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Miet & Datenrecht


#1 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 18. Mai 2011 - 19:36

Hallo zusammen!


Ich habe eine wichtige und dringliche frage.
Also es geht darum. Unser Mietverein ...also wir haben gekündigt mit mitfrist 3 monate .. so eingeschickt nun geben die ohne uns zu fragen unsre tele. nummern raus das heist Handy und Heim telefon an fremde leute die sich für die wohnung intressieren. Ist das rechtens müssen wir dan alles machen was der hurenverein eig. selbst machen müsste? den ganzen tag klingelt das telefon das kann ja wohl nicht angehen

hoffe ihr könnt mir helfen

lg screen
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#2 _M-i-s-t-e-r-x_

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geschrieben 18. Mai 2011 - 19:48

Natürlich ist das nicht erlaubt .

geh zur Polizei und lass die da beraten , erstatte anzeige , und ne neue Rufnr + Handy nr würde ich mir auch bezahlen lassen

mfg mister x

#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 18. Mai 2011 - 19:48

Frag die doch mal was sie von Datenschutz halten. Im übrigen musst Du niemanden, nichtmal den Vermieter in die Wohnung lassen, selbst wenn es sich um potentielle Nachmieter handelt.

greets
around the world

#4 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 18. Mai 2011 - 19:54

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 18.05.2011, 20:48)

Frag die doch mal was sie von Datenschutz halten. Im übrigen musst Du niemanden, nichtmal den Vermieter in die Wohnung lassen, selbst wenn es sich um potentielle Nachmieter handelt.

greets



Hast du da vll ein verweis auf den Artikel ?
Da der verein ja auch ein Nachmieter finden muss.

Ist auch ok von mir aus, dass die hier herkommen zu einem termin, aber nicht das ich ungefragt mein datenschutz verliere
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#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 18. Mai 2011 - 19:59

Da braucht man keinen Verweis auf irgendeinen Artikel. Du musst deinem Vermieter NIE in die Wohnung lassen nur weil er sich den Zustand ansehen möchte.
Es ist egal ob er nen Nachmieter sucht. Die Wohnung ist frei wenn Du dort ausgezogen bist. Ab diesem Zeitpunkt kann er die Wohnung durch potentielle Nachmieter besuchen lassen.

P.S. Grundgesetz!!! Artikel 13. Den kannst Du Dir mal durchlesen.

greets
around the world

#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 18. Mai 2011 - 20:25

Man kann die anrufenden Interessenten (wenn sie nun schonmal anklingeln) ja auch mal fragen, ob sie wirklich bei einem Vermieter einziehen wollen, der ungefragt ihre Handynummer an wildfremde Leute verteilt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#7 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 11:02

nun stellt sich unsere ,,sachbearbeiterin'' einfach tot...sie ist nicht im haus ich könnte ihr ja enie eMail schreiben :D

Bauverein AG Darmstadt ...haltet euch bitte fern von den verbrechern :(

Man muss ja nicht mehr seine Wohnung Streichen wen man sie verlässt ?
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#8 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 16:14

Beitrag anzeigenZitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 12:02)

Man muss ja nicht mehr seine Wohnung Streichen wen man sie verlässt ?

das ist so nicht richtig :(
Kommt darauf an ob man noch einen Zusatz zum Mietvertrag unterschríeben hat,ich halte das bei meinen Mietern so ,das die Wohnung Besenrein und nackt übergeben wird,also Tapete runter.So kann jeder sich selber das an die Wand kleben was er will und ich habe keine 10 Tapeten übereinander geklebt.

#9 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 19:59

Habe gerade im Mietvertrag gelesen, dass schönheitsreperaturen gemacht werden müssen und die Wohnung in einem Ordnungsmäßigen zustand übergeben werden muss.

Nun ok..kann verstehen das man streichen soll wen man eine gute wohnung bekommen hat, unsere wänden waren aber Knall-Orange und (Piss)Gelb gestrichen. Sind wir dan auch verpflichtet die wände Weiß zu übergeben ? zZ sind sie im Wohnzimmer Helles-Grau mit dunkel-grauen streifen im schlafzimmer ...fliederfarben und Küche grün...

Also, als wir die Wohnung bekommen haben war sie echt ne Bruchbude ..bad war alles verkalkt.

In welchem Zustand müssen wir den die Wohnung nun abgeben ?
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#10 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 20:05

Farbe ist eigentlich nicht das wichtige,die Rauhfaser oder Tapete sollte aber in Ordnung sein

und für Schönheitsreperaturen gibt es für die verschiedenen Räume bestimmte Jahresabstände was es gemacht werden muß.

schau hier mal rein was du unter Umständen machen müßtest,hat sich in der letzten Zeit einiges geändert,darum finde ich die Lösung wie ich es halte am besten


http://www.google.de/#sclient=psy&hl=d...5fc9ad2f617a937

#11 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 20:28

@nobody

die wohnung stand 1 - 5 jahre leer (man hat uns nie etwas genaues gesagt) und wir wohnen nun 1 1/2 Jahre drinn. Also eig. müssen wir dan ja nichts machen. Und wir haben die Wohung gepflegt. Wir ziehen nur aus, da wir hier durch eine Nachbarin terrorisiert werden und es Seelisch nicht mehr aushalten :(

Wir hatten eig. vor noch 2 weitere Jahre hier zu wohnen. Deswegen der Auszug.

Habe dashier gefunden,

6. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist.

http://www.internetratgeber-recht.de/Mietr...sten/check8.htm


Aber über ein I-Net Link wird unser Verein wohl nur lachen. Und ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.
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#12 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 20:34

Beitrag anzeigenZitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 20:59)

Nun ok..kann verstehen das man streichen soll wen man eine gute wohnung bekommen hat, unsere wänden waren aber Knall-Orange und (Piss)Gelb gestrichen. Sind wir dan auch verpflichtet die wände Weiß zu übergeben ? zZ sind sie im Wohnzimmer Helles-Grau mit dunkel-grauen streifen im schlafzimmer ...fliederfarben und Küche grün...


Soweit ich weiß muss es neutral gestrichen sein - also Farben wo auch noch andere deckend drüber können ohne gleich 10KG/m² Farbe nehmen zu müssen :(

Spreche das am besten mit dem Vermieter ab. In manchen Wohnungen musst du übrigens sogar die Tapeten abmachen. Kommt - wie schon gesagt - auf den Mietervertrag an den du unterschrieben hast - auch bzgl. eventueller weiterer Reparaturen wie z.B. Türen streichen wenn zu abgenutzt.

Evtl. hast du ja sogar Glück und in der Wohnung ist vom Vermieter schon eine Grundsanierung (neuaufteilung der Räume, Neuinstallation von Elektro und Wasser, [...] geplant. Hier macht es natürlich recht wenig Sinn die Wände zu streichen oder vergleichbares.

Hier kann es wiederum aber erforderlich sein, dass du die Tapeten von den Wänden abreist.

Denke mal im Zweifelsfall auch trotz des schlechten Vertrauensverhältnisses kann ein Gespräch mit dem Vermieter Klaarheit schaffen.

#13 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 20:42

Beitrag anzeigenZitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 21:28)

@nobody




Aber über ein I-Net Link wird unser Verein wohl nur lachen. Und ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.

eine Möglichkeit wäre ein Mieterverein,aber ehrlich gesagt jeder gute Rechtsanwalt nimmt denen den Wind aus den Segeln,das sitzen meist nur Assessoren,versuch ein vernüftiges Gespräch nit deinem Vermieter zu führen was gemacht werden muß.Kommt meist besser als irgendwelche Drohungen,letztendlich willst du ja auch deine Kaution zurück haben,die kann wenn es Probleme geben sollte dein Vermieter ohne eine Angabe von Gründen bis zu einem Halben Jahr rausziehen.

#14 Mitglied ist offline   Absolem 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 20:42

@Stefan

Das gespräch wird kommen. Ich will aber vorher wissen, was ich muss, was nicht. Den die werden mir nichts schenken. Man sieht ja schon wie die mit meinen Daten umgehen. Werden einfach in die Welt geschmissen.

Würde mir da auch kein Kopf machen, habe aber noch Kaution von über 1.000 €uro bei dehnen. Und die sind hier in Da. bekannt dafür, dass man an das Geld nur per Anwalt rannkommt. (Quelle Zeitung und ehemalige Mieter)
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#15 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 19. Mai 2011 - 23:12

Zu dem Renovieren:
Letztes(?) Jahr hat der BGH ein Grundsatzurteil gesprochen dazu.
Renoviert werden muss bei Auszug nur:

1: Wenn man die Wohnung renoviert bekommen hat.
War sie unrenoviert und man müßte ersteinmal selber bei Einzug renovieren, braucht man natürlich nicht noch einmal renovieren bei Auszug.
Damit soll der leider teilweisen immer noch gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dem Mieter 2x renovieren zu lassen und somit schön Kosten zu sparen.

2: Die Wohnung massiv (die Betonung lag auf massiv) verraucht ist.

3: Die Tapeten-/Wandfarbe eine extreme Farbe hat. Als extrem nannten die Richter: Schwarz, Rot, sowie alle Neonfarben.

Eine Quelle dazu habe ich grade nicht zur Hand, dürfte aber recht schnell auf den gängigen
Rechts''beratungs''seiten zu finden sein für die die's interessiert.

Zu dem Betreten der Wohnung durch die vermietende Person:
Natürlich hat die Person ein Recht die Wohnung zu besichtigen. Insbesondere wenn sie potentiellen Nachmietern gezeigt werden soll.
Sie hat sich nur ''rechtzeitig'' anzukündigen.
Auch hierzu wurde ein Grundsatzurteil gesprochen und das ist imho gut so.
Denn irgendein Querulant hatte mal versucht gegen seinen Vermieter wegen selbiges zu klagen.
Er war auch der Meinung er müsse ihn nicht reinlassen.
Das sahen die Richter jedoch anders.
Ist doch eigentlich auch ganz klar oder?

Denn wenn es so wäre wie Wiesel schrieb, hätten viele Vermieter/innen teilweise erhebliche finanzielle Einbußen.
Stellt auch mal ein Wohnhaus vor das nur/überwiegend von Studentengesindel behaust bewohnt wird.
Bedingt durch die Natur der Studenten ist die Fluktuation in dem Haus recht hoch.
Sprich sie wechseln oft gezwungenermaßen ihren Wohnort.
Bei einem Haus das von angenommen 6 Parteien dieses Volks bewohnt wird, wäre es ein kleines Fiasko für die Vermietende Person ansonsten.
Denn wer findet schon von einem auf den anderen Tag eine/n neuen Mieter/in...?

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 19. Mai 2011 - 23:26

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