WinFuture-Forum.de: Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
  • 5 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Lizenzfrage: 32 und 64Bit paralell installieren

#16 Mitglied ist offline   klawitter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.423
  • Beigetreten: 21. Februar 08
  • Reputation: 67
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 14:54

dale:
Das ist toll, nur hat niemand danach gefragt. Und Quark ist es auch, weil keine 16-Bit-Software unter 64bit läuft. Kompletter Spam, dein Beitrag.

Meine Frage war bzgl der Lizenz, darüberhinaus habe ich nur dargelegt, warum ich auf so eine Idee komme, um nicht mit VM-Ratschlägen überschüttet zu werden und um es nachvollziehbar zu machen.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
0

Anzeige



#17 Mitglied ist offline   dale 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.210
  • Beigetreten: 15. Februar 08
  • Reputation: 64

geschrieben 06. Oktober 2010 - 15:02

Ein Key = 1 Workstation

Ergo entweder 32 oder 64 Bit aber nicht beides gleichzeitig.

Ich wollte eigentlich nur damit sagen das ich Win7 nun seit 6 Monaten im Test habe und von den rund 300 Anwendungen entweder alles direkt läuft oder die XP VM verwendet. (und da sind einige alte schinken dabei)

aber ok warum spamm ich hier rum... ich hab ja keine Ahnung
0

#18 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.689
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 17:49

Da du ja keine VM lösungen willst habe ich mal in die EULA geschaut. Einer der ersten absätze ist:

Windows 7 EULA sagte:

a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.
c. Anzahl von Nutzern. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, darf nur jeweils ein Nutzer die Software verwenden.
d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.


DH: 1x installieren, 2 CPUs, 1 user, 32 ODER 64 Bit

demnach hilft leider nur noch eine lizenz kaufen, drauf schei*en und doppelt installieren, doppelt installieren aber nur eins aktivieren und dann slmgr.vbs -rearm oder eben wie schon so oft erwähnt eine VM zu erstellen wobei man hier einen extra paragraphen:

Windows 7 EULA sagte:

d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Bei der Verwendung in einer virtualisierten Umgebung ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist, möglicherweise nicht so sicher wie geschützter Inhalt, der sich nicht in einer virtualisierten Umgebung befindet. Sie müssen alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für solchen geschützten Inhalt gelten.


DH: du darfst eine kopie von windows 7 in einer virtuellen umgebung laufen lassen, wenn die kopie auf der die virtuelle Maschine ausgeführt wird ordnungsgemäß lizenziert ist.

Dieser Beitrag wurde von Ludacris bearbeitet: 06. Oktober 2010 - 17:52

0

#19 Mitglied ist offline   klawitter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.423
  • Beigetreten: 21. Februar 08
  • Reputation: 67
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:06

Das wäre ja immerhin ein schritt in die Richtung, ohne zusätzlichen Lizenzerwerb eine 32bit Kopie laufen lassen zu können, und zwar, wie angedacht, auf allen Rechnern. Ich sollte es mal testen, ob die Leistung reicht, um im Softwaremodus zu rendern.

Ich bin eben mal dem Vorschlag mit Xwindows nachgegangen - hmpf. Darüber kam mir aber eine andere Idee: Ich könnte die Programme auf dem Server laufen lassen. Ist zwar nur ein Whs. Per Remotefenster und Advabced Admin hätte ich direkten Zugriff darauf. Dann müsste ich nur zwei Dinge tun: der Server bräuchte eine leistungsspritze und ich muss mich drum kümmern, wie das mit dem abgesicherten Speicherbereich in Server 2003 funktoniert - denn wirklich stabil ist das RenderProgramm nie gewesen.

Ich werde zuerst mal deinen Vorschlag verfolgen, das dürfte am schnellsten Ergebnisse bringen.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
0

#20 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.040
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:32

Lies die Eula nochmal genau durch. Da steht nicht, dass du Windows 7 installieren darfst, und dann noch zusätzlich eine weitere Installation in einer VM.
Da steht, dass man sie statt direkt auf der Hardware auch in einer VM installieren darf, erlaubt ist aber dennoch nur eine Kopie, für den Rechner selbst benötigt es eine weitere Lizenz.
Das war mal anders, wurde aber mit dem SP1 für Vista geändert.
0

#21 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.689
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:39

 Zitat (Samstag: 06.10.2010, 19:32)

Lies die Eula nochmal genau durch. Da steht nicht, dass du Windows 7 installieren darfst, und dann noch zusätzlich eine weitere Installation in einer VM.
Da steht, dass man sie statt direkt auf der Hardware auch in einer VM installieren darf, erlaubt ist aber dennoch nur eine Kopie, für den Rechner selbst benötigt es eine weitere Lizenz.
Das war mal anders, wurde aber mit dem SP1 für Vista geändert.

ups... nicht gut genug gelesen - danke fürs fehler finden ;) ;)

edit: Bilde ich mir ein, oder gab es einmal eine klausel es noch zusätzlich in einer VM laufen zu lassen?

Dieser Beitrag wurde von Ludacris bearbeitet: 06. Oktober 2010 - 18:41

0

#22 Mitglied ist offline   tavoc 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.448
  • Beigetreten: 22. Juli 04
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:42

 Zitat (klawitter: 06.10.2010, 12:20)

Wie sehr ihr das: wäre es legal, auf einem PC Win7 in 32 und 64 bit parallel mit dem gleichen Key zu installieren? Mir ist der Gedanke gekommen, weil ich mittlerweile doch auf ein paar 16-Bit_Anwendungen gestossen bin, die ich, zwar nur alle Jubeljahre, aber dennoch ab und zu brauche. U.A. ein altes CAD/3D-Programm, dass ich benötige, um archivierte Files zu öffenen und z.b zu konvertieren, um sie weiterzuverarbeiten.

Ich habe aus diesem Grund zwar einen Rechner, auf dem (und nur dafür) noch XP läuft, möchte es jetzt aber so langsam endgültig in die Tonne treten und die Daten ausserdem auf diesem Weg auf mehreren Rechnern verfügbar machen.

hi Klawitter,

kannst du für diese Programme nicht den XP mode benutzen? Oder ist dieser nicht performant genug. Damit könntest du den alten PC dann auch entfernen und müsstest ferner nicht immer zwischen den beiden OS wechseln.
your IP is 127.0.0.1 or ::1
you are running an OS
you use a Browser
I know so much about you...
0

#23 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

  • Gruppe: Offizieller Support
  • Beiträge: 14.339
  • Beigetreten: 08. April 06
  • Reputation: 888
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Dortmund NRW
  • Interessen:Alles wo irgendwie Strom durchfließt fasziniert mich einfach weswegen ich halt Elektroinstallateur geworden bin :)

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:42

 Zitat (klawitter: 06.10.2010, 12:20)

Wie sehr ihr das: wäre es legal, auf einem PC Win7 in 32 und 64 bit parallel mit dem gleichen Key zu installieren?


Offiziell nicht erlaubt... aber MS sagt idR. nichts. Bei der telefonischen Aktivierung mitteilen das es nur auf einen Rechner installiert ist - stimmt ja - und gut is...

Meines Wissens nach musst du nur sicher stellen, dass du nur eine Installation zeitgleich verwenden kannst.
0

#24 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.689
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:44

 Zitat (Stefan_der_held: 06.10.2010, 19:42)

Offiziell nicht erlaubt... aber MS sagt idR. nichts. Bei der telefonischen Aktivierung mitteilen das es nur auf einen Rechner installiert ist - stimmt ja - und gut is...

Meines Wissens nach musst du nur sicher stellen, dass du nur eine Installation zeitgleich verwenden kannst.

ne das ist eine weitläufige auslegung aber ich hab ja die EULA zitiert - es darf mit einer normalen lizenz immer nur EINE installation vorliegen (x86 ODER x64)

Zitat

hi Klawitter,

kannst du für diese Programme nicht den XP mode benutzen? Oder ist dieser nicht performant genug. Damit könntest du den alten PC dann auch entfernen und müsstest ferner nicht immer zwischen den beiden OS wechseln.


das habe ich eben auch schon vorgeschlagen VORALLEM weil es angenehm zu benutzen ist da man die anwendungen direkt aus windows 7 heraus starten kann, aber klawitter wollte das nicht

Dieser Beitrag wurde von Ludacris bearbeitet: 06. Oktober 2010 - 18:45

0

#25 Mitglied ist offline   tavoc 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.448
  • Beigetreten: 22. Juli 04
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:48

ah das hatte ich dann überlesen.
your IP is 127.0.0.1 or ::1
you are running an OS
you use a Browser
I know so much about you...
0

#26 Mitglied ist offline   klawitter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.423
  • Beigetreten: 21. Februar 08
  • Reputation: 67
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:49

Wie sieht das denn faktisch aus: habe ich eine parallele Installation von 32 + 64 bit, kann ich doch immer nur eine nutzen. Ergo gäbe es nie den Zusand einer Mehrfachnutzung - ich denke, darauf wollen die Lizenzbestimmungen letztlich hinwirken. Wo also läge der tatsächliche Verstoss?
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
0

#27 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.689
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:51

 Zitat (klawitter: 06.10.2010, 19:49)

Wie sieht das denn faktisch aus: habe ich eine parallele Installation von 32 + 64 bit, kann ich doch immer nur eine nutzen. Ergo gäbe es nie den Zusand einer Mehrfachnutzung - ich denke, darauf wollen die Lizenzbestimmungen letztlich hinwirken. Wo also läge der tatsächliche Verstoss?


Windows 7 EULA sagte:

a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.


Da ist der verstoß.

Wie schon gesagt, da es jeweils der selbe PC ist wird weder Windows noch Microsoft was sagen weil die aktivierung durchgeht ABER rein lizenztechnisch gesehen ist es ein verstoß

edit: Welche Version ist es überhaupt (Home Prem, Pro, Ult / Retail, OEM, NFR, MSDN(-AA)/Technet Retail, MSDN(-AA)/Technet VL?)

Dieser Beitrag wurde von Ludacris bearbeitet: 06. Oktober 2010 - 18:52

0

#28 Mitglied ist offline   LostSoul 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 129
  • Beigetreten: 01. Juni 05
  • Reputation: 11

geschrieben 06. Oktober 2010 - 18:56

Guten Tag.

 Zitat (Samstag: 06.10.2010, 12:36)

Und bevor jetzt wieder der Hinweis kommt, dass die Eula in Deutschland so gar nicht gültig ist, weil man sie vor dem Kauf nicht einsehen konnte: Doch, sie ist gültig, da man sie auch noch während der Installation akzeptieren muss, und das ganze dann durch die Onlineaktivierung bestätigt. Man hätte zu dem Zeitpunkt aber immer noch die Möglichkeit, die Eula zu verneinen und die Software an Microsoft zurückzugeben, das Geld gäbe es in dem Falle selbstredend in voller Kaufpreishöhe zurück.


Nein, auch dieser Nachsatz macht die Aussage nicht korrekt. Die einschlägige Kommentierung, ebenso wie die Rechtsprechung soweit sie am Rande dieses Thema behandelt (zumeist geht es da um personalisierte Lizenzen) ist eindeutig: Eine vor dem Kauf nicht einsehbare EULA ist rechtsunwirksam. Dies ist auch rechtsdogmatisch recht simpel und einfach erklärt, da es zur Nutzung keiner gesonderten Willenserklärung bedarf, während die EULA vorgelagert die Nutzung, Weiterveräußerung und was ggf. noch so alles geregelt wird, unter einen bestimmten Vorbehalt tritt. Somit würde die EULA nachträglich in die Erklärung des Käufers eingreifen können. Insbesondere sind aber Microsoft und der Händler der die Software verkauft hat auch noch gänzlich unterschiedliche Parteien, sodass hier eine Drittwirkung auch keine Entfaltung zeigen würde.
0

#29 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.689
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 06. Oktober 2010 - 19:03

 Zitat (LostSoul: 06.10.2010, 19:56)

Guten Tag.



Nein, auch dieser Nachsatz macht die Aussage nicht korrekt. Die einschlägige Kommentierung, ebenso wie die Rechtsprechung soweit sie am Rande dieses Thema behandelt (zumeist geht es da um personalisierte Lizenzen) ist eindeutig: Eine vor dem Kauf nicht einsehbare EULA ist rechtsunwirksam. Dies ist auch rechtsdogmatisch recht simpel und einfach erklärt, da es zur Nutzung keiner gesonderten Willenserklärung bedarf, während die EULA vorgelagert die Nutzung, Weiterveräußerung und was ggf. noch so alles geregelt wird, unter einen bestimmten Vorbehalt tritt. Somit würde die EULA nachträglich in die Erklärung des Käufers eingreifen können. Insbesondere sind aber Microsoft und der Händler der die Software verkauft hat auch noch gänzlich unterschiedliche Parteien, sodass hier eine Drittwirkung auch keine Entfaltung zeigen würde.

tja nur leider ist die Windows EULA online einzusehen. Und zwar von JEDEM produkt in JEDER sprache
Microsoft License Terms
0

#30 Mitglied ist offline   LostSoul 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 129
  • Beigetreten: 01. Juni 05
  • Reputation: 11

geschrieben 06. Oktober 2010 - 19:23

Guten Tag.

 Zitat (Ludacris: 06.10.2010, 20:03)

tja nur leider ist die Windows EULA online einzusehen. Und zwar von JEDEM produkt in JEDER sprache
Microsoft License Terms


Womit sie nach deutschem Recht - und um das geht es hier - nicht wirksam einbezogen sind. Dazu ausführlich im Palandt § 305 BGB Rn. 12ff.
0

Thema verteilen:


  • 5 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0