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Werbeschilder / Leuchttafeln gesetzliche Leuchtdauer?


#1 Mitglied ist offline   Max84 

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geschrieben 08. Mai 2010 - 19:38

Hallöchen,

für kurzem hat gegenüber meiner Wohnung ein neues Reisebüro eröffnet. Die haben ein Werbeschild an der Hausmauer angebracht, das leuchtet bis nacht´s um 03:00 - und mir genau in´s Schlafzimmer.

Gibt es hierfür irgendeine gesetzliche Grundlage, auf die ich höflich hinweisen kann, wenn ich mal bei denen auf ein Käffchen vorbei schau?

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#2 Mitglied ist offline   loretta garden 

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  • Beigetreten: 20. August 03
  • Reputation: 2

geschrieben 08. Mai 2010 - 23:35

Das würde mich auch interessieren.
Hier bei uns hat sich auf der anderen Straßenseite Mercedes mit seinem neuen Nutzfahrzeug Zentrum und sehr großen Parkplatz mit Verkaufsfläche breit gemacht.
Und natürlich ist aus Sicherheits oder anderweitigen Gründen eine prima Ausleuchtung ala Flugplatz im Kriegsgebiet mit 24/7 nonstop am Scheinen.

Die Vögel und andere Tiere schreien, singen, piepen die ganze Nacht durch da sie wohl nicht mehr wissen ob Tag oder Nacht oder Überhaupt.

Da muß es doch ne Möglichkeit geben das einzuschränken.
In den "geliebten USA" ... röchel ... gibt es inzwischen so etwas wie Verordnungen zur "Lichtverschmutzung", da sollte es doch auch bei uns solche Regeln zur Emissionskontrolle geben.

#3 Mitglied ist offline   Samstag 

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  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 09. Mai 2010 - 07:54

Gesetzliche Grundlage gibt es zwar keine, allerdings kann die jeweilige Kommunen- /Gemeinde- /Stadtverwaltung einen entsprechenden Passus ins Recht einfügen.
Technische Möglichkeiten gibt es ja zur Genüge, sei es eine Dimmung ab X Uhr, oder eine Komplettabschaltung.
Das wird allerdings nur dann passieren, wenn sich jemand (am besten viele) an diese wendet und erzählt, dass es nötig ist.

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