Urheberrecht? Neuschaffung eines Bildes
#1
geschrieben 21. September 2010 - 17:08
Ich mill mir zurzeit eine eigene Website einrichten...
Ich möchte da selst erstellte Icons für den Desktop oder für Rocket-/Stardock zeigen. Die Frage ist jetzt, darf ich die da zeigen? Die Bilder sind teilweise in einzelne Stücke zerlegt und mehrere Stücke aus mehreren Bilder zu einem Icon zusammen gefügt. Die Bilder (nicht Fotos!!!) sind allesamt von Google-Bilder und sind z.B. Wallpaper von diversen Games oder Cover des Spiels. Hauptsächlich werden es wohl kleine Ausschnitte von Wllpapern sein.
Ein Beispiel:
Dieses Wallpaper
und dieses Cover
mit dem Dirt 2 Logo was ich aus dem Cover "extrahiert" habe:
dazu kommt dann ja noch der ring außen rum dazu.
darf ich das jetzt so im Inet veröffentlichen? Wie es hier eig schon ist? O.o
mfg,
J000S
Hab von einer Anwaltsseite das:
Ist jedes Foto geschützt?
Geschützt ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. Nach dem Grundsatz der „kleinen Münze“ gelten für die Schutzfähigkeit von Lichtbildwerken geringe Anforderungen. Ein besonderes Maß an schöpferischer und kreativer Gestaltung ist also nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos und erst Recht professionell erstellte Architektur-Fotos urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig ist also alles, was nicht „blindlinks geknipst“ wurde und sofern es sich um eine aussagekräftige Aufnahme handelt.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahn...ilder-fotos.htm
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#2
geschrieben 21. September 2010 - 17:10
Aber da ich kein Anwalt bin, sondern nur ein eingesessener Grafiker und sowieso mal gar keine Rechtsberatung machen kann und will, sind das nur meine zwei Cent...
Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 17:15
#3
geschrieben 21. September 2010 - 17:44
#4
geschrieben 21. September 2010 - 17:46
#5
geschrieben 21. September 2010 - 17:52
Dieser Beitrag wurde von Daniel bearbeitet: 21. September 2010 - 17:52
#6
geschrieben 21. September 2010 - 17:52
Dieser Beitrag wurde von Astorek bearbeitet: 21. September 2010 - 17:53
#7
geschrieben 21. September 2010 - 18:13
die Wallpaper etc. gehören dieser kategorie an, da sich keine extra kategorie für computer desingte bilder erkennen lässt.
@ Astorek
ich benutze auch KEINE 1x1 Teile von Bildern ich nehme "nur" einzelne Stücke eines vorher vogegebenen bildes.
Zitat
Zitat
Lichtbild: NEIN
aussagekräftig: NEIN
weiß vllt. noch jemand was wichtiges?
mfg,
J000S
#8
geschrieben 21. September 2010 - 18:22
Zitat
Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen.
Im Wallpaper selber steht übrigens schon einer, der Nutzungsrechte zur Grafik erhalten hat (IGN). Das Urheberrecht selber liegt hierbei bei Codemasters.
Und ob du "nur einen Teil" nutzt oder nicht, tut ebenso wenig zur Sache, da sich auf der Grafik oben einwandfrei erkennen lässt, dass es sich um den von Codemasters erstellen Wallpaper handelt.
ZUSATZ:
Auf die offiziellen Dirt 2 Website von Codemasters findet man in den TOS übrigens noch folgendes:
Zitat
You acknowledge and agree that the material and content contained within the Website is made available for your personal non-commercial use only and that you may download such material and content onto only one computer hard drive for such purpose. Any other use of the material and content of the Website is strictly prohibited. You agree not to (and agree not to assist or facilitate any third party to) copy, reproduce, transmit, publish, display, distribute, commercially exploit or create derivative works of such material and content.
Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 18:30
#9
geschrieben 21. September 2010 - 19:07
mfg
#10
geschrieben 21. September 2010 - 19:41
#11
geschrieben 21. September 2010 - 20:46
- Grundsätz ist jedes fremde Werk erstmal urheberrechtlich geschützt
- Ein Fair-Use-Prinzip wie in Amerika gibt es nicht
- Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass man es für die Zwecke nutzen darf, für die man es nutzen will, darf man es grundsätzlich erstmal nicht
Oder man sucht von vornerein nach Alternativen, die man unter gewissen Bedinungen frei verwenden darf (Beispiel pixelio.de oder sxc.hu)
So kommt man nicht so schnell mit dem Urheberrecht in Bedrängnis.
Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 21. September 2010 - 20:47
#12
geschrieben 21. September 2010 - 21:34
Zitat (J000S: 21.09.2010, 19:13)
ich benutze auch KEINE 1x1 Teile von Bildern ich nehme "nur" einzelne Stücke eines vorher vogegebenen bildes.
Das Blöde war, dass die Bildchen quasi ein eindeutiges Symbol hatten, das trotz der Quetschung auf 24x32 Pixel immer noch eindeutig erkennbar war (wurde mir zumindest so gesagt)...
#13
geschrieben 22. September 2010 - 09:40
ich will für das alles keine "Kohle" haben und werde trotzdem vorher mal ne Mail zu den jeweiligen Lables (hier: Codemasters) schicken um auf Nummer sicher zu gehen.
@ Astorek
Zitat
du hast auch nicht gesagt, das du es nicht 1x1 kopiert hast^^ nein Spaß! Ich hab das dem Breitrag halt so entnommen
mfg,
J000S
#14
geschrieben 22. September 2010 - 09:42
#15
geschrieben 22. September 2010 - 09:49
Und ma was ganz wichtiges zum Thema Urheberrecht bei Bildern (egal ob Foto oder nicht):
Zitat
hat mir ein Anwalt von der o.g. Website geschickt.
In dem Sinne sag ich jetzt ma stellvertretend, für alle die sich mit dem Urheberrecht (von Bildern) nicht im Klaren sind:
Erst fragen, dann (evtl.) benutzen!
mfg,
J000S