei einem Brand sofort die Wohnung verlässt. Selbst löschen ist lebensgefährlich und kostet nur wertvolle Zeit. Ein Feuerlöscher dient nur dazu, einen Brand im Keim zu ersticken, z.B. wenn ein Papierkorb brennt.

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