Arbeitsrecht Rechtssprechung
#1
geschrieben 02. Januar 2011 - 15:33
ich weiß ihr seid keine Anwälte und dürft keine juristischen verbindlichen Sachen abgeben.
Ich bin auf der Suche nach einem bestimmten Artikel/Paragrafen.
Und zwar Thema:_ meine Freundin war letzte Woche krank.
Nun muss Sie morgen und übermorgen, wo sie PLANMÄßIG Frei Hätte eine zusätzliche Frühschicht absolvieren.
Vom Arbeitgeber wird dies als "Nacharbeit wegen Krankheit" betitelt.
Meiner Meinung nach ist das unrechtmäßig, da der Krankenschein von mir noch am selben Tag der Krankschreibung überbracht wurde.
Ich benötige nur lediglich den Paragrafen des Arbeitsrechts in dem das geregelt ist, ich finde den einfach nicht.
(es geht nicht im Lohnfortzahlung oder ähnliches, nur um das "nacharbeiten" weil Sie krank war)
Eventuell ist noch zu erwähnen, dass Sie ein "freiwilliges Soziales Jahr" macht und dies in einer Pflegeeinrichtung absolviert.
Ich hoffe Ihr könnt mir da zeitnah helfen. Ich musste bspw. noch nie nacharbeiten, weil ich krank war.
(ok, die ein oder andere Überstunde ist angefallen, weil was liegen geblieben war, aber mehr auch nicht)
Vielen Dank für Eure Bemühungen :-)
lg
Tommy
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#2
geschrieben 02. Januar 2011 - 15:48
Erst mal die abschlägige Nachricht: Es gibt keinen solchen Paragraphen den du gerne hättest, soweit du dich auf die Forderung des Arbeitgebers bzw. einen Schutz davor beziehst. Dies ist vielmehr Resultat einer ganzen Reihe an Paragraphen bzw. der Rechtsbildung aus der gegebenen Gesetzgebung.
Soweit es grundsätzlich den Lohnfortzahlungsansprich betrifft, wirst du in § 3 I S. 1 EFZG fündig.
Darüber hinaus steht dem Arbeitgeber zwar ein Dispositions- und Organisationsrecht des Arbeitnehmers und dessen Arbeitszeit, allerdings wird dies durch die Regelungen des Arbeitsvertrages, des BGB, des ArbZG u.w.m. eingeschränkt. Eine einfache "Forderung zur Nacharbeit" ist jedenfalls nichts halt- und begründbar, da es hierfür für diesen auch schon an jeder Rechtsgrundlage eines Anspruches fehlt.
#3
geschrieben 02. Januar 2011 - 15:58
Geht es dem Mitarbeiter nicht gut,ich glaub der hat einen ganz gehörig an der Waffel,das ist eine Frechheit sondern gleichen sowas zu sagen.

Da deie Freundin ein FSJ macht wird sie auch kein Geld bekommen und dieses auch nur machen weil sie es unter für ihr Studium braucht,die Einrichtung soll froh sein das sie Kräfte hat die sie nicht bezahlen müßen.
Das ganze sehe ich als Ausbeutung an,bei so einem Arbeitsverhältnis würde ich sehen wenn es machbar ist eine andere Stelle zu suchen wo ich den Rest des FSJ machen könnte.
Ganz ehrlich habe mich eben über sowas absolut aufgeregt ,ich finde diese Aussage eine bodenlose Frechheit.Solche Mitarbeiter sollten am besten nicht in Positionen arbeiten wo sie was zu sagen haben.
Dieser Beitrag wurde von nobody is perfect bearbeitet: 02. Januar 2011 - 16:00
#4 _The Grim Reaper_
geschrieben 02. Januar 2011 - 16:06
Ich würde da garnicht lange mit dem Arbeitgeber fackeln und gleich zur nächst höheren Stelle gehen. Muss ja wer für die FSJ Geschichte verantwortlich sein.
Wenn das nicht hilft - lokale Presse macht sich da immer sehr gut

#5
geschrieben 02. Januar 2011 - 16:17
#6
geschrieben 02. Januar 2011 - 16:48
Wenn die Arbeit nicht liegenbleibt, weil ein Kollege die mitgemacht hat, dann hat der ja seine Freizeit dafür geopfert bzw. mehr gemacht als er hätte müssen. Dann ist es doch dem gegenüber unfair, wenn ich auf meine freien Tage bestehe. An dessen Stelle würde ich mir dann von dem Kollegen, den ich vertreten habe die Mehrarbeit bezahlen lassen.
Und in einer Pflegeeinrichtung ist es ja unmal so, dass fast immer einer Einspringen muß. Mal angenommen man muß Rentner waschen, dann kann man die ja nicht eine Woche lang, wo man krank ist, nicht waschen und wenn man wieder da ist, wäscht man die am ersten Tag sieben Mal hintereinander um das wieder aufzuholen. Da muß ja ein Kollege einspringen, der meine Arbeit mitmacht und wenn ich wieder da bin, darf der gleich als Erstes die Schicht übernehmen, wo ich regulär frei hätte. Na der wird sich freuen. Da bedankt man sich doch als erstes bei dem Kollegen und bietet doch von sich aus schon an, an seinen eigentlich planmäßig freien Tagen, den Kollegen zu entlasten.
Das Nächste ist, dass man mit seiner Abwesenheit (egal ob unverschuldet oder nicht) ja auch den Dienstplan durcheinandergebracht hat und da wurde aus dem planmäßig für die anderen Kollegen schnell ein unplanmäßig. Da verschiebt sich auch schonmal das eigene Planmäßig wenn man dann wieder da ist.
#7
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:07
Und, Holger_N, wie sieht es aus, wenn du dir mal das Bein gebrochen und ein paar Wochen nicht zur Arbeit kommen konntest? Verzichtest du dann auch auf deinen Jahresurlaub? Das ist nämlich die Folge deiner Beschreibung. Alles andere wäre sonst nämlich auch "unfair" gegenüber den Leuten, die die Wochen für die eingesprungen sind.
Oder man hält es einfach so, wie es ist und auch jur. gesehen wird: Der Betriebsablauf und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen innerbetrieblichen Ablaufes ist Aufgabe des Inhabers (o. Geschäftsführers/Organes) und nicht des Arbeitnehmers. Es obliegt ausschließlich diesem, da auch nur er dafür die sachliche, materielle und organisatorische Verantwortung, Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz hat, die eigene Betriebsablaufsicherung zu organisieren, wozu regelmäßig auch zu erwartetende temporäre aber auch dauerhafte Ausfälle von Mitarbeitern gehören. Deren Aufgabe ist es, den Leistungsversuch zu erbringen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgeldes, nicht jedoch die organisatorische Planung des Betriebes.
#8
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:23
Notfalls bleibt die Möglichkeit, sich eine andere Einrichtung zu suchen. Soziale Einrichtungen gibt es viele. Wenn deine Freundin diesen Schritt gehen will, wird sie beim Träger des FSJ sicher auch verständnisvolle Ansprechpartner finden, die ihr beim Finden einer neuen Einrichtung helfen können.
Dieser Beitrag wurde von DiebischerElb bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:34
#9 _The Grim Reaper_
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:27
Zitat (Holger_N: 02.01.2011, 16:48)
Das Nächste ist, dass man mit seiner Abwesenheit (egal ob unverschuldet oder nicht) ja auch den Dienstplan durcheinandergebracht hat und da wurde aus dem planmäßig für die anderen Kollegen schnell ein unplanmäßig. Da verschiebt sich auch schonmal das eigene Planmäßig wenn man dann wieder da ist.
Ähm ja und wozu ist die Geschäaftführung nochmal da? Wozu wird diese nochmal bezahlt, wenn sie soetwas nicht schafft? Dann brauchen wir diese nicht mehr und können uns das massige Geld für diese sparen - Chef eingeschlossen.
#10
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:30
Zitat (LostSoul: 02.01.2011, 17:07)
Und, Holger_N, wie sieht es aus, wenn du dir mal das Bein gebrochen und ein paar Wochen nicht zur Arbeit kommen konntest? Verzichtest du dann auch auf deinen Jahresurlaub? Das ist nämlich die Folge deiner Beschreibung. Alles andere wäre sonst nämlich auch "unfair" gegenüber den Leuten, die die Wochen für die eingesprungen sind.
Für mich trifft Ersteres zu.
Da springt kein Anderer ein, sondern die Arbeit bleibt liegen und wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe, dann kann ich solange keinen Urlaub nehmen, bis das wieder aufgeholt ist. Schaffe ich das bis zum Jahresende nicht, siehts tatsächlich schlecht aus mit dem Jahresurlaub. Wobei Jahresurlaub hört sich immer so nach lange frei an. Ich hab im Sommer 1-2 Wochen und dann nochmal zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub.
Außerdem ist das ja eher so: Also ich hätte beispielsweise planmäßig am 2. und 3. Juni frei, weil ich laut Plan davor 8 Tage durchgängig gearbeitet habe. Wenn ich aber die 3 Wochen davor krank war und jemand Anderes die 8 Tage davor für mich arbeiten mußte, dann hat der doch das Recht auf diese freien Tage und nicht ich. Soll ich dann aus meiner Krankheit wiederkommen und erstmal die 2 freien Tage nehmen und der Kollege, der die 8 Tage wegen mir unplanmäßig gearbeitet hat, arbeitet (weil ich ja frei hab) auch noch den 9. und den 10. Tag?
Das heißt ja nichtmal, dass ich mehr machen muß aber durch meine Krankheit hat sich dann der Turnus verschoben.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:34
#11
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:34
greets
#12 _The Grim Reaper_
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:39
#13
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:43
@The Grim Reaper: Ich würde sagen, auch in diesem Fall greift § 9 BUrlG
Zitat
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Dieser Beitrag wurde von DiebischerElb bearbeitet: 02. Januar 2011 - 17:52
#14
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:49
Zitat (Holger_N: 02.01.2011, 17:30)
Da springt kein Anderer ein, sondern die Arbeit bleibt liegen und wenn ich wieder gesund bin und arbeiten gehe, dann kann ich solange keinen Urlaub nehmen, bis das wieder aufgeholt ist. Schaffe ich das bis zum Jahresende nicht, siehts tatsächlich schlecht aus mit dem Jahresurlaub. Wobei Jahresurlaub hört sich immer so nach lange frei an. Ich hab im Sommer 1-2 Wochen und dann nochmal zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub.
und was wäre wenn du mal über Monate krank bist?
Alles liegen lassen

Und hier im Westen gibt es dreißig Tage Urlaub ,das sollte im Osten auch so sein denk ich.
Fakt ist das man wenn man länger krank ist die Arbeit die liegen geblieben ist nicht nacharbeiten kann und muß.
#15
geschrieben 02. Januar 2011 - 17:54
Zitat (Holger_N: 02.01.2011, 17:30)
Na, mal gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht - zu Recht. Der Urlaub eines Arbeitnehmers dient seiner Entspannung (die nicht durch Krankheit ersetzbar ist) und ist nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus dispositiv und nur unter bestimmten Voraussetzungen auszahlbar, nämlich wenn er aus tatsächlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann.
Wenn du dir diesen Ausgleich nehmen lässt, nämlich dadurch, dass du deinen persönlichen Anspruch daran fest machst, ob die dir übertragenen Aufgaben erledigt sind, dann ist das gut für den Arbeitgeber - aber persönlich und gesundheitlich schlecht für dich. Ist für den AG perfekt: Er muss dir einfach nur mehr Arbeit geben und schon verzichtest du auf deinen Urlaub. Super System.