Zitat (Computer: 08.10.2010, 15:25)
Ich finde die Aussagen in der ct bemerkenswert. Für meine Begriffe gibt man sich dort besondere Mühe lizensrechtlich sauber zu agieren. Sollte das so sein, dann müßte ich auf einem Computer mit derselben Begründung auch eine zweite 32 Bit oder eine zweite 64 Bit Version nutzen können. Ich bin aber vorsichtig das so zu tun, da ich nicht ganz glauben kann was ich da lese, auch wenn ich es nur zu gern möchte. Hat des was die ct beschreibt jemand bereits genutzt und war eine "Doppelaktivierung" möglich? Wenn des nicht möglich ist, dann diskutieren wir nur eine theoretische rechtliche Sache, die praktisch ohne Bedeutung ist wenn man auf legalem Wege vorgeht.
Die Darstellung der c't läuft auf einen ganz einfachen Aspekt hinaus: Das mehrfache Installieren eines Programmes auf einem PC stellt jedenfalls keine Urheberrechtsverletzung dar. Hintergrund ist der, dass ansonsten schon das Kopieren einer Datei aus dem Programmordner eine Urheberrechtsverletzung wäre, was aber de jure geregelt ist. Somit ergibt sich an diesem Punkt erstmal der Umstand, dass es legal (urheberrechtlich; der lizenzrechtliche Teil folgt unten) mehrere Programmkopien auf einem PC zu installieren.
Jetzt kommen wir zum lizenzrechtlichen Aspekt: Dieser ist losgelöst von der urheberrechtlichen Frage. Eine Softwarelizenz wird als Erlaubnis zur Nutzung eines Programms zur selben Zeit gewertet, außer es werden ohnehin weitergehende Rechte eingeräumt (soweit ich weiß z.B. bei MS-Office Home & Student, wo direkt auf der Packung das Installieren auf drei Rechnern installiert wird), was gegeben aber nicht der Fall ist.
Das für den Lizenzgeber schützenswerte Interesse ergeht sich aber vollständig in dem Umstand, dass nur eine gleichzeitige Nutzung eines Programmes legitimiert wird, nicht aber, ob die selbe Lizenz in Folge auf dem gleichen oder auch auf anderen Systemen genutzt wird.
Um es vielleicht mal greifbarer zu machen: Es ist vollkommen legitim ein (z.B.) MS-Office auf einem PC zu installieren, zu nutzen, zu deinstallieren, auf dem gleichen oder anderen PC erneut zu installieren, dort zu nutzen, zu deinstallieren etc. Kann es dann richtig sein, dass dies für Parallelinstallationen eineschränkt werden soll, sofern diese nicht gleichzeitig (und dadurch ja dann ein Zugewinn in Form der gleichzeitigen Nutzung durch nur einmalig entstehende Kosten zu erzeugen) verwandt werden? Die Antwort kann nur lauten: Nein.
Daher kann und darf Microsoft auch nicht die Aktivierung der Programme verweigern, auch wenn das Paket zum x-ten Mal erfolgt - die Rechte des Lizenzgebers in Bezug auf die Verwendungsmöglichkeiten erschöpften sich durch das Inverkehrbringen des Produktes.