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Frage zu Plagiat


#1 Mitglied ist offline   Illidan 

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geschrieben 25. März 2012 - 10:20

Hallo,

ich bin dabei mich mit LaTeX auseinander zu setzen. Da ich etwas sinnvolles damit machen wollte, dachte ich mir ich fass einfach die Vorlesung zu Mathematik zusammen. Um ein etwas größeren Einblick vielleicht noch rein zubringen würde ich gerne noch bestimmte Punkte aus dem Buch dazu nehmen.

Nun stellt sich meine Frage: Inwiefern darf ich ohne Quellenangaben aus dem Mathematik Buch (Papula, Mathematik für Ingeneure und Naturwissenschaftler) entnehmen? Die Themen sind ja meist so erklärt das es eine Einleitung ins Thema, Erklärung, Beispiel und Formeln gibt. Ich will natürlich nicht einfach 1:1 kopieren oder ganze Sätze abschreiben, aber bestimmte Sätze/Beispiele kann man schlecht verlustfrei umformen.

Wenn ich zu jeder Sache die Quelle dazugebe habe ich am Ende ein riesen Literaturverzeichnis mit einem einzigen Buch - das ist natürlich auch nicht so schön.

Wie sollte ich das handhaben? Im Endeffekt solles nur eine "Mitschrift" und vielleicht eine eigene Zusammenfassung sein, die ich aber, wenn ich dann noch will, Kommilitonen geben würde.

Danke
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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 25. März 2012 - 13:52

Na, das ist zum Glück wirklich mal recht eindeutig im deutschen Gesetz erklärt:

Zitat

UrhG §51, Zitate:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik
angeführt werden.

UrhG §63, Quellenangabe:
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.

(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.

Vielleicht solltest du dir auch noch den §53 durchlesen, da wird dir sogar noch einiges mehr erlaubt, vorausgesetzt die darin beschriebenen Grenzen werden nicht überschritten.



#3 Mitglied ist offline   HDTHDT 

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  • Reputation: 0

geschrieben 22. April 2012 - 07:39

Wenn Du den Inhalt mit eigenen Worten formulierst, eventuell noch eigene Kommentare hinzufügst und nicht wortgetreu abschreibst, sind Dir meiner Meinung nach überhaupt keine Grenzen gesetzt. Auf die Quelle brauchst Du nur generell verweisen, also einmal. Wäre aber sinnvoll, bei einzelnen Passagen auch die Stelle im Buch mit anzugeben, damit das vom Leser im Detail nachvollzogen werden kann. Somit käme das sogar den Rechten des Urhebers entgegen, denn Deine Arbeit ersetzt nicht das Buch, sondern bezieht den Besitz des Buches als vorteilhaft mit ein. Du würdest damit sozusagen Werbung für dieses Buch machen. So sehe ich das ohne Paragraphen.

#4 _Rollokator_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. April 2012 - 12:54

Fußnoten auf jeden fall.
Nicht gutenbergen hier . :D

#5 Mitglied ist offline   Windows 8 User 

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  • Beigetreten: 10. August 09
  • Reputation: 240
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 27. April 2012 - 13:03

Guttenbergen http://de.wikipedia....r_zu_Guttenberg

Gutenberg war der Buchdrucker :)

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