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Amazon Frage zu Warenreklamation/Umtausch


#1 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 18. November 2011 - 00:03

Ich habe vor etwa 1, 5 Jahren einen Kopfhörer gekauft über Amazon.
Ich möchte ihn reklamieren.
Die Rechnung kam vom dort verkaufenden Händler. An wem ich das Geld gezahlt habe/von wem es eingezogen wurde weiß ich leider nicht mehr. Finde den Kontoauszug atm nicht und unter meinem Amazon Konto finde ich auch nichts dazu. Nachtrag: Gezahlt wurde an Amazon
An wen von beiden muss ich mich wenden?
Oder an gar keinen von beiden sonder direkt beim Hersteller, da die gesetzliche Gewährleistung ja schon abgelaufen ist?

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 18. November 2011 - 17:27

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#2 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 18. November 2011 - 17:26

Keiner? :-(
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#3 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 19. November 2011 - 23:52

Die Gewährleistung ist nicht abgelaufen, jetzt bist lediglich du in der Beweispflicht, dass der Kopfhörer schon bei Kauf den Defekt hatte und nicht erst du ihn verursacht hast.
Ok, läuft irgendwie fast aufs selbe raus.
Mach dich doch einfach mal schlau, ob es nicht sogar eine freiwillige Herstellergarantie auf besagtes Teil gibt, dann wird es erheblich einfacher.
Wie auch immer, um zu deiner Hauptfrage zurückzukommen: Ansprechpartner für dich ist der, der dir das Teil zugeschickt hat, also der, von dem die Rechnung kommt. Amazon war lediglich der Marktplatz, auf dem dir das Angebot vermittelt wurde, Ansprechpartner ist aber lediglich der Verkäufer.

#4 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 20. November 2011 - 02:46

Ja danke.
Mittlerweile habe ich das auch in Erfahrung gebracht. Hab an Amazon geschrieben und die haben geantwortet.
Du hast Recht. Gewährleistung habe ich noch. Die geht ja zwei Jahre, aber nach einem halben Jahr ist man selbst in der Beweispflicht wie du schon schriebst. :-(
Ich dachte immer das sei nur im Falle der Garantie der Fall. Also das mit der Nachweispflicht meine ich.

Ich werde mich Montag mal direkt an Denon wenden, ab die mir das Teil nicht umtauschen.
Hatte heute mal beim Verkäufer auf die HP geschaut und der hat den Kopfhörer nicht mehr im Angebot.
Im Idealfall würde ich also höchstens das Geld von ihm wiederbekommen, oder einen anderen Kopfhörer.

+1 (irgendwo anders. Hier im OT geht's ja nicht)

Wäre beides nicht toll. Denn das Teil war ein echtes Schnäppchen. Hat damals nur ca. 35-40% des Straßenpreises bei ihm gekostet.
Und für das Geld bekomme ich natürlich nichts adäquates wieder...
Naja schaunmermal, vllt habe ich ja Erfolg.

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 20. November 2011 - 02:47

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#5 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 20. November 2011 - 10:17

Bei der Garantie hast du das mit der Nachweispflicht im Regelfalle gar nicht, denn das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die nichts mit dem Sachmängelgesetz/Gewährleistungspflicht zu tun hat. Im Endeffekt ist es eine verkaufsfördernde Massnahme.

Und da du schon schreibst, der Hersteller ist Denon: Denon gewährt 2 Jahre Garantie, du bist also noch voll in der Garantiezeit. Hier auch die Garantiebedingungen von Denon, lies sie dir bitte mal durch und handle dann entsprechend. Druck sie am besten auch aus und schick sie dem Verkäufer im Paket mit.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 20. November 2011 - 10:18


#6 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 21. November 2011 - 16:53

Pah. Hat sich eigentlich erledigt.
Denon (Garantie) wird untätig bleiben da der Verkäufer kein unautorisierter Händler ist.
Der Händler schrieb in der Email auch schon mehr oder weniger klipp und klar da ich bei ihm auf Granit beißen werde.

Zitat

Sehr geehrter Herr blablub,
vorsorglich bestreiten wir, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war bzw. ein Mangel bei Übergabe angelegt war.

Selbstverständlich werden wir nur für Sie im Rahmen der Nachbesserung tätig, wenn Sie den Nachweis, analog zu § 476 BGB, erbringen, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei Auslieferung und Gefahrenübergang vorhanden war. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, werden wir in einer angemessenen Frist den Kaufvertrag nacherfüllen.

Tja, somit kann ich's vergessen. Denn wie soll man sowas schon beweisen?
ich hasse diese 6 Monate Klausel. -.-
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#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 23. November 2011 - 11:00

Ich würde es bei Denon versuchen. Autorisierter Händler bedeutet für dich als Privatpersonerstmal lediglich, dass es ein gewerblicher Händler war, und du es nicht von einer Privatperson gekauft hast. Das wiederum kannst du durch den Kaufbeleg belegen. Dass er von Denon nicht autorisiert wurde ist für dich erstmal nicht nachzuvollziehen aufgrund einer Artikelbeschreibung, von daher würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen. Erkläre ihnen am besten erstmal die ganze Misere, vielleicht haben sie ja Lust auf Kulanz. Den Versuch ist es allemal wert.
Schildere Denon am besten auch die Antwort deines "Händlers", vielleicht haben sie ja Lust dem ein bisschen die Hölle heiss zu machen.
Die Antwort ist nämlich alles andere als kundenfreundlich, wenn ich schon lese "vorsorglich bestreiten wir"...

Tu mir bitte auch den Gefallen und schreibe bei Amazon einen entsprechenden Bewertungsnachtrag für den Verkäufer.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 23. November 2011 - 11:06


#8 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 23. November 2011 - 21:58

Jo, die Antwort des Händlers fand ich auch schon recht krass. Auch wenn der erste Absatz inhaltlich korrekt sein mag, finde ich die Art und Weise wie sie es schrieben, alles andere als nett.

Natürluich habe ich daraufhin nochmals bei Denon angerufen und mein Glück versucht, aber erreicht habe ich nichts.
Wieder nur: Wir geben NUR Garantie wenn der Artikel bei... und bla bla bla.
Wenden Sie sich an den Händler. Sie haben ja schließlich Gewährleistung... blub blub

Nun ja.. jetzt ist eh nichts mehr möglich.
Ich habe gestern ein neues Kabel angelötet und durch offensichtklich Unachtsamkeit habe ich auf beiden Seiten diese durchsichtige Kunststoffhülle die das Laautsprechermembran umhüllt, beschädigt.
Das ist leider irreparabel.
Ein Fall für die Tonne also. :-(

Meine Wertung bei Amazon kann ich leider nicht mehr ändern. Habe ich Gestern schon versucht. Nach Ablauf von 6 Monaten ist das leider nicht mehr möglich.
Ich habe Amazon geschrieben und alles geschildert.
Als Antwortbekam ich allgemeine Hinweise zum Kauf über den Amazon Marktplatz.
Traurig aber wahr.

Tja, nun heißt es sparen auf einen neuen adäquaten Kopfhörer.

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 23. November 2011 - 21:59

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