Zitat (NIGNIG: 23.09.2010, 14:26)
Hier liegt das Problem, da ich es im Januar gekauft habe sin die 6 Monate bereits um --> ich bin am Arsch.
Aber vielen dank für deine Hilfe, des wär echt genial gewesen.
Hierzu zitiere ich mich noch mal ganz kurz selbst:
LostSoul sagte:
Erst nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr, nachder der Käufer darlegen muss, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Wobei man sagen muss, dass die meisten Verkäufer von dieser Beweislastumkehr nichts wissen, sodass in der Regel der Verweis auf die o.g. Anspruchsgrundlagen zur Mängelbeseitigung reichen.

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