WinFuture-Forum.de: Ware bestellt bei Amazon, nun teurer? - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
Seite 1 von 1

Ware bestellt bei Amazon, nun teurer?


#1 Mitglied ist offline   Bennet618 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 24
  • Beigetreten: 11. Februar 09
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Lörrach

geschrieben 18. Dezember 2010 - 20:58

hallo alle zusammen

also, am Dienstag habe ich einen LCD-Fernsehr bei Amazon bestellt, geliefert wird dieser am 23. Dez.
Nun sehe ich grad eben, dass dieses Produkt nun um ca. 80 teuer angeboten wird.

Meine Frage: Welche Preis icmuss h nun zahlen ? den bei der Bestellung oder den aktuellen ?

Gruß Bennet

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 18. Dezember 2010 - 21:21
Änderungsgrund: Fragezeichen an Titel wegen missverständlicher Aussage angehängt


Anzeige



#2 Mitglied ist offline   Silver_Surfer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 285
  • Beigetreten: 23. Mai 04
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 18. Dezember 2010 - 21:03

den bei der Bestellung

#3 Mitglied ist offline   Bennet618 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 24
  • Beigetreten: 11. Februar 09
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Lörrach

geschrieben 18. Dezember 2010 - 21:09

ah sehr gut,
vielen dank.

#4 Mitglied ist offline   LoD14 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.931
  • Beigetreten: 04. Mai 03
  • Reputation: 45
  • Wohnort:Hennef bei Köln

geschrieben 19. Dezember 2010 - 00:31

Du kannst jederzeit unter "Meine Bestellungen" im Kundenkonto einsehen, was du bezahlen musst. Kaufpreis + Portokosten werden da für jede Bestellung aufgeführt. Ebenfalls den Versandstatus ;) Amazon erhöht den Kaufpreis nicht, sobald du bestellt hast. Das dürfte die auch garnicht, da müssten die erst nochmal mit dir Kontakt aufnehmen. Das einzige was passieren kann, ist, dass wenn du vorbestellst, und das Produkt dann billiger auf den Markt kommt, dass der Preis nach unten korrigiert wird. Das geschieht automatisch.

#5 Mitglied ist offline   sкavєи 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.759
  • Beigetreten: 20. Juli 04
  • Reputation: 62
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Stralsund

geschrieben 19. Dezember 2010 - 09:34

Es ist grundsätzlich so, dass man sobald man die Bestellbestätigung erhalten hat das Produkt zu dem darin angegebenen Preis erhält. Das ist nicht nur auf Amazon bezogen, sondern überall im Versandhandel so. Da Amazon die Bestellbestätigungen innerhalb von wenigen Sekunden automatisiert versendet, erhält man das Produkt also auch höchstwahrscheinlich zu dem Preis zu dem man den Bestellvorgang abgeschlossen hat.
Ansonsten bekommst du wie LoD14 schon sagte nochmal eine Mail vom Händler, dass das gewünschte Produkt nicht mehr zu dem Preis erhältlich ist. Viele Händler stornieren die Bestellung dann aber direkt und geben an, dass das Produkt gar nicht mehr erhältlich sei, da sie bestätigte Bestellungen nicht im nachhinein teurer machen dürfen.
Eingefügtes Bild
Eingefügtes Bild

#6 Mitglied ist offline   LostSoul 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 129
  • Beigetreten: 01. Juni 05
  • Reputation: 11

geschrieben 19. Dezember 2010 - 10:52

Guten Tag.

Und schon wieder wird ein Irrglaube weiter in die Welt getragen, weswegen ich ihn mal aus juristischer Sicht korrigieren muss.

Sofern man bei Amazon etwas bestellt hat, erhält man *keine* Bestätigung für die Annahme des Angebotes für einen Kaufvertrag (denn genau das passiert, wenn ihr eine Bestellung abschickt, ihr macht Amazon ein Kaufangebot. Das was Amazon durch das "Anbieten" auf der Webseite macht, ist eine sog. "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" (invitatio ad offerendum)). Wer sich mal genau die Bestätigungsmail von Amazon durchliest, findet darin u.a. auch diesen Hinweis:

Zitat

Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.


Bis dahin ist Amazon also weder verpflichtet, euch die Ware zum Preis zu verkaufen, den sie auf der Webseite stehen hatten, noch für den Preis, den ihr Amazon geboten habt, noch euch überhaupt die Ware zu verkaufen. Wenn sie euer Angebot nicht annehmen, können sie euch die Ware natürlich dennoch nicht einfach zu einem anderen Preis schicken, da es hierfür keine übereinstimmenden Willenserklärungen geben würde - dies wäre dann einfach ein neues Angebot durch Amazon, welches ihr annehmen könnt oder auch nicht.

Anders sieht die Sache übrigens dann aus, wenn die Bestellbestätigung nicht o.g. Text enthalten würde, sondern beispielsweise etwas wie "Wir bestätigen den Eingang ihres Angebotes, welches wir annehmen und senden ihnen die Ware innerhalb der nächsten Tage zu". In diesem Fall wäre durch die Bestätigungsmail der Kaufvertrag zustande gekommen. Fraglich ist dann nur noch, ob ggf. irgendwelche Einwendungen/Einreden (z.B. wegen Sittenwidrigkeit, mangelnder Volljährigkeit, Irrtums, ...) vorgebracht werden könnten, aber das ist eine andere Frage.

Also, bitte merken: Nur weil etwas auf einer Webseite für einen bestimmten Preis angeboten wird, habt ihr - auch nach aufgegebener Bestellung (also einem Angebot durch euch!) - *keinen* Anspruch auf Lieferung der Ware, bis der Händler euch nicht den Eingang eurer Bestellung bestätigt, sondern bis er euer Angebot annimmt. Bis dahin steht nur euer Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages im Raum, welches angenommen oder abgelehnt werden kann und durch ein neues Gegenangebot ersetzt werden kann. Übrigens: Egal ob günstiger für einen oder nicht, es obliegt auch dann erst mal dem Kunden die Annahme des Vertrages. Genaugenommen kann man also auch ein Produkt, dass einem einfach günstiger verkauft wird, als man selbst abgelehnt hat, ablehnen, da es nicht der eigenen Willenserklärung entspricht.

#7 Mitglied ist offline   Silver_Surfer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 285
  • Beigetreten: 23. Mai 04
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 19. Dezember 2010 - 11:09

das ist richtig, aber dem TE ging es darum, ob er den höheren Preis zahlen muss und nicht ob der Kaufvertrag rechtskräftig geschlossen wurde. Und den höheren Preis muss er nicht zahlen.

Es besteht nur die theoretische Möglichkeit, dass Amazon das "Angebot" nicht annimmt.

#8 Mitglied ist offline   LostSoul 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 129
  • Beigetreten: 01. Juni 05
  • Reputation: 11

geschrieben 19. Dezember 2010 - 11:17

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Silver_Surfer: 19.12.2010, 12:09)

das ist richtig, aber dem TE ging es darum, ob er den höheren Preis zahlen muss und nicht ob der Kaufvertrag rechtskräftig geschlossen wurde. Und den höheren Preis muss er nicht zahlen.

Es besteht nur die theoretische Möglichkeit, dass Amazon das "Angebot" nicht annimmt.



Zum einen kannst du die Verpflichtung zur Zahlung des (höheren) Kaufpreises nicht vom Kaufvertrag lösen, da sich die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises überhaupt erst als Primärleistung aus diesem ergibt.

Zweitens ging es weniger um die Frage des Themenerstellers, als vielmehr um die darauf folgenden Beiträge, die - fälschlich - suggerieren, dass durch eine Bestätigungsmail des Eingangs der Bestellung ein Anspruch auf Lieferung zum beworbenen Preis besteht.

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0