WinFuture-Forum.de: Acer verlangt 300€ für Mainboardwechsel - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Notebooks & Tablet PCs
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Acer verlangt 300€ für Mainboardwechsel


#1 Mitglied ist offline   NIGNIG 

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  geschrieben 22. September 2010 - 23:11

Hey,

Ich hab mir im Juni diesen Jahres bei Mediamarkt nen Laptop der Marke Acer gekauft, vor 4 Wochen etwa brach mir allerdings von einem der beiden usbslots das vorstehende innere teil ab.. Blöd erklärt aber ich denk ihr wisst was ich mein :D War ja an sich kein Problem, usbhub gekauft und gut wars.

Letzte Woche allerdings gab der 2. Usbslot einfach den Geist auf, das heißt er erkannte nix mehr. Ich ab zu Mediamarkt und hab das Gerät einschicken lassen, wobei angemerkt wurde dass nur der defekte usbslot unter Garantie repariert werden sollte, der andere war ja logischerweise Eigenverschulden. Heute kam allerdings von Acer ein Kostenvoranschlag für die Reparatur, in dem sie mir anbieten

1. Für 300€ das mainboard austauschen zu lassen,
2. ihn für 50€ bearbeitungsaufwand zurücksenden zu lassen oder
3. umsonst fachgerecht entsorgen zu lassen.

, da mein Problem ja ein mechanischer defekt sei und somit nicht unter Garantie falle.

Ich weiß im Moment nicht wirklich was ich tun soll, 300€ sind für mich wirklich viel Geld, ist es eventuell möglich ein Mainboard selbst zu wechseln, komme ich so billiger oder habt ihr anderweitige Ratschläge für mein Problem?

Vielen Dank im vorraus,
Mane
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#2 _EDDP_

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geschrieben 22. September 2010 - 23:20

Hat dein Notebook einen PCMCIA- oder Express Card-Slot? Dafür gäbe es eine große Auswahl an USB2.0-Adaptern, die auch nicht viel kosten...
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#3 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 22. September 2010 - 23:22

Beitrag anzeigenZitat (NIGNIG: 23.09.2010, 00:11)

3. umsonst fachgerecht entsorgen zu lassen.

Na die Kostenlose Alternative :D
Mag ja auch sein das durch den selbst zerstörten ein Kurzschluss aufgetreten ist der dann noch was mitgenommen hat.
Hatte ich auch schon mal, hatte dann den defekten zugeklebt das nichts passieren konnte.
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#4 Mitglied ist offline   NIGNIG 

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geschrieben 22. September 2010 - 23:32

@ niedlicher zwerg: schon kundenfreundlich von acer ne kostenlose Alternative zu bieten, oder :-P
@EDDP: Wär ja genial wenn das ginge, von den beiden von dir geschriebenen hab ich jetz nix in der Anleitung gefunden, mit nem "Steckplatz für Kensington anschluss" oder multicardreader wird ma nix machen können? :D
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#5 _EDDP_

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geschrieben 22. September 2010 - 23:35

Um welches Modell handelt es sich denn :lol:?

Beitrag anzeigenZitat (NIGNIG: 23.09.2010, 00:32)

mit nem "Steckplatz für Kensington anschluss" oder multicardreader wird ma nix machen können? :D

Yip, leider nicht...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 22. September 2010 - 23:42

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#6 Mitglied ist offline   NIGNIG 

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geschrieben 22. September 2010 - 23:42

Oh sry, ganz vergessen, Acer aspire 5732zg-434g40mn
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#7 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 23. September 2010 - 06:57

Beitrag anzeigenZitat (NIGNIG: 23.09.2010, 00:11)

Letzte Woche allerdings gab der 2. Usbslot einfach den Geist auf, das heißt er erkannte nix mehr. Ich ab zu Mediamarkt und hab das Gerät einschicken lassen, wobei angemerkt wurde dass nur der defekte usbslot unter Garantie repariert werden sollte, der andere war ja logischerweise Eigenverschulden. Heute kam allerdings von Acer ein Kostenvoranschlag für die Reparatur, in dem sie mir anbieten


du... bei Elektronikreparaturen bist du nicht wirklich gut aufgehoben beim Hersteller :D

Die machen MB-Wechsel....

Ich sach mal - angenommen nur die Buchse muss gewechselt werden -

2-2.5h Arbeit zzgl. Material ~ 180Euro und dann hast du beide Buchsen wieder im Gange....

Wichtig ist jedoch bei solchen Reparaturen die nicht von Acer durchgeführt werden: Garantie des Herstellers is futsch durch das Öffnen des Gerätes wenns wie in deinem Fall mehr ist als die Serviceklappen.

Ich weiß ja nicht wie "jung" dein Gerät ist... aber Reparaturen haben 6Monate Gewährleistung.

für weitere Infos kannst mich gerne anschreiben.

Gruß,

Stefan
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#8 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 23. September 2010 - 10:14

Guten Tag.

Wo ist eigentlich das Problem? Acer kann ja gerne verlangen, was immer sie wollen - aber dies nur gegenüber Mediamarkt. MM hingegen steht dir als Verbraucher jedoch unmittelbar für die Sachmängelfreiheit ein. Innerhalb der ersten sechs Monate zieht da auch keine Beweislastumkehr. Das Gerät ist innerhalb der letzten sechs Monate gekauft worden, von daher hätte MM das Vorliegen des Schadens a) nachzuweisen und b) zu erklären, was ggf. der Unterschied wäre, wenn der andere Port noch gehen würde - denn in beiden Fällen wird das Board ausgetauscht, da lötet keiner einen neuen Anschluss dran.

Also: MM zur gesetzlichen Mängelbeseitigung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I i.V.m. § 433 I BGB auffordern und gut ist.
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#9 Mitglied ist offline   vanni727 

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geschrieben 23. September 2010 - 11:03

Ich stimme LostSoul zu!

Da das Notebook gerade mal einige Monate alt ist, würde ich da Terz machen, aber richtig! Alleine schon 50€ für Bearbeitung bzw. Rücksendung zu verlangen finde ich eine Frechheit. Hast du das Gerät denn selbst zu Acer geschickt oder hat das MM für dich gemacht? Ich würde nochmal zu MM gehen und denen das schildern, zunächst freundlich und sachlich. Sollten die hartnäckig sein, würde ich auch ruhig etwas lauter reden, damit die anderen Kunden das schön hören, das mögen die Verkäufer immer ganz besonders :). Bringt das auch nichts, würde ich den Vorgesetzten verlangen und die Sache im schlimmsten Fall eben eskalieren.

Selbst wenn Acer recht haben sollte, dass diese angeblich mechanische Störung nicht zur Garantie gehört, so kann immer noch auf Kulanz pochen.

Ich persönlich würde mir das nicht gefallen lassen und sehe nicht ein, dass bei einem fast neuen Notebook nach nur wenigen Monaten der USB-Port seinen Geist aufgibt und ICH dafür auch noch löhnen soll...

Alternativ würde ich mich erkundigen, ob es Reparaturdienste bei dir in der Nähe gibt. Die eben nicht das Board tauschen würden, sondern wirklich nur etwas löten. Evtl. im Bekanntenkreis fragen! Ich hatte vor einigen Jahren ein Problem mit meinem Fernseher. Die Techniker wollten die komplette Platine wechseln, was mich 200€ gekostet hätte... Glücklicherweise kennt sich mein Freund mit sowas aus und konnte selber das defekte Bauteil wechseln bzw. neu dranlöten - kostete dann nur 1-2 € :D.

Viel Erfolg!
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#10 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 23. September 2010 - 11:20

Beitrag anzeigenZitat (vanni727: 23.09.2010, 12:03)

Selbst wenn Acer recht haben sollte, dass diese angeblich mechanische Störung nicht zur Garantie gehört, so kann immer noch auf Kulanz pochen.


Nanana :)

wenn ich seinen ersten Post lese hat er wohl schon bei Abgabe angegeben/angedeutet dass ein Anschluss durch sein Verschulden übern Jordan gegangen ist...

der 2. wohl anderbeitig (oder zusammenhängend?)

Somit ist MM und Acer aus dem Schneider....

Es ist durchaus möglich dass eines zum anderen geführt hat.

Man KANN jedoch versuchen des auf Kulanz laufen zu lassen... aber viel Erfolg verspreche ich da nicht.

Gruß,

Stefan
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#11 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 23. September 2010 - 11:38

Moin!

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 23.09.2010, 12:20)

Nanana :)
wenn ich seinen ersten Post lese hat er wohl schon bei Abgabe angegeben/angedeutet dass ein Anschluss durch sein Verschulden übern Jordan gegangen ist...
der 2. wohl anderbeitig (oder zusammenhängend?)
Somit ist MM und Acer aus dem Schneider....
Es ist durchaus möglich dass eines zum anderen geführt hat.
Man KANN jedoch versuchen des auf Kulanz laufen zu lassen... aber viel Erfolg verspreche ich da nicht.


Halten wir zuerst einmal bitte fest, dass es hier eigentlich gar nicht um Acer geht. Acer mag Ansprechpartner für Garantieleistungen sein und dafür auch beliebige Bedingungen aufstellen (können), aber hier geht es - wie grundsätzlich immer - zuerst mal um einen Gewährleistungsanspruch. Für diesen hat der Verkäufer, also Mediamarkt, einzustehen.

MM wäre jedoch nur dann - um hier mal die Wortwahl aufzugreifen - "aus dem Schneider", wenn der Defekt des zweiten USB-Ports kausal(!) im Zusammenhang mit dem des ersten stehen würde. Sofern dies nicht der Fall ist, kann die Forderung nach Mängelbeseitigung nicht damit abgelehnt werden, dass es ja auch einen anderen Schaden gibt.

Anders gesagt: Sofern MM nachweisen kann, dass der Defekt des ersten USB-Ports dazu geführt hat, dass der zweite ebenfalls einen Defekt aufweist und diesen Fehler dem Verschulden des Käufers nachweisen kann, können sie die Mängelbeseitigung - zu Recht - verweigern. Sofern ein solcher Sachzusammenhang jedoch nicht nachgewiesen werden kann, ist es unerheblich, ob die Beseitigung eines durch Gewährleistungsansprüche geltend gemachte Mängel gleichzeitig auch solche Mängel behebt, die weder Teil des gesetzlichen Anspruchs waren, noch vom Verbraucher in diesem Zusammenhang überhaupt genannt wurden.

Ein anderes Beispiel dazu:
A kauft sich ein Auto. Nun bricht ihm, aufgrund eigenes Verschuldens, auf der Fahrerseite der Hebel für den Fensterheber ab. Dies ist ihm zunächst egal, bis ihm kurze Zeit später aufgrund eines Materialfehlers ein Schanier der Tür reißt, sodass nur noch der komplette Tausch der Tür als Reperaturmaßnahme bleibt. Kann es - und hier sagt das Bauchgefühl eigentlich schon alles - richtig sein, dass der Hersteller den Austausch der Tür verweigern kann, mit der Begründung, dass dadurch ja auch der defekte Fensterheberschalter ausgetauscht würde?

Anders würde es aussehen, wenn A, nachdem der Schalter abgerissen wurde, wie bekloppt auf der Tür rumhacken würde, bis diese selbst aus den Scharnieren reißt. Dann würde es - ebenso richtig - nicht sein können, dass hierfür der Verkäufer einzutreten hat.
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#12 Mitglied ist offline   NIGNIG 

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geschrieben 23. September 2010 - 11:59

Hmm, das klingt ja interessant, ich war bereits bei Mediamarkt aber der Verkäufer erklärte mir dass Acer (er erwähnte nix dass mediamarkt da irgendwie mit drinhängt) natürlich die 300€ verlangen kann und wird, weil beim Mainboard am Laptop ja alles zusammenhängt. Ich antwortete ihm darauf dass ich das ja verstehen würde wenn der 2. Usbanschluss sofort nach abbrechen des ersten nicht mehr funktioniert hätte, Fakt ist aber dass er noch einige Zeit nachher problemlos funktionierte. Seine Antwort darauf war dass es ja bei nem Handy auch so sein kann dass es runterfällt und erst 2 Monate später stellen sich Defekte ein. :)

@stefan_der_held: sagen wirs so, der abgebrochene Usbanschluss wurde einfach locker und brach dann mit der Zeit ganz ab, worauf ich schon sauer war weil ich ihn eigentlich immer sachgemäß benutzte. Aber es ist mir natürlich klar dass jeder, von dem ich das kostenlos repariert haben will das als selbstverschuldeten Mangel angibt, ich denke selbst wenn er ohne dass ich ihn je benutzt hätte einfach abgefallen wäre hätte ich keine Chance das jeh auf den Hersteller zu schieben^^ Aber du hast natürlich Recht, so wie du argumentiert auch Mediamarkt, nämlich dass es durchaus möglich ist dass eins zum andren geführt hat.

Argh, ich hab mich oben verschrieben.. ich hab ihn im Januar gekauft, das heißt er is über ein halbes Jahr alt.. ich denk mal mit garantie unso is jetz nix mehr zu machen da es dannach nur noch Gewährleistung gibt oder? So ein Mist! wär ja auch zu schön gewesen -.-

Dieser Beitrag wurde von NIGNIG bearbeitet: 23. September 2010 - 12:09

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#13 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 23. September 2010 - 13:14

Guten Tag.

@NIGNIG:
Der Verkäufer wird, wenn er keine "Lust" auf die Mängelbeseitigung hat, *immer* behaupten, dass Du Schuld seist. Dafür gibt es aber nun eben die Regelung des § 476 BGB, nach der innerhalb der ersten sechs Monate davon ausgegangen wird, dass ein Mangel schon bei Gefahrübergang der Sache vorgelegen hat. Gegenteiliges muss der Verkäufer beweisen und nicht umgekehrt der Kunde beweisen, dass er den Schaden nicht zu verschulden hat.
Erst nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr, nachder der Käufer darlegen muss, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Wobei man sagen muss, dass die meisten Verkäufer von dieser Beweislastumkehr nichts wissen, sodass in der Regel der Verweis auf die o.g. Anspruchsgrundlagen zur Mängelbeseitigung reichen.

Darüber hinaus verweisen die Verkäufer natürlich gerne auf den Hersteller. Der Grund ist einfach: Es bereitet ihnen wesentlich weniger Arbeit, als sich selbst um das Einschicken etc. kümmern zu müssen. Der Hersteller kann aber natürlich jederzeit seine Garantieleistungen oder sonstigen Serviceleistungen unter bestimmte Bedingungen und Preiskonditionen stellen. Das spricht aber den vorrangigen Ansprechpartner, nämlich den Verkäufer nicht von seiner Gewährleistungsverpflichtung frei. Die kannst du jederzeit bei ihm einfordern, dafür ist er zuständig und kann dich auch nicht verweisen. Dieser Anspruch ist auch nicht dispositiv.

Und um auch den letzten Fehler noch direkt anzusprechen, da du es verwechselst: Gewährleistung ist das, was dir der Verkäufer anbieten *muss*. Gesetzlich reglementiert, 24 Monate lang, mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Hier kann - wie schon erwähnt - der Verkäufer nichts von abrücken.
Darüber hinaus kann jeder Dritte eine Garantieleistung anbieten - normalerweise also der Hersteller, weil er damit einen Kaufgrund für sein Produkt schaffen will. Diese Leistung ist freiwillig, komplett losgelöst vom Gewährleistungsanspruch und kann auch unter beliebige Voraussetzungen gestellt oder sonstwie konditioniert werden.
Das Eine ersetzt aber nicht das Andere, sondern ergänzt sich bestenfalls. Es kann hin und wieder sinnvoller sein, direkt über den Hersteller abzuwickeln, es kann aber auch, wenn dieser dies z.B. ablehnt oder so, auch besser sein, direkt über seinen Verkäufer zu gehen, gegen den auch - im Rahmen der Gewährleistung - ein gesetzlicher Anspruch besteht.
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#14 Mitglied ist offline   NIGNIG 

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geschrieben 23. September 2010 - 13:26

Beitrag anzeigenZitat (LostSoul: 23.09.2010, 14:14)

...
Erst nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr, nachder der Käufer darlegen muss, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Wobei man sagen muss, dass die meisten Verkäufer von dieser Beweislastumkehr nichts wissen, sodass in der Regel der Verweis auf die o.g. Anspruchsgrundlagen zur Mängelbeseitigung reichen.
...


Hier liegt das Problem, da ich es im Januar gekauft habe sin die 6 Monate bereits um --> ich bin am Arsch. :) Aber vielen dank für deine Hilfe, des wär echt genial gewesen. Hab mir schon überlegt ob ich es mit so http://www.amazon.de/USB-Ethernet-Extender...874&sr=8-20 nem Adapter probier und dann halt anstatt durch den Sender gleich mit nem kurzen Lankabel ausm Laptop in den Empfänger geh, denkt ihr das wär möglich?
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#15 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 23. September 2010 - 13:27

3 Möglichkeiten:

So wie es ausieht 300 Euro lönen, kommt auf den Kaufpreis an ob es sich lohnt.
Oder 50 Euro zahlen und versuchen es sebst zu reparieren. Oder zu verkaufen, eventuell als Einzelteile.
Oder Kostemlos entsorgen lassen.
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