Zitat (slurp: 29.11.2010, 22:20)
Wer eine Kopie einer Software kauft, hat einen Kaufvertrag, und durch den Kaufvertrag eine Lizenz(Recht auf Nutzung der Software), und keinen Lizenzvertrag.
Die EULA ist in Deutschland nicht rechtswirksam, wenn Sie nicht vor dem Kauf dem Käufer komplett vorgelegt wurde, und der Käufer das akzeptiert hat.
Zitat
Quelle: http://de.wikipedia....r-Lizenzvertrag
Das wird aber nie beim Kauf bei einem Händler gemacht, noch klarer ist die Sache bei OEM und schon vor installiertem OS, da hat der Verkäufer ja ohne Einwilligung des Käufers bereits das OS installiert.
Zitat
Quelle: http://www.linux-magazin.de/Heft-Abo/Ausga...-seh-dich-nicht
In erster Linie ist der Händler der Ansprechpartner, der hat ja dann eine Ware verkauft die nicht einwandfrei funktioniert.
Wenn sich die Probleme häufen(mit mehreren Kunden), wird sich der Händler das gut überlegen, ob er in Zukunft weiter MS Produkte verkauft.
Gruß
Spiderman

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