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Arbeitsrecht Rechtssprechung


#1 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 15:33

Moin Leute,

ich weiß ihr seid keine Anwälte und dürft keine juristischen verbindlichen Sachen abgeben.

Ich bin auf der Suche nach einem bestimmten Artikel/Paragrafen.

Und zwar Thema:_ meine Freundin war letzte Woche krank.
Nun muss Sie morgen und übermorgen, wo sie PLANMÄßIG Frei Hätte eine zusätzliche Frühschicht absolvieren.

Vom Arbeitgeber wird dies als "Nacharbeit wegen Krankheit" betitelt.

Meiner Meinung nach ist das unrechtmäßig, da der Krankenschein von mir noch am selben Tag der Krankschreibung überbracht wurde.

Ich benötige nur lediglich den Paragrafen des Arbeitsrechts in dem das geregelt ist, ich finde den einfach nicht.
(es geht nicht im Lohnfortzahlung oder ähnliches, nur um das "nacharbeiten" weil Sie krank war)

Eventuell ist noch zu erwähnen, dass Sie ein "freiwilliges Soziales Jahr" macht und dies in einer Pflegeeinrichtung absolviert.

Ich hoffe Ihr könnt mir da zeitnah helfen. Ich musste bspw. noch nie nacharbeiten, weil ich krank war.
(ok, die ein oder andere Überstunde ist angefallen, weil was liegen geblieben war, aber mehr auch nicht)

Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)

lg

Tommy

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#2 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 15:48

Guten Tag.

Erst mal die abschlägige Nachricht: Es gibt keinen solchen Paragraphen den du gerne hättest, soweit du dich auf die Forderung des Arbeitgebers bzw. einen Schutz davor beziehst. Dies ist vielmehr Resultat einer ganzen Reihe an Paragraphen bzw. der Rechtsbildung aus der gegebenen Gesetzgebung.

Soweit es grundsätzlich den Lohnfortzahlungsansprich betrifft, wirst du in § 3 I S. 1 EFZG fündig.

Darüber hinaus steht dem Arbeitgeber zwar ein Dispositions- und Organisationsrecht des Arbeitnehmers und dessen Arbeitszeit, allerdings wird dies durch die Regelungen des Arbeitsvertrages, des BGB, des ArbZG u.w.m. eingeschränkt. Eine einfache "Forderung zur Nacharbeit" ist jedenfalls nichts halt- und begründbar, da es hierfür für diesen auch schon an jeder Rechtsgrundlage eines Anspruches fehlt.

#3 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 15:58

kenne den Paragraph zwar nicht,aber nacharbeiten ist nicht.Wenn ich eine Krankmeldung habe und Geld verdienen würde im FSJ muß der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung machen .
Geht es dem Mitarbeiter nicht gut,ich glaub der hat einen ganz gehörig an der Waffel,das ist eine Frechheit sondern gleichen sowas zu sagen. ;D
Da deie Freundin ein FSJ macht wird sie auch kein Geld bekommen und dieses auch nur machen weil sie es unter für ihr Studium braucht,die Einrichtung soll froh sein das sie Kräfte hat die sie nicht bezahlen müßen.
Das ganze sehe ich als Ausbeutung an,bei so einem Arbeitsverhältnis würde ich sehen wenn es machbar ist eine andere Stelle zu suchen wo ich den Rest des FSJ machen könnte.
Ganz ehrlich habe mich eben über sowas absolut aufgeregt ,ich finde diese Aussage eine bodenlose Frechheit.Solche Mitarbeiter sollten am besten nicht in Positionen arbeiten wo sie was zu sagen haben.

Dieser Beitrag wurde von nobody is perfect bearbeitet: 02. Januar 2011 - 16:00


#4 _The Grim Reaper_

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geschrieben 02. Januar 2011 - 16:06

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Da will dich wer für dumm verkaufen. Wenn du krank bist, bist du krank. Wenn du nachweislich in deiner Freizeit krank bist, bekommst du diese ja auch nicht nachträglich vom Arbeitgeber anerkannt.

Ich würde da garnicht lange mit dem Arbeitgeber fackeln und gleich zur nächst höheren Stelle gehen. Muss ja wer für die FSJ Geschichte verantwortlich sein.

Wenn das nicht hilft - lokale Presse macht sich da immer sehr gut ;D.

#5 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 16:17

Hoffe das gibt deine Freundin nicht mur vor vor, um z.B. mit einer Freundin shoppen zu gehen. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

#6 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 16:48

Sowas finde ich Paragraphenreiterei wo ich als Chef die nächste reguläre Möglichkeit den Mitarbeiter zu entlassen nutzen würde. Wenn ich krank bin und meine Arbeit liegen bleibt, dann muß ich die doch sowieso machen, wenn ich wieder gesund bin. Dann muß ich entweder 3 Tage lang das Doppelte schaffen oder ich teil mir das auf 5 Tage auf, hab keinen Stress aber dann gehen nunmal 2 regulär freie Tage flöten.
Wenn die Arbeit nicht liegenbleibt, weil ein Kollege die mitgemacht hat, dann hat der ja seine Freizeit dafür geopfert bzw. mehr gemacht als er hätte müssen. Dann ist es doch dem gegenüber unfair, wenn ich auf meine freien Tage bestehe. An dessen Stelle würde ich mir dann von dem Kollegen, den ich vertreten habe die Mehrarbeit bezahlen lassen.

Und in einer Pflegeeinrichtung ist es ja unmal so, dass fast immer einer Einspringen muß. Mal angenommen man muß Rentner waschen, dann kann man die ja nicht eine Woche lang, wo man krank ist, nicht waschen und wenn man wieder da ist, wäscht man die am ersten Tag sieben Mal hintereinander um das wieder aufzuholen. Da muß ja ein Kollege einspringen, der meine Arbeit mitmacht und wenn ich wieder da bin, darf der gleich als Erstes die Schicht übernehmen, wo ich regulär frei hätte. Na der wird sich freuen. Da bedankt man sich doch als erstes bei dem Kollegen und bietet doch von sich aus schon an, an seinen eigentlich planmäßig freien Tagen, den Kollegen zu entlasten.

Das Nächste ist, dass man mit seiner Abwesenheit (egal ob unverschuldet oder nicht) ja auch den Dienstplan durcheinandergebracht hat und da wurde aus dem planmäßig für die anderen Kollegen schnell ein unplanmäßig. Da verschiebt sich auch schonmal das eigene Planmäßig wenn man dann wieder da ist.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#7 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:07

Guten Tag.

Und, Holger_N, wie sieht es aus, wenn du dir mal das Bein gebrochen und ein paar Wochen nicht zur Arbeit kommen konntest? Verzichtest du dann auch auf deinen Jahresurlaub? Das ist nämlich die Folge deiner Beschreibung. Alles andere wäre sonst nämlich auch "unfair" gegenüber den Leuten, die die Wochen für die eingesprungen sind.

Oder man hält es einfach so, wie es ist und auch jur. gesehen wird: Der Betriebsablauf und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen innerbetrieblichen Ablaufes ist Aufgabe des Inhabers (o. Geschäftsführers/Organes) und nicht des Arbeitnehmers. Es obliegt ausschließlich diesem, da auch nur er dafür die sachliche, materielle und organisatorische Verantwortung, Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz hat, die eigene Betriebsablaufsicherung zu organisieren, wozu regelmäßig auch zu erwartetende temporäre aber auch dauerhafte Ausfälle von Mitarbeitern gehören. Deren Aufgabe ist es, den Leistungsversuch zu erbringen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgeldes, nicht jedoch die organisatorische Planung des Betriebes.

#8 Mitglied ist offline   DiebischerElb 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:23

Ich stimme der Aussage von LostSouls zu.

Notfalls bleibt die Möglichkeit, sich eine andere Einrichtung zu suchen. Soziale Einrichtungen gibt es viele. Wenn deine Freundin diesen Schritt gehen will, wird sie beim Träger des FSJ sicher auch verständnisvolle Ansprechpartner finden, die ihr beim Finden einer neuen Einrichtung helfen können.

Dieser Beitrag wurde von DiebischerElb bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:34


#9 _The Grim Reaper_

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:27

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 02.01.2011, 16:48)

....
Das Nächste ist, dass man mit seiner Abwesenheit (egal ob unverschuldet oder nicht) ja auch den Dienstplan durcheinandergebracht hat und da wurde aus dem planmäßig für die anderen Kollegen schnell ein unplanmäßig. Da verschiebt sich auch schonmal das eigene Planmäßig wenn man dann wieder da ist.

Ähm ja und wozu ist die Geschäaftführung nochmal da? Wozu wird diese nochmal bezahlt, wenn sie soetwas nicht schafft? Dann brauchen wir diese nicht mehr und können uns das massige Geld für diese sparen - Chef eingeschlossen.

#10 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:30

Beitrag anzeigenZitat (LostSoul: 02.01.2011, 17:07)

Guten Tag.

Und, Holger_N, wie sieht es aus, wenn du dir mal das Bein gebrochen und ein paar Wochen nicht zur Arbeit kommen konntest? Verzichtest du dann auch auf deinen Jahresurlaub? Das ist nämlich die Folge deiner Beschreibung. Alles andere wäre sonst nämlich auch "unfair" gegenüber den Leuten, die die Wochen für die eingesprungen sind.

Für mich trifft Ersteres zu.
Da springt kein Anderer ein, sondern die Arbeit bleibt liegen und wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe, dann kann ich solange keinen Urlaub nehmen, bis das wieder aufgeholt ist. Schaffe ich das bis zum Jahresende nicht, siehts tatsächlich schlecht aus mit dem Jahresurlaub. Wobei Jahresurlaub hört sich immer so nach lange frei an. Ich hab im Sommer 1-2 Wochen und dann nochmal zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub.

Außerdem ist das ja eher so: Also ich hätte beispielsweise planmäßig am 2. und 3. Juni frei, weil ich laut Plan davor 8 Tage durchgängig gearbeitet habe. Wenn ich aber die 3 Wochen davor krank war und jemand Anderes die 8 Tage davor für mich arbeiten mußte, dann hat der doch das Recht auf diese freien Tage und nicht ich. Soll ich dann aus meiner Krankheit wiederkommen und erstmal die 2 freien Tage nehmen und der Kollege, der die 8 Tage wegen mir unplanmäßig gearbeitet hat, arbeitet (weil ich ja frei hab) auch noch den 9. und den 10. Tag?
Das heißt ja nichtmal, dass ich mehr machen muß aber durch meine Krankheit hat sich dann der Turnus verschoben.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:34

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#11 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:34

Holger: theoretisch gesehen: JA! Wenn laut Plan an dem Tag frei ist, dann ist frei. Wenn man krank ist, ist man krank. Wenn man während seines Jahresurlaub krank wird: hat man nur solange Urlaub wie man keinen Krankenschein hat. Die geplanten aber kranken Urlaubstage werden einem sozusagen wieder "gutgeschrieben".

greets
around the world

#12 _The Grim Reaper_

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:39

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 02.01.2011, 17:34)

...Wenn man während seines Jahresurlaub krank wird: hat man nur solange Urlaub wie man keinen Krankenschein hat. Die geplanten aber kranken Urlaubstage werden einem sozusagen wieder "gutgeschrieben".

greets

Das wär während meines Zivis aber nicht der Fall.

#13 Mitglied ist offline   DiebischerElb 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:43

Man sollte eines nicht vergessen. FSJler unterstützen das Pflegepersonal und ersetzen kein ausgebildetes Pflegepersonal.

@The Grim Reaper: Ich würde sagen, auch in diesem Fall greift § 9 BUrlG

Zitat

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Dieser Beitrag wurde von DiebischerElb bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:52


#14 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:49

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 02.01.2011, 17:30)

Für mich trifft Ersteres zu.
Da springt kein Anderer ein, sondern die Arbeit bleibt liegen und wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe, dann kann ich solange keinen Urlaub nehmen, bis das wieder aufgeholt ist. Schaffe ich das bis zum Jahresende nicht, siehts tatsächlich schlecht aus mit dem Jahresurlaub. Wobei Jahresurlaub hört sich immer so nach lange frei an. Ich hab im Sommer 1-2 Wochen und dann nochmal zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub.

und was wäre wenn du mal über Monate krank bist?
Alles liegen lassen ;D wenn dein Arbeitgeber damit leben kann OK meiner könnte das nicht,das hieße das die Teile die fertige würden dann erst Monate später in der Montage ankommen.Macht ja nichts der Kunde kann ja mal ein paar Monate warten bis seine Maschine geliefert wird.Nee mal im Ernst da muß der Arbeitgeber für eine vernüftige Regelung schauen,gibt doch genug Leiharbeitsfirmen die mit Sicherheit einen haben der deinen Job machen kann.
Und hier im Westen gibt es dreißig Tage Urlaub ,das sollte im Osten auch so sein denk ich.
Fakt ist das man wenn man länger krank ist die Arbeit die liegen geblieben ist nicht nacharbeiten kann und muß.

#15 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 02. Januar 2011 - 17:54

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 02.01.2011, 17:30)

Da springt kein Anderer ein, sondern die Arbeit bleibt liegen und wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe, dann kann ich solange keinen Urlaub nehmen, bis das wieder aufgeholt ist. Schaffe ich das bis zum Jahresende nicht, siehts tatsächlich schlecht aus mit dem Jahresurlaub. Wobei Jahresurlaub hört sich immer so nach lange frei an. Ich hab im Sommer 1-2 Wochen und dann nochmal zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub.



Na, mal gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht - zu Recht. Der Urlaub eines Arbeitnehmers dient seiner Entspannung (die nicht durch Krankheit ersetzbar ist) und ist nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus dispositiv und nur unter bestimmten Voraussetzungen auszahlbar, nämlich wenn er aus tatsächlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann.

Wenn du dir diesen Ausgleich nehmen lässt, nämlich dadurch, dass du deinen persönlichen Anspruch daran fest machst, ob die dir übertragenen Aufgaben erledigt sind, dann ist das gut für den Arbeitgeber - aber persönlich und gesundheitlich schlecht für dich. Ist für den AG perfekt: Er muss dir einfach nur mehr Arbeit geben und schon verzichtest du auf deinen Urlaub. Super System.

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