WinFuture-Forum.de: Urheberrecht? - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Internet
  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

Urheberrecht? Neuschaffung eines Bildes


#1 Mitglied ist offline   J000S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.051
  • Beigetreten: 13. Juni 09
  • Reputation: 38
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:C:\Home
  • Interessen:Computer, Feuerwehr, Sport

  geschrieben 21. September 2010 - 17:08

Hallo alle zusammen!

Ich mill mir zurzeit eine eigene Website einrichten...
Ich möchte da selst erstellte Icons für den Desktop oder für Rocket-/Stardock zeigen. Die Frage ist jetzt, darf ich die da zeigen? Die Bilder sind teilweise in einzelne Stücke zerlegt und mehrere Stücke aus mehreren Bilder zu einem Icon zusammen gefügt. Die Bilder (nicht Fotos!!!) sind allesamt von Google-Bilder und sind z.B. Wallpaper von diversen Games oder Cover des Spiels. Hauptsächlich werden es wohl kleine Ausschnitte von Wllpapern sein.
Ein Beispiel:
Dieses Wallpaper
und dieses Cover

mit dem Dirt 2 Logo was ich aus dem Cover "extrahiert" habe:
Angehängtes Bild: D2.jpg
dazu kommt dann ja noch der ring außen rum dazu.

darf ich das jetzt so im Inet veröffentlichen? Wie es hier eig schon ist? O.o


mfg,
J000S

Hab von einer Anwaltsseite das:

Ist jedes Foto geschützt?

Geschützt ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. Nach dem Grundsatz der „kleinen Münze“ gelten für die Schutzfähigkeit von Lichtbildwerken geringe Anforderungen. Ein besonderes Maß an schöpferischer und kreativer Gestaltung ist also nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos und erst Recht professionell erstellte Architektur-Fotos urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig ist also alles, was nicht „blindlinks geknipst“ wurde und sofern es sich um eine aussagekräftige Aufnahme handelt.

Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahn...ilder-fotos.htm
0

Anzeige



#2 Mitglied ist offline   slurp 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.342
  • Beigetreten: 25. September 08
  • Reputation: 133
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 17:10

Grundsätzlich würde ich behaupten: lässt sich der eigentliche Urheber in der entwickelten Grafik erkennen, ist es verboten, da die Schöpfungshöhe nicht die Anforderungen überschreitet...

Aber da ich kein Anwalt bin, sondern nur ein eingesessener Grafiker und sowieso mal gar keine Rechtsberatung machen kann und will, sind das nur meine zwei Cent... :smokin:

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 17:15

0

#3 Mitglied ist offline   Daniel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.548
  • Beigetreten: 24. Mai 06
  • Reputation: 14
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 17:44

Ich denke sowieso, dass du unter der falschen Kategorie geschaut hast. Bei deinem Bild handelt es sich nicht um ein Foto in dem Sinne, sondern um eine mit dem computer erstelle Grafik. Leider habe ich keine Ahnung davon und kann dir dementsprechend auch keinen anderen Rat geben. Ich meine einfach nur, dass die Grafik die du erstellt hast nicht darunter fällt.
Eingefügtes Bild
0

#4 Mitglied ist offline   slurp 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.342
  • Beigetreten: 25. September 08
  • Reputation: 133
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 17:46

Grafiken oder Fotos betreffen das gleiche Urheberrecht, von daher is das okay :smokin:
0

#5 Mitglied ist offline   Daniel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.548
  • Beigetreten: 24. Mai 06
  • Reputation: 14
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 17:52

Gut, dann weiß ich da auch wieder mehr. Ich dachte es gibt verschiedene Urheberrechte für Fotos von Personen/Landschaften und Grafiken die mit dem Computer erstellt wurden - so hatte ich es aus dem Text der Anwaltsseite interpretiert. Aber ist ja dann auch egal jetzt.

Dieser Beitrag wurde von Daniel bearbeitet: 21. September 2010 - 17:52

Eingefügtes Bild
0

#6 Mitglied ist offline   Astorek 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.145
  • Beigetreten: 28. Juli 07
  • Reputation: 42
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 17:52

Ich hatte das schöne Glück, dass ich einen Grabstein vom Spiel "Worms Armageddon" per Download und Vorschaubild angeboten hatte - nur zur Info, die Dinger sind 24x32 Pixel groß! Hat trotzdem nix daran geändert, dass mein Anbieter (seinerzeit wars bplaced.net) kurzfristig alle meine Konten sperrte, weil irgendein Rechteinhaber seine persönlichen Rechte verletzt sah. Ergebnis war, dass ich dort gekündigt hatte... Im Nachhinein hatte ich wohl noch Glück, dass der Rechteinhaber nicht mit Unterlassungserklärungen etc. angetanzt kam, wurde mir am Telefon gesagt^^...

Dieser Beitrag wurde von Astorek bearbeitet: 21. September 2010 - 17:53

0

#7 Mitglied ist offline   J000S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.051
  • Beigetreten: 13. Juni 09
  • Reputation: 38
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:C:\Home
  • Interessen:Computer, Feuerwehr, Sport

geschrieben 21. September 2010 - 18:13

@ slurp und Daniel
die Wallpaper etc. gehören dieser kategorie an, da sich keine extra kategorie für computer desingte bilder erkennen lässt.

@ Astorek
ich benutze auch KEINE 1x1 Teile von Bildern ich nehme "nur" einzelne Stücke eines vorher vogegebenen bildes.


Zitat

Geschützt ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG

Zitat

Schutzfähig ist also alles, was nicht „blindlinks geknipst“ wurde und sofern es sich um eine aussagekräftige Aufnahme handelt.


Lichtbild: NEIN
aussagekräftig: NEIN


weiß vllt. noch jemand was wichtiges?

mfg,
J000S
0

#8 Mitglied ist offline   slurp 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.342
  • Beigetreten: 25. September 08
  • Reputation: 133
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 18:22

Lichtbildwerk hin oder her... Es ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Ob das nun eine Grafik, ein Foto, ein gemaltes Bild oder sonstwas ist, ist vollkommen belanglos.

Zitat

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen. In Deutschland sind diese mit der Person des Urhebers untrennbar verbunden.

Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen.
Quelle: http://www.schroeer-...ungsrechte.html

Im Wallpaper selber steht übrigens schon einer, der Nutzungsrechte zur Grafik erhalten hat (IGN). Das Urheberrecht selber liegt hierbei bei Codemasters.

Und ob du "nur einen Teil" nutzt oder nicht, tut ebenso wenig zur Sache, da sich auf der Grafik oben einwandfrei erkennen lässt, dass es sich um den von Codemasters erstellen Wallpaper handelt.

ZUSATZ:

Auf die offiziellen Dirt 2 Website von Codemasters findet man in den TOS übrigens noch folgendes:

Zitat

You acknowledge and agree that all copyright, trademarks and all other intellectual property rights in all material or content supplied as part of the Website shall remain at all times vested in us or our licensors. You are permitted to use this material only as expressly authorised by us.

You acknowledge and agree that the material and content contained within the Website is made available for your personal non-commercial use only and that you may download such material and content onto only one computer hard drive for such purpose. Any other use of the material and content of the Website is strictly prohibited. You agree not to (and agree not to assist or facilitate any third party to) copy, reproduce, transmit, publish, display, distribute, commercially exploit or create derivative works of such material and content.

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 18:30

0

#9 Mitglied ist offline   J000S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.051
  • Beigetreten: 13. Juni 09
  • Reputation: 38
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:C:\Home
  • Interessen:Computer, Feuerwehr, Sport

geschrieben 21. September 2010 - 19:07

OK bsp. Codemasters: ERST fragen, ob... dann (evtl.) benutzen.

mfg
0

#10 Mitglied ist offline   Holger_N 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.111
  • Beigetreten: 11. September 10
  • Reputation: 458
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 19:41

Es gibt immer zwei Möglichkeiten. Entweder ist man so frech und sagt "Ich mach hier ne Karikatur oder ein eigenes Werk, inspiriert von etwas Fremden, aber im Rahmen meiner künstlerischen Freiheit und was Andere denken oder irgendwelche Konsequenzen sind mir egal." oder man fragt vorsichtshalber. In den meisten Fällen wird das verwursten fremder Werke (wenn der künstlerische Anspruch halbwegs beibehalten wird) bei Nennung der Quelle vom Urheber gestattet. Die, die richtig Kohle wollen legen es ja drauf an, nicht gefragt zu werden, um dann klagen zu können.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
0

#11 Mitglied ist offline   slurp 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.342
  • Beigetreten: 25. September 08
  • Reputation: 133
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 20:46

Durch unsere deutschen Gesetze ergeben sich drei einfache Punkte:
  • Grundsätz ist jedes fremde Werk erstmal urheberrechtlich geschützt
  • Ein Fair-Use-Prinzip wie in Amerika gibt es nicht
  • Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass man es für die Zwecke nutzen darf, für die man es nutzen will, darf man es grundsätzlich erstmal nicht
Dann kann man damit anfangenekommt man die nicht, muss man das akzeptieren.

Oder man sucht von vornerein nach Alternativen, die man unter gewissen Bedinungen frei verwenden darf (Beispiel pixelio.de oder sxc.hu)

So kommt man nicht so schnell mit dem Urheberrecht in Bedrängnis.

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 20:47

0

#12 Mitglied ist offline   Astorek 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.145
  • Beigetreten: 28. Juli 07
  • Reputation: 42
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 21. September 2010 - 21:34

Beitrag anzeigenZitat (J000S: 21.09.2010, 19:13)

@ Astorek
ich benutze auch KEINE 1x1 Teile von Bildern ich nehme "nur" einzelne Stücke eines vorher vogegebenen bildes.
Ich hab auch nie gesagt, dass dieses Bildchen 1x1 kopiert wurde, wie kommst du darauf?^^

Das Blöde war, dass die Bildchen quasi ein eindeutiges Symbol hatten, das trotz der Quetschung auf 24x32 Pixel immer noch eindeutig erkennbar war (wurde mir zumindest so gesagt)...
0

#13 Mitglied ist offline   J000S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.051
  • Beigetreten: 13. Juni 09
  • Reputation: 38
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:C:\Home
  • Interessen:Computer, Feuerwehr, Sport

geschrieben 22. September 2010 - 09:40

@ Holger_N
ich will für das alles keine "Kohle" haben und werde trotzdem vorher mal ne Mail zu den jeweiligen Lables (hier: Codemasters) schicken um auf Nummer sicher zu gehen.

@ Astorek

Zitat

Ich hab auch nie gesagt, dass dieses Bildchen 1x1 kopiert wurde, wie kommst du darauf?^^

du hast auch nicht gesagt, das du es nicht 1x1 kopiert hast^^ nein Spaß! Ich hab das dem Breitrag halt so entnommen :wink:

mfg,
J000S
0

#14 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.666
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 218
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 22. September 2010 - 09:42

also ICH PERSÖNLICH würde die icons auf deviantart stellen (amerikanische seite; fair use)
0

#15 Mitglied ist offline   J000S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.051
  • Beigetreten: 13. Juni 09
  • Reputation: 38
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:C:\Home
  • Interessen:Computer, Feuerwehr, Sport

geschrieben 22. September 2010 - 09:49

deviantart kenn ich... da ich aber eine eigene Website gestalten möchte, mach ich das nur ungern.
Und ma was ganz wichtiges zum Thema Urheberrecht bei Bildern (egal ob Foto oder nicht):

Zitat

Fragen kostet nix

hat mir ein Anwalt von der o.g. Website geschickt.

In dem Sinne sag ich jetzt ma stellvertretend, für alle die sich mit dem Urheberrecht (von Bildern) nicht im Klaren sind:

Erst fragen, dann (evtl.) benutzen!


mfg,
J000S
0

Thema verteilen:


  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0