Kündigung Mobilfunkvertrag
#1
geschrieben 02. September 2012 - 13:12
Ich habe zur Zeit zwei Mobilfunkverträge am laufen - das ist natürlich einer zuviel. Beide laufen über die selbe Kundennummer (Vodafone). Nun würde ich mich gerne von dem älteren (mit den schlechteren Konditionen) trennen. Reicht es wenn ich da so ein 08/15-Kündigungschreiben
"Kundennummer XXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag für die Mobilfunknummer XXXX-XXXXXXXX fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank!"
schreibe oder sollte ich explizit erwähnen das die zweite Telefonnummer bzw. der zweite Vertrag meiner Kundennummer davon unangetastet bleiben soll?
Ausserdem, da es für mich das erste mal ist das ich einen Mobilfunkvertrag kündige, sollte ich da noch reinschreiben, das ich anschließend nicht von der Kundenrückgewinnung belästigt werden möchte da ich noch einen weiteren Vertrag bei denen laufen habe und diesen ja behalten möchte?
Und ist es sinnvoll das ganze über ein Einschreiben/Rückschein abzuwickeln? Oder tut es im Regelfall auch ein Standardbrief?
Fragen über Fragen...
Gruß
Levellord
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#2
geschrieben 02. September 2012 - 13:42
- bitte auch die Vertragsnummer mit angeben
- bei kündigungen immer einschreiben mit rückschein
- Kundenrückgewinnung kannst du gerne im Kündigungsschreiben ablehnen, wird aber nicht viel bringen ^^
- und die sollen dir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuschicken.. schriftlich bedeutet in Papierform..
#3
geschrieben 02. September 2012 - 14:21
#4
geschrieben 02. September 2012 - 16:58
#5
geschrieben 02. September 2012 - 17:14
Dieser Beitrag wurde von bamesjasti bearbeitet: 02. September 2012 - 17:15
#6
geschrieben 02. September 2012 - 17:23
#7
geschrieben 02. September 2012 - 17:42
#8
geschrieben 02. September 2012 - 22:15
Echt ganz easy!!!
Ich habe ein handy vertrag damit gekündigt un ein kumpel eine versicherung!!
#9
geschrieben 03. September 2012 - 19:31
Eine Anmerkung: Es reicht auch eine Kündigung per Einwurfeinschreiben. Gerade Service-Postadressen sind häufig nur Postfächer, an denen es niemanden gibt, der persönlich dem Empfang unterzeichnen darf. Selbst wenn es sich um eine "richtige" Postannahme von Vodafone handelt, kann es sein, dass die dortigen Mitarbeiter keine zu unterschreibenen Einschreiben annehmen dürfen. Da sich aus dem Einwurfeinschreiben ggü. dem Rückscheineinschreiben kein jur. Nachteil ergibt, ist dieser Mehraufwand also nicht nötig - und man vermeidet ein ggf. erneutes Versenden, wenn das Einschreiben zur Unterschrift abgelehnt wurde. Wenn es der Empfänger hart auf hart kommen lassen würde, dann würde er ohnehin den Inhalt bestreiten und ...
Auf gar keinen Fall, egal um was für eine Kündigung es sich handelt und ganz gleich ob andere Leute damit mal gute Erfahrungen gemacht haben o.ä., sollte man einfach nur per Brief, per Fax oder über irgendwelche Apps kündigen. Dies kann entweder eventuell den per AGB vereinbarten Formvorschriften widersprechen oder aber auch ganz einfach die Gefahr bergen, dass man keine Möglichkeit des Nachweises hat. Insofern immer, immer, immer, immer(!) per Einschreiben oder in ganz hartnäckigen Fällen die Zustellung per Gerichtsvollzieher bzw. öffentliche Bekanntmachung (die letzten beiden gehen dann aber auch ins Geld...).
Grundsätzlich ist auch zu empfehlen, sich die Kündigung bestätigen zu lassen - ein Anspruch hierauf besteht aber nicht, zumal es sich bei einer Kündigungserklärung nur um eine einseitig zu ggü. dem Betroffenen zu erklärende Willenserklärung handelt, nicht um eine zustimmungswürdige. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein paar Tage nach dem Versand des Einschreibens auf die Webseite der Post zu gehen und sich den Zustellnachweis einmal auszudrucken. Zugleich kann man dem Schreiben natürlich auch gleich eine ausdrückliche Untersagung zur Kontaktaufnahme, gleich auf welchem Weg, aussprechen. Die meisten Anbieter halten sich daran. Wenn nicht, reicht meistens ein ausdrücklicher und bestimmter Hinweis, wenn es doch mal eine Mail oder Anruf geben sollte. Danach bliebe dann noch der Weg zur Aufforderung zur Unterlassung und ggf. - im worst-case - zur Unterlassungklage.
#10
geschrieben 03. September 2012 - 20:03
greets
#11
geschrieben 03. September 2012 - 20:29
Zitat (Wiesel: 03. September 2012 - 20:03)
greets
Natürlich klappen in über 98% aller Fälle auch Kündigungen per normalem Brief, teilweise sogar per Mail oder auch per Telefon oder gemeißelter Steinplatte. Das Problem sind die restlichen x,y Prozent. Jeder kann und muss selbst für sich abwägen, welches Risiko für ihn erwächst, wenn im Zweifelsfall eine Kündigung nicht nachweisbar ist und sich der Vertragspartner stur stellt - denn ausschließlich für diese muss man letztlich den Aufwand betreiben, statt zum Steinmeißel eben doch zum Einschreiben zu greifen.
Der inhaltliche Nachweis ist tatsächlich ein Problem. Juristisch wird zwar üblicherweise vom Anscheinsbeweis ausgegangen, wenn man z.B. den Beleg für den Einwurf eines Einschreibens vorlegen kann, d.h. es wird davon ausgegangen, dass nach objektiver Einschätzung davon auszugehen ist. dass der Brief, den du x Wochen vor Vertragsende deinem Anbieter zugeschickt hast, wahrscheinlich trotz mangelndem Nachweis eine Kündigung war. Das ist ein "Privileg", das man aber auch verlieren kann: Ein paar Verurteilungen wegen Urkundenfälschung, Postbetruges oder nachgewiesenen falschen Inhaltsbehauptungen und du hast künftig ein Problem (das ist nicht mal an den Haaren herbei gezogen, es gibt da gerade im gewerblichen Umfeld sehr "interessante" Zeitgenossen...). Wer hier ernsthaft Probleme hat, dem bleiben eh nur zwei Möglichkeiten:
a) einen unabhängigen(!) Zeugen (also nicht Mama, Freundin, Ehefrau, besten Kumpel) heranzuziehen, den Brief durchlesen lassen, vor den Augen der Person den Brief in den Umschlag zu tun und mit dem Zeugen gemeinsam den Brief aufzugeben.
b) die oben schon genannte Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Aber damit ist der Bogen der möglichen Probleme auch schon ziemlich im erdenklichen Maß gespannt...
#12
geschrieben 03. September 2012 - 20:44
Hätte da auch noch eine Frage die ich einfach mal hier einklinke.
Hoffe Adojan das geht klar für dich.
Möchte auch meinen bestehenden Mobilfunkvertrag kündigen. Ich bin mir aber mit dem Datum nicht ganz sicher.
Der Vertrag läuft seit 16.12.2002. Muss ich nun zum 15.12.2012 oder doch zum 16. Dezember kündigen?
Gruss
Brutschi
Dieser Beitrag wurde von Brutschi bearbeitet: 03. September 2012 - 20:45
#13
geschrieben 03. September 2012 - 21:04
Sofern jährlich verlängert wird, was das übliche Prozedere ist, dann zum 15. Dezember. Es geht aber auch einfach "zum nächstmöglichen Termin".
#14
geschrieben 03. September 2012 - 21:49
Zitat (Brutschi: 03. September 2012 - 20:44)
Ich denke Adojan wird damit kein Problem haben
*Es sei denn es wäre direkt über die Seite von Vodafone möglich.
#15
geschrieben 03. September 2012 - 21:52
Zitat (Levellord: 03. September 2012 - 21:49)
Du suchst einen sicheren Weg, um zu verhindern, dass dich dein Gegenüber über's Ohr haut - gleichzeitig würdest du diesem Gegenüber aber trauen, wenn er selbst ein Datennirvana, äh, eine total sichere Weboberfläche zum nicht nachweisbaren Kündigen von Verträgen anbietet? Ist klar.
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