Der Urheber hat das ALLEINIGE Recht zu bestimmen, wer OHNE DATENTRÄGER oder etwas sonstig Körperliches weiterverkauft. Bei einem Verkauf in Verbund mit einem Datenträger greift die Erschöpfung und zB. Microsoft kann nichts mehr sagen.
Es obliegt dem Keyhändler, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und eine Erlaubnis einzuholen denn Rechte und Dokumente (dh : ein Key) sind lt. einem Urteil nicht erschöpfbar (was im Grunde unsinnig ist - sicher gibt es dazu auch ein Urteil aber ich habe heute genug gelesen).
Ergo : Wenn der Key-Anbieter eben krumme Dinger dreht und den Hersteller nicht um Erlaubnis bittet so handelt er nicht rechtens. Hat aber REIN GARNICHTS mit dem Käufer des Keys zu tun. Dieser macht sich natürlich nicht strafbar ABER er handelt ggf. fahrlässig - auch den Gerichten ist natürlich bekannt dass ein normaler Mensch keine 100 Seiten einer AGB liest. AGBs haben oft nur teilweise eine rechtliche Grundlage, wenn man nicht jedesd Wort darin beachtet so tut man nur Gutes denn Einige davon handeln sogar nicht Rechtens (Beispiel : Apple und deren ehemalige Nutzungsbeschränkungen des MacOS auf Rechnern mit dem Apfle druff
Ein Käufer eines Keys hat also erstmal NICHTS zu befürchten denn er kann nicht wissen ob der Händler eine Übereinkunft mit dem Hersteller hat, niemand kann erwarten dass ich so etwas überprüfe --> WENN allerdings nun der Hersteller Klage gegen mich erhebt so könnte aufgrund fahrlässigen Handelns (Nicht-Lesen der AGB, Nicht-Prüfen des Händlers) ein Bußgeld drohen .... und in der Realität werden eher die Händler "hops genommen" als ehrliche Bürger verdroschen
Übrigens danke an den Troll für die Links ... die haben mich bestätigt
intelligenter Troll sagte:
Kripo
da musste ich lachen - erneut DANKE!
"Herr XY hat soeben einen Key gekauft ... Harry, hol schonmal den Wagen"
Dieser Beitrag wurde von mitgliedsname10 bearbeitet: 08. März 2010 - 00:25

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