ich habe schon vermehrt gelesen, dass sich Social Networks oftmals das Recht an eingestellten Inhalten einräumen und theoretisch z.B. folgende Möglichkeiten hätten:
- mit eingestellten Bildern öffentliche Werbekampagnen machen
- eingestellte Gedichte in ein Sammelband aufnehmen und verkaufen
In beiden Fällen natürlich ohne Einwilligung des Nutzers, der die Fotos und/oder Gedichte eingestellt hat und ohne dass dieser dafür entlohnt werden muss.
Auch von StudiVZ habe ich gelesen, dass sie sich das Recht an Nutzerinhalten einräumen. Blöderweise finde ich aber nie eine konkrete Zitierung der Stellen an denen das stehen soll und selbst gefunden habe ich in den AGB und Bestimmungen zum Datenschutz dazu nichts.
Weiß vielleicht jemand wo das steht?
Mfg
Dieser Beitrag wurde von G701R bearbeitet: 26. Juni 2010 - 09:48