Hallo,
ich habe meine Rechner etwas umstrukturiert. Früher hatte ich die 1. Festplatte in Partition c: und D: aufgeteilt. Jetzt habe ich die D: Partition auf eine eigene Festplatte verlegt und die alte Partition D: auf der ersten Festplatte gelöscht. Auf der 1. Festplatte ist nun die C: Partition, die Wiederherstellungspartition und der nicht zugeteilte Platz der ehemaligen Partiton D: .
Nun wollte ich mit Geparted die Wiederherstellungpartition ans Ende der Festplatte verschieben um dann den nicht zugeteilten Platz der C: Partition zuzuordnen. Geparted warnt davor, weil in der Wiederherstellungspartition der Bootsektor liegen würde. Bootet Windows nicht von der C: Partition ?
Kann ich mein Vorhaben durchführen oder sollte ich es lassen?
Gruß
landbastler
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Systemplatte Partition verändern
#1
geschrieben 06. Januar 2017 - 19:29
PC1: CPU:AMD Ryzen 9-5900x; Board MSI B550-A Pro; RAM: 32GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB;Festplatten: SSD Crucial 1TB, HDD WD Blue 2TB, HDD Toshiba 1TB; optisches Laufwerk: LG BD-RE BH16NS55; Fritz WLAN USB Stick AC860; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
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#2
geschrieben 06. Januar 2017 - 19:48
In der Wiederherstellungspartition liegt allenfalls der Bootsektor der Reparaturumgebung.
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
#3
geschrieben 06. Januar 2017 - 19:55
Ist die Frage, ob man die Wiederherstellungspartition in dem Falle noch benötigt, wenn System- und Startpartition zusammengelegt wurden und ob die jetzt überhaupt noch funktioniert.
Und nein, die Partition ist i.d.R. nicht bootfähig. Das wird alles über die Systempartition geregelt.
Und nein, die Partition ist i.d.R. nicht bootfähig. Das wird alles über die Systempartition geregelt.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#4
geschrieben 06. Januar 2017 - 20:57
Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe es jetzt so gemacht wie ich es anfangs vorhatte. Es hat alles funktioniert. Der Rechner läuft. Was hat der Eintrag "Absturzabbild" jetzt auf C: zu bedeuten ?
Gruß
landbastler
danke für die Antworten. Ich habe es jetzt so gemacht wie ich es anfangs vorhatte. Es hat alles funktioniert. Der Rechner läuft. Was hat der Eintrag "Absturzabbild" jetzt auf C: zu bedeuten ?
Gruß
landbastler
PC1: CPU:AMD Ryzen 9-5900x; Board MSI B550-A Pro; RAM: 32GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB;Festplatten: SSD Crucial 1TB, HDD WD Blue 2TB, HDD Toshiba 1TB; optisches Laufwerk: LG BD-RE BH16NS55; Fritz WLAN USB Stick AC860; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
#5
geschrieben 06. Januar 2017 - 21:35
Den gab es schon vorher. "Auslagerungsdatei, Aktiv, A".
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
#6
geschrieben 06. Januar 2017 - 21:52
Hallo Q1,
ist das etwas Negatives ? Muss ich da was machen ?
Gruß
landbastler
ist das etwas Negatives ? Muss ich da was machen ?
Gruß
landbastler
PC1: CPU:AMD Ryzen 9-5900x; Board MSI B550-A Pro; RAM: 32GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB;Festplatten: SSD Crucial 1TB, HDD WD Blue 2TB, HDD Toshiba 1TB; optisches Laufwerk: LG BD-RE BH16NS55; Fritz WLAN USB Stick AC860; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
PC2: CPU: AMD Ryzen5 2600x; Board: ASUS Prime B350-Plus; RAM: 16GB; Grafik: Nvidia Geforce GT710/2GB; Festplatten: SSD WD SN570 1TB; HDD Seagate 2TB; optische Laufwerke: DVD-ROM DH16D2S, DVD-RAM GH24NSD1; Sonstiges: Fritz WLAN USB Stick AC430; Windows 11 Professional;
#7
geschrieben 06. Januar 2017 - 21:59
Total normal.
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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