Miet & Datenrecht
#1
geschrieben 18. Mai 2011 - 19:36
Ich habe eine wichtige und dringliche frage.
Also es geht darum. Unser Mietverein ...also wir haben gekündigt mit mitfrist 3 monate .. so eingeschickt nun geben die ohne uns zu fragen unsre tele. nummern raus das heist Handy und Heim telefon an fremde leute die sich für die wohnung intressieren. Ist das rechtens müssen wir dan alles machen was der hurenverein eig. selbst machen müsste? den ganzen tag klingelt das telefon das kann ja wohl nicht angehen
hoffe ihr könnt mir helfen
lg screen

Wer hochsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
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#2 _M-i-s-t-e-r-x_
geschrieben 18. Mai 2011 - 19:48
geh zur Polizei und lass die da beraten , erstatte anzeige , und ne neue Rufnr + Handy nr würde ich mir auch bezahlen lassen
mfg mister x
#3
geschrieben 18. Mai 2011 - 19:48
greets
#4
geschrieben 18. Mai 2011 - 19:54
Zitat (Wiesel: 18.05.2011, 20:48)
greets
Hast du da vll ein verweis auf den Artikel ?
Da der verein ja auch ein Nachmieter finden muss.
Ist auch ok von mir aus, dass die hier herkommen zu einem termin, aber nicht das ich ungefragt mein datenschutz verliere

Wer hochsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
#5
geschrieben 18. Mai 2011 - 19:59
Es ist egal ob er nen Nachmieter sucht. Die Wohnung ist frei wenn Du dort ausgezogen bist. Ab diesem Zeitpunkt kann er die Wohnung durch potentielle Nachmieter besuchen lassen.
P.S. Grundgesetz!!! Artikel 13. Den kannst Du Dir mal durchlesen.
greets
#6
geschrieben 18. Mai 2011 - 20:25
#7
geschrieben 19. Mai 2011 - 11:02
Bauverein AG Darmstadt ...haltet euch bitte fern von den verbrechern
Man muss ja nicht mehr seine Wohnung Streichen wen man sie verlässt ?

Wer hochsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
#8
geschrieben 19. Mai 2011 - 16:14
Zitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 12:02)
das ist so nicht richtig
Kommt darauf an ob man noch einen Zusatz zum Mietvertrag unterschríeben hat,ich halte das bei meinen Mietern so ,das die Wohnung Besenrein und nackt übergeben wird,also Tapete runter.So kann jeder sich selber das an die Wand kleben was er will und ich habe keine 10 Tapeten übereinander geklebt.
#9
geschrieben 19. Mai 2011 - 19:59
Nun ok..kann verstehen das man streichen soll wen man eine gute wohnung bekommen hat, unsere wänden waren aber Knall-Orange und (Piss)Gelb gestrichen. Sind wir dan auch verpflichtet die wände Weiß zu übergeben ? zZ sind sie im Wohnzimmer Helles-Grau mit dunkel-grauen streifen im schlafzimmer ...fliederfarben und Küche grün...
Also, als wir die Wohnung bekommen haben war sie echt ne Bruchbude ..bad war alles verkalkt.
In welchem Zustand müssen wir den die Wohnung nun abgeben ?

Wer hochsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
#10
geschrieben 19. Mai 2011 - 20:05
und für Schönheitsreperaturen gibt es für die verschiedenen Räume bestimmte Jahresabstände was es gemacht werden muß.
schau hier mal rein was du unter Umständen machen müßtest,hat sich in der letzten Zeit einiges geändert,darum finde ich die Lösung wie ich es halte am besten
http://www.google.de/#sclient=psy&hl=d...5fc9ad2f617a937
#11
geschrieben 19. Mai 2011 - 20:28
die wohnung stand 1 - 5 jahre leer (man hat uns nie etwas genaues gesagt) und wir wohnen nun 1 1/2 Jahre drinn. Also eig. müssen wir dan ja nichts machen. Und wir haben die Wohung gepflegt. Wir ziehen nur aus, da wir hier durch eine Nachbarin terrorisiert werden und es Seelisch nicht mehr aushalten
Wir hatten eig. vor noch 2 weitere Jahre hier zu wohnen. Deswegen der Auszug.
Habe dashier gefunden,
6. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist.
http://www.internetratgeber-recht.de/Mietr...sten/check8.htm
Aber über ein I-Net Link wird unser Verein wohl nur lachen. Und ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Wer hochsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
#12
geschrieben 19. Mai 2011 - 20:34
Zitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 20:59)
Soweit ich weiß muss es neutral gestrichen sein - also Farben wo auch noch andere deckend drüber können ohne gleich 10KG/m² Farbe nehmen zu müssen
Spreche das am besten mit dem Vermieter ab. In manchen Wohnungen musst du übrigens sogar die Tapeten abmachen. Kommt - wie schon gesagt - auf den Mietervertrag an den du unterschrieben hast - auch bzgl. eventueller weiterer Reparaturen wie z.B. Türen streichen wenn zu abgenutzt.
Evtl. hast du ja sogar Glück und in der Wohnung ist vom Vermieter schon eine Grundsanierung (neuaufteilung der Räume, Neuinstallation von Elektro und Wasser, [...] geplant. Hier macht es natürlich recht wenig Sinn die Wände zu streichen oder vergleichbares.
Hier kann es wiederum aber erforderlich sein, dass du die Tapeten von den Wänden abreist.
Denke mal im Zweifelsfall auch trotz des schlechten Vertrauensverhältnisses kann ein Gespräch mit dem Vermieter Klaarheit schaffen.
#13
geschrieben 19. Mai 2011 - 20:42
Zitat (Bluescreen of Death: 19.05.2011, 21:28)
Aber über ein I-Net Link wird unser Verein wohl nur lachen. Und ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.
eine Möglichkeit wäre ein Mieterverein,aber ehrlich gesagt jeder gute Rechtsanwalt nimmt denen den Wind aus den Segeln,das sitzen meist nur Assessoren,versuch ein vernüftiges Gespräch nit deinem Vermieter zu führen was gemacht werden muß.Kommt meist besser als irgendwelche Drohungen,letztendlich willst du ja auch deine Kaution zurück haben,die kann wenn es Probleme geben sollte dein Vermieter ohne eine Angabe von Gründen bis zu einem Halben Jahr rausziehen.
#14
geschrieben 19. Mai 2011 - 20:42
Das gespräch wird kommen. Ich will aber vorher wissen, was ich muss, was nicht. Den die werden mir nichts schenken. Man sieht ja schon wie die mit meinen Daten umgehen. Werden einfach in die Welt geschmissen.
Würde mir da auch kein Kopf machen, habe aber noch Kaution von über 1.000 €uro bei dehnen. Und die sind hier in Da. bekannt dafür, dass man an das Geld nur per Anwalt rannkommt. (Quelle Zeitung und ehemalige Mieter)

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#15
geschrieben 19. Mai 2011 - 23:12
Letztes(?) Jahr hat der BGH ein Grundsatzurteil gesprochen dazu.
Renoviert werden muss bei Auszug nur:
1: Wenn man die Wohnung renoviert bekommen hat.
War sie unrenoviert und man müßte ersteinmal selber bei Einzug renovieren, braucht man natürlich nicht noch einmal renovieren bei Auszug.
Damit soll der leider teilweisen immer noch gängigen Praxis entgegengewirkt werden, dem Mieter 2x renovieren zu lassen und somit schön Kosten zu sparen.
2: Die Wohnung massiv (die Betonung lag auf massiv) verraucht ist.
3: Die Tapeten-/Wandfarbe eine extreme Farbe hat. Als extrem nannten die Richter: Schwarz, Rot, sowie alle Neonfarben.
Eine Quelle dazu habe ich grade nicht zur Hand, dürfte aber recht schnell auf den gängigen
Rechts''beratungs''seiten zu finden sein für die die's interessiert.
Zu dem Betreten der Wohnung durch die vermietende Person:
Natürlich hat die Person ein Recht die Wohnung zu besichtigen. Insbesondere wenn sie potentiellen Nachmietern gezeigt werden soll.
Sie hat sich nur ''rechtzeitig'' anzukündigen.
Auch hierzu wurde ein Grundsatzurteil gesprochen und das ist imho gut so.
Denn irgendein Querulant hatte mal versucht gegen seinen Vermieter wegen selbiges zu klagen.
Er war auch der Meinung er müsse ihn nicht reinlassen.
Das sahen die Richter jedoch anders.
Ist doch eigentlich auch ganz klar oder?
Denn wenn es so wäre wie Wiesel schrieb, hätten viele Vermieter/innen teilweise erhebliche finanzielle Einbußen.
Stellt auch mal ein Wohnhaus vor das nur/überwiegend von Studenten
Bedingt durch die Natur der Studenten ist die Fluktuation in dem Haus recht hoch.
Sprich sie wechseln oft gezwungenermaßen ihren Wohnort.
Bei einem Haus das von angenommen 6 Parteien dieses Volks bewohnt wird, wäre es ein kleines Fiasko für die Vermietende Person ansonsten.
Denn wer findet schon von einem auf den anderen Tag eine/n neuen Mieter/in...?
Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 19. Mai 2011 - 23:26

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