WinFuture-Forum.de: Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren - WinFuture-Forum.de

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Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren

#61 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 16:02

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 08.10.2010, 15:25)

Ich finde die Aussagen in der ct bemerkenswert. Für meine Begriffe gibt man sich dort besondere Mühe lizensrechtlich sauber zu agieren. Sollte das so sein, dann müßte ich auf einem Computer mit derselben Begründung auch eine zweite 32 Bit oder eine zweite 64 Bit Version nutzen können. Ich bin aber vorsichtig das so zu tun, da ich nicht ganz glauben kann was ich da lese, auch wenn ich es nur zu gern möchte. Hat des was die ct beschreibt jemand bereits genutzt und war eine "Doppelaktivierung" möglich? Wenn des nicht möglich ist, dann diskutieren wir nur eine theoretische rechtliche Sache, die praktisch ohne Bedeutung ist wenn man auf legalem Wege vorgeht.


Die Darstellung der c't läuft auf einen ganz einfachen Aspekt hinaus: Das mehrfache Installieren eines Programmes auf einem PC stellt jedenfalls keine Urheberrechtsverletzung dar. Hintergrund ist der, dass ansonsten schon das Kopieren einer Datei aus dem Programmordner eine Urheberrechtsverletzung wäre, was aber de jure geregelt ist. Somit ergibt sich an diesem Punkt erstmal der Umstand, dass es legal (urheberrechtlich; der lizenzrechtliche Teil folgt unten) mehrere Programmkopien auf einem PC zu installieren.

Jetzt kommen wir zum lizenzrechtlichen Aspekt: Dieser ist losgelöst von der urheberrechtlichen Frage. Eine Softwarelizenz wird als Erlaubnis zur Nutzung eines Programms zur selben Zeit gewertet, außer es werden ohnehin weitergehende Rechte eingeräumt (soweit ich weiß z.B. bei MS-Office Home & Student, wo direkt auf der Packung das Installieren auf drei Rechnern installiert wird), was gegeben aber nicht der Fall ist.
Das für den Lizenzgeber schützenswerte Interesse ergeht sich aber vollständig in dem Umstand, dass nur eine gleichzeitige Nutzung eines Programmes legitimiert wird, nicht aber, ob die selbe Lizenz in Folge auf dem gleichen oder auch auf anderen Systemen genutzt wird.
Um es vielleicht mal greifbarer zu machen: Es ist vollkommen legitim ein (z.B.) MS-Office auf einem PC zu installieren, zu nutzen, zu deinstallieren, auf dem gleichen oder anderen PC erneut zu installieren, dort zu nutzen, zu deinstallieren etc. Kann es dann richtig sein, dass dies für Parallelinstallationen eineschränkt werden soll, sofern diese nicht gleichzeitig (und dadurch ja dann ein Zugewinn in Form der gleichzeitigen Nutzung durch nur einmalig entstehende Kosten zu erzeugen) verwandt werden? Die Antwort kann nur lauten: Nein.
Daher kann und darf Microsoft auch nicht die Aktivierung der Programme verweigern, auch wenn das Paket zum x-ten Mal erfolgt - die Rechte des Lizenzgebers in Bezug auf die Verwendungsmöglichkeiten erschöpften sich durch das Inverkehrbringen des Produktes.
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#62 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 17:03

Wenn dem tatsächlich so ist, dann hab ich ne Vista und in Windows 7 Lizens zuviel gekauft und bezahlt. Denn ich hab so ein System nit mehreren Partitionen auf meinem Computer laufen. Im übrigen nachdem ich hier mit einem eigenen Thema nachgefragt habe.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 17:04

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#63 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 20:10

Problem ist doch aber nicht nur was in Deutschland erlaubt oder verboten ist sondern wie es sich in der Praxis bewährt. Niemand wird MS vor Gericht ziehen weil die zweite (laut EULA) unrechtmäßige Kopie, aber nach deutschem Recht erlaubte Kopie, die WGA nicht besteht.

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#64 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 20:31

Don666 konnte ja berichten, dass es funktioniert. Wir hatten hier XP mit dem selben Key 2 Jahre parallel (+gleichzeitig!) auf zwei Rechnern meiner Kinder laufen, weil ich einfach die falsche CD + Key benutzt hatte. Die Anzahl der notwendigen Lizenzen hatten wir. Irgendwann hab ichs selbst bemerkt und hab den Key dann auch getauscht.

Die Frage nach der rechtlichen Seite deshalb, da ich das ganze in meiner erwerbsmässigen Produktivumgebung einzusetzen gedenke. Das kann bei einer Strafzumessung schon etwas bedeuten.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
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#65 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 21:01

Also nach meinem Empfinden ist es nicht gestattet, das habe ich schon mehrmals im Forum so wieder gegeben und werde es auch in Zukunft machen. Wenn man wirklich rechtssicher handeln möchte investiert man ein paar Taler. Trotzdem finde ich diese Diskussion lesenswert. Wenn man sich einen Rechner mit vorinstalliertem OS kauft: Klick. Da kann einem keiner was.

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