Hallo alle zusammen,
ich weiß ich mache hier gerade ein großes Fass auf... ich will (muss) aber auch eigentlich nicht alles dazu wissen.
Mir geht es eigentlich darum, ob ich Screenshots (in erster Linie von Spielen) im Internet (auf meiner HP) zeigen darf. Ich will die beagten Screenshots bearbeiten und z.B. aus mehreren Screenshotteilen ein Wallpaper erstellen.
Ich habe schon mal nach etwas ähnlichem gefragt:
Ob ich ins Inet gestellte Wallpaper nutzen darf... Ergebnis: Generell nicht, da die Zustimmung des Urhebers erforderlich ist.
Das ist nur leider nicht immer möglich.
Wie sieht das denn mit Scrennshots aus? Da wäre ich ja der Urheber, oder? Ich hab das Bild ja immerhin selber "geknipst"...
Kann mir einer bei meinem Problem helfen? Google gibt nichts tolles her und der Paragraphen-Dschungel ist viel zu kompliziert.
mfg,
J000S
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Screenshots im Internet erlaubt oder nicht?
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#2
geschrieben 09. Februar 2011 - 14:42
Selbst geknipst reicht nicht so ganz. Du kannst ja auch keine Tierbilder verkaufen, die du selbst im Tierpark geknipst hast bzw. mußt du das vorher anmelden und kannst schön für eine Genehmigung bezahlen. Privat für dein Album zu Hause darfst du dort aus reiner Kulanz knipsen.
Selbst bei Landschaftsfotos, wo einzelne Häuser und/oder Gehöfte drauf sind, die man als einzelne Objekte auch erkennt, muß man die Eigentümer um Erlaubnis für eine Veröffentlichung fragen.
In Sachen Rechteverwertung hat sich mit dem digitalen Zeitalter ein riesen Markt aufgetan. Wenn man strikt alle Vorschriften einhalten will, dann wirds ganz schwierig.
In deinem Fall sollte man alle Urheber fragen, die man kann und bei denen wo man es nicht kann könnte man sich vielleicht erkundigen, wie weit man das Ganze verfremden oder bearbeiten muß, damit es als eigene Kunst durchgeht.
Selbst bei Landschaftsfotos, wo einzelne Häuser und/oder Gehöfte drauf sind, die man als einzelne Objekte auch erkennt, muß man die Eigentümer um Erlaubnis für eine Veröffentlichung fragen.
In Sachen Rechteverwertung hat sich mit dem digitalen Zeitalter ein riesen Markt aufgetan. Wenn man strikt alle Vorschriften einhalten will, dann wirds ganz schwierig.
In deinem Fall sollte man alle Urheber fragen, die man kann und bei denen wo man es nicht kann könnte man sich vielleicht erkundigen, wie weit man das Ganze verfremden oder bearbeiten muß, damit es als eigene Kunst durchgeht.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
#3
geschrieben 09. Februar 2011 - 15:02
Zitat (Holger_N: 09.02.2011, 14:42)
[...]Du kannst ja auch keine Tierbilder verkaufen[...]
Zitat (Holger_N: 09.02.2011, 14:42)
In deinem Fall sollte man alle Urheber fragen, die man kann und bei denen wo man es nicht kann könnte man sich vielleicht erkundigen, wie weit man das Ganze verfremden oder bearbeiten muß, damit es als eigene Kunst durchgeht.
I. Ich will die Bilder ja nicht verkaufen...
II. Urheber um erlaubnis fragen? Wenn ich ein Bild/Screenshot erstelle bin erstmal Ich der Urheber, egal was oder wen ich fotografiere/aufnehme/male ö.ä..
Meine frage wurde aber evtl falsch verstanden... ich möchte Screenshots online bringen... keine Aufnahmen von Häusern, Tieren o.ä.
#4
geschrieben 09. Februar 2011 - 15:13
Zitat (J000S: 09.02.2011, 15:02)
I. Ich will die Bilder ja nicht verkaufen...
II. Urheber um erlaubnis fragen? Wenn ich ein Bild/Screenshot erstelle bin erstmal Ich der Urheber, egal was oder wen ich fotografiere/aufnehme/male ö.ä..
Meine frage wurde aber evtl falsch verstanden... ich möchte Screenshots online bringen... keine Aufnahmen von Häusern, Tieren o.ä.
II. Urheber um erlaubnis fragen? Wenn ich ein Bild/Screenshot erstelle bin erstmal Ich der Urheber, egal was oder wen ich fotografiere/aufnehme/male ö.ä..
Meine frage wurde aber evtl falsch verstanden... ich möchte Screenshots online bringen... keine Aufnahmen von Häusern, Tieren o.ä.
Vervielfältigen ist vervielfältigen, ob du das verkaufst oder verschenkst und es ging mir auch nicht darum ob es nun Häuser oder Tiere sind, sondern auch wenn du selbst ein Bild anfertigst, ist zu beachten, ob es irgendwelche Rechte an dem Motiv gibt, von dem Du da ein Bild anfertigst. Sonst könnte man sich ja einen Screenshot von einem Markenzeichen machen und sagt dann "So das Motiv kann ich jetzt verwenden, das Bild hab ich ja gemacht."
Das mit den Tieren war nur ein Beispiel, weil man ja so selbstverständlich im Zoo rumfotografiert.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
#5
geschrieben 09. Februar 2011 - 15:13
Wikipedia: Bildrechte - Bildschirmfotos
Ich denke hier solltest du deine Antwort finden.
Ich denke hier solltest du deine Antwort finden.
Dieser Beitrag wurde von sn00b bearbeitet: 09. Februar 2011 - 15:14
#6
geschrieben 09. Februar 2011 - 15:14
Um das Thema klären zu können, muss man natürlich wissen, was auf dem Screenshot zu sehen ist.
Soweit ich laienhaft weiß, sieht es momentan folgendermaßen aus:
Wird ein Bild gezeigt, in dem Material zu sehen ist, dass die künstleriche Schöpfungshöhe erreicht (Beispiel: Screenshot von einer erstellten Grafik), ist das ebenso ein Urheberrechtsbruch wie das direkte Einstellen des Bildes. Macht man nun allerdings beispielsweise ein Screenshot von einer einfachen Homepage, muss dies nicht direkt illegal sein, da dort meist nicht die Schöpfungshöhe erreicht wird.
Beim Thema Spiele wird es allerdings direkt kompliziert, da die Spielegrafiken in der Regel urheberrechtlich geschützt sind und damit nicht ohne Erlaubnis weitergegeben (also auch online gestellt) werden dürfen. Allerdings erlauben viele Hersteller das Anfertigen und Hochladen von Screenshots; da muss man sich halt beim Hersteller informieren.
Dazu interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bil...Bildschirmfotos
Ergo: kompliziertes Thema... Vorher bei den entsprechenden Vereinen fragen und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen, ist in den meisten Fällen immernoch das klügste.
Ich lege hier natürlich nur meine Sichtweise dar und kann nicht mit Sicherheit sagen, ob das ganze auch definitiv stimmt.
Soweit ich laienhaft weiß, sieht es momentan folgendermaßen aus:
Wird ein Bild gezeigt, in dem Material zu sehen ist, dass die künstleriche Schöpfungshöhe erreicht (Beispiel: Screenshot von einer erstellten Grafik), ist das ebenso ein Urheberrechtsbruch wie das direkte Einstellen des Bildes. Macht man nun allerdings beispielsweise ein Screenshot von einer einfachen Homepage, muss dies nicht direkt illegal sein, da dort meist nicht die Schöpfungshöhe erreicht wird.
Beim Thema Spiele wird es allerdings direkt kompliziert, da die Spielegrafiken in der Regel urheberrechtlich geschützt sind und damit nicht ohne Erlaubnis weitergegeben (also auch online gestellt) werden dürfen. Allerdings erlauben viele Hersteller das Anfertigen und Hochladen von Screenshots; da muss man sich halt beim Hersteller informieren.
Dazu interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bil...Bildschirmfotos
Ergo: kompliziertes Thema... Vorher bei den entsprechenden Vereinen fragen und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen, ist in den meisten Fällen immernoch das klügste.
Ich lege hier natürlich nur meine Sichtweise dar und kann nicht mit Sicherheit sagen, ob das ganze auch definitiv stimmt.
#7
geschrieben 09. Februar 2011 - 16:17
Zitat (slurp: 09.02.2011, 15:14)
Ergo: kompliziertes Thema... Vorher bei den entsprechenden Vereinen fragen und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen, ist in den meisten Fällen immernoch das klügste.
Das hab ich mir schon gedacht... dann muss ich halt per Mail mit den Verschiedenen Herstellern Kontakt aufnehmen
#8
geschrieben 09. Februar 2011 - 16:41
Viele Hersteller haben zudem auch ne freie Presseseite, von der man (unter Beachtung der Nutzungsbedinungen) Medieninhalte runterladen und nutzen kann; so als Tipp von nem ehem. Redakteur
#9
geschrieben 09. Februar 2011 - 16:42
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