WinFuture-Forum.de: Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren - WinFuture-Forum.de

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Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren

#46 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. Oktober 2010 - 10:26

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 07.10.2010, 11:13)

Das sind dann aber eigentlich 3 Lizenzen, nur eben als Paket verkauft, der Key ist keine Lizenz, deshalb sagt das nichts aus.

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 07.10.2010, 10:26)

Der Urheber kann weitere Kopien(Installationen) erlauben, das macht MS bei z.B. Office, nicht aber bei einem OS.

Dann schreib das doch bitte gleich so.
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#47 Mitglied ist offline   sermon 

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geschrieben 07. Oktober 2010 - 11:08

Zitat

Was ich meinte sind mehr Installationen wie Lizenzen, das gibt es in Firmen, bei Software wie AutoCAD, oder bei Spielen mit Online Account.

Du meinst Volume-Lizenzen.
Ein Key für X Rechner, bzw. Endverbraucher.
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#48 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 07. Oktober 2010 - 12:26

Wenn sich eine Parallelinstallation (die eigentlich für einen wechselweisen Betrieb gedacht ist) gleichzeitig in einer VM nutzen liesse, dann leuchtet mir die Beschränkung ein. Denn zumindest bestünde dann ja die Möglichkeit.

Ich habe überhaupt nur gefragt, weil sich die Eula ja nun keineswegs in Gänze mit deutschem Recht deckt und ihm in den betroffenen Teilen nachsteht. Zum anderen der Logik halber, was sich mit Spidermans Kommentar nun aber geklärt hat.

Da deutsches Recht, so wie ich es verstehe, immer davon ausgeht, dass etwas wirksam sein muss, um einen justiablen Fakt darzustellen, hatte ich mir halt gedacht, dass eine nicht funktionsfähige Installation auch keine Installation im Sinne des auf die Lizenzbestimmungen anzuwendenen Rechts darstellt.
Zumal der wechselweisen Nutzung der Lizenz in verschiedenen Modi an sich auch seitens MS ja nichts im Wege steht.

Images und Sicherungen müssten dann ja eigentlich einer ähnlichen kritischen Würdigung unterliegen.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
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#49 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 07. Oktober 2010 - 18:28

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 07.10.2010, 09:09)

Da du sowieso nur auf einem PC installieren kannst, ist deine Frage hinfällig. Du wirst es ja eher nicht schaffen die Installation nur auf der Festplatte ohne weitere Hardware durchzuführen, oder willst du den Programmcode mit einem Kuli auf die Platte ritzen? :blink:
Die Eula sagt doch recht eindeutig:

Wenn du es nun zuerst auf der einen Festplatte installierst, diese dann ausbaust (nicht löscht) und es auf einer weiteren Festplatte installierst, wieviel Kopien hast du dann auf diesem Rechner angefertigt?

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#50 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 01:27

Beitrag anzeigenZitat (klawitter: 07.10.2010, 13:26)

Da deutsches Recht, so wie ich es verstehe, immer davon ausgeht, dass etwas wirksam sein muss, um einen justiablen Fakt darzustellen, hatte ich mir halt gedacht, dass eine nicht funktionsfähige Installation auch keine Installation im Sinne des auf die Lizenzbestimmungen anzuwendenen Rechts darstellt.
Zumal der wechselweisen Nutzung der Lizenz in verschiedenen Modi an sich auch seitens MS ja nichts im Wege steht.

Images und Sicherungen müssten dann ja eigentlich einer ähnlichen kritischen Würdigung unterliegen.

Ob nun 2x 32 Bit, oder 2x 64 Bit, oder 32 Bit und 64 Bit, es sind immer zwei Installationen, und das erlaubt das Urhebrrecht nur für kurze Zeit(2-3 Tage), um das System neu zu installieren und Daten zu übertragen.

Wenn man das OS zu 100% clont, könnte es sein, dass es MS nicht auffällt, weil nur eine Aktivierung, erlaubt wäre es natürlich auch nicht, beim Urheberrecht geht es nicht um Funktion oder Sinnvoll oder ob man es benutzt, es geht um die zweite Kopie.

Bei 32 Bit und 64 Bit melden sich die OS bei jeden Update mit einer anderen ID, und MS sieht die doppelte Nutzung.

Wenn du um 9:00 Uhr mit 32 Bit startest, und um 18:00 Uhr mit 64 Bit, ist das mit Sicherheit auch eine gleichzeitige doppelte Nutzung des OS (eben am gleichen Tag), dieses zweite Vergehen störrt MS sicherlich mehr.

Images dürften zu den notwendigen Kopien zählen, sicherlich gibt es da auch auch Grenzen, wer gleich nach der Installation 3x eine Komplettsicherung der Partition macht, dürfte die Grenze überschritten haben.

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 01:39

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#51 Mitglied ist offline   klawitter 

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  geschrieben 08. Oktober 2010 - 10:14

Sodele, die Damen.

Ich zitiere aus 'c't Windows 7 Kompendium', S 112, Axel Vahldiek:

Zitat

Windows gleich zweimal auf dem PC zu installieren hat viele Vorteile. Die Parallelinstallation eignet sich beispielsweise prima als Testumgebung (...) Die Hardware ist anders als bei einem physischen Zweit-PC oder einer virtuellen Maschine identisch und es ist keine zweite Windows-Lizenz erforderlich, da ja immer nur eine der beieden Windows-Installationen aktiv sein kann.
(...)
Anders bei Windows7 Enterprise und Ultimate: Hier gelingt eine Parallelinstallation ohne solche Klimmzüge (Anm.: doppelte Aktivierung, aufwändige Synchronisation etc.), und das sogar mit Boardmitteln(...)


Weiter im Text wird erläutert, das die Enterprise und Ultimate Lizenz sogar das booten eines Clons aus einer VHD erlauben, die kleineren Varianten jedoch nicht.


Natürlich bietet das, auch wenns von der c't-Redaktion stammt, keine belastbare Rechtssicherheit. Aber es liest sich eben doch so, dass die Logik deutschen Rechts greift und die Ausführungen der Eula hier entsprechend nicht gelten. Ich hatte mich schon gefragt, ob ich mich da in völligen Unsinn verrannt habe, aber anscheinend wohl doch nicht :rolleyes:.

Dieser Beitrag wurde von klawitter bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 10:47

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#52 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 10:41

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 08.10.2010, 02:27)

[...]
Bei 32 Bit und 64 Bit melden sich die OS bei jeden Update mit einer anderen ID, und MS sieht die doppelte Nutzung.

Wenn du um 9:00 Uhr mit 32 Bit startest, und um 18:00 Uhr mit 64 Bit, ist das mit Sicherheit auch eine gleichzeitige doppelte Nutzung des OS (eben am gleichen Tag), dieses zweite Vergehen störrt MS sicherlich mehr.
[...]
Gruß
Spiderman

Sorry, Blödsinn. Wie ich auf der ersten Seite schon schrieb, hatte ich selbst über einen längeren Zeitraum genau diese Variante (32 und 64 Bit mit demselben Key auf 2 verschiedenen Platten im DualBoot auf einer Hardware) im Einsatz. Es könnte eventuell sein, dass MS das "merkt" (was ich bezweifle), in der Praxis passiert jedoch absolut nichts, nada, niente. Beide Installationen bleiben aktiviert und updatefähig, es erscheint keinerlei Meldung. Wenn du mir nicht glaubst, probier's halt aus. :rolleyes:

EDIT:
@klawitter: Sorry, ich will deinen Thread hier nicht mißbrauchen, aber solche urban legends kann ich einfach nicht wider besseren Wissens im Raum stehen lassen, nachher glaubt das noch jemand...

Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 10:49

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(Jello Biafra "Pull My Strings")
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#53 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 10:54

DON666: Ne, ist doch in Ordnung. Offensichtlich ist diese Frage ja der Diskussion würdig und der Thread nicht die X-te Auflage einer vermeintlich schon seit Ewigkeiten beantworteten Frage.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
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#54 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 11:44

Beitrag anzeigenZitat (klawitter: 08.10.2010, 11:14)

Natürlich bietet das, auch wenns von der c't-Redaktion stammt, keine belastbare Rechtssicherheit. Aber es liest sich eben doch so, dass die Logik deutschen Rechts greift und die Ausführungen der Eula hier entsprechend nicht gelten. Ich hatte mich schon gefragt, ob ich mich da in völligen Unsinn verrannt habe, aber anscheinend wohl doch nicht :rolleyes:.

Wie schon mehrmals geschrieben, das deutsche Urheberrecht erlaubt keine 2 Kopien.

MS könnte es in der EULA erlauben, machen Sie aber nicht, hier aus der Ultimate EULA:

Zitat

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.

a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32
Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.

d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem
lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines
virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu
installieren und zu verwenden.

Windows darf nur einmal installiert sein, auch bei einer VM Lösung.

Zeige mir eine Stelle im Urheberrecht oder in der EULA wo steht das 2x Installieren erlaubt ist !


Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 11:44

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#55 Mitglied ist offline   sermon 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 11:58

@ Spiderman
Du hast eine Ultimate EULA.
Aber in dem 'c't Kompendium' steht, dass es es für Version gilt die <> Ultimate|Enterprise sind.
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#56 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 12:42

Beitrag anzeigenZitat (sermon: 08.10.2010, 12:58)

@ Spiderman
Du hast eine Ultimate EULA.
Aber in dem 'c't Kompendium' steht, dass es es für Version gilt die <> Ultimate|Enterprise sind.

Was da steht ist dann eben falsch.

In der Home Premium EULA steht genau das gleiche drin: http://download.micr...seTerms/Windows 7_Home Premium_German_7077f6f1-d4e3-439c-a2d8-44c7f559c363.pdf://http://download.microsoft.com/Docum...4c7f559c363.pdf


Zitat

F. Was ist ein Endnutzerlizenzvertrag (EULA; End User License Agreement)?
A. Der Endnutzerlizenzvertrag entspricht in weiten Teilen den ohnehin geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und konkretisiert zugleich das Recht zur Nutzung der Software.


Es ist so, das Urheberrecht stellt den Rahmen(verbietet fast alles), die EULA kann dem Benutzer weitere Rechte geben.


Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 12:45

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#57 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 12:42

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 08.10.2010, 12:44)

Zeige mir eine Stelle im Urheberrecht oder in der EULA wo steht das 2x Installieren erlaubt ist !


Das steht doch völlig ausser Frage. Es geht viel mehr darum, wie die verwendeten Begriffe nach deutschem Recht zu deuten sind. So wie es aussieht, ist eine Mehrfachinstallation, von der nur jeweils eine Installation funktionsfähig ist, möglich, weil nur die Installation die auf einem PC läuft, als Kopie gilt. Die parallele Kopie ist in dieser Zeit nicht funktionsfähig und damit keine Kopie im Sinne der Eula, da ihr die Wesenseigenschaft, als OS eines PC zu dienen, in diesem Moment schlicht fehlt.

Das empfinde ich nur als logisch, denn das deutsche Recht betrachtet nicht die Möglichkeit eines Fakts, sondern nur einen tatsächlichen Fakt. Und der Fakt eines gleichzeitigen Betriebs ist mit einer Parallelinstallation einfach nicht erfüllt.

Sonst wäre bereits jedes Systemimage eine unzulässige Kopie, weil du sie mit geringstem Aufwand jederzeit auf jedem beliebigen Rechner betriebsfähig machen 'könntest'.

Es ist ja beileibe nicht der einzige Widerspruch in den Eulas von MS. Und eine Bibel oder ein Gesetz ist eine Eula auch nicht.

Mit dem Urheberrecht hat die ganze Betrachtung hier erstmal weniger zu tun.



Beitrag anzeigenZitat (sermon: 08.10.2010, 12:58)

@ Spiderman
Du hast eine Ultimate EULA.
Aber in dem 'c't Kompendium' steht, dass es es für Version gilt die <> Ultimate|Enterprise sind.


Hm, das steht schon n bissl was anderes drin. Aber auch egal: kaufs dir und lies es nach.
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#58 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 14:25

Ich finde die Aussagen in der ct bemerkenswert. Für meine Begriffe gibt man sich dort besondere Mühe lizensrechtlich sauber zu agieren. Sollte das so sein, dann müßte ich auf einem Computer mit derselben Begründung auch eine zweite 32 Bit oder eine zweite 64 Bit Version nutzen können. Ich bin aber vorsichtig das so zu tun, da ich nicht ganz glauben kann was ich da lese, auch wenn ich es nur zu gern möchte. Hat des was die ct beschreibt jemand bereits genutzt und war eine "Doppelaktivierung" möglich? Wenn des nicht möglich ist, dann diskutieren wir nur eine theoretische rechtliche Sache, die praktisch ohne Bedeutung ist wenn man auf legalem Wege vorgeht.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 08. Oktober 2010 - 14:41

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#59 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 15:14

Funktionieren tuts ja. Die Frage ist eben, ob es von Recht und Gesetz gedeckt ist oder nicht. Und das in Ms Eulas einiges drinsteht, was keine Rechtsgültigkeit hat, wissen wir ja auch. Ich schreib dem Herrn Vahldiek am besten mal ne Mail.
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#60 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 08. Oktober 2010 - 15:49

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 08.10.2010, 13:42)

Was da steht ist dann eben falsch.


Es ist schon interessant, mit welcher Vehemenz und Ignoranz Du dich über Argumente hinwegsetzt, mit einem einfach "Isso". Egal ob Dir hier rechtliche Grundlagen aufgezeigt werden, egal ob eines der weltweit rennomiertesten Fachblätter einen Sachverhalt erläutert - Deine Antwort lautet schlicht und ergreifend und vollkommen unfundiert und ohne jede klare Dargelegung: Das ist falsch.

Ja, sowas ist natürlich glaubwürdig und zeugt von Sachkenntnis.

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 08.10.2010, 13:42)

In der Home Premium EULA steht genau das gleiche drin: http://download.micr...seTerms/Windows 7_Home Premium_German_7077f6f1-d4e3-439c-a2d8-44c7f559c363.pdf://http://download.microsoft.com/Docum...4c7f559c363.pdf://http://download.microsoft.com/Docum...4c7f559c363.pdf


Das Thema hatten wir weiter oben schon: Es ist gänzlich irrelevant was Microsoft in die EULA schreibt (sowohl mit positivem wie negativem Charakter der Regelung), da sie schlicht und ergreifend keine Rechtswirkung entfaltet.


Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 08.10.2010, 13:42)

Es ist so, das Urheberrecht stellt den Rahmen(verbietet fast alles), die EULA kann dem Benutzer weitere Rechte geben.


Vgl. oben.
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