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Mit Anhänger fahren...

#16 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 24. April 2012 - 19:48

Beitrag anzeigenZitat (Ler-Khun: 23. April 2012 - 19:06)


Hast du mal 'ne Quelle dafür?
Ich habe das Thema Hänger letzten Donnerstag bereits zum dritten Mal gehabt und mir ist nichts von dieser neuen Regelung bekannt.
Auch der aktuelle Fragenkatalog vom 1.7.2011 den ich hier in elektronischer Form vorliegen habe, weiß nichts davon.


Na mein Link in Beitrag 4 oben.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

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#17 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 24. April 2012 - 20:59

Nimm's mir nicht übel, aber das ist keine sehr zuverlässige.
Ich vermute mal das ist ein Teil der neuen Straßenverkehrsordnung die in Kraft treten sollte, aber wieder zurückgezogen wurde, da u.a. die Kommunen kein Geld haben um die ganzen Schilder auszuwechseln.

Ich werde es in Erfahrung bringen und morgen berichten -oder übermorgen, je nach Zeit.

Edit: Do. oder Fr. meint ich. Sch... Urlaub. Komm mit den Tagen schon ganz durcheinader. -.-

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 24. April 2012 - 21:07

Es ist nicht alles Chrome was glänzt. Firefox -Der bessere Browser

#18 _Samstag_

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geschrieben 25. April 2012 - 21:56

Als allererstes, für jeden der das hier auch noch wissen möchte, vergesst was hier steht:

Beitrag anzeigenZitat (Daniel: 23. April 2012 - 07:59)

Ich möchte mal anmerken, dass die 1200kg maximal zulässige Ladung des Anhängers irrelevant sind, da LoD14 nur einen Führerschein der Klasse B besitzt, der (wie schon gesagt wurde) auf 750kg maximale Anhängerlast beschränkt ist.

Beitrag anzeigenZitat (J000S: 23. April 2012 - 13:19)

... aber du hast als Schein "B", nicht "BE" richtig?
Im prinzip darftst du eh nur ungebremste Hänger rumcriusen, also den schon mal nicht.
Ansonsten darf der Hänger gesamt nicht mehr als 750kg wiegen und darf zusammen mit dem Auto nicht über 3,5t kommen.

In genannter Kombination darf der Hänger mit einem FS der Klasse B gefahren werden, da weder das zGG des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreitet, noch die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen (Hänger voll+PKW voll) überschritten wird, und das ist voll und ganz im Rahmen der Möglichkeiten der Klasse B.
Eine Regelung mit 750KG zGG gibt es auch, aber darin steht eigentlich nur, dass mit einem Hänger mit 750KG zGG die 3,5t überschritten werden dürfen, also auch Zugfahrzeuge mit 3,49 Tonnen noch zusätzlich einen Hänger mit maximal 750KG zGG ziehen dürfen. Desweiteren darf ein 750KG-Hänger auch an ein Zugfahrzeug gehängt werden, das weniger Leergewicht hat als der Hänger.
Und ja, mit Klasse B ist das legal.

#19 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 26. April 2012 - 08:14

Schön, dass du nochmal wiederholst, was schon oft genug gesagt wurde...

Steht übrigens auch hier
Eingefügtes Bild

#20 _Samstag_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 26. April 2012 - 21:17

Na, offenbar ist es laut deinem Beitrag 8 und 14 selbst dir nicht klar gewesen was erlaubt ist und was nicht, von daher hielt ich die Wiederholung durchaus für notwendig, und zwar nicht nur für den TE, sondern eben für alle, die irgendwann auf diesen Thread stossen.

#21 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 27. April 2012 - 07:28

Was mir jedenfalls klar gewesen ist, dass er den Anhänger mitführen darf und das geht mehr als deutlich aus meinem post hervor. Wenn das für dich nicht zu erkennen ist dann tut es mir Leid, ist aber nicht mein Problem.
Eingefügtes Bild

#22 _Samstag_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. April 2012 - 07:48

Ich zitiere dich einfach mal:

Beitrag anzeigenZitat (Daniel: 23. April 2012 - 07:59)

Ich möchte mal anmerken, dass die 1200kg maximal zulässige Ladung des Anhängers irrelevant sind, da LoD14 nur einen Führerschein der Klasse B besitzt, der (wie schon gesagt wurde) auf 750kg maximale Anhängerlast beschränkt ist. Daran ändert auch der Anhänger der bis 1200kg zugelassen ist nichts. Ohnehin ist die Nutzlast des Anhängers (siehe Beschreibung) "nur" 943kg. Nehmen wir den "schlimmsten und etwas überspitzten" Fall, der Passat wiegt 1,75t leer, plus 100kg Fahrer, + 100kg Sprit, +50kg Reisegepäck - dann sind das immernoch "nur" 2 Tonnen... bleiben 1,5t Luft... die Hälfte davon, also 750kg darf er ohnehin nur maximal verbrauchen, also passt es doch locker von vorne bis hinten?

Erkennst du deinen Fehler schon?
Ok, ich erkläre ihn dir auch: Das relevante ist markiert, und nein, der Führerschein ist nicht auf Hänger mit 750 KG zGG beschränkt, er darf durchaus mit Klasse B auch mehr ziehen, wenn er die inzwischen zur Genüge erklärten Regelungen befolgt. Die Nutzlast ist im übrigen komplett irrelevant...
Desweiteren braucht das eh nicht dein Problem zu sein, ich denke ich habe deutlich genug erklärt für wen der Post von mir festgehalten wurde ;)

#23 Mitglied ist offline   Daniel 

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geschrieben 27. April 2012 - 08:20

Ich denke mal das was relevant ist, ist die Beantwortung seiner Frage (darf ich den Anhänger fahren?) und die war ja. Fertig...
Eingefügtes Bild

#24 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 28. April 2012 - 17:57

jupp genau, danke nochmal dafür :)

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