Ich schätze mal, ich bin wahrscheinlich bei Hardware nicht im richtigen Forum, aber ich wußte nicht wo sonst damit hin.
Folgender Sachverhalt: ich habe bei einem Onlineshop 512 MB RAM gekauft. Nach mehreren Ein- und Ausbauten und auch nach Fragen und Antworten in diesem Forum habe ich den Speicher zurückgeschickt, da er nicht funktionierte. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass dieser einfach ausgetauscht wird und ich einen neuen erhalten würde.
Aber der Onlineshop teilte mir mit, dass er den RAM zum Hersteller schickt und dieser den Artikel auf den garantiemäßigen Zustand testen würde. Nach 3 - 4 Wochen würde ich dann weiteres erfahren.
Nach meinem Kenntnisstand habe ich ein 14-tägiges Rückgaberecht, d.h. ich kann ohne Angaben von Gründen (ich habe sogar einen angegeben) die Ware zurückschicken und erhalte neue Ware bzw. das Geld zurück.
Liege ich hier richtig oder hat der Shop das Recht das Geld noch 4 Wochen zurück zu halten?
Seite 1 von 1
Widerrufs- Und Rückgaberecht Nicht schon nach 14 Tagen?
Anzeige
#2
geschrieben 13. September 2004 - 16:21
Ja hast du dich denn auch auf dein Widerrufsrecht bezogen?
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)

Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#3
geschrieben 13. September 2004 - 16:32
Ich hab zwar nur drei Semester Vertragsrecht für Wirtschaftswissenschaftler hinter mir, aber:
§ 439 III BGB:
Der Verkäufer kann die vom Käufer verlangte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei ist besonders der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern bleibt unberührt.
Im Klartext:
1) Dem Onlineshop werden wohl kaum extreme Kosten entstehen. => Sie können es nicht verweigern!!!
2) Lass dir bloß nichts von AGBs erzählen, die einen Austausch von defekter Ware ausschließen, denn:
§ 309 Nr.8 b) bb) und cc) sind AGBs, welche Nacherfüllung (z.B. Austausch von defekter Ware) ausschließen UNGÜLTIG!!! => Soll heißen: Der Spruch mit den AGBs zieht nicht!
Also nochmal als Fazit: Du kannst den Austausch der Ware verlangen! Allerdings würde ich mir an deiner Stelle überlegen, Terz zu machen, wenn du dass Ding nicht unbedingt brauchst; die machen das ja nicht, um dich zu ärgern...
§ 439 III BGB:
Der Verkäufer kann die vom Käufer verlangte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei ist besonders der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern bleibt unberührt.
Im Klartext:
1) Dem Onlineshop werden wohl kaum extreme Kosten entstehen. => Sie können es nicht verweigern!!!
2) Lass dir bloß nichts von AGBs erzählen, die einen Austausch von defekter Ware ausschließen, denn:
§ 309 Nr.8 b) bb) und cc) sind AGBs, welche Nacherfüllung (z.B. Austausch von defekter Ware) ausschließen UNGÜLTIG!!! => Soll heißen: Der Spruch mit den AGBs zieht nicht!
Also nochmal als Fazit: Du kannst den Austausch der Ware verlangen! Allerdings würde ich mir an deiner Stelle überlegen, Terz zu machen, wenn du dass Ding nicht unbedingt brauchst; die machen das ja nicht, um dich zu ärgern...
#4
geschrieben 13. September 2004 - 16:35
Ich habe per Mail den Fehler beschrieben. Darauf erhielt ich eine Rückmail mit folgender Frage: "läuft das Board auch mit dem Speicherhersteller?" Da ich mit dieser Antwort/Frage nichts anfangen konnte, habe ich nachgefragt, ob der RAM jetzt defekt wäre und ausgetauscht würde. Sie antworteten mir, dass sie bedauern, dass ich eine Reklamation hätte. Ich sollte das Teil mit Fehlerbeschreibung zurückschicken.
Das habe ich getan. Daraufhin kam dann o.a. Mail.
Das habe ich getan. Daraufhin kam dann o.a. Mail.
#5
geschrieben 13. September 2004 - 16:43
da wir schon bei dem Thema sind:
Ich hatte mir mal bei Norsk-IT eine TV-Karte bestellt und sie innerhalb einer Woch auf Bezug des Widerrufs- und Rückgaberechtes zurück geschickt.
Es hatte erstmal 40 Tage und Rechtsanwalt-Drohung gebraucht, das die mir mein geld wieder überwiesen haben. Nun haben sie mir satte 26 € Versand für die leider von mir unfrei zurück geschickte TV-Karte abgezogen. Das ist doch Abzocke!
Dürfen die dafür solch hohe Versandkosten verlangen?
Ich hatte mir mal bei Norsk-IT eine TV-Karte bestellt und sie innerhalb einer Woch auf Bezug des Widerrufs- und Rückgaberechtes zurück geschickt.
Es hatte erstmal 40 Tage und Rechtsanwalt-Drohung gebraucht, das die mir mein geld wieder überwiesen haben. Nun haben sie mir satte 26 € Versand für die leider von mir unfrei zurück geschickte TV-Karte abgezogen. Das ist doch Abzocke!
Dürfen die dafür solch hohe Versandkosten verlangen?
#6
geschrieben 13. September 2004 - 16:50
Ich konnte den RAM zum Glück mit dem Retourenaufkleber umsonst zurückschicken.
P.S. Sie haben mir schon mitgeteilt, dass sie mir nach erfolgtem Austausch durch den Hersteller einen Verrechnungsscheck zuschicken werden. Also keinen neuen RAM schicken. Lag wahrscheinlich an meiner "netten" Mail.
P.S. Sie haben mir schon mitgeteilt, dass sie mir nach erfolgtem Austausch durch den Hersteller einen Verrechnungsscheck zuschicken werden. Also keinen neuen RAM schicken. Lag wahrscheinlich an meiner "netten" Mail.
#7
geschrieben 13. September 2004 - 16:51
Das ändert nicht daran, dass du wegen 'nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung' eine sogenannte 'Nacherfüllung' bzw. 'Nachbesserung' verlangen kannst!
Also nochmal:
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dier die Sache frei von Mängeln zu übereignen (§433 I 1)
2. Das hat er nicht getan! => Du kannst sog. Nacherfüllung verlangen in Form von Geld-zurück oder Reparatur der defekten Sache oder Austausch der defekten Sache usw.
Selbst wenn der RAM NICHT defekt wäre, dann kannst du ja nicht wissen, dass gerade dieser Hersteller nicht mit deinem System kompatibel ist => Du hast streng genommen ein Produkt gekauft, das du gar nicht wolltest; und das hast du nicht grob fahrlässig getan. Aufgrund dieses sog. 'Inhaltsirrtums' entfällt sogar die Geschäftsgrundlage => Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 I 1) und die Herausgabe des von dir Geleisteten (Geld) verlangen (§ 346 I und § 812 I).
Alle Angaben ohne Gewähr
Also nochmal:
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dier die Sache frei von Mängeln zu übereignen (§433 I 1)
2. Das hat er nicht getan! => Du kannst sog. Nacherfüllung verlangen in Form von Geld-zurück oder Reparatur der defekten Sache oder Austausch der defekten Sache usw.
Selbst wenn der RAM NICHT defekt wäre, dann kannst du ja nicht wissen, dass gerade dieser Hersteller nicht mit deinem System kompatibel ist => Du hast streng genommen ein Produkt gekauft, das du gar nicht wolltest; und das hast du nicht grob fahrlässig getan. Aufgrund dieses sog. 'Inhaltsirrtums' entfällt sogar die Geschäftsgrundlage => Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 I 1) und die Herausgabe des von dir Geleisteten (Geld) verlangen (§ 346 I und § 812 I).
Alle Angaben ohne Gewähr
- ← *wuhääää* Ich Kann Nicht Mehr Drucken!
- Peripherie & Komplett-PCs
- Welches Dvd Laufwerk Und Brenner? →
Thema verteilen:
Seite 1 von 1

Hilfe
Neues Thema
Antworten
Nach oben


