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Zeitschriftenabo Euer Rat ...


#1 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 23. Februar 2014 - 20:23

Es besteht folgendes Problem

Wir haben gestern eine Bestätigung eines Zeitungsabos bekommen. Adressiert ist es an eine Person mit einem Vornamen, die es unter der Adresse nicht gibt und auch nie gab. Der Nachname ist korrekt. Auch die angegebene Straßenbezeichnung gibt es in Dresden nicht, die Straßenbezeichnung ist der unsrigen allerdings sehr ähnlich. Die Haunummer und die Postleitzahl stimmen ...

Niemand hat ein ABO bei uns bestellt. Es haben auch keine Drücker vor der Tür gestanden oder angerufen ... Die wollen ab 12.03.2014 Zeitungen jede Woche an diese Adresse liefern. Wie verhalte ich mich am Besten ...

1. Nicht reagieren und zurück als nicht zustellbar ...

2. oder rühre ich mich schriftlich und erkläre, dass es hier keine Person mit dem Vornamen gibt ...

Wie verhalte ich mich am Besten. Bitte bedenkt dabei auch, dass ich nicht was haben möchte was ich nicht brauche und auch nicht bestellt habe. Ich tendier zu 2.

Ich wollte das so schreiben

Betreff: Ihr Schreiben vom 18.02.2014 das an Frau .... , .... gerichtet ist. Die Kundenummer der Frau .... wird in Ihrem Schreiben mit .... angegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserem Briefkasten fanden wir heute ein an Frau ... adressiertes Schreiben mit der Bestätigung zu einem Zeitschriften-ABO.

Wir erklären, dass eine ... unter der Adresse nicht wohnt und eine Person mit diesem Namen unter der o.g. Adresse auch nie gewohnt hat. Auch Ihre Adressierung ist darüber hinaus unkorrekt. Die angegebene Straße „....“ existiert unter der angegebenen Postleitzahl bzw. in ... gar nicht.

Wir fordern sie hiermit auf, es zukünftig zu unterlassen an die Adresse .... oder .... entsprechende Zeitschriften oder weiteren Schriftwechsel zu senden, der an .... adressiert oder für diese bestimmt ist. Den Brief vom 18.02.2014 werden wir zudem an die Deutsche Post als unzustellbar zurückgeben.

Sollten Sie sich nicht an diese Unterlassungsaufforderung halten, so behalten wir uns Strafanzeige und weitere rechtliche gegen Sie vor. ....

Rein vorsorglich möchten wir zudem dennoch die nachfolgenden rechtlichen Erklärungen angeben: Keine Person unseres Haushaltes hat einen Vertrag mit der Firma Medienwelt Ldt. über ein Zeitungsabo abgeschlossen. Keine Person unseres Haushaltes hat einen Vertrag mit der Firma PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG über ein Zeitungsabo abgeschlossen. Das wir nicht zahlen, was wir nicht bestellt haben dürfte selbstverständlich sein. Sollten Sie uns dennoch entsprechende Zeitschriften gegen unseren Willen bzw. entgegen der eindeutigen Willensäußerung in dem vorliegenden Schreiben zustellen, so sind wir nach laufender Rechtsprechung leider dazu verpflichtet, diese Zeitschriften einige Zeit für Sie zur Abholung lediglich ordnungsgemäß aufzubewahren. Aus der notwendigen Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung kann von Ihrer Seite ausdrücklich nicht abgeleitet werden, es bestände ein Vertragsverhältnis zur Lieferung von Zeitschriften mit einem Mitglied unseres Haushaltes.

Name

Das Netz ist voll mit Ärger mit den Firmen PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG und Medienwelt Ldt. Deutlicher will ich nicht werden, da ich weder mich noch dass Forum hier in Schwierigkeiten bringen möchte, wenn Ihr versteht ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 23. Februar 2014 - 20:26


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#2 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 23. Februar 2014 - 20:29

die sollen dir mal was bringen wo eine Unterschrift drauf ist


https://www.google.d...ntrale+abofalle


das Netz ist ja voll damit,ich würde denen auch direkt mit Anwalt drohen



Nabend Computer

#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 23. Februar 2014 - 20:29

Haben die denn Kontodaten? Haben die ein schriftliches Einverständnis eines Abos? Wenn es keines gibt und die Adressdaten falsch sind, würde ich gar nicht reagieren. Auf was wollen die sich denn berufen? Darauf dass die Zeitung in deinem Briefkasten ist? Gerade weil diese Medienwelt Ltd. nicht unbedingt seriös in diversen Internetforen auffällt tippe ich hier auf Bauernfängerei.
around the world

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 23. Februar 2014 - 20:32

Stimmen die falschen Angaben eventuell mit einer - sagen wir mal - "ungenau" ausgefüllten Registrierung einer GMX-Adresse überein? Da gabs letztens doch auch Spam- oder Fakemails mit Bestätigungen von Amazon-Bestellungen.
Da mußte man genau gar nichts machen.

Achso, war ja keine Mail.

Also ich würde, wenn möglich, den Brief einfach nur so als unzustellbar zurückgehen lassen ohne jegliche zusätzliche Informationen. Du mußt denen ja nicht auch noch irgendwelche korrekten Daten von dir zukommen lassen, also im Falle dass du irgendwie unterschreiben oder deinen Absender angeben willst. Die kriegen den Brief zurück, die Person gibts nicht und gut.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 23. Februar 2014 - 20:42

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 23. Februar 2014 - 20:41

Die Bestätigung kam per Post. Ein Zusammenhang zu einer GMX Adresse gibt es nicht. Über Kontodaten dürften die nicht verfügen. Sie schreiben was von einer Lieferung gegen Rechnung. Den Vornamen gibt es nicht und es gibt auch keinen ähnlich klingenden Vornahmen.

Ich fühle mich nicht angesprochen und wir haben ja auch nichts bestellt. Ich habe bloß Angst wenn die Liefern tatsächlich und eines Tages ein Inkassounternehmen vor der Tür steht ...

Ich werde denen wen ich schreibe mit einem Anwalt drohen ... Danke nip

#6 Mitglied ist offline   Levellord 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 00:48

Man könnte evtl. auch mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, die können einem bestimmt auch noch den ein oder anderen sinnvollen Tipp geben.

#7 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 24. Februar 2014 - 01:36

Irrtümlich zugestellt, da alles ähnlich war. Ich würde abwarten bis die erste Zeitschrift kommt. Dann erst weitersehen.

#8 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 11:06

Für ein Inkassounternehmen muss erst einmal überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag vorliegen, der gebrochen wurde. Wenn Du niemals wissentlich etwas bestellt oder unterzeichnet hast, noch jemand anderes in deinem Hausstand, so ist die Sache klar, da der Vertrag einvernehmlich sein muss und nicht ist.
Eine Inkassofirma würde wenn dann auch nur die Person suchen, die da gar nicht wohnt und an die das adressiert war. Wenn sich Inkassounternehmen melden, dann in aller Regel per Post. Die haben auch nicht den Status einer Exikutiven, sollten von Inkasso Drohungen verlauten oder Schlimmeres, sofort Strafanzeige erstatten.
Solange nicht entweder ein richterlicher Durchsuchungsbefehl oder Gefahr im Verzug vorliegen, gilt der Schutz der Wohnung nach dem Grundgesetz.
Ich würde denen gar nicht antworten, weil die ja behaupten könnten, da wäre eine Adresskarte oder so unsauber handschriftlich ausgefüllt worden. Es ist auch bekannt, dass heutzutage Unterschriften gerne gefälscht werden, um Verträge zu faken. Ein Gutachter kann das aber in aller Regel feststellen.
Also bevor Du dahin schreibst und die Dir für die Richtigstellung der Adressdaten danken, würde ich auch erst mal nichts machen. Vielleicht könntest Du zur Post gehen und die anweisen, dass derartige Zustellungen mit genau diesem Adressaten NICHT bei Euch landen sollen.

Dieser Beitrag wurde von Mondragor bearbeitet: 24. Februar 2014 - 11:10


#9 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 14:33

Wenn Name und Adresse falsch sind solltest du mit deinem Briefzusteller von der Post reden und ihm die fehlerhaft zugestellten Zeitschriften (wenn sie denn eintreffen) wieder zurückgeben.
Sonntags kein Support - (2. Mose 20,8-11)

#10 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 21:26

Locker bleiben. Du muss gar nichts machen, solange du keine Mahnung vom Gericht bekommst. Annahme verweigern, wenn der Postbote dir was geben will. Es doch nicht dein korrekter Name drauf, sondern ein falscher, etwas ähnlicher, wenn ich das richtig verstanden haben.
Inkassobüro kannste abtropfen lassen. Wenn du nett bist, dann teilste denen mit, dass DU mit der Sache nix zu tun hast.
Reagieren musst du wirklich erst, wenn was offizielles vom Gericht (nicht Inkassobüro) kommt. Aber das ist unwahrscheinlich, weil ja anscheinend die Adresse nicht richtig ist.
Also einfach abwarten und entspannen. :rolleyes:

Beitrag anzeigenZitat (Mondragor: 24. Februar 2014 - 11:06)

Für ein Inkassounternehmen muss erst einmal überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag vorliegen, der gebrochen wurde.

Das interessiert die nicht die Bohne.

#11 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 21:41

Gegen wen soll denn das Inkassounternehmen oder sonstwer denn auch vorgehen, wenn die einen Brief zurückkriegen, weil es den Adressaten überhaupt nicht gibt? Die können sich doch dann nicht einen Beliebigen suchen, der so ähnlich heißt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#12 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 21:45

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 24. Februar 2014 - 21:41)

Gegen wen soll denn das Inkassounternehmen oder sonstwer denn auch vorgehen, wenn die einen Brief zurückkriegen, weil es den Adressaten überhaupt nicht gibt? Die können sich doch dann nicht einen Beliebigen suchen, der so ähnlich heißt.


Den Brief einfach zurückschicken geht schon deshalb nicht, da sich der Adressat nur aus kleingedruckten Fließtext ergibt und auf dem Briefumschlag nirgends ein Absender vermerkt ist ...

Ich bedanke mich erstmal für Eure Ratschläge.

Ich habe mich, nachdem beide Varianten ein Für und Wider haben jetzt für die Vorgehensweise entschieden, dem Unternehmen mitzuteilen, dass die behauptete Vertragspartnerin hier nicht wohnt, nie gewohnt hat und deshalb völlig unbekannt ist. Ich habe die auch aufgefordert es zu unterlassen mir unbestellte Zeitschriften oder Schriftwechsel zuzustellen, die die bewusste Person betreffen. Ich habe zudem Nips Empfehlung folgend auch massiv mit dem Anwalt gedroht.

Ich habe allerdings sehr darauf geachtet, denen in meinem Schreiben keinerlei Angaben von mir oder meiner korrekten Adresse zukommen zu lassen. Ich habe das Schreiben nur maschinell(PC) mit meinem eh bekannten Nachnamen unterschrieben. Eine handschriftliche Unterschrift oder Angaben zur korrekten Adresse habe ich nicht gemacht.

Weiteres werde ich nicht tun ... bis mir der korrekt adressierte gerichtliche Mahnbescheid übergeben wird. Ich habe immer noch die Hoffnung das die kneifen ... Naja die Hoffnung stirbt zuletzt.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 24. Februar 2014 - 22:04


#13 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 22:17

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 24. Februar 2014 - 21:45)

Ich habe die auch aufgefordert es zu unterlassen mir unbestellte Zeitschriften oder Schriftwechsel zuzustellen, die die bewusste Person betreffen.

Ich habe allerdings sehr darauf geachtet, denen in meinem Schreiben keinerlei Angaben von mir oder meiner korrekten Adresse zukommen zu lassen.

Wie sollen die dann wissen, wem sie nix zuschicken sollen ? :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde von Doodle bearbeitet: 24. Februar 2014 - 22:18


#14 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 24. Februar 2014 - 22:36

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 24. Februar 2014 - 22:17)

Wie sollen die dann wissen, wem sie nix zuschicken sollen ? :rolleyes:


Eine berechtigte Frage ... Eigentlich sollen die nur wissen, dass wenn Sie Post oder Zeitschriften unter der bisherigen Adresse versenden, dass diese Post nicht bei der zum Empfang bestimmten Vertragspartnerin sondern mit hinreichenden Sicherheit bei mir landet.

Vielleicht lassen sie es dann sein ... und achten das nächste mal mehr auf exakte Angaben ihrer Opfer. Oder sie recherchieren die korrekten Angaben der betreffenden Person nach und ich hab meine Ruhe ...

Namen:

Den Nachnamen hab ich korrekt mit dem PC geschrieben angegeben.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 24. Februar 2014 - 23:06


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