WinFuture-Forum.de: Räumt Sich Studivz Das Recht An Eigenen Inhalten Ein? Wo Genau Stehts? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Räumt Sich Studivz Das Recht An Eigenen Inhalten Ein? Wo Genau Stehts? StudiVZ/MeinVZ


#1 Mitglied ist offline   G701R 

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geschrieben 26. Juni 2010 - 09:39

Hallo,

ich habe schon vermehrt gelesen, dass sich Social Networks oftmals das Recht an eingestellten Inhalten einräumen und theoretisch z.B. folgende Möglichkeiten hätten:

- mit eingestellten Bildern öffentliche Werbekampagnen machen
- eingestellte Gedichte in ein Sammelband aufnehmen und verkaufen

In beiden Fällen natürlich ohne Einwilligung des Nutzers, der die Fotos und/oder Gedichte eingestellt hat und ohne dass dieser dafür entlohnt werden muss.

Auch von StudiVZ habe ich gelesen, dass sie sich das Recht an Nutzerinhalten einräumen. Blöderweise finde ich aber nie eine konkrete Zitierung der Stellen an denen das stehen soll und selbst gefunden habe ich in den AGB und Bestimmungen zum Datenschutz dazu nichts.

Weiß vielleicht jemand wo das steht?

Mfg

Dieser Beitrag wurde von G701R bearbeitet: 26. Juni 2010 - 09:48

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#2 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 26. Juni 2010 - 10:05

Das ist totaler Käse...

Das würde dem in Deutschland geltendem Recht "am eigenen Bild und Ton" widersprechen...

Ebenso würden obige Kampagnen gegen Persönlichkeitsrechte, sowie gegen Urheberrecht verstoßen...
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#3 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 26. Juni 2010 - 18:38

Beitrag anzeigenZitat (Taxidriver05: 26.06.2010, 11:05)

Das ist totaler Käse...
Das würde dem in Deutschland geltendem Recht "am eigenen Bild und Ton" widersprechen...
Ebenso würden obige Kampagnen gegen Persönlichkeitsrechte, sowie gegen Urheberrecht verstoßen...


Das ist exakt das, was der Originalposter schreibt bzw. anfragt, nämlich eine Übertragung der Nutzungsrechte an den Anbieter (i.d.R. kostenfrei, weltweit, übertragbar, unbefristet). Und natürlich ist es grundsätzlich möglich, dass du dein Foto, deine Texte oder was auch immer einem Dritten zur Nutzung überlässt. Dann hast du immer noch - das in Deutschland nicht übertragbare - Urheberrecht, die Nutzung wäre dem entsprechenden Dritten jedoch gestattet.

Fraglich ist eine solche Regelung, beispielsweise in Datenschutzbestimmungen oder in AGB, dennoch. Nicht nur materiell-rechtlich, sondern auch schon formal. Die Frage ist, ob eine solche Klausel, "irgendwo in den AGB untergebracht", nicht eine sog. "Klausel mit Überraschungswirkung" ist, ob also ein Nutzer, bei Annahme von AGB, mit einer solch weitreichenden Regelung rechnen muss. Und eben dies kann wohl verneint werden.

Natürlich ist es erst mal Sache des in dem Fall geschädigten Nutzers auf Unterlassung zu klagen, eine AGB-Inhaltskontrolle durchs Gericht führen zu lassen, um ggf. die Nichtigkeit einer solchen Regelung festzustellen (§§ 305 ff BGB). Auch wenn er am Ende also recht bekommen sollte, wäre der eigentliche Schaden, den er verhindern will, also die Veröffentlichung und Nutzung seiner Bilder und Texte, dann schon geschehen. Insofern hätte er dann zwar noch die Möglichkeit, auf Schadenersatz zu klagen, aber ärgerlich und aufwendig ist und bleibt der Vorgang.
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#4 Mitglied ist offline   ravilo1974 

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geschrieben 28. Juni 2010 - 08:29

Nun ja bei YouTube ist es ja auch bekannt, dass hochgelande Videos in den Besitz von YouTube übergehen und die damit machen können, was sie wollen. Aber ich glaube bei den sozialen Netzwerken kann man das u.U. irgendwo in den Datenschutz-Einstellungen einstellen.
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#5 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 28. Juni 2010 - 08:50

Zitat aus den VZnet AGB zum Thema Inhalte:

Zitat

5.2 Beim Einstellen von Inhalten innerhalb des Netzwerkes

5.2.1
Für die Inhalte (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die Nutzer über das Netzwerk zugänglich machen oder verbreiten, sind diese auch verantwortlich. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Nutzers, sicherzustellen, dass die jeweiligen Inhalte rechtmäßig sind, vor allem nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

5.2.2

Es ist verboten, Inhalte über das Netzwerk zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Es gilt darüber hinaus, den für alle Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des Netzwerkes zu beachten, der auch strenger sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und der abrufbar ist unter: http://www.meinvz.net/l/rules/


5.3 Bei der Veröffentlichung von Bilddateien

5.3.1
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, über das Netzwerk eine Bilddatei hochzuladen, um diese dem eigenen Profil („Meine Seite“) hinzuzufügen. Darüber hinaus steht dem Nutzer die Möglichkeit offen, weitere Bilder in so genannten Fotoalben anzulegen, um diese für sich selbst zu verwalten, Freunden oder sämtlichen Nutzern des Netzwerkes zugänglich zu machen. Schließlich hat auch der Gründer einer Gruppe innerhalb des Netzwerkes die Möglichkeit, eine Bilddatei zu der von ihm gegründeten Gruppe hochzuladen.

5.3.2
Vor dem Upload einer Bilddatei hat der Nutzer sicherzustellen, dass ihm an dem Foto bzw. der Datei die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen und die öffentliche Zugänglichmachung der Bilddatei nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.

5.3.3
Es ist verboten, über das Netzwerk Bilddateien mit Gewaltdarstellungen hochzuladen und/oder öffentlich zugänglich zu machen; zudem dürfen die Bilddateien keine sexuellen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstig rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist untersagt, solche Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder nur unter anderem Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden.

5.3.4
Sollen Fotoaufnahmen hochgeladen werden, auf denen neben dem Nutzer selbst noch eine weitere oder mehrere Personen zu erkennen sind, darf sowohl der Upload als auch die Markierung bzw. Verlinkung der Bilddatei nur erfolgen, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt.

5.3.5
Nach dem Upload einer Bilddatei kann diese durch den Nutzer, der die Datei hochgeladen hat, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wieder entfernt bzw. ersetzt werden.

5.3.6
Die VZnet Netzwerke Ltd. behält sich vor, Bilddateien und/oder Verlinkungen auf andere Nutzer auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich seitens der VZnet Netzwerke Ltd. konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch eine öffentliche Zugänglichmachung über das Netzwerk gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.


5.4 Bei der Nutzung der Inhalte innerhalb des Netzwerkes

5.4.1
Die Nutzung des Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das Netzwerk zugänglich sind, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Personal- bzw. Arbeitsvermittler, Universitäten, Fachhochschulen oder durch vergleichbare öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.

5.4.2
Jede Nutzung, die darauf abzielt, das Netzwerk, die zur Verfügung gestellten Anwendungen oder die zugänglich gemachten Inhalte geschäftsmäßig, gewerblich oder sonstig kommerziell zu verwenden, ist untersagt. Es gilt, den für alle Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des Netzwerkes zu beachten, der auch strenger sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und der abrufbar ist unter: http://www.meinvz.net/l/rules/

5.4.3
Die über das Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot).


Zitat aus dem VZnet Manifest:

Zitat

1. Daten sind persönliches Eigentum.
[...] Daten bleiben das Eigentum der Nutzer. Netzwerke haben sie geliehen und tragen Verantwortung, sie zu schützen.

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 28. Juni 2010 - 08:59

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#6 Mitglied ist offline   Django2 

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geschrieben 28. Juni 2010 - 09:21

Beitrag anzeigenZitat (G701R: 26.06.2010, 10:39)

Hallo,

ich habe schon vermehrt gelesen, dass sich Social Networks oftmals das Recht an eingestellten Inhalten einräumen und theoretisch z.B. folgende Möglichkeiten hätten:

- mit eingestellten Bildern öffentliche Werbekampagnen machen
- eingestellte Gedichte in ein Sammelband aufnehmen und verkaufen

In beiden Fällen natürlich ohne Einwilligung des Nutzers, der die Fotos und/oder Gedichte eingestellt hat und ohne dass dieser dafür entlohnt werden muss.
Mfg

Bei Facebook ist es auf jeden fall genau wie du es beschreibst:
http://www.facebook.com/terms.php
Zitat:
...Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung aller IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest...
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#7 Mitglied ist offline   G701R 

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geschrieben 28. Juni 2010 - 16:05

Danke für eure Antworten. Es sieht also so aus, als würde sich zwar bspw. Facebook das Recht an eigenen Inhalten sichern, StudiVZ/MeinVZ aber dagegen nicht.

Fragt man sich, warum Facebook (oder YouTube, wenn es da auch stimmt) sowas macht...
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