OLG Hamburg: Windows 8 AGBs unwirksam Windows 8 darf mehr als nur einmal weiterverkauft werden
#1
geschrieben 08. Oktober 2013 - 15:45
Hier redet Rechtsanwalt Christian Solmecke über das Urteil vom OLG Hamburg, dass entschieden hat, dass Windows 8 mehr als nur einmal weiterverkauft werden darf!
Boykottiert JAPAN
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#2
geschrieben 08. Oktober 2013 - 18:02
#3
geschrieben 08. Oktober 2013 - 19:27
Zitat (stadtschreiber: 08. Oktober 2013 - 18:02)
Was war denn da und was hat er falsches gesagt ?
Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ja auch schon ein paar Monate alt und keine Überraschung. Microsoft hat sich doch schon seit XP immer wieder gerichtliche Klatschen zu ihren AGB eingehandelt, so z.B. dass OEM nicht weiterverkauft werden darf oder original Datenträger und Sticker immer dabei sein müssen usw.. Alles juristisch längst geklärt. Diese rechtswidrigen Beschränkungen werden aber (leider auch hier im Forum) immer wieder so dargestellt, als hätte Microsoft immer Recht, sch... egal wie deutsche Gerichte entscheiden.
#4
geschrieben 08. Oktober 2013 - 19:31
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#5
geschrieben 08. Oktober 2013 - 19:36
Zitat (DK2000: 08. Oktober 2013 - 19:31)
Was meinst du, warum man die Sache mit Windows8 im UEFI so forciert hat ?

Rrrrrichtig! Weil man es juristisch nicht so bekommt, wie man es gerne hätte. Also baut man eine technische Hürde ein. Aber es ist eine Frage der Zeit bis auch dieses Problem technisch gelöst ist.
Dieser Beitrag wurde von Doodle bearbeitet: 08. Oktober 2013 - 19:37
#6
geschrieben 08. Oktober 2013 - 20:02
Zitat (Doodle: 08. Oktober 2013 - 19:36)

Rrrrrichtig! Weil man es juristisch nicht so bekommt, wie man es gerne hätte. Also baut man eine technische Hürde ein. Aber es ist eine Frage der Zeit bis auch dieses Problem technisch gelöst ist.
Warum hat noch niemand Steam verklagt?
Das nachträgliche Zensiermöglichkeit könnte gegen Vertragsrecht verstoßen. Ich darf ein Vertrag nicht zu ungunsten des Vertragsnehmers einseitig ändern, ohne das ich Ihm ein Sonderkündigungsrecht gebe. VW kann auch nicht nach einem Jahr die Klimaanlage abbauen.
Boykottiert JAPAN
#7
geschrieben 09. Oktober 2013 - 12:55