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Nachrichten zum Thema: Notebooks & Tablet PCs
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Rechtl. Handhabe Gegen Hp ?


#1 Mitglied ist offline   xChuckYx 

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  geschrieben 05. Dezember 2009 - 01:39

Servus,

nachdem ich so weit über das erste Jahr eigentlich sehr zufrieden war mit HP, fängt mir deren Technik langsam an zu nerven. Mein Laptop ist fast 2 Jahre alt und seit ca. 1h habe ich wiedermal den nächsten Supportfall vor mir. Die komplette Geschichte in Kurzfassung:

  • Mitte 2008: Eines Tages hat das Laptop nicht mehr gebootet. Durch zufälligen Ausbau der 2. Festplatte konnte ich feststellen, dass das Laptop wie normal bootet. Somit lag der Fehler an der 2. HDD. Das Laptop wurde von HP abgeholt und die HDD getauscht.
  • Juli 2009: Die Systemplatte (im Laptop sind 2 160GB Platten) hat unglaublich gelahmt und Windows gebremst. Nachdem ich es HP gemeldet habe, wurde es als Supportfall eingestuft und abgeholt. Es kam wieder zurück mit der Begründung, sie würden davon nichts merken.
  • August 2009: Als mich dann eine Mitarbeiterin anrief, ob ich denn mit der Reparatur zufrieden sein, antwortete ich trocken mit "Nö". Sie verband mich dann mit einem Techniker, mit dem ich insgesamt 15min telefoniert habe. Er konnte mein Problem bzw. den Mangel verstehen und hat mir dann eine neue Festplatte zugeschickt. Nun lief wieder alles 1a.
  • November 2009: Vor ca. 1-2 Wochen war mein Laptop dann wieder bei HP, da das TFT-Kabel locker oder kaputt war - es wurde auf jedenfall innerhalb 2 Tagen ausgetauscht.
  • Dezember 2009: Eben durfte ich mich dann über eine Fehlermeldung von Windows 7 freuen, die meinte, meine Systemplatte hätte wiedermal einen Fehler, ich sollte die Daten sichern. Daraufhin habe ich im Bios den Selbsttest durchlaufen lassen, der schon beim Quick-Test abbrach. Ergebnis: Fehler #10009 - Replace Hard Disk. Somit habe ich wieder den nächsten Supportfall vor mir.


Wie ihr euch vorstellen könnt, ist meine Laune daher nicht gerade die beste, da es nun der 3. Supportfall in 4 Monaten ist - und immer wieder sind es die Festplatten. Obwohl sie nicht exzessiv beansprucht werden, sind sie immer wieder der Übeltäter.

Was mich nun interessieren würde, ob ich nach diesen ganzen Vorfällen eine Möglichkeit habe von HP Schadensersatz für die ganze Ausfallzeit, ein komplett neues Laptop oder gar meinen Rücktritt vom Kaufvertrag fordern kann. Das Laptop hatte immerhin einen Kaufpreis von 1.200 €. Vielleicht hat jemand schonmal mit sowas seine Erfahrung gemacht.

Viele Grüße, ChuckY


edit: Nachdem ich gerade das Laptop nach dem Selftest normal booten wollte, zeigt mir das Bios die Fehlermeldung "SMART Failure on Hard Disk 2 ...". D.h. die wird sich wohl auch verabschieden ... ZUM KOTZEN -.- ;)

Dieser Beitrag wurde von xChuckYx bearbeitet: 05. Dezember 2009 - 01:44

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#2 _The Grim Reaper_

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 09:48

Also du wenn du soviele Platten schrottest, gibt es dafür meiner Meinung nach auf die Schnelle am Morgen nur zwei Begründungen.

1. Das Notebook erzeugt zuviel Abwärme, was die Festplatten zu stark belastet oder die Platten selbst erzeugen soviel wärme und die Abfuhr ist unzureichend, sodass sie schnell altern oder gar überhitzen.

2. Deine Handhabung mit dem Notebook ist unzureichend. Das heißt auf gut Deutsch. Du schleuderst das Teil zu sehr im und außerhalb des Betriebes in der Gegend herum oder setzt es zu starken Stößen aus.

Der DVI Port wird nicht von selbst lose - die Dinger sind wie auf Grakas und Boards verankert - da muss man schon das Plastegehäuse des Ports mit von der Platine reißen.

Daher denke ich eher, dass Punkt 2 bei dir der Fall sein wird.

HP stellt eigentlich Business-Class Geräte her, die Qualität haben - was du da jetzt für ein Entertainment 22" Monster hast, weiß ich nicht.

Ich habe mich jetzt fast komplett von der Economy-Class getrennt - zu schlechte Qualität.

Klagen? Das Log der HDD auswerten und man weiß, was Sache ist. Wenns es schlecht für dich läuft, darfst du dann aufgrund unsachgemäßer Behandlung für die Reparatur aufkommen.

In deinem Fall hätte ich an der Stelle von HP da schon lange mal reingeschaut.
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#3 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 10:03

 Zitat (xChuckYx: 05.12.2009, 01:39)

Was mich nun interessieren würde, ob ich nach diesen ganzen Vorfällen eine Möglichkeit habe von HP Schadensersatz für die ganze Ausfallzeit, ein komplett neues Laptop oder gar meinen Rücktritt vom Kaufvertrag fordern kann.

Kurz gesagt, nein. Zum einen ist das Ding mittlerweile zu alt. Die werkseitige Garantie ist eh schon abgelaufen, daher ist es von HP momentan reine Kulanz, wenn du nichts für die Reparaturfälle bezahlst. Zum anderen ist es kein Serienfehler, sonst würde man viel öfter von der schlechten Qualität hören und HP würde sich auch anders verhalten müssen. Daher wird in dem Fall von unzueichender Handhabung ausgegangen. Zum Dritten sind es immer andere Fehler, weswegen man auch nicht von einem Reklamationsgrund reden kann.

Ergo: Lass HP HP sein, kauf dir irgendwann n neues und empfehl HP deinen Freunden weiter ;)
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#4 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 10:39

Zitat

Kurz gesagt, nein. Zum einen ist das Ding mittlerweile zu alt. Die werkseitige Garantie ist eh schon abgelaufen, daher ist es von HP momentan reine Kulanz, wenn du nichts für die Reparaturfälle bezahlst.
wenn beide platten getauscht wurden, dann müsste die garantie doch ab dem zeitpunkt, wo sie getauscht wurden, für genau DIESE teile wieder von vorne beginnen. oder irre ich?

also entweder du gehst tatsächlich nicht so dolle mit den dingern um, oder du hast tatsächlich so ein gerät was festplatten ohne ende killt.

ich weis zwar was es für ein laptop ist, aber ich vermute fast bei deiner beschreibung, dass es sowas in richtung gaming ist. da sind meist 7200er platten verbaut. in kombination mit kleinem gehäuse und starken komponenten die eh noch viel wärme produzieren. die kenn ich selber aus meinem 17" laptop. die produzieren SEHR viel wärme und sind sehr empfindlich, ich hab bei meinem auch schon 2 durchgebracht.
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#5 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 10:44

 Zitat (LoD14: 05.12.2009, 10:39)

wenn beide platten getauscht wurden, dann müsste die garantie doch ab dem zeitpunkt, wo sie getauscht wurden, für genau DIESE teile wieder von vorne beginnen. oder irre ich?

Das stimmt, das habe ich eben scheinbar mal geschmeidig übergangen xD Aber, wie du schon sagtest, nur für diese Teile und nur für ein Jahr. Und wenn die Platten durch äußerliche Einwirkung (zb zu hohe Temeraturen im Notebook) zerstört werden, ist das keine Garantie. Das würde dann wieder unter die (nicht mehr vorhandene) Garantie des Notebooks fallen.

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 05. Dezember 2009 - 10:46

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#6 Mitglied ist offline   xChuckYx 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 13:08

 Zitat (The Grim Reaper: 05.12.2009, 09:48)

1. Das Notebook erzeugt zuviel Abwärme, was die Festplatten zu stark belastet oder die Platten selbst erzeugen soviel wärme und die Abfuhr ist unzureichend, sodass sie schnell altern oder gar überhitzen.

2. Deine Handhabung mit dem Notebook ist unzureichend. Das heißt auf gut Deutsch. Du schleuderst das Teil zu sehr im und außerhalb des Betriebes in der Gegend herum oder setzt es zu starken Stößen aus.
...
HP stellt eigentlich Business-Class Geräte her, die Qualität haben - was du da jetzt für ein Entertainment 22" Monster hast, weiß ich nicht.
...
Klagen? Das Log der HDD auswerten und man weiß, was Sache ist. Wenns es schlecht für dich läuft, darfst du dann aufgrund unsachgemäßer Behandlung für die Reparatur aufkommen.


Dass Laptops von HP recht warm werden, ist allgemein bekannt. Wenn die Wärme im Gehäuse nicht richtig abgeführt werden kann, so ist das nicht mein Verschulden. Von außen sind die Lufteinlässe stets frei und auch frei von Staub, dafür sorge ich automatisch.

Auch bei der Handhabung muss ich dir Widersprechen. Das Laptop steht zu 80% hier auf dem Schreibtisch und wird, wenn ich es transportiere, in eine gut gepolsterte Laptop-Tasche verpackt, sodass es vor Stößen geschützt ist. Dazu müsste ich es schon stark "misshandeln".

Auch ist es kein Entertainment-Monster, wie auch immer du darauf kommst. Es ist ein 17" Laptop mit 2 GB RAM, 2 Ghz Core 2 Duo und nVidia 8000M GPU.

Ich habe nie gesagt, dass ich direkt klagen will. Mich interessiert lediglich, ob ich Möglichkeiten habe, etwas einzufordern, was durch Gesetzmäßigkeiten belegt ist.

 Zitat (LoD14: 05.12.2009, 10:39)

also entweder du gehst tatsächlich nicht so dolle mit den dingern um, oder du hast tatsächlich so ein gerät was festplatten ohne ende killt.

ich weis zwar was es für ein laptop ist, aber ich vermute fast bei deiner beschreibung, dass es sowas in richtung gaming ist. da sind meist 7200er platten verbaut.


Wie gesagt, der Umgang mit dem Laptop ist nicht hart, sondern ich gehe mit ihm schon behutsam um - man will ja nicht riskieren sein teures Gerät selbst zu zerlegen. 'nen Geldscheißer hab ich noch nicht, dass ich mir das leisten könnte ;)

Was die Festplatten angeht, sind es keine 7200er sondern beide Platten sind 5400er. Ebenfalls, wie ich oben schon beschrieben habe, ist es kein Gaming-Laptop.
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#7 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 14:32

 Zitat (xChuckYx: 05.12.2009, 13:08)

Mich interessiert lediglich, ob ich Möglichkeiten habe, etwas einzufordern, was durch Gesetzmäßigkeiten belegt ist.

Da solltest du dich ggf. mit nem Anwalt beraten, bevor hier etwas gesagt wird, was nicht gesagt werden darf. Direkte Rechtsberatung darf nur von Anwälten ausgehen.

Offtopic: Wieso linkst du den Signatur-Banner nicht auf TB? ^^

Dieser Beitrag wurde von slurp bearbeitet: 05. Dezember 2009 - 14:33

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#8 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 18:12

 Zitat (LoD14: 05.12.2009, 10:39)

wenn beide platten getauscht wurden, dann müsste die garantie doch ab dem zeitpunkt, wo sie getauscht wurden, für genau DIESE teile wieder von vorne beginnen. oder irre ich?

Du irrst tatsächlich. Die Garantie (bei HP 1 Jahr) und die Gewährleistung (gesetzlich 2 Jahre) beginnt ab Tag der Rechnungsstellung/Kaufdatum.
Und da er die Festplatten nicht bezahlt hat dürfte er keine Rechnung haben, lediglich die Rechnung vom Kauf des Notebooks.
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#9 _The Grim Reaper_

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geschrieben 05. Dezember 2009 - 19:00

 Zitat (LoD14: 05.12.2009, 10:39)

wenn beide platten getauscht wurden, dann müsste die garantie doch ab dem zeitpunkt, wo sie getauscht wurden, für genau DIESE teile wieder von vorne beginnen. oder irre ich?

Eigentlich ja - der Hersteller vergibt ja eine Herstellergarantie, wo man im Garantiefalle sich direkt an den Hersteller wenden könnte, ABER hier werden OEM Platten verbaut.

Wenn man also eine OEM Platte reklamieren möchte, wird man auf den Vertreiber verwiesen. Somit kann man keinen Garantieantrag stellen, wenn beim Vertreiber die Garantiezeit abgelaufen ist. Auf Kulanz kann das natürlich gemacht werden, doch ist das idR nicht der Fall, da der Aufwand dem Unternehmen nichts bringt.
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#10 Mitglied ist offline   DasFragezeichen 

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geschrieben 07. Dezember 2009 - 20:37

Um dir mal kurz meine Situation zu schildern, habe atm TOTALEN Stress mit HP :D
8.10.08: Laptop (aus USA, Garantie bis 31.10.09) ging wegen Hitzeproblemen zu HP
ca. 1 Monat später: Laptop kam zurück, falsche CPU drin (Turion X2 --> Sempron)
ca. 1 Woche danach: Laptop kam wieder, alte CPU wieder eingbaut (also auch das alte Teil), Hitzeproblem wieder da, HDMI geht nicht mehr
vor 1 Woche: Laptop kam wieder, Schrauben hinten kaputt, HDD nicht mehr austauschbar.

Ende der Geschichte? Mittwoch wird das Gerät abgeholt, morgen kriege Ich eine Angebotsliste von Geräten, da Ich jetzt ein Austauschgerät bekomme.

Habe einen BlogBeitrag darüber geschrieben, da findest du übrigens die Nummer der Beschwerdestelle. Ein Anruf dort kann vieles bewegen :) http://dasfragezeichen.wordpress.com/2009/...ie-pure-odysee/

Dieser Beitrag wurde von DasFragezeichen bearbeitet: 07. Dezember 2009 - 20:39

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#11 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 08. Dezember 2009 - 12:11

ich gehe mal ganz stark davon aus das auch bei dir

[information] Defekte Grafikchips In Diversen Dell Und Hp Notebooks

zutrifft :veryangry:

Diese Geräte kommen momentan wieder zu Hauf in unsere Werkstatt... Wundert mich allerdings dass die Geräte ehr im Winter (ca 50% mehr) als im Sommer ausfallen... schließlich wird das Problem Hitzebedingt ausgelöst.

Gruß,

Stefan

 Zitat (LoD14: 05.12.2009, 10:39)

wenn beide platten getauscht wurden, dann müsste die garantie doch ab dem zeitpunkt, wo sie getauscht wurden, für genau DIESE teile wieder von vorne beginnen. oder irre ich?


eben nicht.... es reicht hierzu ein Vermerk auf dem Beleg "gegen gleichweriges Gerät" oder "es findet keine Gewährleistungsverlängerung statt" stehen.

Dann hast du quasi nur eine 90Tage-Übergangsgewährleistung und das war's.

die 90Tage finde ich persönlich schon dreist.... bei uns sinds auf durchgeführte Arbeiten immer 6Monate... bzw die Garantie der ausgetauschten Teile...

Wusste doch wir sind zu gutherzig <_<
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#12 Mitglied ist offline   DasFragezeichen 

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geschrieben 09. Dezember 2009 - 19:36

Ruf an bei HP in Böblingen und verlange die Beschwerdestelle 07031 / 140
Dann sag du hast 3 Reparaturen hinter dir wegen den HDDs und willst jetzt endlich was funktionierendes.
Dann verlangen die von dir die 3 Reparaturbelege und die Rechnung per Fax und bentragen ne Wandlung für dich.
Wenn die genehmigt wird, bietet man dir entweder Geld zurück (keine Ahnung ob voller Preis) oder ein Neugerät an.
Die Beschwerdestelle hört zu, glaub mir, weil die für Imageschadensbegrenzung sorgen :wink:
Also, da sparst du dir sehr viel Stress :)
Mfg,
DasFragezeichen

P.S.: Wegen rechtlicher Handhabe:
Bei mir liegt keine Rechnung vor
Ich war bereits nach der ersten Reparatur aus der Garantiezeit raus

Die sind da sehr kulant, wenn du höflich fragst ;)
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