Zitat (DCBlaze: 16.02.2010, 14:51)
Nach § 5 TMG (Anbieterkennzeichung) muss jede Website ein Impressum haben die geschäftsmäßig betrieben wird, wobei geschäftsmäßig etwas schwammig und Auslegungssache ist. Definitiv betroffen sind alle Seiten die nicht aus privatem Interesse betrieben werden, und auch bei rein privaten Seiten ist ein Impressum definitiv zum empfehlen, da die Rechtssprechung z.T. auch hier schon von der Geschäftsmäßigkeit ausgeht, wenn nur ein Werbebanner durch den Hosting-Anbieter (wie z.B. bei Funpic und ähnlichen Freehosting angeboten) eingeblendet wird. Ist in meinen Augen auch nachvollziehbar, da wenn jemand ein Problem mit der Werbung hat, aus welchem Grund auch immer, gerne eine Kontaktadresse hätte an den er sich wenden kann.
/Edit:
Ich würde jetzt bei beiden genannten URL davon ausgehen, dass sie kennzeichnungspflichtig sind, da beim einen fleißig mit Werbebannern um sich geschmissen wird, was eine Gewinnerziehungsabsicht nahe legt, und beim andern wird einem angeboten Werbepartner zu werden.
Dieser Beitrag wurde von [Elite-|-Killer] bearbeitet: 16. Februar 2010 - 15:36

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