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Frage Zur Garantie/geld Zurück


#1 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 03. August 2004 - 16:53

Servus,

Ich habe mir am 26.03.03 einen Medion Rechner gekauft. Bis jetzt war schon einmal der Brenner und das Netzteil hin. Heute ist das DVD-Laufwerk ausgestiegen. Jetzt zu meiner Frage:

kann ich jetzt mein Geld von Medion zurück verlangen nachdem 3-mal Mängel (jetzt zum 3-mal) aufgedrehten sind?

Cui Faxe

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#2 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 03. August 2004 - 17:04

Hi,

das wird schwierig - zum Einen hast du das recht, nach der 2. Nachbesserung dein Geld zurückzubekommen (§ 440 BGB).

ABER Medion könnte sagen, dass es ja nicht 3x das selbe Bauteil war, welches kaputt gegangen ist. Ob man hier den PC als ganzes ansieht oder die Einzelteile ist fragwürdig.

Ich würde dazu tendieren, zu sagen, dass Medion verpflichtet ist, das Gerät zurückzunehmen, DENN: ein PC ist nur in zusammengebautem Zustand betriebsfähig, dh. er ist hier mehr als die Summe seiner Einzelteile...:D

...denn ein Verkäufer muss auch ein Radio zurücknehmen, auch wenn einmal das Netzteil, einmal das Display, und einmal der Tuner kaputt war...:)

#3 Mitglied ist offline   ZakMcKracken 

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geschrieben 03. August 2004 - 17:32

@wiz:
So viel ich aber weiß ist es nach der 3. erfolglosen Nachbesserung!

@Topic:
Hast Du die defekten Komponenten von ALDI/Medion tauschen lassen, oder von einem anderen Computerhändler?

Ich würde es zumindest probieren. Du hast den PC ja sicherlich bei ALDI, MediaMarkt oder sonstwo gekauft. Ich würde zu dem Laden hingehen, bzw. die Hotline anrufen und fragen wies aussieht. ALDI ist sehr kooperativ, die tauschen auch noch 1,5 Jahre alte Matratzen!

#4 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 03. August 2004 - 17:42

Nach deinem dritten - fehlgeschlagenen - Versuch der Nachbesserung, kannst du auf eine Rückgabe des ganzen bestehen.

Ein PC, welcher als GANZES gekauft wurde, wird rechtlich auch als GANZES betrachtet, darum stellt sich rechtlich nicht die Frage ob hier im einzelnen unterschiedliche Teile defekt waren, oder immer ein bestimmtes.

#5 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 03. August 2004 - 17:42

Zitat (ZakMcKracken: 03.08.2004, 18:32)

@wiz:
So viel ich aber weiß ist es nach der 3. erfolglosen Nachbesserung!

Falsch. im BGB §440 steht:

Zitat

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Aber wieso sollte es korrekt sein, nur weil es im Gesetz steht...? :)
Kauf dir eins, da steht das drin (kostet nicht viel) oder such bei Google ;)

Das heißt, wenn etwas das 3. Mal kaputt geht, nach der 2. Nachbesserung.

Glaub's mir halt ;)

@born2flame: k, daran hab ich garnicht gedacht :D

Dieser Beitrag wurde von wiz bearbeitet: 03. August 2004 - 17:51


#6 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 03. August 2004 - 17:53

Servus,

erstmal Big Thx für eure Antworten :D.


Habe die Teile immer nur bei Medion getauscht!

Habe bei Medion angerufen und erzählt was ist. Medion schickte dann das neue Teil und in dieser Verpackung schickte ich dann die defekte Ware zurück. Natürlich hab ich auch einen neuen Lieferschein erhalten für die neue Ware.

Weis jemand wo man sich da genauere Infos drüber besorgen kann?

Cui and Thx Faxe

#7 _CrouCHo_

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geschrieben 03. August 2004 - 17:58

ich könnte mir vorstellen, dass du da lange gegen wände laufen wirst, bevor die sich rühren.
ich glaube auch nicht, dass die die nachbessereungen an verschiedenen geräten als am gesamtteil vorgenommen akzeptieren.
da ist wohl rechtlicher beistand angesagt!

#8 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 03. August 2004 - 18:24

rein rechtlich hat der wiz die sache am besten begriffen :D ansonsten gibet mit medion keine problem in sachen austausch...usw.
Admin akbar

#9 Mitglied ist offline   xxfaxexx 

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geschrieben 03. August 2004 - 19:40

Servus,

@ZakMcKracken:

also meinst du sollte ich es erst bei Medion probieren und wenn Medion nicht will dann bei aldi probieren oder wie?

Cui Faxe

#10 Mitglied ist offline   ZakMcKracken 

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geschrieben 04. August 2004 - 10:08

Zitat (xxfaxexx: 03.08.2004, 20:40)

Servus,

@ZakMcKracken:

also meinst du sollte ich es erst bei Medion probieren und wenn Medion nicht will dann bei aldi probieren oder wie?

Cui Faxe

ne genau andersrum, weil du hast ja das ding bei ALDI gekauft und die müssten ja dein Geld haben! Du hast ja während der Garantiezeit dein Anspruchsrecht nur dem Verkäufer, nicht dem Hersteller gegenüber.

@wiz
Muss ich eh für die neue Schule, aber danke das du mich jetzt schon mal drauf hingewiesen hast!

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